Die Markenschutzrechte auf geistiges Eigentum sind mannigfaltig und unterscheiden sich in einzelnen Aspekten. Abhängig davon, was man schützen lassen möchte, gelten bestimmte Rahmenrichtlinien und Schutzmöglichkeiten.
Daher geben wir Ihnen eine kurze, überblicksartige Zusammenfassung des Markenrechts in Österreich, um Ihre Rechte innerhalb des Markenrechts einordnen zu können. Neben der Wort- und Bildmarke (Markennamen) sind beispielsweise auch das Herstellverfahren, das optische Erscheinungsbild (Design), die Aufmachung und/oder der technische Aufbau schützbar.
Schutzrechte schützen geistiges Eigentum und werden in verschiedenen Gesetzen geregelt: Markenschutzgesetz, Musterschutzgesetz, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz und das Urheberrechtsgesetz.
Was versteht man unter einer Bildmarke, Wortmarke und was ist der Unterschied zwischen einem Patent, einer Marke und einem Gebrauchs- oder Geschmacksmuster? Was bedeutet Markenschutz genau?
Im nächsten Abschnitt folgt eine Erläuterung zu den Begriffen in Form einer kurzen Zusammenfassung des Markenrechts in Österreich. Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Schutzrechten erhalten Sie in unserem Leitartikel.
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