Scheidungspapiere – Wichtige Unterlagen für Ihre Scheidung
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wer sich scheiden lassen möchte, benötigt die richtigen Unterlagen für die Scheidung. Die Scheidungspapiere erhalten Sie beim zuständigen Bezirksgericht; inbegriffen ist sowohl der Scheidungsantrag als auch alle weiteren Scheidungsunterlagen.
Bei einer Scheidungsklage raten wir Ihnen die Konsultation eines Scheidungsanwalts, aber auch beim Erstellen des Scheidungsantrags oder der Scheidungsfolgenvereinbarung kann er Ihnen von großer Hilfe sein.
Welche Unterlagen zur Scheidung mitbringen? Wie lange dauert es bis man die Scheidungspapiere bekommt? Der nachfolgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick, welche Scheidungsunterlagen bei einer einvernehmlichen Scheidung oder bei einer strittigen Scheidung notwendig sind.
Inhaltsverzeichnis
Wie muss man einen Scheidungsantrag stellen?
Möchte man sich einvernehmlich scheiden lassen, dann muss man beim zuständigen Bezirksgericht einen Scheidungsantrag einreichen. In Österreich können sich Paare nur über das Bezirksgericht scheiden lassen.
Die Zuständigkeit fällt dabei dem Gericht zu, in dessen Sprengel die Eheleute zuletzt gewohnt haben. Die Scheidung kann sowohl schriftlich eingereicht als auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Nichtsdestotrotz raten wir Ihnen, den Scheidungsantrag schriftlich einzureichen sowie die persönlichen Informationen und Angaben schriftlich im Dokument festzuhalten.
Wichtig ist dabei auch zu beachten, dass die Eheleute persönlich beim Gericht erscheinen müssen, da der Scheidungsantrag ansonsten nicht gültig ist. Sie haben die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung des Scheidungsantrags, sollten jedoch einige formale Aspekte beachten. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann Sie ausführlich beraten und den Antrag auf seine Richtigkeit hin prüfen.
Folgende Angaben sind für den Scheidungsantrag relevant:
- Anschrift des jeweiligen Bezirksgerichts
- Den Titel Antrag auf Scheidung im Einvernehmen gemäß § 55a Ehegesetz
- Angaben zu den Eheleuten; Ehemann und Ehefrau:
- Name (Geburtsname)
- Staatsangehörigkeit
- Beruf
- Wohnort
- Angaben zur Ehe. Wann wurde die Ehe geschlossen? Wo wurde die Ehe geschlossen?
- Angaben über vorherige Ehen
- Angaben zum Ehevertrag
- Angaben zu den gemeinsamen Kindern (Geburtsurkunde)
- Angaben zum letzten gemeinsamen Aufenthaltsort
- Aktueller Wohnort der Ehegatten
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Weitere wichtige Angaben in den Scheidungsunterlagen
Im Scheidungsantrag müssen nicht nur alle Angaben zu den Personen und der Ehe vorhanden sein, sondern die Eheleute müssen auch eine Erklärung abgeben, dass die Ehe als zerrüttet gilt und nicht weitergeführt wird. Im Anschluss an diese notwendigen Angaben zur Eheschließung und den persönlichen Daten können nähere Erklärungen zur Auflösung der Ehegemeinschaft gemacht werden.
Darüber hinaus kann die Trennungsdauer sowie der Grund für die Zerrüttung der Ehe genannt werden. An dieser Stelle können Sie die Scheidungsgründe nennen. Wichtig ist auch, dass begründet wird, dass eine Rettung der Ehe aussichtslos ist. Ferner wird vermerkt, dass es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt und beide Ehegatten mit der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft einverstanden sind.
Liegt diese Bedingung nicht vor, kann die Ehe nicht im Einvernehmen geschieden werden, dann muss eine Scheidungsklage für eine strittige Scheidung eingereicht werden.
Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Familienrecht, um einen rechtskräftigen Scheidungsantrag zu formulieren und sich beraten zu lassen.
Welche Scheidungsunterlagen braucht man bei der Scheidung?
Welche Unterlagen zur Scheidung mitbringen? Selbstverständlich ist der Scheidungsantrag für die einvernehmliche Scheidung ein wichtiges Formular, um die Scheidung einreichen zu können. Doch neben diesem Dokument benötigen Sie weitere Scheidungsunterlagen und Nachweise für die Scheidung.
Im Grunde genommen benötigt man für die einvernehmliche und strittige Scheidung dieselben Dokumente. Da im strittigen Verfahren jedoch weitere Beweise notwendig sind, kann es im Einzelfall sein, dass weitere Scheidungspapiere vorgelegt werden müssen.
Welche Unterlagen zur Scheidung mitbringen? Welche Unterlagen Sie letztendlich benötigen, ist abhängig von Ihrer individuellen Situation. Prinzipiell braucht man für die einvernehmliche und strittige Scheidung folgende Scheidungsunterlagen:
- Heiratsurkunde oder Stammbuch (beglaubigte Kopie)
- Vollmacht für den Rechtsanwalt
- Ggf. Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Ehegattin und des Ehegatten
- Amtlicher Lichtbildausweis der Ehegatten
- Bestätigung der Meldung
- Gegebenenfalls Geburtsurkunde der Kinder
- Ggf. entsprechende Formulare zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
- Urkunden, die Auskunft über das Vermögen geben (z.B. Grundbuchauszug)
Scheidungspapiere bei gemeinsamen Kindern – was brauche ich?
Sollten gemeinsame minderjährige Kinder aus der Ehe hervorgehen, dann benötigen Sie weitere Scheidungsunterlagen. Im Scheidungsfall müssen dem zuständigen Gericht die Geburtsurkunden der Kinder vorgelegt und Angaben zum Namen gemacht werden.
Überdies muss dem Gericht auch mitgeteilt werden, bei welchem Elternteil das Kind leben wird. In der Scheidungsfolgenvereinbarung müssen auch Regelungen zum Sorgerecht, Kindesunterhalt und Kontaktrecht getroffen werden.
Darüber hinaus sind auch Vereinbarungen bezüglich des Kindesunterhalts zu treffen.
Scheidungspapiere vom Anwalt prüfen lassen
Sollten Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dass die Scheidungsunterlagen hinsichtlich der Formulierungen stimmen, sollten Sie einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren.
Er prüft die Antragspapiere auf ihre Vollständigkeit und Rechtskräftigkeit. Ein Experte kann sicherstellen, dass alle wichtigen Angaben in den Unterlagen für die Scheidung enthalten sind und Ihnen auch erläutern, welche Nachweise und weiteren Scheidungspapiere benötigt werden.

