Mit einer geplanten Hofübergabe werden viele rechtliche Themen berührt, die sich vom Erb- und Steuerrecht über das Sozialrecht und Förderwesen bis hin zur Ermittlung des Übernahmewertes hinziehen. Dabei ist dieser u.a. für die Bemessung der Abfindung der Nicht-erbenden Familienmitglieder maßgeblich.
Hierbei passiert es leider, dass die Vertragsparteien nicht oder nur unzureichend über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informiert sind und es daher nach der erfolgten Übergabe zu Enttäuschungen und Spannungen im Familienverbund kommt. Deshalb sollte man sich zu den Gestaltungsmöglichkeiten eines Übergabevertrages Landwirtschaft immer von einem spezialisierten Experten für Vertragsrecht beraten lassen.
Dabei kann man dann im Anschluss an eine Beratung in Familien internen Bereich Gespräche führen, um abzuklären, wie die konkrete Hofübergabe ausgestaltet werden soll. Hierbei können dann mögliche Grundstücksteilungen und Abfindungsbeträge diskutiert werden.
Für den Fall, dass man einen Grundkonsens über die wichtigsten Eckpunkte gefunden hat, kann man mit einem Anwalt für Vertragsrecht die wichtigsten Vertragsbestandteile besprechen und einen Übergabevertrag erstellen lassen.