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Logo schützen lassen – Ablauf, Kosten und Dauer

Goldenes Logo auf schwarzem Hintergrund

Sie möchten Ihr Logo in Österreich schützen lassen? Als grafisch gestaltetes Zeichen ist ein Logo die Kennzeichnung Ihres Produkts, Unternehmens, Vereins oder Ihrer Organisation, daher sollte man ein Logo schützen lassen. Wie kann ich mein Logo schützen?  

Meist wird eine Wort-Bild-Marke angemeldet, um das Logo schützen zu lassen. Der Wort-Bild-Schutzumfang sichert die Rechte am Wortlaut und der grafischen Darstellung. 

Ferner kann man ein Logo schützen lassen, indem man eine Bildmarke anmeldet; dabei ist nur das grafische Element geschützt. Demgegenüber kann auch eine Wortmarke angemeldet werden.

Warum Marke schützen lassen? Was kostet es ein Logo schützen zu lassen und was kostet eine Markenanmeldung? Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, warum, wie und wo Sie ihr Geschäfts-Logo schützen lassen können.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Warum sollte man eine Marke oder ein Logo in Österreich schützen lassen?

Warum Marke schützen lassen? Patente und gewerbliche Schutzrechte ermöglichen es Unternehmern ihr geistiges Eigentum, unter anderem auch ihr Geschäfts-Logo schützen zu lassen. 

Dadurch können einerseits Markenfälschungen, Nachahmungen, Missbrauch sowie die Nutzung und Verwertung insbesondere durch Konkurrenten vermieden und andererseits ein Markenrechtsverstoß rechtlich verfolgt werden.

Nur mithilfe einer Markenanmeldung kann letztendlich verhindert werden, dass ein Konkurrent durch die Namensnutzung Profit aus der Leistung eines anderen Unternehmens schlagen kann. 

Insbesondere bei erfolgreichen Unternehmen oder Start-Ups mit innovativen Ideen kann ein Mitbewerber sich schnell den Erfolg dieser Unternehmen zunutze machen, indem er durch einen Firmennamen, ein Produktlayout oder ein Logo vortäuscht, das entsprechende Unternehmen zu sein. 

Schnell kann eine nicht patentierte und lukrative Geschäftsidee inklusive Firmenname und Logo von einem Konkurrenten übernommen werden, um selbst Profit daraus zu schlagen. In diesem Fall hat der Geschädigte nur begrenzt rechtliche Handhabe.

Achtung!

Man sollte als Unternehmer eine innovative Idee, den Unternehmensnamen sowie das Firmenlogo schützen (siehe auch Namensschutz), indem man eine Marke registriert oder/und ein Patent anmeldet. Nur so hat man das alleinige Recht an Markennamen für Waren, Dienstleistungen und dem geistigen Eigentum.

Markenrecht Österreich – Zusammenfassung

Die Markenschutzrechte auf geistiges Eigentum sind mannigfaltig und unterscheiden sich in einzelnen Aspekten. Abhängig davon, was man schützen lassen möchte, gelten bestimmte Rahmenrichtlinien und Schutzmöglichkeiten. 

Daher geben wir Ihnen eine kurze, überblicksartige Zusammenfassung des Markenrechts in Österreich, um Ihre Rechte innerhalb des Markenrechts einordnen zu können.  Neben der Wort- und Bildmarke (Markennamen) sind beispielsweise auch das Herstellverfahren, das optische Erscheinungsbild (Design), die Aufmachung und/oder der technische Aufbau schützbar. 

Schutzrechte schützen geistiges Eigentum und werden in verschiedenen Gesetzen geregelt: Markenschutzgesetz, Musterschutzgesetz, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz und das Urheberrechtsgesetz.

Was versteht man unter einer Bildmarke, Wortmarke und was ist der Unterschied zwischen einem Patent, einer Marke und einem Gebrauchs- oder Geschmacksmuster? Was bedeutet Markenschutz genau? 

Im nächsten Abschnitt folgt eine Erläuterung zu den Begriffen in Form einer kurzen Zusammenfassung des Markenrechts in Österreich. Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Schutzrechten erhalten Sie in unserem Leitartikel.

Für eine individuelle Beratung empfehlen wir Ihnen einen unserer Markenrechtsanwälten!

Patent, Gebrauchs- und Geschmacksmuster

Eine technische Erfindung kann durch ein Patent oder durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Neben nationalen Patenten gibt es auch das europäische und internationale
Patent. 

Das Patent schützt Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, die Lösung eines bestimmten technischen Problems sind und eine notwendige Erfindungshöhe aufweisen. Wie und unter welchen Voraussetzungen Sie ein Patent anmelden können, erfahren Sie in unserem Leitartikel.  

Das Gebrauchsmuster dient zum Schutz von neuen und gewerblich anwendbaren Erfindungen, die nach Patentrecht keine erforderliche Erfindungshöhe aufweisen.

Ein Geschmacksmuster dient hingegen zum Schutz der Erscheinungsform eines industriellen oder handwerklichen Gegenstands oder dessen Teils.

Was gilt als Marke?

Als Marke gilt eine grafische und/oder wörtliche Kennzeichnung für Waren oder Dienstleistungen in Form eines Logos, Namens oder Schriftzugs. Die Kennzeichnung bzw. Marke kann sich beispielsweise auf Produkten, Verpackungen, Webseiten, Informationsbroschüren, Flyern, Visitenkarten oder an der Fassade des Unternehmensgebäudes und vielen weiteren Stellen befinden. 

Eine Marke hat die Intention der Wiedererkennung, Identifikation und Bindung an das Unternehmen und das Produkt. Mit der Marke assoziiert ein zufriedener Kunde z. B. Vertrauen und Qualität. Eine erfolgreiche Marke sorgt für einen gewissen Bekanntheitsgrad und einen Wettbewerbsvorteil.

Die Marke kann geschützt oder ungeschützt sein.  Allerdings zeigen die bereits genannten Punkte, warum Markenschutz und der Schutz vor unliebsamen Konkurrenten so wichtig für den Unternehmenserfolg sind.        

Welcher Markentypen ist das Logo?

Es gibt Wortmarken für Namen, die unabhängig von der Darstellung geschützt sind (z.B. der Schriftzug von Coca-Cola oder die farbigen Buchstaben von Google). Darüber hinaus gibt es einen Schutzumfang für Wort und Bild, wodurch der Schriftzug und die grafischen Elemente geschützt sind. 

Dies wird als sogenannte Wortbildmarke bezeichnet (z.B. die geschwungene Coca-Cola Schrift). Ferner gibt es Bildmarken für Logos ohne Schriftzug (z.B. der Pinguin von Linux, der Apfel von Apple, das blau-weiße BMW-Logo). Außerdem gibt es auch 3D-Marken, wie beispielsweise der Lindt-Hase oder Toblerone. Bei Logos handelt es sich meist um Bildmarken, Wortmarken oder Wortbildmarken.

Wie kann ich mein Logo schützen? – die Eintragung im Markenschutzregister

Eine Marke ist nicht immer geschützt, sondern kann auch ungeschützt sein. Der Schutz einer Marke kann durch Verwendung, Bekanntheit und Berühmtheit entweder selbst entstehen oder angemeldet und registriert werden. 

Für letzteres ist ein Eintrag im Markenschutzregister notwendig. Auch ohne eine Registrierung besteht ein spezifischer Schutz ohne das Gesetz, allerdings hat man durch eine Markenanmeldung mehr Rechte und eine bessere Absicherung. 

Wie kann ich mein Logo schützen? Logos können urheberrechtlich geschützt sein, trotzdem sollte man ein Logo schützen lassen, indem man es beim Markenschutzregister einträgt.

In welchen Ländern kann ich mein Logo schützen lassen?

Sie können in verschiedenen Ländern, sowohl national als auch international Ihr Geschäfts-Logo schützen lassen. Bestenfalls nimmt man dort die Registrierung vor, wo das eigene Marktinteresse oder das Marktinteresse von Partnern/Lizenzpartnern ist. Um Ihr Geschäfts-Logo schützen zu lassen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Nationale Markenanmeldung in Österreich oder einem anderen Land bzw. nach Bedarf in den einzelnen Ländern, wo der Markenschutz gewünscht ist.
  • Unionsmarke: Hierbei handelt es sich um die Registrierung einer EU-Marke und kann mit oder ohne vorherige nationale Anmeldung in Österreich erfolgen.
  • Internationale Markenanmeldung: Nationale Anmeldung in Österreich und Ausweitung des Schutzgebietes auf andere Länder außerhalb und innerhalb der EU.

Logo schützen lassen in Europa und international – Was muss man beachten?

Abhängig davon, wo man das Logo schützen lassen möchte, steht markenschutzrechtlicher Schutz in einzelnen Ländern als nationale Marke (z.B. in Österreich), in der EU als Unionsmarke oder im Sinne der Erstreckung in ca. 90 Länder als internationale Registrierung offen.

Achtung!

Die Unionsmarke deckt den gesamten EU-Binnenmarkt ohne Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island ab.

Logo schützen lassen durch nationale oder internationale Markenanmeldung

Wer eine Marke schützen möchte, muss sich an das Patentamt wenden und die Marke schriftlich im Markenregister eintragen lassen. Bei der nationalen und internationalen Markenanmeldung muss notiert werden, für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke bestimmt ist. Die notwendigen Unterlagen und Formulare erhalten Sie beim Patentamt in Österreich. 

Die Marke wird anschließend einer Prüfung auf Gesetzmäßigkeit, Ähnlichkeit und auf Vorhandensein von Schutzausschließungsgründen unterzogen. Liegt keine Ähnlichkeit mit einem angemeldeten Logo vor, steht dem Markenschutz Ihres Logos nichts im Weg.  

Um die Anmeldung vorzunehmen, benötigen Sie zwar keinen Rechtsanwalt für Markenrecht, allerdings ist es in komplexeren Angelegenheiten durchaus ratsam einen Experten zu konsultieren.   

Hinweis:

Während des Anmeldeverfahrens kann die Marke nicht mehr geändert werden, jedoch kann eine neue Anmeldung durchgeführt werden. Wird eine Marke 5 Jahre nicht genutzt, kann sie von anderen Interessenten auf Antrag gelöscht werden.

Was kann man nicht als Marke bzw. Logo schützen lassen?

Nichtsdestotrotz gibt es auch geistiges Eigentum und Logos, die man nicht als Marke oder Logo schützen lassen kann. Hierzu zählen zum Beispiel grafisch nicht darstellbare Zeichen und Logos oder welche, die keine Unterscheidungskraft haben. 

Auch Zeichen und Logos, die beschreibend als Beschaffenheitsangabe für eine Ware oder Dienstleistung dienen oder als Bezeichnung für eine Ware oder Dienstleistung gängig sind. Ebenso sind täuschungsfähige Zeichen und Logos unzulässig. 

Markenrecht und Schutzdauer

Wurde keine internationale Markenanmeldung vorgenommen, dann erstreckt sich der Markenschutz lediglich auf Österreich. Die Schutzdauer des Markenrecht beträgt demnach grundsätzlich 10 Jahre, kann jedoch durch das Begleichen einer Gebühr unbegrenzt für weitere 10 Jahre erneuert werden.

Welche Kosten entstehen, um eine Marke schützen zu lassen?

Was kostet eine Markenanmeldung? Um die Frage zu klären, welche Kosten entstehen, um eine Marke schützen zu lassen, muss zunächst zwischen der nationalen, europäischen und internationalen Anmeldung unterschieden werden. Je nach Aufwand sind die Anmeldungsgebühren unterschiedlich hoch. 

Was kostet es ein Logo zu schützen? Die Mindestkosten für eine Eintragung einer nationalen Marke im Markenregister (Einzelmarke) belaufen sich auf 280€ für eine Online-Anmeldung ohne amtliche Ähnlichkeitsrecherche. Inbegriffen sind hierbei 3 Waren- oder Dienstleistungsklassen, wobei jede weitere Klasse 75€ kostet. Alle Informationen und Formulare zur nationalen Anmeldung erhalten Sie auf der Seite des österreichischen Patentamts.  

Online-Anmeldung
ohne Ähnlichkeitsrecherche€ 280
mit Ähnlichkeitsrecherche€ 320
für jede weitere Klasse€ 75
Papier-Anmeldung
ohne Ähnlichkeitsrecherche€ 30
mit Ähnlichkeitsrecherche € 340
für jede weitere Klasse€ 75

Unionsmarke – Was kostet es mein Logo schützen zu lassen?

Was kostet es mein Logo schützen zu lassen, wenn ich eine Unionsmarke anmelde?

Wer eine EU-Marke anmelden möchte, muss eine sogenannte Unionsmarkenanmeldung vornehmen. Die Kosten, um Ihre Marke schützen zu lassen, belaufen sich auf mindestens 850 € für die Grundgebühr eine Online-Anmeldung einer Klasse. Bei einer Anmeldung in Papierform hingegen 1000 €. Für jede zusätzliche Klasse fallen weitere Gebühren an:

  • € 50   für die zweite Klasse
  • € 150 für die dritte Klasse
  • € 150 für die vierte und jede weitere Klasse

Detaillierte Informationen und eine Gebührenübersicht und Zahlungsmethoden erhalten Sie auf der Webseite der Europäischen Union. Ferner können Sie den Gebührenrechner nutzen.

Internationale Anmeldung - Was kostet es ein Logo zu schützen?

Welche Kosten entstehen, um eine Marke international zu schützen? Für eine internationale Markenanmeldung ist die WIPO in Genf zuständig. Allerdings kann der Antrag über das Patentamt in Österreich eingereicht werden. 

Die Gebühren werden in Schweizer Franken veranschlagt. Bei der internationalen Registrierung muss zusätzlich zu den internationalen Gebühren auch eine Gebühr an das Patentamt in Österreich in Höhe von 141 € gezahlt werden. 

Demnach setzen sich die Gebühren für die internationale Markenanmeldung aus der Inlandsgebühr für Österreich sowie der Grundgebühr von SFR 653 oder rund 612 € (bei einer Marke in Farbe SFR 903 oder rund 847 €), einer Zusatzgebühr von SFR 100 (93 €) für jede weitere Klasse und einer Ergänzungsgebühr von SFR 100 (93 €).

Ausführliche Informationen zum Anmeldevorgang erhalten Sie auf der Webseite der WIPO. 

Logo schützen lassen mithilfe eines Rechtsanwalts – Wie hoch sind die Kosten?

Möchte man einen Rechtsanwalt beauftragen, fallen hierfür Anwaltsgebühren an. Im Folgenden handelt es sich lediglich um Richtwerte inklusive der Patentamtsgebühren. Für eine nationale Markenanmeldung in Österreich mit Anwalt ist mit Kosten in Höhe von 1250 € zu rechnen. 

Für die internationale Markenanmeldung und die Unionsmarke können sich die Gebühren auf 2600 € belaufen. Allerdings ist zu beachten, dass sich diese Werte nach dem Rechtsanwaltshonorars, der Anzahl der Warenklasse und vielen weiteren Aspekten berechnen. 

Kontaktieren Sie daher einen Rechtsanwalt für Markenrecht, um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zu erhalten.   

Obschon die Kosten für eine Anmeldung mit Anwalt höher sind, lohnt sich die Konsultation eines Rechtsexperten allemal. Nur ein Anwalt für Markenrecht kann Ihnen die notwendige Rechtsicherheit geben und bewahrt Sie vor finanziellen Nachteilen und unliebsamen Konsequenzen. Kontaktieren Sie jetzt einen Patent- oder Markenrechtsanwalt. 

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