Eine verbindliche Patientenverfügung muss von den behandelnden Ärzten in vollem Umfang berücksichtigt werden.
Weil dies unter Umständen bedeuten kann, dass Ärzte lebenserhaltende Maßnahmen nicht durchführen dürfen, ist die verbindliche Patientenverfügung an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
Zum einen muss der Patient eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, bei der ihm die rechtlichen Folgen einer Patientenverfügung vor Augen geführt werden.
Die Beratung kann beim Vertreter der Patientenanwaltschaft, einem Rechtsanwalt oder Notar erfolgen. Zum anderen muss jeder Patient, der eine Patientenverfügung aufsetzen möchte, ein Aufklärungsgespräch beim Arzt durchlaufen.
Hier werden dem Patienten die genauen medizinischen Auswirkungen seiner Entscheidungen erläutert, sodass er sich der möglichen Tragweite der Patientenverfügung bewusst ist.