Wann ist es für ein Unternehmen sinnvoll, eine Marke schützen zu lassen? Wie läuft die Anmeldung des Markenschutzes ab? Worauf sollte ich im Prozess der Markenschutz Anmeldung achten? Mag. Balazs Esztegar ist Vertragsrechtsexperte und Rechtsanwalt mit Kanzlei in Wien. Im Interview beantwortet er die häufigsten Fragen zum Thema Markenschutz.
Mein Name ist Mag. Balazs Esztegar. Ich bin seit 2014 selbständiger Rechtsanwalt in Wien. Meine Kanzlei ist dreisprachig, das heißt wir betreuen unsere Mandanten auf Deutsch, Ungarisch und Englisch mit unterschiedlichen Schwerpunkten, unter anderem auch im Markenrecht.
Um ein Markenrecht zu erwerben, muss ein Registrierungsverfahren durchgeführt werden. Wenn die Marke erst einmal registriert ist, gewährt sie zwar dem Inhaber ein Exklusivrecht, natürlich ist es aber möglich, anderen Personen oder Unternehmen die Markennutzung durch vertragliche Vereinbarung zu gestatten. In der Regel wird das Lizenzvertrag genannt.
Das Markenrecht gewährt dem Markeninhaber das ausschließliche Recht zur geschäftlichen Nutzung des geschützten Kennzeichens. Er kann einem Dritten die Benutzung gleicher oder verwechselbar ähnlicher Kennzeichen verbieten.
Grundsätzlich macht Markenschutz immer Sinn, wenn das Unternehmen Namen bzw. Begriffe, Logos oder sonstige Zeichen verwendet, die eindeutig dem Unternehmen bzw. seinen Produkten oder Dienstleistungen zugeordnet werden soll. Die Marke schafft durch die von ihr gewährleistete Exklusivität einen hohen Wiedererkennungswert bei Kunden und Geschäftspartnern.
Auch kleine Unternehmen und Start-ups sollten rechtzeitig über die Anmeldung einer Marke nachdenken. Im Markenrecht gilt ein Prioritätsprinzip, frei nach dem Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das heißt, wenn man sich mit der Markenanmeldung zu viel Zeit lässt, kann es irgendwann zu spät werden, weil jemand anderer dasselbe Kennzeichen früher angemeldet hat.
Prinzipiell sind Markenrechte nationale Schutzrechte. Es gibt aber auch die sogenannte Unionsmarke, die einen einheitlichen Markenschutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bietet.
Die geläufigsten Erscheinungsformen von Marken sind die Wortmarke, die Wort-Bild-Marke und die Bildmarke. Während bei der Wortmarke der Begriff an sich geschützt ist, kommen bei der Wort-Bild-Marke auch grafische bzw. gestalterische Elemente hinzu. Bei der Bildmarke entfallen Wortbestandteile ganz. Weitere Markenarten wären etwa die Klangmarke, die Farbmarke und seit einiger Zeit auch die animierte bzw. Bewegungsmarke.
Wichtig ist es, sich über mehrere Aspekte bewusst zu werden:
Gerade der letztgenannte Punkt ist oft entscheidend: Die Marke benötigt ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und erhält prinzipiell nur Schutz in jenem Umfang, wie er beantragt wurde. Eine nachträgliche Erweiterung ist nicht vorgesehen.
In welchen Staaten Marken angemeldet werden sollen, hängt stark vom Unternehmenskonzept und dem für das Unternehmen relevanten Markt ab. Bin ich nur lokal oder regional tätig, wird möglicherweise eine österreichische Marke ausreichend sein. Wer in mehreren Ländern auf dem Markt präsent ist, sollte eine Unionsmarke oder nationale Marken in mehreren Staaten in Erwägung ziehen.
Mit dem Lizenzvertrag kann der Markeninhaber anderen Personen das Recht einräumen, die Marke zu benutzen. Das ist häufig an eine Gegenleistung oder – als Teil eines Geschäftsmodells wie Franchise – an weitere Bedingungen geknüpft. Wichtig ist, klare und langfristig funktionierende Regelungen zu schaffen, aber auch ein Exit-Szenario vorzusehen, wenn der Vertrag ausläuft oder beendet wird.
Gerade bei der Unternehmensgründung spielt jeder Euro eine Rolle und viele Start-ups und GründerInnen schieben den Markenschutz auf die lange Bank. Oft führt das dazu, dass man sich überhaupt nicht mit der Frage auseinandersetzt, ob ein in Aussicht genommener Name für das Unternehmen oder dessen Produkte bereits durch jemand anderen geschützt ist und ein unzulässiger Eingriff in fremde Rechte erfolgt. Das kann weitreichende Konsequenzen haben – auch finanziell.
Wir beraten bereits im Vorfeld bei der Namenswahl und führen Markenrecherchen durch. Manche Begriffe sind beispielsweise nicht als Marke schutzfähig. In weiterer Folge führen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten die Markenanmeldung durch und vertreten sie im Verfahren. Nach erfolgreicher Registrierung der Marke bieten wir eine laufende Markenüberwachung an, um Eingriffe in das Markenrecht möglichst frühzeitig zu erkennen und die Rechte des Markeninhabers geltend machen zu können.
Vielen Dank für das Interview!
Ob Sie nun ein konkretes Anliegen oder weitere Fragen zum Thema Markenrecht haben – Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar bietet Ihnen gerne ein Erstgespräch in seiner Kanzlei in 1080 Wien an und unterstützt Sie kompetent bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Balazs Esztegar auf anwaltfinden.at.
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