An einem künstlerischen Werk ist die Urheberschaft durch das Urheberrecht geschützt. Dabei kann es sich um eine besondere Architektur, eine Musikkomposition oder auch einen besonderen künstlerischen Ausdruck einer Fotografie handeln.
Jedoch ist durch das Urheberrecht als geistiges Eigentum Gesetz nicht die körperliche Sache geschützt, der die künstlerische Idee innewohnt. Deshalb schützt das Urheberrecht zwar die Gestaltung eines Gebäudes, aber nicht das Gebäude selbst.
Ebenfalls kann eine Musikkomposition geschützt sein, jedoch nicht der Tonträger, auf dem sie sich befindet. Auch das Markenschutzrecht schützt die Markenidee und Gestaltung ggf., aber nicht das Produkt an sich. Das Musterschutzrecht schützt ein Design, aber nicht die designte Sache.
Ebenso wird beim Patentrecht durch die geistiges Eigentum schützen Klausel die erfinderische Idee geschützt, jedoch nicht das Produkt, in dem sie sich realisiert.