Was kann man gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Mobbing am Arbeitsplatz kann für Betroffene sehr belastend sein und langfristige Auswirkungen auf ihre psychische und physische Gesundheit haben. Wenn du Opfer von Mobbing wirst, ist es wichtig, schnell zu handeln. Eine Möglichkeit besteht darin, das Gespräch mit dem Täter zu suchen und ihm klar zu machen, dass sein Verhalten nicht akzeptabel ist. Wenn dies nicht erfolgreich ist, sollte das Opfer den Vorfall an den Vorgesetzten oder die Personalabteilung melden. Arbeitgeber können Mobbingpräventionsprogramme implementieren und sicherstellen, dass es für Mitarbeiter eine sichere und offene Umgebung gibt, um über Probleme zu sprechen. Kollegen können auch eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Mobbing spielen, indem sie das Opfer unterstützen und den Täter zur Rechenschaft ziehen. Es ist wichtig, sich für eine Kultur des Respekts und der Zusammenarbeit am Arbeitsplatz einzusetzen und zu verhindern, dass Mobbing toleriert wird.
Hilfsangebote für Mobbingopfer
Je nach Situation muss abgewogen werden, welche Hilfe Mobbing Opfer notwendig ist. Opfer sollten in jedem Fall das Gespräch mit dem Betriebsrat, dem Betriebsarzt oder dem Vorgesetzten suchen oder eine professionelle Konfliktberatung bzw. die Arbeitsrechtsberatung der Arbeitskammer oder einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Abhängig davon, wie groß das seelische Leiden für die betroffene Person ist, sollte neben anwaltlicher und betrieblicher Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz ein Arzt konsultiert werden. Mobbing kann schwere seelische Störungen, Schlafstörungen, Depressionen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen hervorrufen.
Mobbing Anzeige erstatten
Werden die Strafrechtsnormen verletzt, kann man in Österreich Anzeige bei Mobbing erstatten. Liegt bei der Mobbinghandlung ein Offizialdelikt (z.B. Körperverletzung, gefährliche Drohung) vor, dann wird das jeweilige Verhalten des Mobbers von Amtswegen verfolgt. Bei einem Offizialdelikt im Rahmen des Mobbings kann jeder bei der Staatsanwaltschaft, der Sicherheitsbehörde (Polizei), den Bezirksgerichten oder dem Untersuchungsrichter Anzeige bei Mobbing erstatten. Wird die Anzeige zurückgezogen, ist das Verfahren nicht beendet, da die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verlauf entscheidet.
Verbalattacken gelten als Privatklagedelikte, bei welcher eine strafrechtliche Verfolgung nur durch die Anzeige des Geschädigten möglich ist. Bei einer Ehrenbeleidigung (z.B. Beleidigung, Rufschädigung) reicht die Strafanzeige nicht aus. Der Geschädigte muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis der Tat und des Täters eine Privatklage mit Antrag auf Vorerhebung beim zuständigen Bezirksgericht einreichen. Dies ist allerdings mit hohen Kosten verbunden und ein risikoreiches Unterfangen, da die Klage abgewiesen werden kann. Mögliche Gründe für die Mobbing Anzeige können somit sein:
- Anzeige wegen Beleidigung
- Anzeige wegen übler Nachrede
- Anzeige wegen Verleumdung
- Anzeige wegen Sachbeschädigung
- Anzeige wegen Bedrohung
Zivilrechtliche Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz
Im Rahmen des Zivilrechts können vom Opfer unter Umständen auch Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Außerdem können neben Schadensersatzansprüchen auch Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, wenn eine künftige Rechtsverletzung droht und diese nachgewiesen werden kann (Wiederholungsgefahr). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass weitere künftige Ehrenbeleidigungen die gemobbte Person treffen werden. Ferner ist ein Widerruf ehrverletzender Behauptungen durch Veröffentlichung möglich, wenn der Ruf des Gemobbten durch die Verbreitung unwahrer Tatsachen geschädigt wurde.