Kann man bei Kaufgeschäften das Hauptgeschäft noch nicht abschließen, möchte sich aber die Kaufsache sichern oder sicherstellen, dass ein potentieller Käufer sich an seine Kaufabsicht hält, bekommt der Optionsvertrag Bedeutung.
Hierbei vereinbart man über einen Optionsvertrag, dass ein Vertragspartner, der die Option ausübt, den anderen Vertragspartner dazu verpflichtet, das Hauptgeschäft auch abzuschließen.
Dabei spielt der Optionsvertrag besonders bei Immobilienkäufen eine große Rolle, um nach den Vorverhandlungen Vorkaufsrechte zu sichern und man evtl. noch Zeit braucht, um die Finanzierung zu regeln.
Außerdem findet man Optionsvertrag Beispiele auch auf Unternehmensebene, z. B. bei vorvertraglichen Vereinbarungen zwischen Entwicklungsunternehmen und Produktionsfirmen. Ferner finden Optionsverträge auch Einsatz, um Vorkaufsrechte für Unternehmensanteile zu vereinbaren.