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Erpressung – Wie soll ich handeln?

Mann schiebt Umschlag mit Geld über den Tisch

Die Erpressung ist nach dem Strafgesetzbuch Österreich eine Straftat, bei der im Erpressung Gesetz zusätzlich zwischen der einfachen und der schweren Erpressung unterschieden wird. Um den Straftatbestand der Erpressung zu erfüllen müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. 

Dabei muss immer eine gefährliche Drohung oder Gewalt sowie auch eine Bereicherungsabsicht gegeben sein. Hierbei ist die Erpressung im Internet heute ein neues Phänomen. Dabei wird die Erpressung häufig von anderen Straftatbeständen begleitet, wie z. B. dem Stalking oder auch dem Cybermobbing.

In diesem Artikel wollen wir die Erpressung als Straftat näher beleuchten und dabei Fragen im Zusammenhang beantworten, wie z. B.: Wann ist Erpressung strafbar? Was tun bei Erpressung? Was ist der Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung?

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was steht im Strafgesetzbuch Österreich zur Erpressung?

Die Erpressung StGB ist als Straftatbestand im Strafgesetzbuch Österreich in den Paragrafen 144 und 145 beschrieben und geregelt. Dabei formuliert der § 144 Abs. 1 die Erpressung folgendermaßen: 

„§ 144. (1) Wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

Das Erpressung Strafrecht formuliert eindeutig die Nötigung. Hierbei gilt es erst einmal zu klären: Was ist der Unterschied zwischen Erpressung und Nötigung?

Durch eine Erpressung  wird grundsätzlich versucht, entweder sich selbst oder auch einen Dritten rechtswidrig zu bereichern (“am Vermögen schädigt“) zulasten einer anderen Person.  Dabei wird entweder Gewalt eingesetzt oder eine gefährliche Drohung ausgesprochen. Hingegen wird bei der Nötigung, im Gegensatz zur Erpressung, weder eine Bereicherungsabsicht  als auch keine Vermögensschädigung vorausgesetzt.  

Wann ist Erpressung strafbar? Nach dem Strafgesetzbuch Österreich ist eine Erpressung immer dann rechtswidrig, wenn die Mittel-Zweck-Beziehung zwischen der Nötigung   und dem angestrebten Zweck der Nötigung als verwerflich zu bezeichnen ist. 

Dabei ist der Straftatbestand der Erpressung  immer dann erfüllt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Die Tathandlung erfüllt den Straftatbestand der Nötigung
  • Als Tatmittel werden entweder Gewalt oder eine gefährliche Drohung eingesetzt
  • Als Taterfolg kann eine Handlung, eine Duldung oder eine Unterlassung des Erpressten folgen, zu der sich gezwungen fühlt. Dabei entsteht ihm ein Vermögensnachteil.
  • Der Erpresser handelt mit Vorsatz und Bereicherungsabsicht
  • Die Handlung ist rechtswidrig
  • Eine Schuld des Erpressers ist gegeben

Wann liegt eine schwere Erpressung (§ 145 StGB) vor?

In Abhängigkeit der Schwere der Tat kann auch eine schwere Erpressung nach § 145 StGB vorliegen. Dabei setzt die schwere Erpressung nach dem Strafrecht voraus, dass entweder eine besonders gefährliche Drohung ausgesprochen wird (z. B. Bedrohung mit Tod, Verstümmelung, Verunstaltung, Entführung, Brandstiftung etc.), der Genötigte oder eine dritte Person über längere Zeit in einen qualvollen Zustand versetzt wird, die Erpressung gewerbsmäßig betrieben wird, gegen eine bestimmte Person über einen längeren Zeitraum fortgesetzt wird die Erpressung zu einem Selbstmord oder Selbstmordversuch des Genötigten führt.

Das Strafmaß bei Erpressung

Die Erpressung StGB  kann mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft werden. Für den Fall, dass es sich um eine schwere Erpressung nach § 145 StGB vorliegt, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren ausgesprochen werden.  Zusätzlich kann ein Geschädigter einer Erpressung auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz und ggf. ein Schmerzensgeld verlangen. 

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Erpressung?

Ist man das Opfer einer Erpressung geworden, so sollte man umgehend zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Dabei gilt dies auch für den Fall, dass der Erpresser unbekannt ist. In diesem Fall kann man eine Anzeige gegen Unbekannt machen.

Außerdem kann die Polizei oftmals auf Möglichkeiten zurückgreifen, einen Täter zu identifizieren und Zeugen oder andere Beweismittel ausfindig zu machen. Grundsätzlich wird Opfern einer Erpressung immer geraten, nicht auf die Forderungen des Erpressers einzugehen. 

Der Charakter der Erpressung besteht meist darin, dass ein Täter immer wieder neue Forderungen an ein Opfer stellt, wenn es sich auf die Befriedigung seiner Forderungen einmal eingelassen hat. Zusätzlich ist es natürlich wichtig, Beweismittel der Erpressung zu sichern um diese belegen zu können.

Für den Fall, dass es sich um eine Erpressung im Internet handelt, sollte man Emails sichern und ggf. Screenshots machen. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren.

Für den Fall, dass der Erpresser bekannt ist, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht die Strafverfolgung in die Wege leiten und den Geschädigten bei Gericht und Polizei vertreten. 

Außerdem kann er auf zivilrechtlichem Wege Ansprüche auf Schadenersatz oder auch Schmerzensgeld geltend machen, nicht nur für den Fall, dass bereits Forderungen erfüllt wurden. Erfahrene Experten für Strafrecht finden Sie schnell und unkompliziert in Ihrer Nähe unter anwaltfinden.at.

Was ist zu tun, wenn man selbst der Erpressung beschuldigt wird?

Für den Fall, das man selbst dem Vorwurf der Erpressung ausgesetzt ist sollte man sofort einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht aufsuchen. 

Dabei kann ein Anwalt für Strafrecht einschätzen, was zu tun ist und kann bei einer strafrechtlichen Verfolgung dafür sorgen, dass man seine Rechte wahrnehmen kann. Außerdem kann er Akteneinsicht beantragen und danach die geeigneten nächsten Schritte planen. 

Dabei wird er dann seinen Mandanten vor Gericht und auch gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft vertreten und ihm bei Vernehmungen beistehen. 

Für den Fall, dass es sich um eine vorgeworfene Erpressung in Geld handelt, muss auch geklärt werden, ob der Beschuldigte evtl. Anspruch auf das Geld hat. 

Dabei kann bei einem Anspruch auf den geforderten Geldbetrag dann lediglich der Vorwurf der Nötigung bestehen bleiben. Ferner wird ein spezialisierter Experte für Strafrecht auch prüfen, ob  bei der Staatsanwaltschaft überhaupt genügend Beweise vorliegen, die den Beschuldigten der Tat überführen können. 

Außerdem prüft der Anwalt für Strafrecht, ob überhaupt ein Tatmotiv vorlag und ob es Zeugen gibt, die den Beschuldigten der Erpressung überführen können. 

Grundsätzlich kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen, der den Beschuldigten zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Für den Fall, dass es zu einem Strafverfahren vor Gericht kommt, kann auch eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. 

Dabei kann ein Rechtsanwalt für  Strafrecht dann eine Verteidigerschrift anfertigen um die Vorwürfe abzuwehren. Für den Fall, dass es tatsächlich zu einer Anklage kommt, kann er dann den Beschuldigten vor dem Bezirks- oder Landesgericht verteidigen. 

Kompetente und erfahrene Anwälte für Strafrecht finden Sie schnell und einfach unter anwaltfinden.at.

Erpressung im Internet : Typische Fälle

Die Erpressung im Internet ist heute eine häufige Straftat, die vielfach durch eine Erpressung Email durchgeführt wird. 

Erpressung im Internet durch die Drohung mit schlechter Bewertung

Für Unternehmen und Dienstleister, die sich im Internet präsentieren oder auch ihr Geschäft über das Internet abwickeln, spielen Bewertungen oft eine große Rolle für den Geschäftserfolg. Besonders wichtig sind diese meist für Handelsunternehmen oder Reiseanbieter, aber auch Gastronomiebetriebe oder Hotelbetriebe sind oftmals stark von guten Bewertungen abhängig.

Hierbei sehen sich diese Anbieter zunehmend Erpressung Emails ausgesetzt, die eine Geldzahlung einfordern, um angedrohte schlechte Bewertungen zu vermeiden. Dabei handelt es sich meist um eine gewerbsmäßige Erpressung, die das Delikt der schweren Erpressung erfüllt. 

Dabei sollte ein Opfer einer derartigen gewerbsmäßigen Erpressung auf keinen Fall den Forderungen Folge leisten und sich Unterstützung bei einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht suchen. Ein Experte für Strafrecht kann dann eine Strafanzeige gegen einen meist unbekannten Erpresser stellen und die Beweismittel auswerten.

Außerdem kann er seinem Mandanten Maßnahmen vorschlagen, die er ergreifen kann. Zusätzlich sollte ein Betroffener die entsprechenden Bewertungsplattformen im Internet schriftlich auffordern, die entsprechenden schlechten Bewertungen zu löschen und eine Sperrung der Profile bereits bekannter Täter einfordern. 

Erpressung im Internet durch Bildmaterial und Stalking

Sehr häufig findet eine Erpressung im Internet durch die Androhung der Veröffentlichung von Nachtfotos oder – videos  statt. Außerdem sind diese Formen der Erpressung auch häufig von einem sogenannten Cyberstalking begleitet.

Dabei werden besonders häufig jüngere Frauen Opfer dieser Form der Erpressung im Internet. Allerdings  sind vieler dieser Opfer meist zu beschämt, um sich gegen diese Form der Erpressung zu wehren. 

Dabei ist den Opfern in vielen Fällen auch nicht klar, wie das Bildmaterial in die Hände des Erpressers gelangt ist. Jedoch werden von den Opfern selbst häufig entsprechendes Bildmaterial an Bekannte oder vermeintliche Freunde über das Internet per Mail und besonders die Social-Media-Kanäle zugesendet. Außerdem gelangen aber auch durch gehackte Emailkonten in die Hände von Erpressern. 

Hierbei  macht sich ein Erpresser jedoch mit der Verwendung der Bilder in vielfacher Hinsicht strafbar. Dabei können neben dem Straftatbestand der Nötigung (z. B. Drohung einer Verbreitung des Bildmaterials)  auch die Erpressung ( z. B. Vermeidung einer Veröffentlichung durch Geldzahlung) oder das Stalking (beharrliche Verfolgung § 107a StGB) sowie das Cybermobbing (Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems § 107c StGB) in Frage kommen. 

Grundsätzlich kann ein Opfer einer Erpressung neben einer strafrechtlichen Verfolgung  auch Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg gegen den Erpresser stellen. Hierbei kann das Opfer der Erpressung neben der Unterlassung  auch Schadenersatz oder Schmerzensgeld einfordern

Für den Fall, dass man Opfereiner Erpressung im Internet geworden ist, sollte man immer schnell einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht einbeziehen.

Er kann den konkreten Fall analysieren und Handlungsempfehlungen aussprechen.  Außerdem kann er durch geeignete Maßnahmen ggf. dazu beitragen, eine Schadensbegrenzung zu erreichen. Spezialisierte Experten für Strafrecht finden Sie schnell und einfach unter Anwaltssuche für Strafrechtsanwälte.

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