Wortmarke schützen lassen - Wie funktioniert das?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Eine Wortmarke schützen zu lassen meint die die Eintragung einer Marke beim österreichischen Patentamt. Damit erhalten Sie ein alleiniges Nutzungsrecht und genießen Markenschutz. Eine Wortmarke bezeichnet eine Marke, die lediglich aus Schriftzeichen besteht. Wollen Sie beispielsweise Ihren Firmennamen schützen lassen, können Sie diesen beim Patentamt eintragen lassen.
Aber muss man eine Wortmarke überhaupt anmelden? Wie gehe ich beim Wortmarke schützen lassen vor und welche Produkte oder Dienstleistungen sollen damit geschützt werden? Der folgende Beitrag enthält umfangreiche Informationen und Tipps zum Thema Wortmarke schützen lassen in Österreich.
Inhaltsverzeichnis
- Eine Wortmarke schützen bietet einen weiten Schutzumfang für eine Marke, birgt jedoch auch ein höheres Konfliktpotential für die Verletzung anderer Markenrechte
- Eine Wortmarke kann sowohl national, international oder als EU Marke angemeldet werden
- Eine gründliche Markenrecherche ist dringend geboten vor dem Wortmarke anmelden
- Die Kosten für das Wortmarke anmelden sind abhängig von den Ländern und Warenklassen, für die ein Markenschutz erreicht werden soll.
Was ist eine Wortmarke?
Im Gegensatz zu anderen Markenarten (Wort/Bildmarke, Bildmarke, 3D Marke, Hörmarke, Farbmarke) ist eine eingetragene Wortmarkelaut Definition eine Marke ohne grafische Ausgestaltung oder Farben. Sie besteht aus Schriftzeichen, aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen und ausgewählten Sonderzeichen. Dabei kann sich eine Wortmarke aus einem oder mehreren Wörtern oder auch aus einzelnen Buchstaben zusammensetzen.
Wenn eine Wortmarke beim österreichischen Patentamt eingetragen wird, passiert dies in einheitlicher Druckschrift. Allerdings erstreckt sich der Markenschutz aber auf alle Darstellungsformen und Schriftarten. Dabei sind auch die verschiedenen Kombinationen aus Groß- und Kleinschreibung oder eine einheitliche Schreibweise gemeint. Die Wortmarke Groß Kleinschreibung ist also bei der Anmeldung irrelevant.
Beim Wortmarke schützen gilt der Schutz für eine genaue, eingetragene Zeichenfolge. Dabei ist es nicht relevant, in welcher Schriftart, Schriftgröße, Formatierung oder Farbe die Bezeichnung in einem späteren gewerblichen Einsatz verwendet wird.
Als Wortmarke anmelden kann man auch Abkürzungen, Namen oder die eine Domainbezeichnung. Allerdings bleiben beim Domain als Marke schützen die grundsätzlichen Bestandteile (www.; .de; .net; .com etc.) außen vor.
Vorteile einer Wortmarke
Die Wortmarke bietet einen breiteren Schutz als z. B. eine Wortbildmarke beim Marke anmelden. Bei einer Wortbildmarke ist die Wortmarke immer mit einer speziellen festgelegten optischen Darstellungsform verknüpft. Die isolierte Wortmarke hingegen ist frei von einer bestimmten Darstellung. Der breitere Schutz birgt allerdings auch ein größeres Risiko für Markenkonflikte.
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Markenschutz: Muss man eine Wortmarke anmelden?
Der Schutz einer Wortmarke kann durch schon durch die Verwendung, Bekanntheit und Berühmtheit von alleine entstehen oder man die Marke schützen lassen.
Jedoch besteht ein gewisser Schutz auch schon durch das Gesetz, dabei besonders durch § 9 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Im Folgenden jedoch wird der Schutz durch Anmeldung als registrierte Marke beschrieben. Mit einer registrierten Wortmarke können Sie anderen verbieten, eine identische oder verwechselbare Bezeichnung im Geschäftsverkehr zu verwenden. Sie würden dabei Ihre Wortmarke verletzen.
Wie gehe ich vor beim Wortmarkenschutz?
Um die richtige Vorgehensweise beim Wortmarke anmelden umsetzen zu können, muss zunächst geklärt werden, für welche Produkte oder Dienstleistungen die Wortmarke eingesetzt werden soll. Da man sich ja bereits für die Wortmarke entscheiden hat, müssen weitere Markentypen als Alternative nicht mehr geprüft werden.
Jedoch sollte die Entscheidung zur Wortmarke bewusst getroffen werden. Ferner ist zu klären, in welchen Ländern der Markenschutz sinnvoll ist. Dabei sind auch die Kosten und der Nutzen gegeneinander abzuwägen.
Eine Verwendung des Zeichens ® (registered trademark) ist erst dann erlaubt, wenn eine Registrierung tatsächlich erfolgt und abgeschlossen ist!
Für den Fall, dass man es vorher verwendet, kann ein Mitbewerber sehr einfach eine spürbare Strafe erwirken.
Welche Produkte und Dienstleistungen sollen geschützt werden?
Je nachdem, für welchen Produkt- oder Dienstleistungsbereich man eine Wortmarke einsetzen will, kann man verschiedene Warenklassen beim Patentamt schützen lassen. Hierbei gilt es, überlegt vorzugehen. Denn nicht nur die aktuellen Produkte oder Dienstleistungen sind bei der Auswahl der Warenklassen relevant, auch zukünftige Produkte oder Dienstleistungen sollten beim Marke schützen lassen bereits berücksichtigt werden.
Alle relevanten Infos zur Warenklassifikation findet man in der aktuellen Version der Nizza Klassifikation. Diese ist zu finden beim deutschen Patentamt unter:
Für den Fall, dass man Hilfe benötigt bei der Auswahl der Warenklassen, kann man sich an die Experten des Patentamtes in Österreich wenden. Außerdem stehen die Wirtschaftskammern zur Verfügung oder man kann die Unterstützung von Patent- und Rechtsanwälten in Anspruch nehmen.
Beim Wortmarke anmelden kann man die zu schützenden Waren/Dienstleistung bei Bedarf noch näher definieren. Dabei wird zwar der Schutzumfang eingeschränkt, jedoch reduziert sich dafür die Wahrscheinlichkeit von Markenkonflikten.
In welchen Ländern ist der Wortmarkenschutz nötig und sinnvoll?
Eine Wortmarke anmelden sollte man normalerweise dort, wo das aktuelle und evtl. auch schon zukünftige Marktinteresse liegt. Dabei sollte man nicht nur die eigenen Aktivitäten berücksichtigen, sondern bereits an eventuelle Partner oder Lizenznehmer denken. Grundsätzlich stehen dafür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Die nationale Anmeldung, diese kann direkt in Österreich beim Patentamt und/oder in Deutschland, der Schweiz, etc. erfolgen – in allen Ländern direkt, in denen Schutzbedarf besteht.
- Die internationale Anmeldung, diese beginnt mit der nationalen Anmeldung in Österreich und danach findet eine Ausweitung dieser Basismarke Monaten auf andere Länder innerhalb von 6 Monaten statt.
Die EU Marke, diese bietet mit einer einzigen Markenanmeldung EU-weiten Schutz. Nicht dabei sind allerdings die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Hierbei ist jedoch auch eine Anmeldung ohne vorherige nationale Anmeldung in Österreich möglich.
Was kostet mich die Wortmarkenanmeldung?
Je nachdem, ob man sich für eine nationale, internationale oder EU Wortmarke entscheidet, unterscheiden sich die Schutzgebiete und der Leistungsumfang. Deshalb divergieren natürlich auch die Kosten für die Anmeldung als registrierte Marke.
Kosten für die Anmeldung einer nationalen Wortmarke
Die Kosten für das nationale Wortmarke anmelden in Österreich sowie die entsprechenden Anmeldeformulare findet man auf der Seite des österreichischen Patentamtes. Dabei betragen die Mindestkosten für die nationale, registrierte Marke (Einzelmarke) durch eine Online-Anmeldung und den Verzicht auf amtliche Ähnlichkeitsrecherchen € 280.
Hierin sind drei Waren- oder Dienstleistungsklassen nach der Nizza Klassifikation enthalten. Jede zusätzliche Warenklasse kostet € 75. Jedoch ist für die Verlängerung des Markenschutzes später eine Erneuerungsgebühr zu bezahlen. Laufende jährliche Gebühren sind bei Marken nicht fällig.
Kosten für die Anmeldung einer internationalen Wortmarke
Für die internationale Markenanmeldung ist beim Wortmarke anmelden die WPIO in Genf als Behörde zuständig. Dabei ist eine Einreichung durch das österreichische Patentamt möglich. Detaillierte Infos zu den Kosten für das Wortmarke schützen bietet der Kostenkalkulator www.wipo.int (Angaben in Schweizer Franken).
Für den Antrag auf eine international registrierte Marke wird zunächst eine Inlandsgebühr in Höhe von 141 Euro für Österreichische Patentamt fällig. Zusätzlich fallen Gebühren bei der WIPO an.
Die Gebühren für das internationale Wortmarke anmelden betragen dann mindestens 653 SFr. Dabei sind auch hier drei Waren- oder Dienstleistungsklassen enthalten. Jedoch sind für jede weitere Warenklasse 100 SFr zu bezahlen. Die Preise für den jeweiligen Länderschutz findet man dann ebenfalls auf der Internetseite der WIPO.
Kosten für die Anmeldung einer EU Wortmarke
Eine EU Wortmarke anmelden muss man beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Infos zu Gebühren und Zahlungsmodalitäten findet man unter:
Für eine Online-Anmeldung einer Unionsmarke als Wortmarke sind beim EUIPO 850 EURO für eine Klasse zu entrichten. Zusätzlich werden 50 Euro für eine zweite Klasse und 150 Euro für eine dritte Klasse und jede weitere Klasse fällig.
Vorsicht vor Betrügern!Sehr viele Markenanmelder erhalten ein unseriöses Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung, damit eine Wortmarke in ein Register eingetragen wird.
Dabei sind alle Schreiben, die nicht von der zuständigen Anmeldebehörde, wie z. B. dem Österreichischen Patentamt oder von Ihrem Patentanwalt kommen, irrelevant!
Was kostet mich die Anmeldung einer Wortmarke über einen Patentanwalt?
Will man die eigene Wortmarke durch einen Patentanwalt oder spezialisierten Rechtsanwalt anmelden lassen, so entstehen ungefähr folgende Kosten als Nettorichtwerte inklusive der Patentamtsgebühren:
- Markenanmeldung in Österreich: ca. 1250 Euro
- Internationale Wortmarke anmelden für drei Länder: 2600 EURO
- EU Wortmarke anmelden: 2600 Euro
Dabei variieren die Preise sowohl durch unterschiedliche Anwaltshonorare, die Anzahl der Warenklassen und auch veränderliche Amtsgebühren.
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Die Markenrecherche vor der Anmeldung der Wortmarke
Bevor man eine Wortmarke für bestimmte Klassen anmeldet, sollte man sicherstellen, dass nicht bereits gleiche oder ähnliche Wortmarken angemeldet wurden. Andernfalls kann eine Eintragung scheitern oder es können später im Geschäftsverkehr Streitigkeiten wegen Markenrechten entstehen.
Warum ist eine Markenrecherche so wichtig?
Verbindet man ein hohes wirtschaftliches Interesse mit einer Wortmarke, hat man ein hohes Sicherheitsbedürfnis für die Konfliktfreiheit der Wortmarke. Deshalb muss man im Vorfeld eine gründliche Markenrecherche betreiben und die Wortmarke prüfen. Eine Wortmarke kann nämlich, auch im Falle einer Registrierung, in Konflikt mit bereits vorhandenen Marken, Namen oder Produktbezeichnungen geraten. Dabei gilt meist, je origineller und phantasievoller die Wortmarke gestaltet ist, desto geringer ist auch eine Konfliktwahrscheinlichkeit.
Für einen starken Markenschutz ist es immer zu empfehlen, vor dem Wortmarke anmelden eine Recherche nach identischen und ähnlichen Marken und Produkten durchzuführen. Dabei ist dies besonders wichtig, wenn es sich bei der eigenen Wortmarke um eine einfache Wortschöpfung handelt. Hierbei ist das Konfliktrisiko groß und deshalb sollten besonders auch umfangreichere Auslandsanmeldungen durch eine detaillierte Recherche abgesichert werden.
Identitätsrecherche vs. Ähnlichkeitsrecherche
Grundsätzlich muss man bei einer Markenrecherche zwischen einer Identitätsrecherche und einer Ähnlichkeitsrecherche unterschieden. Dabei umfasst eine Identitätsrecherche ausschließlich die Suche nach einer Wortmarke, die genauso wiedergegeben ist wie beschrieben. Hierbei erfährt man schnell, ob es bereits eine ältere Marke gleichen Wortlauts gibt.
Damit erspart man sich eine abgelehnte Markenanmeldung und unnötige Kosten. Bei einer Ähnlichkeitsrecherche werden hingegen auch Marken berücksichtigt, die der eigenen Wortmarke im Wortlaut ähnlich sind. Dies ist deshalb so wichtig, weil in Praxis dadurch Klagen von Inhabern älterer Marken vermieden werden können, deren Marke zwar nicht identisch, jedoch sehr ähnlich ist.
Dabei entsteht nicht nur unnötiger Stress, auch strafrechtliche Konsequenzen und finanzielle Verluste können entstehen.
Vorteile der Ähnlichkeitsrecherche
- Sicherheit über die Unterscheidungskraft der eigenen Wortmarke innerhalb der für das Produkt oder die Dienstleistung relevanten Nizza Klasse
- Vorbeugung von nationalen und internationalen Widerspruchsverfahren
- Vermeidung von Kosten für Werbematerial und Designs, die wegen der abgelehnten Wortmarke nicht legal genutzt werden können
- Vermeidung von Imageschäden, da Wortmarken, die einer älteren Marke stark ähneln, auf Kunden und Geschäftspartner unseriös wirken
Beispiel für einen Wortmarkenkonflikt
Der chinesische Tablet-PC-Hersteller Xiaomi hat seine Produkte unter der Wortmarke “Mi Pad” verkauft und registrieren lassen. Apple, als Hersteller des weltweit bekannten iPads, klagte erfolgreich dagegen beim EuGH. Dabei hieß es in der Urteilsbegründung, dass „Mi Pad“ nicht nur den Begriff „I Pad“ beinhaltet, sondern dass darüber hinaus eine klangliche Ähnlichkeit für die Kunden besteht.
Jedoch machen nicht nur große, weltbekannte Marken von ihren Rechten auf Markenschutz sowie Widerspruch Gebrauch. Deshalb ist eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche dringend geboten, wenn man nicht sicher ist, ob die eigene Wortmarke eine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt.
Wie gehe ich bei einer eigenen Markenrecherche vor?
Eine solide Markenrecherche liefert einen Abgleich der eigenen Wortmarke zu gleichen oder ähnlichen Marken in den relevanten Ländern und auch Warenklassen. Um die eigene Wortmarke schützen zu können, sollte man auch nachgängig angemeldete gleichlautende Wortmarken feststellen. Deshalb sollte man eine Markenrecherche alle 6 Monate wiederholen (Priorität der eigenen Wortmarke).
Quellen für die eigene Markenrecherche
Für eine gute Recherche vor dem Wortmarke anmelden braucht es neben Zeit besonders auch Erfahrung und teilweise Fachwissen. Wenn man selbst recherchieren möchte empfehlen sich besonders folgende Quellen:
- Firmennamen suchen: firmenbuch.at; WKO
- Domains suchen: nic.at
- In Österreich gültige Marken (alle: nationale, internationale, EU Marken) : see-ip.patentamt.at
- In Deutschland gültige Marken (alle: nationale, internationale, EU Marken): dpma.de
- In der Schweiz gültige Marken (alle: nationale, internationale, EU Marken): www.ch
Recherche bei der Anmeldung der Wortmarke durch das Patentamt
Auch beim Wortmarke anmelden erfolgt beim Österreichischen Patentamt eine ausführliche Ähnlichkeitsrecherche. Bei einer Klärung der eigenen Rechtsposition können im Vorfeld Rechtsanwälte für Patent- und Markenrecht.
Dabei sollte eine Beauftragung frühzeitig erfolgen, jedenfalls bevor man in den Aufbau der Wortmarke investiert. Ansonsten geht man das Risiko ein, dass man Produkte, Verpackungen, Websites oder Geschäftspapiere später ändern oder vernichten muss.
Den passenden Patentanwalt finden mit anwaltfinden.at
Patentanwälte und Rechtsanwälte für Markenrecht können ihre Mandanten in allen Bereichen des Markenschutzes beraten und vertreten. Das Markenrecht, Urheberrecht und auch Wettbewerbsrecht kann im Einzelfall komplex zu prüfen sein, deshalb empfehlen wir grundsätzlich den Rat erfahrener Patentanwälte oder spezialisierter Rechtsanwälte einzuholen.
Sie unterstützen Ihre Mandanten dabei beim Wortmarke prüfen, Wortmarke schützen und Wortmarke anmelden.