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Einen Optionsvertrag erstellen lassen – Worauf ist zu achten?

Frau unterzeichnet den Optionsvertrag

Einen Optionsvertrag kann man sowohl mündlich oder privatschriftlich vereinbaren oder aber auch von einem Anwalt für Vertragsrecht erstellen lassen. Dabei ist für die Optionsvertrag Form immer die Schriftform zu empfehlen. 

Allerdings kommt es bei einem Optionsvertrag immer besonders darauf an, dass er sowohl vollständig in Bezug auf die Regelungen ist als auch präzise formuliert ist. Dadurch werden für beide Vertragsparteien die getroffenen Vereinbarungen eindeutig und nachvollziehbar. 

Deshalb sollte man aufgrund der Optionsvertrag Bedeutung, die sich z. B. bei einem geplanten Hauskauf ergibt, abwägen, ob man nicht einen derartigen Optionsvertrag erstellen lassen sollte von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht.  

In diesem Beitrag wollten wir wichtige Elemente eines professionellen Optionsvertrages darstellen und zeigen, worauf es ankommt.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Der Charakter des Optionsvertrages und seine wichtigsten Bestandteile

Über die Optionsvertrag Definition ist ein Optionsvertrag als Verpflichtungsgeschäft zu verstehen, das erst durch den Abschluss des geplanten Hauptvertrages erfüllt wird. Hierbei beabsichtigen beide Vertragsparteien, durch die Optionsvertrag Form die Bedingungen für einen später folgenden Hauptvertrag festzulegen, den beide Vertragsparteien abschließen wollen.  

Dabei versteht sich der Optionsvertrag als Vertragsart als eine Form von Vorvertrag. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass z. B. im Immobilienrecht keine rechtsverbindliche Wirkung von Vorverträgen vorgesehen ist, somit Optionsverträge Immobilien eine eher psychologische Bindungskraft erzeugen.

Wesentliche Elemente eines Optionsvertrages

Damit ein Optionsvertrag präzise und eindeutige Regelungen darstellen kann, müssen die verschiedenen Bestandteile der Optionsvertrag Form vollständig und detailliert geregelt sein:

Klare Definition der Optionsberechtigung

Der Optionsvertrag muss eindeutig formulieren, wer welche Optionsrechte wahrnehmen soll. Ist es entscheidend, zu definieren, wer der Optionsberechtigte ist und wer als Optionsverpflichteter im Vertrag benannt wird. Deshalb kommt es darauf an, das Optionsrecht eindeutig zuzuweisen.

Klare Definition von Bedingungen und Voraussetzungen

Ein Optionsvertrag sollte als Vorvertrag zu einem Kaufvertrag z. B. immer einen vereinbarten Verkaufspreis enthalten und auch die Vereinbarungen zur Kaufpreiszahlung. Ferner sind häufig verschiedene Bedingungen vor Abschluss des Hauptvertrages zu erfüllen, wie z. B. Genehmigungen einzuholen. Hierbei ist es wichtig, dass alle Komponenten im Optionsvertrag detailliert erfasst werden.

Klare Terminierung im Optionsvertrag

Ein Optionsvertrag sollte immer eindeutig und mit konkretem Datum sowohl den Beginn der Optionsvereinbarung als auch die Beendigung des Optionsvertrages bezeichnen. Dadurch wird gewährleistet, dass eine Option zeitlich begrenzt ist. Dabei kann dann z. B. auch eine verspätete Inanspruchnahme aus dem Optionsvertrag belegt werden.

Präzise Fristsetzung für die Ausübung des Optionsrechtes

Gerade bei Optionsverträgen im Rahmen von gewerblichen Mietverträgen sollte auch immer eine bestimmte Frist vor Optionsende gesetzt werden, zu der eine Option vor Mietvertragsende in Anspruch genommen werden kann. Für den Fall, dass diese fehlt, kann ein Mieter z. B. auch noch am letzten Miettag eine Verlängerungsoption in Anspruch nehmen.

Formale Vorgaben für den Optionsabruf vereinbaren

Ein Optionsvertrag sollte auch immer regeln, wie die Inanspruchnahme einer Option aus dem Optionsvertrag formell erfolgen muss. Hierbei ist es empfehlenswert, eine schriftliche Form zu bestimmen, die ein eindeutiges und belegbares Prozedere garantiert.

Warum sollte man von einem Anwalt für Vertragsrecht einen Optionsvertrag erstellen lassen?

Optionsverträge werden zumeist bei sehr wichtigen Vertragsvorhaben vereinbart, die bereits im Vorfeld durch einen Vorvertrag abgesichert werden sollen. Deshalb sollte man auch möglichst von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht diese Optionsverträge erstellen lassen. 

Hierbei kann dieser sowohl gewährleisten, dass alle wichtigen Bedingungen und Voraussetzungen von Vereinbarungen auch Eingang in den Optionsvertrag finden. Ferner kann er die Vertragsparteien zu sinnvollen Terminierungen beraten und bei einer Erfüllung des Optionsvertrages, die konkludente Ausarbeitung des Hauptvertrages übernehmen. 

Außerdem kann er auch beraten zum Optionsvertrag Rücktritt und möglichen Konsequenzen. Ferner kann er auch alternative rechtliche Mittel vorschlagen, die im Einzelfall evtl. eine bessere Rechtssicherheit gewährleisten können.

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