Patientenverfügung in Österreich - Das sollten Sie dazu wissen
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wer eine Patientenverfügung in Österreich erstellt, der sorgt damit für einen ganz besonderen Fall vor: Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sind, Ihren letzten Willen frei zu äußern, kann dieser dank der Patientenverfügung trotzdem berücksichtigt werden.
Neben der Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht eine weitere Möglichkeit der Vorsorge für den Krankheitsfall. Wir beantworten für Sie im folgenden Artikel die wichtigsten Fragen rund um das Thema Patientenverfügung in Österreich. Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten.
Inhaltsverzeichnis
- Jeder Mensch hat die Möglichkeit, mit einer Patientenverfügung für den Fall vorzusorgen, dass seine Handlungsfähigkeit und Urteilsfähigkeit eingeschränkt sind.
- In Österreich gibt es zwei Formen der Patientenverfügung, die beachtliche Patientenverfügung und die verbindliche Patientenverfügung.
- In einer Patientenverfügung kann jeder festlegen, welche medizinischen Behandlungen er ablehnt.
- Zur Sicherheit sollte eine Patientenverfügung offiziell hinterlegt werden, entweder im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats oder dem der österreichischen Rechtsanwälte.
- In einer Patientenverfügung sind nur solche Bestimmungen wirksam, die im Einklang mit dem geltenden Recht stehen.
- Eine Patientenverfügung in Österreich sollte alle fünf Jahre erneuert werden.
- Ist eine Person nicht mehr schreibfähig, aber dennoch einsichtsfähig und urteilsfähig, so kann sie trotzdem eine Patientenverfügung errichten.
Die Patientenverfügung in Österreich
Laut dem in Österreich gültigen Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG) ist die Patientenverfügung eine persönliche Willenserklärung eines Patienten. Diese Willenserklärung enthält die Information, welche medizinischen Behandlungen der Patient ablehnt.
Allerdings greift die Patientenverfügung immer nur dann, wenn der Patient nicht mehr einsichtsfähig, urteilsfähig und äußerungsfähig ist, wenn die Behandlung stattfinden soll. Dementsprechend ist der Sinn und Zweck einer Patientenverfügung der einer vorweggenommenen Selbstbestimmung für den Krankheitsfall.
Wann ist eine Patientenverfügung wirksam?
Eine Patientenverfügung ist wie beispielsweise auch ein Testament, ein Erbvertrag oder ein Schenkungsvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig. In Österreich müssen fünf sogenannte Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, damit eine Patientenverfügung gültig ist:
- In Österreich ist die aktive direkte Sterbehilfe verboten. Äußert ein Patient in seiner Patientenverfügung in Österreich also den Wunsch nach aktiver direkter Sterbehilfe, so darf diesem Wunsch nicht nachgekommen werden. Eine Patientenverfügung muss grundsätzlich in Einklang mit dem geltenden Recht stehen.
- Eine Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn sich der medizinische Wissenschaftsstand nicht zwischenzeitlich erheblich geändert hat. Aus diesem Grund ist es ratsam, seine Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren.
- Wenn ein Patient seine Patientenverfügung widerrufen möchte, so ist sie ungültig. Der Widerruf kann durch die Vernichtung der Patientenverfügung, aber auch durch Verhaltensweisen erfolgen, die einen Widerruf unmissverständlich nahelegen.
- Die Patientenverfügung muss dem Willen des Erklärenden entsprechen. Eine durch Druck, Drohung, Erpressung oder sonstigen Willensmangel zustande gekommene Patientenverfügung ist unwirksam.
- Es ist wichtig, dass der Erklärende beim Patientenverfügung erstellen psychisch und geistig stabil ist. Das ist deswegen wichtig, damit dem Patienten die möglichen Konsequenzen der Patientenverfügung bewusst sind.
Patientenverfügung Arten – welche ist die richtige für mich?
Wenn von einer Patientenverfügung die Rede ist, so kann es sich dabei um verschiedene Patientenverfügung Arten handeln. In Österreich wird zwischen der beachtlichen Patientenverfügung und der verbindlichen Patientenverfügung unterschieden. Nähere Informationen zu den Patientenverfügung Arten in Österreich erhalten Sie im Folgenden.
Beachtliche Patientenverfügung
Eine beachtliche Patientenverfügung hat nicht so eine starke Bindungswirkung wie eine verbindliche Patientenverfügung. Natürlich muss sie trotzdem berücksichtigt werden, wird aber eher als Orientierungshilfe für den Notfall gesehen.
Bei der beachtlichen Patientenverfügung sind die behandelnden Ärzte deswegen nicht so strikt an den Willen des Patienten gebunden, weil an die beachtliche Patientenverfügung nicht die Voraussetzungen für die verbindliche Patientenverfügung gestellt werden.
Verbindliche Patientenverfügung
Eine verbindliche Patientenverfügung muss von den behandelnden Ärzten in vollem Umfang berücksichtigt werden.
Weil dies unter Umständen bedeuten kann, dass Ärzte lebenserhaltende Maßnahmen nicht durchführen dürfen, ist die verbindliche Patientenverfügung an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
Zum einen muss der Patient eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, bei der ihm die rechtlichen Folgen einer Patientenverfügung vor Augen geführt werden.
Die Beratung kann beim Vertreter der Patientenanwaltschaft, einem Rechtsanwalt oder Notar erfolgen. Zum anderen muss jeder Patient, der eine Patientenverfügung aufsetzen möchte, ein Aufklärungsgespräch beim Arzt durchlaufen.
Hier werden dem Patienten die genauen medizinischen Auswirkungen seiner Entscheidungen erläutert, sodass er sich der möglichen Tragweite der Patientenverfügung bewusst ist.
Die Patientenverfügung Errichtung Schritt für Schritt
Eine verbindliche Patientenverfügung wird in mehreren Schritten errichtet. Zunächst erfolgt hier immer die detaillierte Aufklärung durch einen Arzt.
Im Anschluss an diese Aufklärung wird die individuelle Patientenverfügung nach dem Willen des Patienten so detailliert wie möglich aufgesetzt. Zuletzt ist noch die Bestätigung der Patientenverfügung durch einen Vertreter der Patientenanwaltschaft, einen Anwalt oder Notar notwendig.
Erst dann ist die verbindliche Patientenverfügung gültig. Eine beachtliche Patientenverfügung bedarf dieser Voraussetzungen nicht. Bei weiteren Fragen zur Patientenverfügung ist eine professionelle Beratung beim Anwalt empfehlenswert.
Dieser kann Ihnen auch bei anderen rechtlichen Fragen behilflich sein, beispielsweise zum Pflegevermächtnis, den Vorsorgevollmacht Kosten oder auch zum Erbrecht in Österreich.
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Die Patientenverfügung Gültigkeitsdauer
In Österreich muss eine Patientenverfügung alle fünf Jahre erneuert werden, um ihre Gültigkeit zu behalten. Dies hat den einfachen Grund, dass sich jeder Mensch in einem gewissen zeitlichen Abstand erneut mit seinem Willen auseinandersetzen soll.
So wird regelmäßig überprüft, ob die einst getroffenen Bestimmungen immer noch dem eigenen Willen entsprechen. Eine Ausnahme besteht hier nur, wenn der Patient in dem Zeitraum von fünf Jahren seine Urteilsfähigkeit und / oder Handlungsfähigkeit einbüßt. Dann verliert die Patientenverfügung ihr Gültigkeit nach fünf Jahren nicht.
Patientenverfügung Formular als Hilfestellung
Wenn Sie eine Patientenverfügung in Österreich erstellen möchten, kann ein Patientenverfügung Muster als Orientierungshilfe hilfreich sein. Damit Sie nicht lange suchen müssen, finden Sie hier ein Patientenverfügung Formular, das Ihnen bei Ihrer eigenen Patientenverfügung weiterhelfen kann.
Patientenverfügung Inhalt – darauf müssen Sie achten
Der Inhalt einer Patientenverfügung ist individuell. Weil es in einer Patientenverfügung immer um den Willen eines Menschen geht, werden in jeder Patientenverfügung andere bestimmte Behandlungen im Voraus abgelehnt.
Besprechen Sie den genauen Patientenverfügung Inhalt detailliert mit Ihrem Arzt und lassen sich genau darüber aufklären, was einzelne Bestimmungen im Fall des Falls bedeuten können.
Patientenverfügung Kosten – damit müssen Sie rechnen
In Österreich hat jeder Patient die Kosten für die Errichtung einer Patientenverfügung selbst zu tragen. Zunächst fallen Patientenverfügung Kosten für die ärztliche Beratung und die Bestätigung der Patientenverfügung durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise Notar an. Hierbei sind die Arztkosten meist abhängig von der Gesprächsdauer.
Die Ärztekammer empfiehlt eine Berechnung von 120 Euro pro 30 Minuten Gesprächsdauer. Für die Bestätigung durch einen Rechtsanwalt oder Notar müssen 100 bis 150 Euro eingeplant werden. Wer mag, kann seine Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister eintragen lassen – entweder in dem der österreichischen Rechtsanwälte oder im Register der Notariatskammer. Hierfür fallen ca. 15 Euro an.
Kann jeder eine Patientenverfügung errichten lassen?
Eine Patientenverfügung kann immer nur von der betreffenden Person selbst, nicht von einem Stellvertreter, errichtet werden. Voraussetzung dafür, eine Patientenverfügung errichten zu können, ist die Urteilsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung. Das Erreichen der Geschäftsfähigkeit ist also nicht unbedingt nötig; hier wird im Einzelfall entschieden
Kann eine schreibunfähige Person eine Patientenverfügung errichten?
Auch eine schreibunfähige Person kann eine Patientenverfügung errichten. Allerdings ist hierfür eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung nötig. Alternativ kann der Patient in Anwesenheit von zwei Zeugen ein eindeutiges Handzeichen geben. Die beiden Zeugen müssen die Patientenverfügung dann unterschreiben und auch den Namen des Patienten unter das Handzeichen setzen.
Sollte der Patient nicht in der Lage sein, ein Handzeichen zu geben, so muss eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Patientenverfügung stattfinden.
Soll ich mich für eine Patientenverfügung an einen Notar oder einen Anwalt wenden?
Sowohl ein Anwalt als auch ein Notar kann Ihre Fragen zur Patientenverfügung umfassend beantworten und Sie gut beraten. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eher eine Beratung beim Anwalt, weil dieser häufig intensiver auf die individuellen Belange seiner Mandanten eingeht.
Für medizinische Fragen ist allerdings eine ärztliche Beratung unerlässlich. Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Mediziner sind, kann Ihnen die Landesärztekammer bei der Auswahl behilflich sein.
Ist eine Erneuerung einer Patientenverfügung möglich?
Die Erneuerung einer Patientenverfügung ist nicht nur möglich, sondern in Österreich sogar alle fünf Jahre vorgeschrieben.
Grund hierfür ist der Wunsch des Gesetzgebers, dass sich jeder Mensch regelmäßig damit auseinandersetzt, ob die einst in der Patientenverfügung getroffenen Entscheidungen immer noch dem eigenen Willen entsprechen.
Die genauen Bestimmungen für die Erneuerung von Patientenverfügungen finden Sie im Patientenverfügungsgesetz in § 7 Absatz 1-3.
Hier wird unter anderem verfügt, dass jede Erneuerung der Patientenverfügung einer erneuten ärztlichen Aufklärung bedarf und ein Patient auch bestimmen kann, dass seine Patientenverfügung weniger als fünf Jahre lang gültig ist.
Darüber hinaus beginnt die Fünfjahresfrist auch immer dann neu zu laufen, wenn nur einzelne Bestimmungen in der Patientenverfügung erneuert werden.
Das Patientenverfügungsregister
Im Falle des Falls ist es von besonderer Bedeutung, dass eine Patientenverfügung schnell gefunden wird. Denn nur, wenn die behandelnden Ärzte die Patientenverfügung zur Hand haben, können sie auch danach handeln. Deswegen ist es sinnvoll, seine Patientenverfügung da hinterlegen zu lassen, wo sie in jedem Fall gefunden wird.
Möglich ist es zum einen, eine Patientenverfügung in Österreich im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte oder im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats hinterlegen zu lassen. Auf diese Register hat jedes Krankenhaus in Österreich uneingeschränkt Zugriff. So kann im Notfall schnell gehandelt werden.
Die Patientenanwaltschaft in Österreich
Wer eine Patientenverfügung in Österreich erstellen möchte, findet bei der Patientenanwaltschaft in Österreich einen kompetenten Ansprechpartner. Weil die Patientenanwaltschaft in jedem Bundesland vertreten ist und verschiedene Serviceeinrichtungen hat, ist sie für jeden gut erreichbar.
Aufgabe der Patientenanwaltschaft ist es, Patienten bei allen aufkommenden Fragen zu unterstützen und sie umfassend zu beraten.
Die Patientenanwaltschaft empfiehlt allen Patienten mit einer Patientenverfügung das Mitführen einer Hinweiskarte. Auf diese Weise erhalten die behandelnden Ärzte ohne Zeitverlust Zugriff auf die Patientenverfügung, wodurch sie problemlos beachtet und umgesetzt werden kann.