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Der Leasingvertrag – Was gibt es zu beachten?

Leasing Mappe mit Vertrag. Brille und Taschenrechner

Der Leasingvertrag ist eine Vertragsart, die gesetzlich nicht gesondert geregelt ist. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um eine Überlassung von Sachen zum Gebrauch, die sowohl beweglich als auch unbeweglich sein können. Hierfür wird eine Gebühr oder ein Entgelt fällig. 

Dabei findet der Leasingvertrag in der Praxis breite Anwendung als z. B. als Leasingvertrag Auto. Allerdings können heute auch Leasingverträge gewerblich für Computer- oder Telefonanlagen oder für Werksgebäude abgeschlossen werden. 

In diesem Artikel wollen wichtige Fragen zum Leasingvertrag beantworten, wie z. B.  Was ist ein Leasing Vertrag? Wo ist der Leasingvertrag geregelt? Was muss ich bei einem Leasingvertrag beachten? Was beinhaltet Auto Leasing?

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Wo ist der Leasingvertrag geregelt?

Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um eine jüngere Vertragsart, die im Gesetz keine gesonderte Regelung erfährt. Für den Fall, dass Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag geregelt werden müssen, werden deshalb die rechtlichen Regelungen zu verwandten Vertragsarten wie dem Kaufvertrag, Pachtvertrag und dem Mietvertrag herangezogen. 

Ferner kann auch bei einem Leasingvertrag für unbewegliche Sachen, wie z. B. ein Gebäude, das Mietrechtsgesetz Gültigkeit haben.

Welche Leasingvertrag Arten werden unterschieden?

Der Leasingvertrag kann in verschiedenen Ausführungen auftreten. Dabei lassen sich Typen unterscheiden, die Ähnlichkeit zu Mietverträgen oder auch Pachtverträgen haben und die weit verbreiteten Finanzleasingverträge, die als Kombination verschiedener Vertragsarten auftreten. 

Hierbei wird in erster Linie darauf abgestellt, ob ein Leasingvertrag eine Vollamortisation oder eine Teilamortisation der Leasing Sache beinhaltet, oder ob Andienungsrechte oder Kaufoptionen nach Leasingvertrag Ende vorgesehen sind. 

Jedoch sind im Allgemeinen die Finanzleasingverträge in der Praxis weit verbreitet und sollen im Folgenden detaillierter dargestellt werden.

Der Finanzleasingvertrag

Ein Leasingvertrag als Finanzleasingvertrag zeigt sich in seiner Vertragsart als ein Vertrag, der sowohl Charakterzüge eines Kaufvertrages wie auch eines Mietvertrages aufweist. 

Hierbei erhält der Leasingnehmer ein zeitlich begrenztes Gebrauchsrecht an einer Sache, wird jedoch nicht Eigentümer. Allerdings trägt er während der Leasingvertrag Laufzeit das volle wirtschaftliche Risiko für die Leasing Sache. 

Vollamortisation und Teilamortisation beim Leasingvertrag

Hierbei unterscheidet man Finanzleasingverträge auch in Vollamortisationsverträge und Teilamortisationsverträge. Dabei ist bei einem Vollamortisationsvertrag (full-pay-out-Modell) die vertragliche Nutzungsdauer der Leasing Sache gleich lang wie ihre wirtschaftliche Lebensdauer. 

Deshalb deckt sich in diesem Falle auch die Summe der Leasingraten dem Gesamtwert der Leistung des Leasinggebers (z.B. Anschaffungs- und Finanzierungskosten plus Gewinn des Leasinggebers).

Hingegen hat ein Teilamortisationsvertrag (Non-pay-out-Modell bzw. Restwert Leasing) meist eine geringere Laufzeit. Hierbei wird die Leistung des Leasinggebers nicht voll über die Leistungen des Leasingnehmers gedeckt und es bleibt ein Restwert nach Leasingvertrag Ende.  

Deshalb werden in solchen Fällen meist Kaufoptionen oder Andienungsrechte vereinbart, zu denen ein Leasingnehmer die Leasing Sache nach Leasingvertrag Ende zu einem vorab vereinbarten Preis übernehmen kann.

Das mittelbare und das unmittelbare Leasing

Je nachdem, ob man einen Leasingvertrag direkt mit einem Produzenten oder Händler abschließt oder aber mit einer eigens beauftragten Leasinggesellschaft, spricht man von einem unmittelbaren oder mittelbaren Leasing.

Dabei bleibt die Leasing Sache bei Leasingverträgen (im Gegensatz zum Kreditvertrag) während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrages im Eigentum des Leasinggebers. Allerdings hat während der Vertragslaufzeit zumeist der Leasingnehmer – obwohl er nicht Eigentümer ist – alle anfallenden Kosten, wie z. B.  Reparaturkosten und auch Versicherungs- und Wartungskosten zu tragen. 

Außerdem haftet der Leasingnehmer auch für die wirtschaftlichen Risiken der Leasing Sache, wie z.B. Beschädigung, Verlust, Zerstörung, etc.

Was unterscheidet einen Leasingvertrag von einem Kreditvertrag?

Der Leasingvertrag und der Kreditvertrag als Vertragsarten unterscheiden sich in wesentlichen Punkten voneinander, die wir im Folgenden aufzeigen wollen.

Der Unterschied im Eigentumserwerb

Schließt man z. B. einen Kreditvertrag für ein Auto ab, so will man das Eigentum an dem Auto erwerben. Hierbei wird oftmals ein Eigentumsvorbehalt seitens der kreditgebenden Bank als Sicherheit vereinbart. 

Dadurch kann die Bank auf das Auto zurückgreifen kann, wenn der Kreditnehmer seine Kreditraten nicht bezahlt. Im Gegensatz dazu erhält man beim Abschluss eines   Leasingvertrages nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht.  Dabei bleibt immer der Leasinggeber der Eigentümer des Fahrzeugs. 

Hierbei kann der Leasingnehmer bei einem Leasingvertrag Auto also nicht frei über die Leasing Sache verfügen. Deshalb kann er das Auto auch nicht verkaufen, verleihen oder sogar verpfänden. 

Monatliche Raten

Wenn man einen Leasingvertrag abschließt, so muss man über die Leasingraten zumeist nicht den Gesamtwert der Leasingsache bezahlen. Dabei bleibt bei den meisten Leasingverträgen nach Leasingvertrag Ende ein Restwert der Leasing Sache. 

Deshalb ist die monatliche Ratenbelastung bei einem Leasingvertrag meist geringer als bei einem Kreditvertrag. Allerdings hat man bei einem Leasingvertrag oftmals die Möglichkeit, nach Leasingvertrag Ende die Leasing Sache zum Restwert zu erwerben. Jedoch ist dies meist eine Option und keine Verpflichtung.  

Kosten der Finanzierung

Zumeist sind die monatlichen Raten bei einem Leasingvertrag deutlich attraktiver als bei einem Kreditvertrag. Allerdings zeigen sich bei der Höhe der Finanzierungskosten (Zinsen, Gebühren) meistens keine nennenswerten Unterscheide zwischen einem Kreditvertrag und einem Leasingvertrag.  

Außerdem steht bei einem Leasingvertrag die finanzielle Gesamtbelastung meist erst zum Leasingvertrag Ende fest. Hierbei kommt es dann immer darauf an, ob die Leasing Sache nach Vertragsende den vereinbarten Restwert noch erreicht. Für den Fall, dass dieser geringer als geplant ausfällt, muss der Leasingnehmer auch hierbei eine Nachzahlung leisten. 

Steuerliche Relevanz des Leasingvertrages

Es wird oft behauptet, dass ein Leasingvertrag steuerliche Vorteile bringen würde. Jedoch ist dies nur teilweise richtig. Dabei kann man Leasingraten steuerlich absetzen, wenn man einen Leasingvertrag gewerblich abschließt. 

Allerdings gilt dies nicht für einen privaten Leasingnehmer, der z. B. einen privaten Leasingvertrag Auto abschließt. Dabei kann ein privater Leasingnehmer seine Leasingraten nicht steuerlich geltend machen.  Hierbei stehen sich dann aus steuerlicher Sicht Leasing und Kreditfinanzierung gleichwertig gegenüber.

Weiterverkauf

Grundsätzlich kann meist bei einem Leasingvertrag die Leasingsache zum Leasingvertrag Ende zurückgegeben werden. 

Hierbei haftet man allerdings dafür, dass die Leasing Sache auch noch dem vereinbarten Restwert entspricht. Allerdings muss man als Leasingnehmer sich nicht selbst um die Weiterverwertung oder den Weiterverkauf der Leasing Sache kümmern, dies bleibt immer dem Leasingeber vorbehalten.

Welche besonderen Leasingvertrag Vorteile machen den Leasingvertrag so attraktiv?

Das Finanzierungsleasing ist seit geraumer Zeit zu einer wichtigen Vertragsart in der privatrechtlichen Vertragswelt und auch im gewerblichen Bereich geworden. Hierbei liegt die entscheidende Attraktivität des Leasingmodells zumeist darin, dass es ein Leasingvertrag erlaubt, das Investitionsbedürfnis des Leasingnehmers zu befriedigen und gleichzeitig sein Eigenkapital zu schonen. 

Dabei ist der Leasingvertrag Auto beim Finanzleasing heute weit verbreitet. Außerdem kann hierbei der Leasingnehmer meist individuelle Wünsche zur Ausstattung des Leasingfahrzeugs und auch zur Gestaltung des Leasingvertrags einbringen. 

Hierbei wird das gewünschte Fahrzeug jedoch nicht mit hohen Kaufsummen belastet (aus Eigenkapital oder Kredit).  Außerdem bietet der Leasingvertrag dem Leasingnehmer viele Entscheidungsfreiheiten. 

Hierbei kann der Leasingnehmer meist nach Leasingvertrag Ende entscheiden, ob er das Fahrzeug zurückgibt, es zum Restwert übernimmt oder ggf. einen Anschlussvertrag für ein neues Fahrzeug abschließt. Außerdem kann in vielen Fällen ein Leasingvertrag auch ohne eine Anzahlung abgeschlossen werden.

Welche Aspekte sollte man vor dem Abschluss eines Leasingvertrages beachten?

Generell sollte man vor dem Abschluss eines Leasingvertrages eine Vielzahl von Aspekten und Konditionen prüfen und auch verschiedene Angebote vergleichen. Anbei wollen wir die wichtigsten Kriterien für einen Leasingvertrag vorstellen.

Die Bedeutung des Kaufpreises der Leasingsache durch den Leasinggeber

Der Kaufpreis des Leasinggebers für die Leasing Sache (z. B. Auto) ist auch für den Leasingnehmer von entscheidender Bedeutung. Hierbei richten sich Leasingraten und auch Finanzierungskosten ja immer anteilig nach dem Grundwert (Kaufpreis der Leasing Sache). 

Deshalb macht immer Sinn, z. B. bei einem Leasingvertrag Auto, auch über den Kaufpreis des Fahrzeuges zu verhandeln. Dabei wird zwar das Fahrzeug von der Leasinggesellschaft gekauft, jedoch sind auch die Kaufbedingungen entscheidend für die Konditionen des folgenden Leasingvertrags. Ferner braucht man den Kaufpreis auch, um andere Finanzierungsangebote vergleichen zu können.

Relevante Konditionen zum Leasingvertrag einholen

Vor einem Vertragsabschluss muss der Leasinggeber alle relevanten Informationen zum Leasingvertrag offenlegen und dem Leasingnehmer zur Verfügung stellen. 

Hierbei handelt es sich sowohl um die monatlichen Raten, die Finanzierungskosten, die Laufzeit, den angenommenen Restwert der Leasing Sache und die Methode zur Ermittlung des Restwertes nach Leasingvertrag Ende.  

Dadurch kann ein Leasingnehmer prüfen, ob ein Leasingvertrag den eigenen Bedürfnissen und auch seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.  Ferner muss man einen Leasingnehmer auch über Möglichkeiten zum Rücktritt vom Vertrag und eine Leasingvertrag Kündigung informieren. 

Dabei sind alle für den Vertrag relevanten Informationen vor dem Vertragsabschluss schriftlich zu übergeben und auch später in den Vertrag aufzunehmen.

Höhe des effektiven Jahreszinses und die Gesamtbelastung

Die jährlichen Finanzierungskosten des Leasingnehmers ergeben sich aus der Höhe des effektiven Jahreszinses, der sich als Prozentsatz aus dem Barkaufpreis der Leasingsache ableitet. Dabei stellen diese die jährlichen Kosten dar, die durch den Leasingvertrag entstehen und sind somit auch eine wichtige Vergleichsgröße für alternative Angebote. 

Außerdem ist es wichtig, auch die Summe aller Zahlungen zu ermitteln, die aufgrund des Leasingvertrages zu leisten sind. Hierbei handelt es sich z. B. um die Höhe einer Anzahlung, die Summe aller Leasingraten, die gesamten Finanzierungskosten und weitere Kosten, wie z. B. Gebühren.

Analyse des veranschlagten Restwertes einer Leasingsache

Nach dem Leasingvertrag Ende bleibt im Allgemeinen ein Restwert der Leasingsache bestehen. Dabei hat der angenommene Restwert schon bei Vertragsanschluss sowohl einen direkten Einfluss auf die effektiven Jahreszinsen als auch auf den Gesamtbetrag der zu leistenden Zahlungen in einem Leasingvertrag. 

Deshalb ist eine realistische Prüfung des Restwertes wichtig bei einem Leasingvertrag. Für den Fall, dass dieser zu hoch angesetzt wird, bedeutet dies zwar für den Leasingnehmer zunächst evtl. niedrigere Raten und Finanzierungskosten, jedoch kann nach Leasingvertrag Ende evtl. ein Ausgleich des veranschlagten Restwertes zum realen Restwert anstehen.

Die Prüfung der Kreditwürdigkeit

Generell muss der Leasinggeber vor dem Abschluss eines Leasingvertrages prüfen, ob es dem Leasingnehmer voraussichtlich möglich ist, den Zahlungsverpflichtungen aus dem Leasingvertrag nachzukommen. Für den Fall, dass die Kreditwürdigkeit fraglich ist, muss der potentielle Leasinggeber darauf hingewiesen.  

Außerdem muss ein potentieller Leasingnehmer auch detaillierte Informationen darüber erhalten, wenn anhand von Datenbankabfragen ein Leasingvertrag abgelehnt wird. 

Die Vorlaufkosten des Leasingvertrages bei Vertragsabschluss

Bei den meisten Leasingverträgen fallen bereits beim Vertragsabschluss Kosten an. Hierbei kann neben Gebühren für eine Bearbeitung in manchen Leasingverträgen auch eine Anzahlung fällig werden. 

Dabei kann diese Anzahlung sowohl eine echte Eigenleistung sein, die die Schuld aus dem Leasingvertrag mindert, oder aber eine Vorauszahlung, die mit den Leasingraten verrechnet wird. Außerdem kann auch die Einlage einer Kaution vereinbart werden, die als Sicherheit für die Forderungen des Leasinggebers dient. 

Hierbei wird diese nach Leasingvertrag Ende wieder zurückgezahlt oder mit dem Restwert der Leasingsache verrechnet, wenn der Leasingnehmer die Leasingsache zum Restwert kauft. Jedoch wird eine derartige Kaution in der Regel nicht verzinst und produziert damit versteckte Finanzierungskosten.

Laufende Kosten während der Laufzeit des Leasingvertrages

Grundsätzlich sind bei einem Leasingvertrag während der Laufzeit monatliche Leasingraten zu leisten. Hierbei hängt die Höhe der monatlichen Raten immer von der Höhe einer evtl. Vorauszahlung, der gesamten Vertragslaufzeit, den Zinsen und auch von der Höhe des Restwertes der Leasing Sache ab. 

Deshalb ist eine monatliche Belastung durch die Leasingrate umso geringer, je höher die Vorauszahlung und der Restwert sind, je länger die Vertragslaufzeit ist und umso geringer die Finanzierungskosten sind.

Hierbei kann für die Vertragslaufzeit entweder eine fixe monatliche Rate vereinbart werden oder aber auch eine flexible Rate. Dabei ergeben sich die Zinsen einer flexiblen Rate aus regelmäßigen Anpassungen an die Konditionen am Geldmarkt. Jedoch bietet eine fixe Rate im Allgemeinen eine bessere Sicherheit, auch wenn sie oftmals zu Beginn mit etwas höheren monatlichen Raten einher geht. 

Anfallende Kosten zum Ende des Leasingvertrages

Auch zum Leasingvertrag Ende können weitere Kosten entstehen. Dabei sind z. B. alle Kosten zu nennen, die durch eine Minderung des Restwertes der Leasing Sache entstehen. 

Hierbei können diese z. B. durch eine Beschädigung, eine übermäßige Beanspruchung, eine unsachgemäße Wartung oder eine schlechte Marktlage entstehen und den Restwert der Leasing Sache mindern. Ferner kommt es auch vor, dass der Restwert vom Leasinggeber bereits von Beginn an zu hoch angegeben wurde. 

Dabei kann dieser anhand von realen wirtschaftlichen oder technischen Veränderungen reduziert worden sein oder er wurde bewusst zu hoch angesetzt, um attraktive günstige Leasingraten anbieten zu können.

 

Jedoch hat in allen Fällen der Leasingnehmer bei Leasingvertrag Ende für die Differenz einzustehen und sie auszugleichen. Allerdings besteht auch bei der Feststellung eines höheren Restwertes als vereinbart ein Anspruch auf eine Rückvergütung.

Bedingungen für die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages durch den Leasingnehmer

Grundsätzlich wird ein Leasingvertrag immer für eine bestimmte Zeitspanne geschlossen. Deshalb ist eine Leasingvertrag Kündigung innerhalb der Laufzeit bei den meisten Leasingverträgen nicht vorgesehen. 

Dabei ist dies darin begründet, dass die Gesamtkosten beim Leasingvertrag von vorneherein auf eine festgelegte Laufzeit verteilt werden.

Dabei handelt es sich für den Leasinggeber um ein sogenanntes Amortisationsgeschäft. Hierbei können die Kosten für die zur Verfügung gestellte Leasingsache und auch der Gewinn erst am Ende der Vertragslaufzeit realisiert werden. Deshalb hat ein Leasinggeber überhaupt kein Interesse an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung. 

Für den Fall, dass ein Leasingnehmer vorzeitig den Leasingvertrag kündigen will, kommt ihn das meist teuer zu stehen.  Dabei muss bei einer Zustimmung des Leasinggebers zumeist eine hohe Abstandzahlung geleistet werden, die sich aus der Summe der noch offenen Leasingraten und dem Restwert der Leasingsache ergibt.

Sonderform kündbare Leasingverträge

Allerdings existieren auch kündbare Leasingverträge, bei denen bei Vertragsabschluss festgelegt wird, zu welchen Terminen der Leasingnehmer kündigen kann, und in welcher Höhe die jeweils fällig werdenden Abschlusszahlungen ausfallen. 

Jedoch sind solche kündbaren Leasingverträge eine Sonderform, die in der Regel mit höheren Leasingraten verbunden ist. Allerdings gibt es unabhängig davon gibt es für alle Leasingverträge einige wichtige Umstände, bei denen eine außerordentliche Kündigung möglich wird.

Der Leasingvertrag und die außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist in der Regel bei einem Leasingvertrag nur erlaubt, wenn sich eine der Vertragsparteien nicht an die vertraglichen Verpflichtungen hält.  

Dabei kann ein Leasinggeber z. B. schon außerordentlich kündigen, wenn der Leasingnehmer mindestens zwei Raten in Verzug ist. Dabei wird dann die sofortige Rückgabe der Leasing Sache verlangt und meist Schadenersatz in Höhe der entgangenen Zahlungen verlangt. 

Ferner wird hierbei auch der vereinbarte oder kalkulierte Restwert der Leasing Sache berechnet und mit dem tatsächlichen Verkaufserlös dann verrechnet. Zusätzlich können auch weitere Gebühren anfallen.

Ferner wird es auch sehr teuer, wenn während der Laufzeit des Leasingvertrages z. B. ein Fahrzeug gestohlen wird oder einen Unfall- oder Totalschaden erleidet. 

Dabei muss der Leasingnehmer auch in diesem Falle die entgangenen Raten aufbringen, denn auch eine Vollkaskoversicherung bezahlt normalerweise nur den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, nicht aber den entgangenen Gewinn des Leasinggebers.

Deshalb wird durch einen Verkehrsunfall oder Diebstahl also nicht automatisch ein Leasingvertrag vorzeitig beendet.

Achtung!

Da von der Vollkaskoversicherung nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt, hat der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer trotzdem meist einen Anspruch auf eine Vollamortisation. Hierbei gilt dies auch, wenn z. B. ein Totalschaden nicht durch den Leasingnehmer selbst, sondern durch Dritte verursacht wurde. Deshalb hat ein Leasinggeber neben dem Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens auch noch Anspruch auf ausstehende Leasingraten für die übrige Restlaufzeit des Leasingvertrages. Hierbei werden die ausstehenden Leasingraten nicht von der Vollkaskoversicherung gedeckt und der Leasingnehmer muss diese dann selbst tragen. Deshalb ist es durchaus empfehlenswert, eine Leasingratenausfallversicherung oder eine Kündigungsschadenversicherung abzuschließen, die eine Versicherung für die Zahlung der offenen Raten darstellt.

Welche Leasingvertrag Vertragsinhalte sollten in einem Vertrag enthalten sein?

Will man einen Leasingvertrag abschließen und hat man bereits die Leasingvertrag Vertragsinhalte vorliegen, sollte man diesen immer auf Vollständigkeit hin überprüfen. Dabei sollten in einem korrekten Leasingvertrag alle nachstehenden Angaben aufgenommen sein:

  • Der Barkaufpreis der Leasing Sache durch den Leasinggeber
  • Alle zu leistenden Zahlungen des Leasingnehmers (z. B. Anzahlung, monatliche Leasingarten,   Finanzierungskosten, Gebühren)
  • Die gesamte Vertragslaufzeit in Monaten
  • Eingeschlossene Leistungen des Leasinggebers (z. B. beim Leasingvertrag Auto die jährliche   Kilometerleitung, Ersatzreifen, Serviceleistungen)
  • Der vereinbarte Restwert der Leasing Sache zum Leasingvertrag Ende
  • Ausweis des effektiven Jahreszinses
  • Gesamtbetrag der vom Leasingnehmer zu leisten ist
  • Hinweise zu Vereinbarungen zum Rücktritt vom Vertrag und der Leasingvertrag Kündigung
  • Vereinbarungen zum Recht der vorzeitigen Rückzahlung

Warum sollte man sich von einem Anwalt für Vertragsrecht beim Leasingvertrag beraten lassen?

Ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht ist gerade bei Leasingverträgen ein guter Partner, der sowohl mit Rat als auch mit Hilfe bei der Analyse von Leasingverträgen zur Seite steht. Hierbei kann er Vertragsentwürfe zu Leasingverträgen prüfen und den potentiellen Leasingnehmer zu Risiken aufklären. 

Außerdem hilft er auch dabei, verschiedene Leasingangebote zu vergleichen. Dabei wird er einzelne Konditionen analysieren und mögliche finanzielle und haftungsrechtliche Konsequenzen aus den Vertragsvereinbarungen aufzeigen. Ferner kann er auch tätig werden, um verschiedene Punkte aus einem Leasingvertrag nochmals zu verhandeln und ggf. 

Anpassungen zu erreichen. Zusätzlich ist es erfahrener Rechtsanwalt für Vertragsrecht auch eine gute Adresse, wenn man Probleme mit einem bereits laufenden Leasingvertrag hat. Hierbei kann er Möglichkeiten prüfen, wie man einen Leasingvertrag vorzeitig beenden kann oder den Leasingvertrag aussetzen will. 

Außerdem berät er, wie man z. B. einen laufenden Leasingvertrag übernehmen kann.

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