Kündigungsschutzklage § Ablauf, Erfolgsaussichten & mehr
Eine Kündigungsschutzklage stellt für Arbeitnehmer eine Möglichkeit dar, ihre Arbeitsstelle doch noch behalten zu können. Doch nicht bei jeder Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Vorgesetzten gibt es für den gekündigten Mitarbeiter diese Option. So unterliegt eine Kündigungsklage gewissen Bedingungen, wie beispielsweise einem rechtlich anerkannten Anfechtungsgrund. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Kündigungsklage erforderlich sind und welche Faktoren die Erfolgsquote beeinflussen.
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- Kündigungsschutzklage = gerichtliche Anfechtung der Kündigung
- Frist f. Betriebsrat: 1 Woche nach Kündigung
- Frist ohne Betriebsrat: 3 Wochen nach Kündigung
- Unzulässiger Kündigungsgrund muss nachweisbar sein
- Zuständig ist das Arbeitsgericht
- Ein Anwalt ist erforderlich (Anwaltszwang)
- Bei guter Beweislage, gute Erfolgsaussichten
Rechtslage zur Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage wird von Arbeitnehmern erhoben, die der Meinung sind, dass das Arbeitsverhältnis vom Vorgesetzten nicht ordnungsgemäß beendet wurde. Dies kann zum Beispiel durch einen unzulässigen Grund für die Kündigung des arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnisses der Fall sein. Bei einer solchen Klage handelt es sich also um eine Anfechtungsmöglichkeit, die bei Vorhandensein eines Betriebsrats im Unternehmen zunächst von diesem eingereicht werden kann. Wenn der Betriebsrat allerdings in seiner Frist von einer Woche nicht gegen die Kündigung des entsprechenden Mitarbeiters klagt, kann dieser gemäß § 105 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) anschließend selbst innerhalb von zwei Wochen die Kündigungsschutzklage erheben.
Wann ist die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses unzulässig?
Ein Arbeitnehmer muss, wie bereits kurz angesprochen, für eine Kündigungsschutzklage nachweisen können, dass der Vorgesetzte ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen eines Grundes gemäß § 105 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) gekündigt hat. Zu diesen zählt zum Beispiel eine sozial ungerechtfertigte Kündigung, also die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Chef aufgrund von Diskriminierung oder wegen der Eltern- oder Bildungskarenz. Die Kündigung eines Mitarbeiters ist aber auch dann anzufechten, wenn sie beispielsweise durch die Tätigkeit in einer Gewerkschaft oder durch den bevorstehenden Zivildienst erfolgt ist. In diesem Zusammenhang spricht man rechtlich betrachtet von einem sogenannten verpönten Motiv für die Kündigung.
Voraussetzungen für eine Kündigungsklage
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage in Betracht zieht, muss er zunächst darauf achten, ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. So muss der gekündigte Mitarbeiter nach § 105 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) unter anderem belegen können, dass der Grund für die Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Arbeitgeber eine Kündigungsklage auch rechtfertigt. Übernimmt zudem der Betriebsrat die Anfechtung, muss er darlegen, dass er der Beendigung des entsprechenden Arbeitsverhältnisses nicht zugestimmt hat. Ergibt sich innerhalb des Anfechtungsverfahrens außerdem eine andere Ursache, die wahrscheinlicher für die Kündigung ist, wird die Kündigungsschutzklage abgewiesen.
Eine weitere Bedingung für eine wirksame Kündigungsschutzklage ist deren rechtzeitige Einlegung. Der Betriebsrat hat, wenn er der Auflösung des entsprechenden Arbeitsverhältnisses widerspricht, die Möglichkeit innerhalb einer Woche gegen die Kündigung vorzugehen, wobei erst nach Ablauf dieser Zeit der Mitarbeiter selbst die Auflösung noch mit der Klage anfechten kann. Wenn dieser allerdings der Kündigung der entsprechenden Arbeitskraft zustimmt oder die Frist von zwei Wochen bereits vorbei ist, ist eine Kündigungsschutzklage durch diese nicht mehr möglich. Gibt es im jeweiligen Unternehmen außerdem keinen Betriebsrat, hat der gekündigte Arbeitnehmer sofort zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung für die Klage Zeit. Zusammenfassend gibt es also folgende Voraussetzungen für eine Kündigungsklage:
- Kündigung muss sozialwidrig sein
- Betriebsrat darf der Auflösung nicht zugestimmt haben
- Rechtzeitige Erhebung der Klage
Ablauf einer Kündigungsschutzklage
Der erste Schritt bei einer Kündigungsklage unterscheidet sich je nachdem, ob im Unternehmen des betroffenen Arbeitnehmers ein Betriebsrat existiert oder nicht. Ist ein solcher vorhanden, muss man sich zunächst an diesen mit der Bitte für die Anfechtungsklage wenden. Anschließend kann er die Kündigung des Arbeitsverhältnisses beim zuständigen Arbeitsgericht anfechten oder das Anliegen nicht weiter beachten.
Tritt die letztgenannte Situation ein, hat der Mitarbeiter danach auch noch selbst die Option, gegen die Kündigung vorzugehen. Der nächste Schritt im Ablauf einer Kündigungsschutzklage ist die gerichtliche Überprüfung des Falls, bei dem alle Nachweise nochmals genau gesichtet werden. Sobald diese Phase abgeschlossen ist, fällt das Arbeitsgericht ein Urteil und entscheidet somit darüber, ob die Kündigung wirksam bleibt oder nicht. Bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage wird die Auflösung des Arbeitsverhältnisses also rückwirkend vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt und der Arbeitnehmer hat weiterhin Anspruch auf sein Entgelt.
Erfolgsquote einer Kündigungsklage
Ob eine Kündigungsschutzklage erfolgreich ist, ist von einigen Faktoren abhängig. Der wohl wichtigste Aspekt für eine gelungene Anfechtung beziehungsweise Klage ist der Nachweis für die Kündigung aus einem sozialwidrigem Grund. Damit die Kündigungsschutzklage allerdings auch tatsächlich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses abwendet, muss auch dargelegt werden können, dass nicht ein zulässiger Grund für die Kündigung ausschlaggebend war. Je besser man also belegen kann, dass die Kündigung durch eine nach § 105 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) unrechtmäßige Ursache geschehen ist, desto höher sind auch die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage.
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Kosten beim Vorgehen gegen unzulässige Kündigungen
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt, fallen gewisse Kosten an. So gibt es zum Beispiel bereits vor dem Gerichtsprozess Ausgaben für das Sammeln und die Sicherung von Beweisen. Auch für die Vertretung während der Gerichtsverhandlung müssen Kosten eingerechnet werden. Allerdings gibt es hierfür die Option, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage übernimmt. Wie hoch die Kosten für den Rechtsstreit tatsächlich sind, ergibt sich aus dem Bruttomonatsgehalt des gekündigten Mitarbeiters, das den Streitwert darstellt. Zusammenfassend fallen im Zusammenhang mit einer Kündigungsklage also folgende Gebühren an:
- Vorprozessuale Kosten
- Gerichtliche Vertretung
- Gerichtsgebühren
- Ausgaben für Anreise
- Kosten für Sachverständige
- Zeugengebühren
Prozesskostenhilfe
Es gibt im Rahmen einer Kündigungsschutzklage auch die Option, Prozesskostenhilfe zu beanspruchen. Hierfür muss beim entsprechenden Gericht ein Antrag gestellt werden. Damit diesem auch stattgegeben wird, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: So muss einerseits die Person ohne Einschränkungen auf den Lebensunterhalt und nur mit dieser Unterstützung dazu in der Lage sein, das Verfahren zu führen. Andererseits darf die Kündigungsschutzklage hierfür nicht einen völlig erfolglosen Eindruck machen. Zudem kann es bei Inanspruchnahme einer Prozesskostenhilfe innerhalb von drei Jahren nach Ende des Rechtsstreits zu einer Rückzahlung dieser kommen, wenn sich die finanzielle Situation des Antragstellers bessert.
So kann Sie ein Anwalt unterstützen
Ein Anwalt für Arbeitsrecht übernimmt rund um eine Kündigungsschutzklage zahlreiche Aufgaben. So informiert er beispielsweise den entsprechenden Arbeitnehmer über die Bedingungen, die für eine Kündigungsklage erfüllt sein müssen, damit diese fristgerecht und regelkonform etwas gegen die unzulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses unternehmen können.
Zudem begleitet der Jurist die gekündigte Arbeitskraft auch im gesamten Anfechtungsverfahren und kann ihr somit weiterhin beratend zur Seite stehen, damit sie mögliche Schwierigkeiten nicht alleine bewältigen muss. Auch über die Besonderheiten einer Kündigungsschutzklage bei Vorhandensein eines Betriebsrats im jeweiligen Unternehmen klärt ein Anwalt für Arbeitsrecht seinen Mandanten auf. Zudem können durch die juristische Unterstützung bereits im Vorfeld die Erfolgschancen im Einzelfall geklärt werden, wodurch sich der gekündigte Arbeitnehmer einfacher für oder gegen eine Kündigungsschutzklage entscheiden kann.
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