Für den Fall, dass eine Geschäftsordnung bereits vorformuliert wurde, bereits vorformuliert hat, sollte man sie vor einer Verabschiedung im Gremium auf jeden Fall von einem Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.
Dabei kann ebenfalls das Anwaltshonorar für die Geschäftsordnung Kosten sowohl als Pauschale als auch in einer Abrechnung auf Stundensatzbasis vereinbart werden. Jedoch könne die Geschäftsordnung Kosten bei der Prüfung auch bei einer Pauschalvereinbarung nochmals abweichen, falls umfangreichere Änderungen notwendig werden.
Allerdings sind diese Geschäftsordnung Kosten immer verhältnismäßig gering im Vergleich zu einer ungültigen Geschäftsordnung, die im Nachgang vollständig überarbeitet werden muss und die Arbeitsweise des Kollegialorgans evtl. blockiert.
Deshalb ist es immer angebracht, von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Vertragsrecht eine Geschäftsordnung prüfen zu lassen. Erfahrene und spezialisierte Anwälte für Vertragsrecht finden Sie einfach und schnell unter anwaltfinden.at.