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Cybermobbing – Wie sollte man damit umgehen?

Teenager wird übers Handy von anderen gemobbt

Mit dem digitalen Zeitalter hat das Internet auch leider ein neues und heute weit verbreitetes Problem geschaffen – das Cybermobbing. Doch – was ist Cybermobbing eigentlich genau? Die Straftatbestände  der Beleidigung , üblen Nachrede und  Verleumdung sind bereits seit langem im Strafgesetzbuch Österreich behandelt, seit 2016 hat zusätzlich das Cybermobbing einen eigenen Paragrafen im Gesetzbuch, der helfen soll, das neue Phänomen zu bekämpfen.

In diesem Artikel soll das Thema Cybermobbing näher erläutert werden und wir wollen dabei wichtige Fragen beantworten, wie z.B.: Was genau ist Cybermobbing? Was sind die Folgen von Cybermobbing? Was steht im Strafgesetzbuch zum  Cybermobbing? Wie ist Cybermobbing strafbar? Was kann ich tun als Cybermobbing Opfer um mich zu wehren?

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was genau ist Cybermobbing?

Das Cybermobbing (oder  Internet Mobbing) bezeichnet eine systematische Attacke auf eine Person, die online über das Internet, Social-Media-Kanäle oder das Handy ausgeführt wird. 

Dabei geht es nach der Cybermobbing Definition um eine Beleidigung, Belästigung, Verleumdung, Bloßstellung oder Ausgrenzung des Opfers. Ferner kommen diese Attacken zumeist aus dem persönlichen Umfeld des Opfers. 

Dabei können sich die Attacken durch folgende Aktivitäten äußern:

  • Beleidigungen oder Bedrohungen durch SMS, Social-Media-Posts, Messenger Mitteilungen
  • Veröffentlichung kompromitierender Bilder oder Filme

Für die Cybermobbing Opfer entsteht oftmals eine Situation der Hilflosigkeit, in der sie nicht wissen, wie sie sich wehren können.

Der besondere Charakter des Cybermobbing

Cybermobbing hat eine besonders schädigende Wirkung auf die Cybermobbing Opfer, da es geeignet ist, diese sehr weitreichend zu diffamieren ohne dabei unmittelbare Konsequenzen befürchten zu müssen. 

Dabei können die Cybermobbing Schäden für das Opfer teilweise dramatische Wirkung haben. Hierbei spielen die besonderen Voraussetzungen des Cybermobbing eine entscheidende Rolle.

Die große Reichweite der Attacken

Beim  Internet Mobbing wird häufig eine große Reichweite der Attacken erzielt, da es oftmals nicht nur in einem eng gesteckten persönlichen Rahmen stattfindet, sondern sich im Internet schnell weit verbreiten kann. 

Dabei spielt die Veröffentlichung diskreditierender Fotos und Filme über die Cybermobbing Opfer häufig eine große Rolle. Sind diese erst einmal online gestellt, so lassen sie sich meist nicht mehr so schnell wieder entfernen.

Die Anonymität der Attacken

Cybermobbing Attacken verstecken sich häufig hinter anonymen Absendern. Dabei agieren der oder die Täter mit falschen Identitäten oder verstecken sich hinter sogenannten Nicknames. Sie lassen sich nur schwer identifizieren und handeln deshalb auch völlig ungehemmt.

Das 24-Stunden Programm

Cybermobbing im Internet oder per Handy ist rund um die Uhr möglich und kann von jedem Ort aus erfolgen. Dabei müssten die Cybermobbing Opfer  vollständig auf diese Kommunikationsmittel verzichten, um sich wirksam zu schützen. Dies ist jedoch für die meisten keine gangbare Option.

Aufklärungsschwierigkeiten – die unklare Rollenverteilung

Häufig reagieren Cybermobbing Opfer mit Gegenattacken und deshalb ist bei einer Aufklärung des Cypermobbing oft eine Unterscheidung von Ursache und Wirkung sehr schwer zu bewerkstelligen. Dabei stellen sich die initiierenden Täter dann auch gerne als die Opfer dar.

Grenzüberschreitungen durch Unachtsamkeit

Nicht hinter jeder diffamierenden Veröffentlichung steckt auch eine bösartige Absicht. Dabei kann z. B. das Onlinestellen eines „witzigen“ Fotos für die betreffende Person jedoch eine ähnlich schlimme Wirkung haben, wie eine bösartige Cybermobbing Attacke.

Gesetzliche Regelungen zum Cyber-Mobbing

Das spezielle Cybermobbing Gesetz in Österreich existiert seit Beginn 2016.  Dabei ist im § 107 c  StGB die „Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“ geregelt. 

Seitdem ist das  Cybermobbing in Österreich ein benanntes Delikt und strafbar geworden. Allerdings fallen die  Cybermobbing Strafen in Abhängigkeit von der Dauer, Schwere der Angriffe und Folgen für das Opfer sehr unterschiedlich aus. Sie können jedoch im Extremfall bis zu 3 Jahren Freiheitstrafe bedeuten.  

Der Wortlaut des §107c im Strafgesetzbuch „Cybermobbing“

Der § 107c StGB liefert sowohl eine detaillierte Cybermobbing Definition als auch die entsprechenden Cybermobbing Strafen wie folgt:

  1. eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder
  2.  Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung eine für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht,ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
  3. Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der im Sinn des Abs. 1 verletzten Person zu Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“
  4.  

Die Interpretation des § 107 c StGB aus der Rechtsprechung:

Eine schwerwiegende Verletzung der Ehre oder der Privatsphäre des Opfers

Der §107c StGB will eine schwerwiegende Verletzung der persönlichen Ehre sowie eine schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre bestrafen. Hierbei geht man von einer Ehrverletzung aus, wenn eine Person  Beleidigungen, Beschimpfungen oder Verspottungen ausgesetzt ist. 

Ferner wird eine schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre immer angenommen, wenn es zum  Veröffentlichen von „Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches“ kommt. 

Dabei werden alle Aspekte des privaten und persönlichen Familien – und auch Sexuallebens in dieser Formulierung eingeschlossen. Außerdem  meint die Formulierung auch jede private Information zur eigenen Krankengeschichte, vorhandenen Behinderungen oder religiösen Einstellungen der betreffenden Person.  

Damit eine schwerwiegende Verletzung der Ehre oder Privatsphäre angenommen werden kann, muss auch das Cybermobbing Opfer hierdurch besonders belastet sein und die diffamierende Maßnahme muss von mindestens 10 weiteren Personen wahrnehmbar gewesen sein.

Die Verbreitung der Attacken über digitale Medien

Ferner wird im § 107c StGB für eine Strafbarkeit weiterhin vorausgesetzt, dass die Attacken gegen das Cybermobbing Opfer über digitale Kommunikationsmittel erfolgen. Hierbei sind insbesondere Social-Media-Postings, Messenger Dienste, Emails, Tweets, Telefonanrufe, Faxe, SMS oder MMS zu nennen.

Außerdem  müssen die Cybermobbing  Attacken durch den  oder die Täter über einen längeren Zeithorizont  hinweg betrieben werden. Alternativ muss der Täter es über einen  längeren Zeitraum  hinweg unterlassen haben, eine bereits ausgeführte Attacke zu beseitigen. 

Dabei kann es sich beispielsweise um die Veröffentlichung eines Nacktfotos des Opfers handeln, das über einen längeren Zeitraum hinweg vom Täter nicht wieder gelöscht wurde.  

Die Beeinträchtigung der Lebensführung der Opfer

Ferner muss durch die Cybermobbing Attacken und deren Folgen  die Lebensführung eines Opfers beeinträchtigt sein. Jedoch ist es dabei schon ausreichend, wenn ein Opfer  dafür Messenger Funktionen deinstalliert, um sich den dort getätigten Attacken nicht mehr aussetzen zu müssen.

Verwandte Gesetzesgrundlagen, die beim Cybermobbing relevant sein können

Außer dem speziellen Cybermobbing Paragrafen 107c StGB können bei Cybermobbing Attacken auch andere Straftatbestände erfüllt sein, die im Strafgesetzbuch Österreich geregelt sind. Hierbei sind besonders relevant:

  • Nötigung (§ 105 StGB)
  • Stalking (§ 107a StGB)
  • Verleumdung (üble Nachrede) (§ 115 StGB und § 111 StGB)
  • Kinderpornographie (§ 207a StGB)
  • Datenbeschädigung (§ 126a StGB)

Wie soll ich mich als Cybermobbing Opfer verhalten?

Ein Cybermobbing Opfer sollte einige Handlungsempfehlungen beherzigen, die ihm helfen können, mit Internet Mobbing Attacken besser umzugehen. Hierbei kann man als Cybermobbing Opfer bereits von Anfang an mit Überlegung vorgehen und dabei einige Fehler vermeiden.

  1. Diffamierende Attacken in den Online Medien über Nachrichten oder Posts sollte ein Opfer nicht beantworten. Dabei können sich die Reaktionen der Täter häufig verschlimmern. Außerdem kann das Cybermobbing Opfer dazu verleitet werden, seinerseits mit Verbalattacken zu reagieren. Hierbei wird eine spätere Beweisführung für das Opfer erschwert, da sich das Opfer somit selbst zu einem Täter macht.
  2. Wichtig ist es auch, Attacken in Form von Cybermobbing Text oder Bildmaterial zu sichern. Hierfür kann man Cybermobbing Nachrichten abspeichern und für Bildmaterial Screenshots anfertigen, die auch die Plattform und den Absender mit abbilden. Dabei kann diese Beweisführung dann später die Cybermobbing Attacken belegen und kann auch genutzt werden, um dem Webseitenbetreiber die  Belästigung zu melden.
  3. Die Internet Mobbing Posts sollte man immer dem Betreiber des entsprechenden Portals Dieser ist verpflichtet, zu prüfen, ob die Posts illegal sind und Diffamierungen beinhalten. Er kann entsprechende Einträge löschen und ggf. auch Nutzerprofile der Täter sperren.
  4. Die Accounts, Absender oder Profile von Cybermobbing Tätern sollte man sofort im eigenen Account sperren.
  5. Persönliche Vertraute sollte ein Cybermobbing Opfer in die Vorgänge einbeziehen. Dabei kann ein Opfer sowohl emotionale Unterstützung finden als auch weitere Zeugen für die diffamierenden Attacken finden.

Hilfe für Cybermobbing Opfer durch einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht

Für den Fall, dass ein Cybermobbing Opfer nicht in der Lage ist , die Cybermobbing Attacken zu stoppen, ist sein Leben häufig stark beeinträchtigt und es kann zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen kommen. Deshalb sollte es in diesen Fällen eine Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht suchen.

Ein erfahrener Experte für Strafrecht kann den persönlichen Fall analysieren und Handlungsalternativen aufzeigen. Außerdem ist er eine wirkungsvolle Unterstützung eines Cybermobbing Opfers bei einer strafrechtlichen Verfolgung der Angelegenheit. 

zielt eine strafrechtliche Verfolgung der Cybermobbing Attacken einerseits darauf, diese Angriffe endgültig zu stoppen, andererseits kann ein Anwalt für Strafrecht auch dabei helfen, diffamierende Posts und Bildmaterial zu löschen.

Außerdem wird ein erfahrener Anwalt für das  Cybermobbing Opfer prüfen, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Erfahrene Experten für Strafrecht mit einem Schwerpunkt für Cybermobbing finden Sie einfach und schnell in ihrer Nähe bei anwaltfinden.at.

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