Mobbing am Arbeitsplatz kann das Arbeitsverhältnis vergiften, die Freude am Beruf vermiesen und die Arbeitsmotivation und Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers immens hemmen. Dabei erfahren Dienstnehmer am Arbeitsplatz sowohl Mobbing durch Kollegen als auch durch Vorgesetzte. Der folgende Artikel bietet Ihnen Informationen und Beispiele zu Mobbing am Arbeitsplatz und erläutert, was man machen soll, wenn man gemobbt wird und wie man sich bei Mobbing am Arbeitsplatz am besten verhält.
In Österreich spricht man von Mobbing am Arbeitsplatz, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch und wiederholt eine Person oder Gruppe von Personen schikaniert, belästigt oder diskriminiert wird. Diese Handlungen können sowohl verbal als auch nonverbal erfolgen und das Ziel haben, das Opfer in seiner Arbeitsleistung zu beeinträchtigen oder es aus dem Betrieb zu drängen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das österreichische Arbeitsrecht, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). In den §§ 4-11 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sind Diskriminierungsverbote verankert, die sich auf die Gründe Alter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder Behinderung beziehen. Die §§ 81 – 85 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz regelt hingegen den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Gefahren am Arbeitsplatz, zu denen auch psychosoziale Risiken wie Mobbing gehören.
Ob Mobbing am Arbeitsplatz vorliegt oder nicht, muss jeweils anhand der individuellen Situation des Arbeitnehmers entschieden werden. Mobbing am Arbeitsplatz kann sich durch Beschimpfungen, Schikanen, Verweigerung von Informationen, die Verbreitung von Gerüchten, Belustigungen, das gezielte Ignorieren der Person oder die systematische Zuteilung unangenehmer und sinnloser Arbeiten äußern. Wird eine Person aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Geschlechts diskriminiert, kann der Tatbestand der Diskriminierung vorliegen. Diskriminierung stellt einen berechtigten Grund für eine Kündigung dar oder/und berechtigt den gemobbten Arbeitnehmer gegebenenfalls zu einer Schadenersatzforderung.
In Österreich ist Mobbing am Arbeitsplatz nicht explizit strafbar, jedoch können die betroffenen Personen zivil- und arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen. Das bedeutet, dass das Opfer des Mobbings den Arbeitgeber auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen kann, wenn dieser seine Fürsorgepflicht verletzt hat (§ 1159 ABGB). Auch eine Kündigungsschutzklage ist möglich, wenn das Opfer aufgrund des Mobbings gekündigt wurde (§ 105 ArbVG).
Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht präventive Maßnahmen gegen Mobbing zu ergreifen (§ 1159 ABGB). Wer jedoch in besonders schweren Fällen des Mobbings verwickelt ist, kann sich auch strafbar machen. So kann beispielsweise bei Gewalt oder Drohung mit schweren Nachteilen (§ 107 StGB) eine strafrechtliche Verfolgung erfolgen. Insgesamt ist es jedoch wichtig, dass Betroffene von Mobbing schnellstmöglich handeln und sich an professionelle Beratungsstellen oder Anwälte für Arbeitsrecht wenden, um ihre Rechte wahrnehmen zu können.
Da der Begriff Mobbing am Arbeitsplatz in den letzten Jahren beinahe inflationär gebraucht wurde, muss erwähnt werden, dass nicht jede Bemerkung, ein kurzzeitiges Ignorieren oder Kritik gleich Mobbing ist. In einem produktiven Arbeitsumfeld ist konstruktive Kritik gelegentlich notwendig, um Prozesse zu improvisieren, daher sollte stets unterschieden werden, ob es sich um konstruktive Kritik oder Schikane handelt. Weisungen, Verwarnungen, Entlassung oder Kündigung sind nicht immer Mobbing am Arbeitsplatz, sondern berechtigte rechtliche Handlungen des Arbeitgebers und kein Mobbing. Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung haben, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Anwalts für Arbeitsrecht. Er kann die Kündigung prüfen und Ihnen erläutern, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben.
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem, das sowohl physische als auch psychische Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann. Oftmals ist es schwierig, Mobbing am Arbeitsplatz zu erkennen, da es subtil und schleichend stattfindet. Es gibt jedoch bestimmte Anzeichen, die darauf hinweisen, dass eine Person am Arbeitsplatz gemobbt wird. Diese Anzeichen können sowohl vom Verhalten des Opfers als auch von den Interaktionen mit anderen am Arbeitsplatz abgeleitet werden. Im nun folgenden Abschnitt werden wir einige dieser Anzeichen genauer betrachten, um Betroffene und Arbeitgeber dabei zu unterstützen, Mobbing am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und dagegen vorzugehen.
Mobbendes Verhalten durch Kollegen am Arbeitsplatz kann in vielen Formen auftreten und kann schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffene Person haben. Eine der häufigsten Formen des Mobbings durch Kollegen ist das Ignorieren oder Ausgrenzen des Opfers, indem sie beispielsweise von sozialen Aktivitäten ausschließen oder ihm keine Informationen über wichtige Meetings oder Entscheidungen geben. Eine weitere Form des Mobbings ist die Verbreitung von Gerüchten oder das Verbreiten von unwahren Informationen über das Opfer, um es in ein schlechtes Licht zu rücken.
Auch das Verleumden oder Schikanieren durch ständige Kritik oder unangemessene Kommentare sind typische Verhaltensweisen von Mobbern. Eine weitere Form des Mobbings ist das Überlasten des Opfers mit unangemessenem Arbeitsaufwand oder das Zuweisen von sinnlosen Aufgaben, um es zu demütigen. Darüber hinaus kann auch körperliche Gewalt oder Bedrohung eingesetzt werden, um das Opfer einzuschüchtern. All diese Formen des Mobbings durch Kollegen können das Arbeitsklima beeinträchtigen und langfristige psychologische Auswirkungen auf das Opfer haben. Hier daher noch einmal die wichtigsten Formen von Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen:
Mobbendes Verhalten durch Vorgesetzte am Arbeitsplatz kann für die betroffenen Mitarbeiter besonders belastend sein, da sie möglicherweise ihre Karriere oder ihren Arbeitsplatz gefährdet sehen. Eine der häufigsten Formen des Mobbings durch Vorgesetzte ist das systematische Abwerten der Leistung des Mitarbeiters, indem sie seine Arbeit kritisieren oder ihm unnötige oder unmögliche Aufgaben zuweisen. Darüber hinaus kann ein Vorgesetzter auch das Opfer von Entscheidungen ausschließen oder ihm keine Möglichkeiten für die berufliche Weiterentwicklung bieten.
Auch das Einschüchtern oder Drohen des Mitarbeiters mit dem Verlust des Arbeitsplatzes oder anderen Konsequenzen sind typische Verhaltensweisen von Mobbing durch Vorgesetzte. Andere Formen des Mobbing durch Vorgesetzte sind zum Beispiel das Verbreiten von Lügen oder falsche Informationen über den Mitarbeiter oder das Ausnutzen von Macht und Autorität, um den Mitarbeiter zu kontrollieren oder zu manipulieren. All diese Formen des Mobbings durch Vorgesetzte können schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden des betroffenen Mitarbeiters haben und sollten von Arbeitgebern und Kollegen frühzeitig erkannt und gestoppt werden. Die häufigsten Formen des Mobbings durch einen Vorgesetzten sind:
Arbeitgeber können bereits im Voraus einiges unternehmen, um Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern. Die Unternehmenskultur kann das Arbeitsklima fördern und ein Signal setzen, dass Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz nicht akzeptiert wird. In einer konkreten Situation können Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um Betroffene zu schützen und das Gespräch mit den Betroffenen suchen. Gemäß Gesetz haben Vorgesetzte im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht die Aufgabe, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass ein gutes Arbeitsklima herrscht und die Gesundheit der Angestellten geschützt wird. Hierzu zählt auch, dass die Würde und die Integrität der Dienstnehmer nicht gefährdet ist.
Der Arbeitgeber muss arbeitsbedingte psychische Belastungen bestmöglich vermeiden und zum Erhalt der psychischen Gesundheit der Angestellten beitragen. Tritt also ein Fall von Mobbing am Arbeitsplatz auf, muss er eingreifen und sich mit dem Problem auseinandersetzen. Zu seinen Aufgaben zählt es, die gemobbte Person vor weiteren und zukünftigen Angriffen zu schützen und wirksame Abhilfe schaffen. Selbstverständlich zählt hierzu auch, dass der Arbeitgeber nicht selbst aktiv seine Angestellten mobbt (auch Bossing genannt).
Nötige Abhilfemaßnahmen der Mobbinghandlungen können Abmahnungen, Versetzungen oder sogar eine Kündigung des Mobbers sein. Welche Maßnahmen letztendlich ergriffen werden müssen, richtet sich nach dem Ausmaß der Mobbinghandlungen und dem konkreten Einzelfall. Um die Mobbinghandlungen nachweisen zu können, ist es ratsam, eine ausführliche Dokumentation mit Zeit-, Personen- und Datumsangaben in Form eines Mobbing-Tagebuchs vorzunehmen.
Mobbing am Arbeitsplatz kann für Betroffene sehr belastend sein und langfristige Auswirkungen auf ihre psychische und physische Gesundheit haben. Wenn du Opfer von Mobbing wirst, ist es wichtig, schnell zu handeln. Eine Möglichkeit besteht darin, das Gespräch mit dem Täter zu suchen und ihm klar zu machen, dass sein Verhalten nicht akzeptabel ist. Wenn dies nicht erfolgreich ist, sollte das Opfer den Vorfall an den Vorgesetzten oder die Personalabteilung melden. Arbeitgeber können Mobbingpräventionsprogramme implementieren und sicherstellen, dass es für Mitarbeiter eine sichere und offene Umgebung gibt, um über Probleme zu sprechen. Kollegen können auch eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Mobbing spielen, indem sie das Opfer unterstützen und den Täter zur Rechenschaft ziehen. Es ist wichtig, sich für eine Kultur des Respekts und der Zusammenarbeit am Arbeitsplatz einzusetzen und zu verhindern, dass Mobbing toleriert wird.
Je nach Situation muss abgewogen werden, welche Hilfe Mobbing Opfer notwendig ist. Opfer sollten in jedem Fall das Gespräch mit dem Betriebsrat, dem Betriebsarzt oder dem Vorgesetzten suchen oder eine professionelle Konfliktberatung bzw. die Arbeitsrechtsberatung der Arbeitskammer oder einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Abhängig davon, wie groß das seelische Leiden für die betroffene Person ist, sollte neben anwaltlicher und betrieblicher Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz ein Arzt konsultiert werden. Mobbing kann schwere seelische Störungen, Schlafstörungen, Depressionen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen hervorrufen.
Werden die Strafrechtsnormen verletzt, kann man in Österreich Anzeige bei Mobbing erstatten. Liegt bei der Mobbinghandlung ein Offizialdelikt (z.B. Körperverletzung, gefährliche Drohung) vor, dann wird das jeweilige Verhalten des Mobbers von Amtswegen verfolgt. Bei einem Offizialdelikt im Rahmen des Mobbings kann jeder bei der Staatsanwaltschaft, der Sicherheitsbehörde (Polizei), den Bezirksgerichten oder dem Untersuchungsrichter Anzeige bei Mobbing erstatten. Wird die Anzeige zurückgezogen, ist das Verfahren nicht beendet, da die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verlauf entscheidet.
Verbalattacken gelten als Privatklagedelikte, bei welcher eine strafrechtliche Verfolgung nur durch die Anzeige des Geschädigten möglich ist. Bei einer Ehrenbeleidigung (z.B. Beleidigung, Rufschädigung) reicht die Strafanzeige nicht aus. Der Geschädigte muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis der Tat und des Täters eine Privatklage mit Antrag auf Vorerhebung beim zuständigen Bezirksgericht einreichen. Dies ist allerdings mit hohen Kosten verbunden und ein risikoreiches Unterfangen, da die Klage abgewiesen werden kann. Mögliche Gründe für die Mobbing Anzeige können somit sein:
Im Rahmen des Zivilrechts können vom Opfer unter Umständen auch Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Außerdem können neben Schadensersatzansprüchen auch Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, wenn eine künftige Rechtsverletzung droht und diese nachgewiesen werden kann (Wiederholungsgefahr). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass weitere künftige Ehrenbeleidigungen die gemobbte Person treffen werden. Ferner ist ein Widerruf ehrverletzender Behauptungen durch Veröffentlichung möglich, wenn der Ruf des Gemobbten durch die Verbreitung unwahrer Tatsachen geschädigt wurde.
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernst zu nehmendes Problem, das mehr Arbeitnehmer betrifft als man zunächst meint. Laut einer Umfrage gaben in Österreich rund 67 % der Dienstnehmer an, dass sie bereits Mobbing am Arbeitsplatz erlebt haben. Doch was soll man machen, wenn man gemobbt wird? Unser Tipp und der Ratschlag unserer Arbeitsrechtsexperten lautet:
In Österreich gibt es umfassende Gesetze, die Mobbing am Arbeitsplatz verbieten und die Arbeitgeber verpflichten, ihre Mitarbeiter vor jeglicher Form von Diskriminierung und Belästigung zu schützen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Arbeitgebern und Opfern von Mobbing spielen. Wenn ein Opfer von Mobbing einen Anwalt konsultiert, kann dieser ihm helfen, seine Rechte zu verstehen und eine rechtliche Vorgehensweise zu planen. Ein Anwalt kann das Opfer auch bei der Einreichung einer Beschwerde oder einer Klage unterstützen und ihm dabei helfen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann auch Arbeitgeber unterstützen, indem er sicherstellt, dass das Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Präventionsmaßnahmen ergreift, um Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern. Der Anwalt kann auch Schulungen für das Personal durchführen, um eine Kultur der Zusammenarbeit und des Respekts zu fördern und sicherzustellen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachkommt. Zusammenfassend kann ein Anwalt für Arbeitsrecht eine wertvolle Unterstützung für Arbeitgeber und Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sein, indem er für ihre Rechte eintritt und ihnen hilft, eine angemessene Lösung für ihr Problem zu finden.
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