Beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen durch einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht, kann man meist zwischen zwei verschiedenen Honorarmodellen wählen. Dabei kann man z. B. bieten ein Pauschalhonorar für das Vorsorgevollmacht erstellen lassen vereinbaren. Hierbei ist jedoch vorausgesetzt, dass die Inhalte und der Umfang der Vorsorgevollmacht bereits bekannt sind.
Für den Fall, dass dies vorab noch nicht geklärt ist und evtl. noch Beratungsbedarf besteht, kann man auch Stundensätze vereinbaren, die sich nach dem österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) richten.
Hierbei treten in der Praxis jedoch Schwankungen bei den Stundensätzen auf und die endgültigen Vorsorgevollmacht Kosten können deshalb auch noch nicht im Vorfeld genau ermittelt werden.
Deshalb ist die Honorarpauschale meistens die günstigere Variante und sie stellt auch sicher, dass die Vorsorgevollmacht Kosten bereits im Vorfeld geplant werden können.
Für den Fall, dass eine notarielle Beglaubigung durch einen Notar zusätzlich notwendig ist, wird auch diese nach den üblichen Tarifen berechnet. Hierzu kann Ihnen ein Anwalt für Vertragsrecht im Einzelfall Auskunft geben.