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Der Markenschutz in Österreich - So schützen Sie Ihre Marke

Marke wird im Internet angemeldet

Eine Marke individualisiert Produkte oder Dienstleistungen, um Sie von anderen Waren oder Leistungen abzugrenzen. Um über Markenschutz zu verfügen, ist laut Markenschutzrecht das Marke registrieren beim österreichischen Patentamt notwendig. Damit wird Ihnen das ausschließliche Recht gestattet, Dritten zu verbieten die gleiche oder ähnliche Marke im Geschäftsverkehr anzuwenden. 

Wir möchten im folgenden Beitrag näher auf das Thema Markenschutz in Österreich eingehen und Ihnen das Markenschutzgesetz in Österreich näher bringen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Das sollten Sie zum Markenrecht in Österreich wissen

Das Markenrecht in Österreich zählt offiziell zu dem sogenannten Kennzeichenrecht. Das Kennzeichenrecht schützt Produktbezeichnungen im geschäftlichen Verkehr. So zählt auch die Marke als Kennzeichen, wodurch man sie von anderen Waren und Leistungen unterscheiden kann. Das Markenschutzrecht verlangt für die Erlangung von Markenschutz ein sogenanntes Eintragungsverfahren. 

Zu schützbaren Marken zählen vor allem graphisch darstellbare Zeichen, Wörter, Namen, Abbildungen und eine bestimmte Markenaufmachung. So kann man beispielsweise eine Wortmarke schützen lassen, einen Firmennamen schützen lassen, ein Logo schützen lassen oder auch eine Bildmarke schützen lassen.  

Welche Funktionen hat eine Marke?

Eine Marke hat verschiedene Funktionen. Besonders hervorzuheben sind hier vor allem die folgenden vier Funktionen, die für den Markenschutz relevant sind:

 

  • Herkunftsfunktion

Die Herkunftsfunktion dient beim Markenschutz vor allem der Unterscheidung von anderen Marken. Der Abnehmer kann dank der Herkunftsfunktion erkennen, wer der Inhaber der Marke ist und woher sie stammt.

 

  • Vertrauensfunktion

Jede etablierte Marke hat auch eine Vertrauensfunktion. Diese bezieht sich vor allem auf die Vorstellung, die der Abnehmer mit der Marke verbindet, und die ihn dazu veranlasst, ein Produkt zu erwerben.

 

  • Identitätsfunktion

Die Identitätsfunktion steht in engem Zusammenhang mit der Vertrauensfunktion einer Marke. Demnach sind mit der Markenidentität die wesentlichen Merkmale einer Marke gemeint, die ihren jeweiligen Charakter im Besonderen prägen.

 

  • Werbefunktion

Zu guter Letzt hat jede Marke natürlich eine Werbefunktion. Diese hat primär das Ziel, den Verkauf anzukurbeln und somit den Absatz der jeweiligen Marke beziehungsweise des Produkts oder der Dienstleistung zu fördern.

Was ist eine Marke?

Bevor wir uns weiter mit dem Thema Markenschutz im Allgemeinen und Markenschutz in Österreich beschäftigen, klären wir zunächst einmal die grundlegendste Frage: Was ist eine Marke überhaupt? 

Per Definition ist eine Marke ein Kennzeichen für Dienstleistungen oder Waren. Dieses Kennzeichen kann verschiedene Formen annehmen und beispielsweise aus einem Logo, einem besonderen Namen oder speziell gestalteten Schriftzug bestehen. 

Dabei erfüllt jede Marke die oben genannten vier Funktionen. Allerdings muss eine Marke nicht durch den Markenschutz geschützt, sondern kann auch ungeschützt sein.

Worin liegt der Unterschied zu Herkunftsangaben?

Für Lebensmittel und Agrarprodukte gelten hinsichtlich der Herkunftsangaben besondere Vorschriften beziehungsweise ein besonderer Schutz. 

Bei einer Marke sind die Herkunftsangaben immer einer Person vorbehalten, während bei Agrarprodukten und Lebensmittelns alle Produzenten Herkunftsangaben vornehmen können. Bei diesen Herkunftsangaben unterscheidet man die sogenannten geografischen Angaben von den Ursprungsbezeichnungen. 

Wenn Sie sich näher über das Thema Markenschutz oder Markenrechtsverletzungen informieren oder eine EU-Marke anmelden oder eine IR-Marke anmelden möchten, nehmen Sie am besten eine professionelle Beratung von einem Rechtsanwalt für Markenschutz in Anspruch.

Was ist der Markenschutz in Österreich?

Mit dem Markenschutz in Österreich sind alle gesetzlichen Regelungen gemeint, die eingetragene Marken vor Nachahmung schützen. In der Regel erlangt eine Marke den Markenschutz durch Anmeldung beziehungsweise Registrierung der Marke. Allerdings genießt jede Marke auch ohne Anmeldung und Registrierung allein durch das Gesetz einen gewissen Schutz. 

Insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stellt Marken auch ohne offiziellen Markenschutz unter Schutz. Darüber hinaus sind beispielsweise Logos automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Wenn Sie Markenschutz beantragen, Markenschutz anmelden, Geistiges Eigentum, ein Patent schützen oder gegen Markenfälschung vorgehen möchten, lassen Sie sich am besten von einem Experten beraten.

Das Markenschutzgesetz

Das Markenschutzgesetz Österreich schützt durch seine verschiedenen Bestimmungen Marken, Geschäftsbezeichnungen und geographische Herkunftsbezeichnungen. Dadurch ist es den Unternehmern möglich, ihre Marken beziehungsweise Waren zu positionieren und vor anderen Marken und vor allem Nachahmern zu schützen. 

Wirksam ist ein Markenschutz dann, wenn die Registrierung beziehungsweise Anmeldung einer Marke erfolgt. Im Folgenden informieren wir Sie nun näher über das Markenschutzgesetz in Österreich.

Ziele

Die wichtigsten Ziele des Markenschutzgesetzes in Österreich sind folgende:

  • Verbesserung des elektronischen Verkehrs
  • Erweiterung der elektronischen Publikationsformen im Bereich des Erfindungswesens
  • Kurzfristige Gebührenanpassung
  • Modernisierung des nationalen Gebührensystems im Markenbereich
  • ·Anpassung des nationalen Systems zur Berechnung der Schutzdauer einer Marke

Inhalt

Der wesentliche Inhalt des Markenschutzgesetzes besteht aus fünf wesentlichen Punkten.

  1. Die Umstellung der Berechnung der Markenschutzdauer und die Administrierung einer Erneuerungsgebühr nach der Richtlinie 2015/2436/EU.
  2. Einführung eines Bonussystems für elektronische Markenanmeldungen. Generell erfolgt eine Neuausrichtung für die Berechnung von Markenanmeldegebühren und Erneuerungsgebühren (für Verbandsmarken, Individualmarken und neue Gewährleistungsmarken).
  3. Die Gewährleistungsmarke als neue Markenform. Außerdem ist eine angemeldete oder registrierte Marke in Teilmarken desselben Inhabers teilbar.
  4. Im Bereich des Erfindungswesens kommt es zu Lockerungen von Formvorschriften und den Entfall von druckschriftlichen Veröffentlichungen, um Einreichungen auf dem elektronischen Weg zu vereinfachen.
  5. Einführung einer Verordnungsermächtigung hinsichtlich der PCT-Recherchegebühr.

Inkrafttreten

Das Inkrafttreten erfolgt überwiegend am auf den auf die Veröffentlichung im Bundegesetzblatt folgenden Tag.

Der Wirkungsraum im Markenschutz

Mit dem Wirkungsraum im Markenschutz ist der Schutzraum einer jeweiligen Marke gemeint. Man unterscheidet hier im Markenschutz in Österreich zwischen der nationalen Marke, der Unionsmarke und der internationalen Marke.

Nationale Marke

Nationale Marken sind in Österreich ab dem Tag der Eintragung für zehn Jahre geschützt. Nach Ablauf der zehn Jahre ist der Markenschutz immer wieder um weitere zehn Jahre verlängerbar. Um überhaupt als nationale Marke registrierbar zu sein, kommt es nach der Prüfung der Formalerfordernisse zu einer Prüfung, ob das jeweilige Zeichen nach den geltenden Gesetzen als Marke registrierbar ist.

Unionsmarke

Die Unionsmarke beziehungsweise EU-Marke heißt auch Gemeinschaftsmarke. Diese ist nach Eintragung zehn Jahre lang im gesamten EU-Raum geschützt. Wie auch bei der nationalen Marke ist der Markenschutz unbegrenzt immer wieder um weitere zehn Jahre verlängerbar. 

Beantragt werden muss die Gemeinschaftsmarke beim Österreichischen Patentamt oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Für eine Unionsmarkenanmeldung muss man sich an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum wenden.

Weil es beim Registrieren einer Unionsmarke aufgrund älterer Gesetze in einzelnen Mitgliedsstaaten zu Problemen kommen kann, ist es ratsam, sich bei der Anmeldung von einem Rechtsanwalt für Markenschutz beraten zu lassen.

Vorsicht:

Mit der EU-Marke kann der gesamte EU-Binnenmarkt abgedeckt werden (mit Ausnahme von der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein). Eine EU-Marke kann auch ohne vorherige nationale Markenanmeldung erfolgen.

Internationale Marke

Internationale Marken sind im Madrider System zentral registriert. Die anmeldende Person kann dann weltweit 80 Staaten auswählen, für die der Markenschutz gelten soll. Um eine internationale Marke anmelden und internationalen Markenschutz genießen zu können, muss bereits eine nationale Marke oder eine Gemeinschaftsmarke angemeldet sein.

Wenn Sie bereits eine nationale Marke angemeldet haben, erfolgt die Anmeldung der internationalen Marke über das Österreichische Patentamt. Besteht bereits eine angemeldete Gemeinschaftsmarke, wenden Sie sich über das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt an die Weltorganisation für geistiges Eigentum.

Welche Schritte sind beim Markenschutz nötig?

Wer einen Markenschutz beantragen oder einen Markenschutz anmelden möchte, muss sich zunächst genauer damit beschäftigen, was genau er mit dem Markenschutz bezwecken möchte. Je nach Marke und erfordertem Schutz sind dann verschiedene Schritte nötig beziehungsweise ist ein anderes Vorgehen sinnvoll. 

Zunächst sollte man sich genau darüber klar werden, welches Produkt oder welche Dienstleistung genau man eigentlich schützen möchte. Je nach dem ergibt sich dann für das Patentamt eine bestimmte Warenklasse.

Welche Markentyp wählen Sie?

Ist der erste Schritt auf dem Weg zum Markenschutz vollbracht, geht es an die Frage, welcher Aspekt genau geschützt werden soll. Hier gibt es verschiedene Markentypen, zwischen denen Sie wählen können: Zu nennen sind hier die Wortmarke, die Wortbildmarke, die Bildmarke und andere Markentypen, beispielsweise mit bestimmten Formen.

Achtung:

Bedenken Sie, dass die Wortbildmarke einen geringeren Schutz bietet als die Wortmarke, weil ein doppelter Schutz von Wort und Bild vorliegt. Allerdings steigt mit dem größeren Schutz auch das Konfliktpotenzial.

In welchen Ländern ist ein Schutz empfehlenswert?

Wenn auch der zweite Schritt auf dem Weg zum Markenschutz abgeschlossen wurde, geht es nun an die wichtige Frage, in welchen Ländern Sie einen Schutz für Ihre Marke wünschen. Hier unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Wirkungsräumen für den Markenschutz, aus denen Sie auswählen können.

Zum einen gibt es die nationale Marke. Hier hat die Marke dann in dem Land Schutz, in dem die Anmeldung stattfindet. Zum anderen gibt es internationale Marken, die in 80 ausgewählten Staaten weltweit Schutz genießen. 

Letztlich kann der Markenschutz auch im Rahmen einer EU-Marke erfolgen, der den gesamten EU-Binnenmarkt mit Ausnahme von der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island abdeckt. Alle Formen des Markenschutzes sind zunächst zehn Jahre gültig und können immer wieder um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Mit welchen Kosten sollte man rechnen?

Mit welchen Kosten bei der Anmeldung beziehungsweise Registrierung für Markenschutz zu rechnen ist, hängt davon ab, welche Form des Markenschutzes Sie wählen. Demnach ist eine Markenanmeldung in Österreich am günstigsten, etwas teurer sind die internationale Markenanmeldung sowie die Anmeldung einer Unionsmarke. 

Sie können davon ausgehen, dass Sie für eine nationale Markenanmeldung mit Markenschutz Kosten von etwa 1200 Euro rechnen müssen, während für eine internationale Markenanmeldung oder eine EU-Marke circa 2500 Euro Markenschutz Kosten fällig werden. Die Kosten decken die Patentsamtsgebühren und die Gebühren für einen Patentanwalt beziehungsweise Rechtsanwalt für Markenrecht ab.

Wie recherchiere ich bestehende Marken?

Wer eine Marke registrieren beziehungsweise schützen lassen möchte, der muss zunächst sorgfältig recherchieren, welche Marken bereits bestehen. Um eine Markenrecherche sorgfältig durchzuführen, ist es ratsam, einen Experten zu beauftragen und die Markenrecherche alle sechs Monate zu wiederholen. Die Markenrecherche Österreich ist für Laien allein schwierig zu bewerkstelligen. 

Eine wirklich gute Markenrecherche braucht viel Zeit und Fachwissen. Am besten wählt man zusätzlich zu einer detaillierten und professionellen Recherche einen möglichst unverwechselbaren Begriff und ein ausgefallenes Logo für seine eigene Marke, um Konflikten mit bestehenden Marken effektiv aus dem Weg zu gehen.

Wie lange dauert der Markenschutz?

Markenschutz ist immer für einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt. Dies gilt sowohl für den nationalen Markenschutz und den internationalen Markenschutz als auch für die EU-Marke. Der Zeitraum für den zehnjährigen Markenschutz beginnt am Tag nach der Anmeldung. 

Allerdings ist es möglich, den Markenschutz immer wieder, also unbegrenzt, um weitere zehn Jahre zu verlängern. Hierzu muss man auch keinen erneuten Antrag stellen. Es reicht, wenn man die sogenannte Erneuerungsgebühr rechtzeitig entrichtet. Außerdem werden Markeninhaber rechtzeitig vor dem Ablauf der Markenschutz Frist über den Ablauf informiert und können sich dann um die Verlängerung kümmern.

Was muss bei Warenklassifikation beachtet werden?

Soll ein Markenschutz beantragt werden, so muss zunächst eine Warenklassifikation stattfinden. Mit dieser Warenklassifikation müssen alle Klassen ausgewählt werden, in die das Produkt beziehungsweise die Dienstleistung fällt. Um die Suche nach den jeweiligen Klassen möglichst einfach zu gestalten, gibt es verschiedene Listen mit Waren und Dienstleistungen. 

Außerdem gibt es die Möglichkeit der vereinfachten Suche in Onlinedatenbanken. Wer bei der Auswahl der passenden Klassifizierungen Hilfe benötigt, kann sich an die Wirtschaftskammer, das Österreichische Patentamt oder an einen Rechtsanwalt für Markenschutzrecht wenden.

Wichtig:

Wenn Sie die Klassifizierungen für Ihr Produkt wählen, denken Sie auch unbedingt an mögliche zukünftige Produkte oder weitere Dienstleistungen beziehungsweise Nebenprodukte, die aus Ihrem Hauptprodukt entstehen können.

Warum ist eine Markenverwaltung und Markenüberwachung so wichtig?

Wer eine Marke schützen lässt, möchte natürlich auch, dass dieser Schutz effizient ist. Um dies zu gewährleisten, gibt es die Markenverwaltung und die Markenüberwachung. Durch die regelmäßige Überprüfung des Markenschutzes werden Markenfälschungen und Nachahmer rechtzeitig erkannt und es können die notwendigen Schritte eingeleitet werden.

Achtung:

Achten Sie bei der Anmeldung einer Marke unbedingt darauf, dass Sie nicht auf Betrüger hereinfallen. Immer mehr Anmelder erhalten Schreiben, in denen Sie zur Zahlung eines bestimmten Betrages zur Markenregistrierung aufgefordert werden – wenn dieses Schreiben nicht von Ihrer Anmeldebehörde kommt, nehmen Sie die Zahlung keinesfalls vor.

Warum brauche ich für den Markenschutz einen Anwalt und wo finde ich diesen?

Wer einen Markenschutz beantragen möchte, sollte dies nicht allein tun, sondern sich von einem Experten beraten lassen. Ein Patentanwalt oder ein Rechtsanwalt für Markenrecht kann Sie ausführlich zu allen Aspekten im Markenschutz beraten, Ihnen sämtliche Fragen beantworten und Sie auf dem Weg zur geschützten Marke begleiten. 

So stellen Sie sicher, dass Ihnen beim Thema Markenschutz keine Fehler unterlaufen und Sie einen kompetenten Ansprechpartner haben. Achten Sie bei der Wahl des passenden Rechtsexperten für Markenschutz also unbedingt auf die fachliche Expertise.

Achtung:

Das Zeichen ® dürfen Sie erst dann verwenden, wenn die Registrierung abgeschlossen ist. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann eine empfindliche Geldstrafe auf Sie zukommen.

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