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Geistiges Eigentum - Wie kann ich geistiges Eigentum schützen?

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Das Geistige Eigentum in Österreich wird durch das sogenannte „Immaterialgüterrecht“ geschützt. In diesen Schutz fallen keine konkreten Gegenstände, sondern kreative Werke, wie Musik, Kunst oder Literatur. Das Immaterialgüterrecht schließt das Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht, Musterrecht, Gebrauchsmusterrecht  und Patentrecht mit ein. Aber was genau bedeutet Geistiges Eigentum schützen? Welche Schutzrechte gibt es eigentlich und wie lautet die Geistiges Eigentum Definition? Im folgenden Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Geistiges Eigentum in Österreich

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was bedeutet Geistiges Eigentum?

Als geistiges Eigentum bezeichnet man geistige Schöpfungen von Urhebern an den von Ihnen geschaffenen Werken. Dabei bezieht sich  geistiges Eigentum Österreich z. B. auf kreative Schöpfungen im Bereich Film, Literatur oder Musik. Ferner sind intellektuelle Leistungen in den Bereichen Industrie, Wissenschaft, Design, Kunst und anderen Bereichen häufig in einer geistigen Eigentum Definition beinhaltet. 

Dieses sogenannte Immaterialgut gilt als schützenswert und den Urhebern soll dabei eine wirtschaftliche Verwertung ihrer Schöpfungen ermöglicht werden. Deshalb werden den Kreatoren Urheberrechte an ihren geschaffenen Werken eingeräumt. Diese haben das Recht, ihre Werke kommerziell zu nutzen, öffentlich aufzuführen, zu verbreiten, zu vervielfältigen oder sie im Internet zu publizieren. 

Für den Fall, dass Dritte diese Schöpfungen nutzen möchten, müssen sie die Erlaubnis des Urhebers einholen.

Schutzgesetze für geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum schützen soll das Urheberrechtsgesetz. Dabei soll das Gesetz unberechtigte Verwertungen durch Dritte vermeiden. Neben dem Urheberschutzgesetz existieren weitere Schutzgesetze, durch die man auch ein Produkt schützen lassen kann oder man kann eine Geschäftsidee schützen in Österreich.

Die geistiges Eigentum Bedeutung wird durch die Existenz einer Vielzahl an Schutzgesetzen erkennbar. Dabei sind neben dem Urheberrecht besonders das Patentrecht, das Markenrecht, das Geschmacksmusterrecht und das Gebrauchsmusterrecht zu nennen.

Vorsicht:

Die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten kann neben zivilrechtlichen Konsequenzen ( Schadenersatzansprüche und Unterlassungsansprüche) auch strafrechtliche Folgen haben. Dies kann zur Folge haben, dass man nach einer rechtskräftigen Verurteilung vorbestraft ist.

Was ist der Unterschied zwischen „normalem“ Eigentum und geistigem Eigentum?

Ein normales Eigentum bezeichnet das Eigentum an einer Sache. Dabei gehört einem Eigentümer die Sache und er kann darüber grundsätzlich frei verfügen. Jedoch kann man im juristischen Sinne nur Eigentum an einer körperlichen Sache, also an Dingen die greifbar sind, wie z. B. ein Auto, ein Boot, ein Haus. 

Demgegenüber ist  geistiges Eigentum ein Recht an einer nicht-materiellen Sache. Allerdings kann man auch dieses geistige Eigentum schützen. Hierbei greifen verschiedene Schutzrechte und Gesetze, die z. B. den Markenschutz, Patentschutz und Musterschutz regeln.

Was sind die Gegenstandsbereiche geistigen Eigentums?

Um eine wirtschaftliche Verwertung von geistigem Eigentum erfolgreich umsetzen zu können, muss man seine Idee schützen lassen. Dabei kann ein Schutz der Urheberschaft eine unerlaubte Nachahmung verhindern und Rechtsstreitigkeiten vermeiden. 

Hierbei können verschiedene Schutzrechte Österreich je nach der Art des nicht-materiellen Eigentums in Frage kommen. Beim Recht auf geistiges Eigentum wird unterscheiden zwischen einem Werk, einem Design, einer Marke und einer technischen Erfindung bei der geistigen Eigentum Formulierung. 

Dabei gilt für ein Werk (z. B. Kunstwerk) der Schutzanspruch immer automatisch. Hingegen muss für den Schutz des Gedankeneigentums einer Marke, eines Designs oder einer technischen Erfindung eine Anmeldung beim Patentamt stattfinden. Hier wird die Schutzwürdigkeit und Schutzfähigkeit geprüft und ein entsprechendes Schutzrecht erteilt.

Achtung:

Welche Schutzrechte gibt es?

Um einen Überblick zu verschaffen,  wie man geistiges Eigentum schützen kann, sollen im Folgenden die verschiedenen Schutzrechte und ihre Anwendungsbereiche näher vorgestellt werden. Die Schutzrechte bieten die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Verwertung und gewährleisten, dass man auch geistiges Eigentum verkaufen kann.

Schutzgegenstand: Werk

Ein genereller Urheberschutz gilt für alle Werke, die sich durch ihre individuelle geistige Schöpfung auszeichnen. Hierbei handelt es sich z. B. um geistiges Eigentum in Form von Musikkompositionen, Texten, Fotokreationen, Drehbücher oder Filmen und angewandte Kunst. Dabei muss keine behördliche Registrierung für das Urheberrecht erfolgen. Ein Urheberschutz greift in diesen Fällen automatisch.

Schutzgegenstand: Marke

Einen Markenschutz kann man für verschiedene Ausdrücke wie z. B. Buchstabenfolgen, Worte, Zahlen, Logos oder Produktnahmen und auch Hörzeichen erwerben. 

Dabei wird ein Markenschutz jedoch erst wirksam, wenn eine Registrierung der Marke beim Patentamt erfolgt ist. Das Patentamt prüft den Antrag auf Markenschutz und trägt bei positiver Prüfung die Marke gegen Gebühr ein.

Schutzgegenstand: Design

Um ein bestimmtes Design schützen zu können, muss man einen Geschmacksmusterschutz beim Patentamt beantragen. Schützenswert sind z. B. Möbelformen oder Muster. Dabei kann ein Designschutz sowohl für dreidimensionale Kreationen (Produkte) wie auch für zweidimensionale Muster beantragt werden. 

Allerdings ist auch hier eine Prüfung der Schutzwürdigkeit durch das Patentamt vorausgesetzt. Bei positiver Bescheinigung wird eine Design- bzw. Geschmacksmusterschutz gegen eine Gebühr erteilt. 

Schutzgegenstand: Erfindung

Bei einer Erfindung eines technischen Produktes oder Verfahrens (z.B. eine Verschlusstechnik) kann ein Patentschutz oder ein Gebrauchsmusterschutz beantragt werden. Dabei muss ebenfalls eine Registrierung beim Patentamt gegen Gebühr erfolgen. Ferner gilt auch hier die positive amtliche Prüfung als Voraussetzung.  

Hinweis:

Die Schutzrechte bieten die Möglichkeit, geistiges Eigentum zu dokumentieren und es wirtschaftlich zu verwerten. Dabei können Schutzrechte verkauft werden, als Lizenzen vergeben werden, getauscht werden oder aber auch als Sicherheit bei Banken eingesetzt werden.

Wie ist das Recht des geistigen Eigentums definiert?

An einem künstlerischen Werk ist die Urheberschaft durch das Urheberrecht geschützt. Dabei kann es sich um eine besondere Architektur, eine Musikkomposition oder auch einen besonderen künstlerischen Ausdruck einer Fotografie handeln. 

Jedoch ist durch das Urheberrecht als geistiges Eigentum Gesetz nicht die körperliche Sache geschützt, der die künstlerische Idee innewohnt. Deshalb schützt das Urheberrecht zwar die Gestaltung eines Gebäudes, aber nicht das Gebäude selbst. 

Ebenfalls kann eine Musikkomposition geschützt sein, jedoch nicht der Tonträger, auf dem sie sich befindet. Auch das Markenschutzrecht schützt die Markenidee und Gestaltung ggf., aber nicht das Produkt an sich. Das Musterschutzrecht schützt ein Design, aber nicht die designte Sache. 

Ebenso wird beim Patentrecht durch die geistiges Eigentum schützen Klausel die erfinderische Idee geschützt, jedoch nicht das Produkt, in dem sie sich realisiert.

Wozu dient das Recht des geistigen Eigentums?

Der rechtliche Schutz des geistigen Eigentums rechtfertigt durch den oft hohen wirtschaftlichen Nutzen, den es für den geistigen Eigentümer bietet. Dabei ist die Entwicklung einer erfinderischen oder künstlerischen Idee oftmals mit viel Arbeitseinsatz verbunden und sie stellt somit ein geistiges Kapitals des Urhebers dar. 

Dieses geistige Kapital bildet dabei auch die wirtschaftliche Grundlage für den Unternehmer. Deshalb muss es vor einer unbefugten Nutzung durch Dritte geschützt werden. Jedoch ist der Schutz geistigen Eigentums deutlich schwieriger als der Schutz körperlichen Eigentums. 

Geistiges Eigentum Recht kann schnell durch Dritte übergangen werden, indem veröffentlichte Fotografien, Musik oder Texte kopiert und weiterverwendet werden. Dabei ist im digitalen Zeitalter ein vollständiger Schutz kaum möglich. Eine Absicherung ist selbst im digitalen Zeitalter nicht immer möglich. 

Deshalb unterstützt das Gesetz den Schutz des geistigen Eigentums und stellt die unerlaubte Nutzung unter Strafe. Zusätzlich wird ein Recht auf Unterlassung und die Möglichkeit von Schadenersatzansprüchen eingeräumt.

Geistiges Eigentum - Beispiel

Bei der unberechtigten Nutzung von geistigem Eigentum ist immer zwischen dem faktischen Können und einem rechtlichen Erlauben zu unterscheiden. So kann man evtl. ein Musikstück aus dem Internet herunterladen und sich anhören, man darf es allerdings nicht vervielfältigen und weiterverkaufen.

Warum sollte man als Verbraucher unbedingt über den Schutz geistigen Eigentums Bescheid wissen?

Die rechtliche Lage zum Schutz des geistigen Eigentums ist nicht nur im Geschäftsleben häufig relevant. Auch ein Verbraucher ist in seinem Privatleben mit den Bestimmungen zum Gedankeneigentum konfrontiert. Dabei spielen besonders die Aktivitäten im Internet heute eine große Rolle. 

Der Verbraucher muss sich beim Herunterladen von Bildern, Musik, Filmen und /oder Texten der Existenz des geistigen Eigentums bewusst sein. Allerdings kann der Verbraucher auch selbst über geistiges Eigentum verfügen, das er vor dem Zugriff von Dritten schützen sollte. Hierbei werden häufig Foto- und Textbeiträge genannt, die man vor einer weiteren Verwendung Dritter schützen möchte.

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