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Namensänderung nach der Scheidung - Das müssen Sie wissen

Auf einer Tafel steht Hello My Name is...

Kann ich nach der Scheidung meinen Namen ändern? Sobald die Scheidung vollzogen ist, möchte nicht jeder Ehepartner den gemeinsamen Nachnamen behalten. Viele Ehefrauen möchten ihren ursprünglichen Mädchennamen zurück. Doch wie kann man seinen Namen ändern

Wie lange dauert eine Namensänderung nach der Scheidung? Kann man eine Namensänderung nach der Scheidung erzwingen? Wie viel kostet die Namensänderung? Wie verläuft die Namensänderung bei einem Kind

Dieser Artikel soll Ihnen die notwendigen Fragen zur Namensänderung nach der Scheidung zunächst allgemein beantworten. Außerdem geht der Beitrag auf die Kosten bei einer Namensänderung in Österreich ein und erläutert, ob man den Mädchennamen der Mutter in Österreich annehmen kann.

Inhaltsverzeichnis

Namensänderung nach der Hochzeit oder Scheidung

Werden gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann nach dem Namensänderungsgesetz eine Änderung des Vornamens oder/und Familiennamens erfolgen. Warum ein Name geändert werden soll, kann verschiedene Gründe haben. 

Meist geschieht eine Namensänderung nach der Hochzeit oder Scheidung. Es kann aber auch sein, dass die betreffende Person den Namen nicht mag oder er Probleme bei der Aussprache bereitet.

Grafik Namensänderung Was es zu beachten gibt

Kann ich nach der Scheidung meinen Namen ändern?

Es ist grundsätzlich möglich nach der Scheidung den früher rechtmäßig geführten Familiennamen wieder anzunehmen. Für die Namensänderung nach der Scheidung wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Prinzipiell ist eine Namensänderung möglich, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Können auch die Namen der Kinder geändert werden oder nur die Namen der Ehepartner? Was geschieht, wenn der Ehepartner erneut heiratet?

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Obschon eine Namensänderung nach Auflösung einer Ehe möglich ist, müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen. Zunächst muss der Name wegen der Ehe geändert worden sein. 

So muss die Person, welche die Namensänderung durchführen möchte, die österreichische Staatsbürgerschaft haben, oder Konventionsflüchtling sein, oder staatenlos oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sein. Dann ist die Behörde im Heimatland zuständig. 

Der Antragsteller muss entscheidungsfähig sein, was in der Regel ab 14 Jahren vorliegt, wenn keine geistigen Einschränkungen gegeben sind. Ansonsten muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden

Möglichkeiten der Namensänderung nach einer Scheidung - Wie kann man seinen Namen ändern?

Erfüllen Sie die obigen Voraussetzungen, dann haben Sie folgende Möglichkeiten für eine Namensänderung nach einer Scheidung:

  • Vorheriger Nachname, welcher bis zur Namensänderung geführt wurde, wieder annehmen.
  • den Namen, der während der Ehe bestand, weiterführen.

Welche Stelle ist für Namensänderungen zuständig?

Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich.

In Städten mit eigenem Statut können Sie den Antrag beim Magistrat einreichen oder in Wien bei der Magistratsabteilung 63 “Namensänderungsreferat“.

Namensänderung bei Kindern

Prinzipiell behalten Kinder nach der Scheidung der Eltern den bei der Eheschließung festgelegten Namen. Sollte sich der Familienname der Eltern oder auch nur eines Elternteils nach der Scheidung ändern, so kann auch der Familienname des Kindes erneut bestimmt werden. 

Jedoch bedarf es beim gemeinsamen Sorgerecht der Zustimmung des anderen Elternteils.

Hierfür muss ein Elternteil versichern, dass ein Einverständnis mit der Namensänderung besteht. Kann ein Einvernehmen mit zumutbarem Aufwand, nicht hergestellt werden, kann eine Einwilligung unter Umständen entfallen. 

Beim alleinigen Sorgerecht muss der andere Elternteil über die Namensänderung in Kenntnis gesetzt werden. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, muss der Antrag auf Namensänderung von ihm gestellt werden.

Kann das Kind nach der Scheidung den Namen der Mutter annehmen?

Das Kind kann nach der Scheidung den Namen der Mutter annehmen, jedoch muss bezüglich der Namensänderung zwischen den Eltern Einvernehmen bestehen oder die Mutter hat die alleinige Obsorge oder ein Einvernehmen kann mit zumutbarem Aufwand nicht hergestellt werden. 

Ein Elternteil kann hierfür eine Bestätigung abgeben, dass er oder sie mit der Namensänderung nach der Scheidung einverstanden ist.

Beim alleinigen Sorgerecht muss der andere Elternteil über eine Namensänderung in Kenntnis gesetzt werden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Namensänderung nach der Scheidung?

Um eine Namensänderung nach der Scheidung rechtskräftig zu vollziehen, sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • Bestätigung der Meldung
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde(n)
  • Scheidungsurteil bzw. Scheidungs­beschluss mit Rechtskraft­bestätigung
  • Staatsbürgerschafts­nachweis
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

Wie viel kostet die Namensänderung?

Die Kosten für die Namensänderung in Österreich unterscheiden sich danach, ob ein Grund für die Änderung vorliegt oder nicht. Liegt ein Grund vor, dann beträgt die Gebühr für den Antrag Stand März 2020 generelll 14,30 Euro und für den elektronischen Antrag mit Bürgerkarte nur 8,60 Euro. Zusätzlich fallen gegebenenfalls Beilagengebühren für einen mündlichen oder schriftlichen Antrag in Höhe von 3,90 Euro pro Bogen an. 

Ein Bogen ist grundsätzlich ein Stapel Papier, der zusammengehört, wie z.B. ein Scheidungsurteil.

Beim elektronischen Antrag mit Bürgerkarte beträgt die Gebühr 2,30 Euro pro Bogen. Elektronisch werden Bogen auch nach logischen Einheiten beurteilt, d.h. ein Scheidungsurteil ist ein Bogen. 

Für  „Wunschname“ d.h. Namensänderungen aufgrund anderen gesetzlichen Gründen, als den oben angeführten fallen 382,60 Euro Bundesgebühr und Bundesverwaltungsabgaben in Höhe von 163 Euro an, oder EUR 54,50 bei weiteren möglichen gesetzlichen Änderungen, wie Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform. Auch die oben erwähnten Beilagengebühren müssen hier beachtet werden.

Wie lange dauert die Namensänderung nach der Scheidung?

Die zuständige Behörde setzt Sie über die voraussichtliche Verfahrensdauer in Kenntnis. Die Dauer sollte unter 6 Monaten liegen, was wohl nur in seltenen Fällen erreicht werden wird.

Kann man eine Namensänderung bei einer Scheidung erzwingen?

Die Namensänderung nach der Scheidung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Kann man eine Namensänderung bei einer Scheidung erzwingen? Hat ein Ehepartner den Namen des anderen angenommen, so darf er diesen in der Regel behalten und in einer neuen Ehe tragen. 

Man kann eine Namensänderung nach der Scheidung nicht erzwingen, sodass der vorherige Nachname des Ehemanns an einen neuen Ehemann weitergegeben werden kann. Allerdings gibt es Gründe die Weiterführung des Namens(teils) des Ehegatten im Zuge einer Scheidung zu untersagen.

Weitergabe des Nachnamens erlaubt?

Wer den Familiennamen seiner Ehepartnerin/seines Ehepartners angenommen hat und zu Recht führt, kann den Namen nach der Scheidung auch durch die oben dargestellten Regeln in eine spätere Ehe einführen.

Angenommen Frau Winter heiratet Herrn Sommer und nimmt dessen Namen an. Sie möchte allerdings ihren Namen behalten und entschließt sich für einen Doppelnamen: Winter-Sommer. Nach der Scheidung heiratet Frau Winter-Sommer Herrn Sonntag und beide entscheiden sich für den gemeinsamen Familiennamen „Sommer-Sonntag“. 

Herr Sommer hat in diesem Fall in der Regel kein Mitspracherecht und kann Frau Sommer-Sonntag nicht dazu auffordern, den Namen abzugeben. 

Hilfe für die Namensänderung nach Scheidung

Das Namensrecht kann ein schwieriger Rechtsbereich sein, daher sollte bei komplizierten Einzelfällen ein Rechtsexperte befragt oder die zuständige Stelle kontaktiert werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden konnten, möchten wir Sie gerne an das Namensänderungsreferat weiterleiten. 

Personen, welche den Namen der Eltern oder eines Elternteils übernehmen wollen, sollten sich an das zuständige Standesamt wenden. Gleiches gilt für Personen, die nach einer Scheidung eine Namensänderung in den früher rechtmäßig geführten Familiennamen wünschen.

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