Cyberstalking – Was tun, wenn man von Cyberstalking betroffen ist?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Was ist ein Cyberstalking? Beim Cyberstalking nutzt der Täter das Internet oder andere Kommunikationstechnologien (Smartphone etc.), um das Opfer beharrlich zu verfolgen. Cyberstalking ist in Österreich seit 1. Juli 2016 strafbar. Darüber hinaus kann Cyberstalking auch Cybermobbing beinhalten. Wann ist es Cybermobbing?
Was kann ich tun, wenn mich jemand belästigt? Wann ist Stalking strafbar und welche Strafe wird bei Cyberstalking in Österreich verhängt? In welchen Formen sich Stalking im Internet zeigen kann, wann man von Cyberstalking spricht und wie Sie gegen einen Cyberstalker vorgehen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- Cyberstalking sind Handlungen, die mittels technischer Kommunikationsmittel (Handy, Internet, E-Mails), eine andere Person einschüchtern und unzumutbar beeinträchtigen.
- Cyberstalking erfolgt meist über einen längeren Zeitraum und stellt einen massiven Eingriff in die Rechte und Privatsphäre einer Person dar.
- Cyberstalking ist gemäß Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
- Im Rahmen von Cyberstalking kann es auch zu Cybermobbing (z.B. üble Nachrede, Beleidigung) kommen, was wiederum einen eigenständigen Straftatbestand darstellt.
- Durch einzelne Handlungen des Cyberstalkings können auch andere Rechte missachtet und verletzt werden: Strafrecht, Urheberrecht, Jugendschutzrecht und Medienrecht.
Was ist Stalking?
Von Stalking spricht man dann, wenn eine Person eine andere Person über einen längeren Zeitraum wiederholt kontaktiert und sie beharrlich gegen deren Willen verfolgt. Das Opfer wird dadurch in der Lebensführung beeinträchtigt. Die Mittel eines Stalkers können vielfältig sein.
Im Folgenden werden nur einige Handlungsbeispiele genannt:
- Beharrliches Aufsuchen der räumlichen Nähe des Opfers (z.B. durch auflauern, nachstellen und beschatten am Arbeitsplatz oder vor der Wohnung)
- Verfolgungen (z.B. nachlaufen auf der Straße)
- Beharrliches und wiederholtes Kontaktieren des Opfers (z.B. Anrufe, SMS, E-Mail, Briefe)
- Zusenden von Geschenken oder Paketen
Diese Handlungen können sich auch auf die virtuelle Welt erstrecken, wobei man dann von Cyberstalking spricht.
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Was ist ein Cyberstalking?
Der Begriff „Cyberstalking“ bezeichnet eine Form des Stalkings; beim Cyberstalking wird das Internet oder andere Kommunikationstechnologien benutzt, um dem Opfer nachzustellen.
Cyberstalking gilt als psychische Gewalt und stellt einen massiven Eingriff in die Rechte und Privatsphäre einer Person dar. Meist nutzt der Täter Cyberstalking, um Macht und Einfluss auf das Opfer zu haben und es gezielt einzuschüchtern.
Das Internet ist dabei besonders wichtig, da hier ein schneller und teils anonymer Informationsaustausch stattfinden kann und sich Inhalte in kurzer Zeit verbreiten lassen. Das besonders heimtückische am Cyberstalking ist die Anonymität, hinter welcher sich der Täter geschickt verstecken kann.
Der Täter kann durch falsche Profile eine andere Identität annehmen, um verleumderische Inhalte zur Diskreditierung des Opfers zu nutzen.
Man unterscheidet hier nochmals zwischen direktem und indirektem Cyberstalking:
- Direktes Cyberstalking: Der Täter nimmt direkten Kontakt zum Opfer auf, indem er beispielsweise ein Mobiltelefon und E-Mail zum Senden von Hassparolen, Obszönitäten und Bedrohungen nutzt.
- Indirektes Cyberstalking: Nutzung des Internets ohne direkte Verbindung zum Opfer. Der Täter veröffentlicht Hassparolen, Verleumdungen, Gerüchte, Obszönitäten und Bedrohungen in Foren, Newsgroups, Chats etc.
Im Rahmen des Cyberstalking kann es auch um sogenannten Cybermobbing kommen, allerdings stellt dies einen eigenständigen Straftatbestand dar.
Cyberstalking ist nicht mit Cyberterrorismus zu verwechseln, denn hierbei geht es vorwiegend um politische Gewaltakte, welche einer Ideologie folgen und der Gesellschaft schaden sollen.
In welcher Form kann Cyberstalking erfolgen?
Die folgenden Beispiele nennen einige Möglichkeiten, die ein Cyberstalker zur Verfolgung seiner Opfer hat:
- Nutzung von Spyware, um das Opfer zu überwachen und manipulieren (z.B. abfangen/umleiten privater Nachrichten von WhatsApp)
- Sexuelle Belästigung
- Kontaktaufnahme durch E-Mails, Instant Messages (z.B. Facebook, WhatsApp, Skype) oder Telefonanrufe
- Bestellungen unter dem Namen des Opfers
- Veröffentlichung von Lügen oder intimen Daten/Bildern oder Verleumdungen auf Webseiten, Blogs, in Newsgroups oder in Foren
- Identitätsdiebstahl in jeglicher Form
- Begehung von Straftaten unter dem Namen des Opfers
- Das Schalten von Anzeigen, damit das Opfer zahlreiche Anrufe von Dritten erhält
- Hasskommentare auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, Instagram)
Wie kann besonders Cyberstalking einer Person schaden?
Das Cyberstalking kann auf vielfältigen Wegen erfolgen und einer Person immens schaden. Dabei geht es weniger um die körperliche Schädigung (Körperverletzung), sondern vielmehr um eine psychische Schädigung und Rufschädigung.
Durch die Veröffentlichung sehr privater Inhalte zum Sexualleben, der Finanz- oder Familiensituation oder dem Charakter der Person kann das Opfer einen erheblichen Schaden erleiden (z.B. Arbeitsplatzverlust).
Insbesondere kriminelle Handlungen und Straftaten im Namen des Opfers sind besonders bedenklich.
Oftmals nimmt der Täter nicht nur das Opfer selbst, sondern auch dessen Familienangehörigen, ins Visier. Im Schutzfeld der virtuellen Anonymität ist im Rahmen des Cyberstalkings vieles möglich.
Cyberstalking und Stalking – Wie ist die rechtliche Lage in Österreich?
Das Anti-Stalkinggesetz gibt es in Österreich seit 1. Juli 2006. Cyberstalking ist nach StGB hingegen erst seit 1. Juli 2016 in Österreich strafbar. Gemäß §107 des Strafgesetzbuches (StGB) ist die beharrliche Verfolgung einer Person strafbar.
In diesem Paragrafen werden spezifische Stalking-Handlungen unter Strafe gestellt, wodurch Stalking und Cyberstalking bei der Polizei angezeigt werden kann. Wann wird Stalking strafbar?
Stalking wird dann strafbar, wenn mindestens eine der folgenden Handlungen des Täters das Opfer unzumutbar beeinträchtigt und die Verhaltensweisen über einen längeren Zeitraum erfolgen:
- Der Stalker sucht die räumliche Nähe des Opfers auf (nicht bei Cyberstalking).
- Der Täter stellt beharrlich den Kontakt zum Opfer her (z.B. Briefe, Nachrichten, Anrufe).
- Der Stalker bestellt unter dem Namen des Opfers Waren oder Dienstleistungen.
- Nimmt durch Dritte Kontakt mit dem Opfer auf.
Wann ist es Cybermobbing?
Das Cybermobbing kann Teil des Cyberstalkings sein, um das Opfer einzuschüchtern. Wie läuft Cybermobbing ab?
Nicht zu verwechseln ist Cyberstalking mit Cybermobbing oder Cyber-Bullying. Mit dem Cybermobbing ist das bewusste Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen einer Person durch die Zuhilfenahme von elektronischen Kommunikationsmitteln gemeint.
Ebenso wie beim Stalking wird eine Person wiederholt und über einen längeren Zeitraum den Verhaltensweisen des Täters oder der Täter ausgesetzt. Cybermobbing findet meist auf der verbalen (Beleidigung, Gerüchte verbreiten) und/oder psychischen Ebene (z.B. Ausgrenzung) statt.
Die Charakteristika des Cybermobbings sind meist die systematische soziale Ausgrenzung, Kränkung, Verletzung und Demütigung des Opfers.
Es herrscht ein Machtungleichgewicht zwischen dem Opfer und dem Täter oder den Tätern. Cybermobbing ist für Eltern, Lehrende und Arbeitskollegen oder Arbeitgeber (siehe auch Mobbing am Arbeitsplatz) meist schwer erkennbar.
Cybermobbing ist in Österreich seit 1. Jänner 2016 strafbar. Das Strafgesetzbuch (StGB) spricht hierbei von einer „fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“.
Wie ist die rechtliche Lage bei Cybermobbing?
Was tun, wenn man von Cybermobbing betroffen ist? Cybermobbing stellt einen eigenständigen Straftatbestand dar und kann zur Mobbing Anzeige gebracht werden.
Wer gegen die Bestimmungen des Cybermobbing verstößt kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen rechnen. Führt die Tat zum Selbstmord oder einem Selbstmordversuch des Opfers, so wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.
Damit die Tat strafbar ist, muss die Handlung des Täters eine längere Zeit erfolgen und die Lebensführung der Person unzumutbar beeinträchtigen.
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Weitere Straftatbestände im Zusammenhang mit Cyberstalking und Cybermobbing
Nicht selten kommt es beim Cyberstalking sowie dem Cybermobbing auch zu Überschneidungen mit Straftaten anderer Rechtsbereiche.
Im Rahmen der Tatbestände des Cyberstalkings und Cybermobbings werden auch meist folgende Gesetze verletzt:
Strafgesetz:
- Nötigung: Jemand anderen durch Drohung oder Gewalt zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingen.
- Üble Nachrede: Vorwurf einer verächtlichen Gesinnung oder Beschuldigung eines unehrenhaften Verhaltens in Gegenwart eines Dritten (z.B. Nazi, Faschist).
- Beleidigung: Beleidigung oder Verspottung einer Person in der Öffentlichkeit.
- Datenbeschädigung: Die Veränderung, das Löschen oder das Unbrauchbarmachen von Daten ist untersagt.
- Kreditschädigung: Behauptungen, welche die finanzielle Lage einer Person schädigen.
- Pornographie Minderjähriger: Herstellung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Bildern ist strafbar (siehe auch Jugendschutzgesetz).
- Verleumdung: Eine andere Person einer Straftat zu verdächtigen, obwohl man weiß, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, ist strafbar.
- Urhebergesetz: Die Veröffentlichung vertraulicher Aufzeichnungen (Aktfotos, Videos, Briefinhalte) sowie das Veröffentlichen von Bildern, die den Gezeigten bloßstellen sollen, ist verboten.
- Mediengesetz: Es gilt auch für öffentliche Webseiten, sodass Opfer von Ehrdelikten (übler Nachrede, Verleumdung etc.) Schadenersatz fordern können.
Welche Strafe wird für Cyberstalking verhängt?
Wie bereits im oberen Abschnitt erkennbar, kann Cyberstalking in viele weitere Rechtbereiche (Urheberrecht, Medienrecht, Strafrecht) eingreifen und somit zu hohen Strafen führen.
Die Strafe für Cyberstalking kann sich demnach auf andere missachtete Rechte erweitern und durchaus sehr hoch sein.
In einem akuten Fall von Stalking oder Cyberstalking wird die Polizei dem Täter meist ein Betretungs- und Annäherungsverbot bzw. Unterlassungsaufforderung auferlegen, sodass der Täter die unmittelbare Umgebung des Opfers für 2 Wochen nicht betreten darf bzw. die virtuellen Nachstellungen unterlässt. Das Opfer kann aber auch eine einstweilige Verfügung beantragen.
Darüber hinaus kann das Gericht weitere Maßnahmen gegen den Täter erlassen:
- Verbot des persönlichen Kontakts und der Verfolgung
- Verbot der Kontaktaufnahme in jeglicher Form
- Verbot des Aufenthalts an spezifischen Orten (Arbeitsplatz, Kindertagesstätte etc.)
- Verbot der Weitergabe und Veröffentlichung von persönlichen Bildern, Videos oder Daten
- Verbot der Nutzung der Daten des Opfers, um Waren oder Dienstleistungen zu bestellen
- Verbot eine dritte Person mit der Kontaktaufnahme des Opfers zu beauftragen
Je nach Tatbestand kann Stalking sowie Cyberstalking aber auch zu einer hohen Geldstrafe, Schadenersatzforderungen und einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren führen.
Mit einer Freiheitsstrafe ist insbesondere dann zu rechnen, wenn das Opfer aufgrund der Handlungsweisen des Täters Selbstmord beging oder einen Selbstmordversuch unternahm.
Welche Maßnahmen kann man bei Cyberstalking ergreifen?
Was kann ich tun, wenn mich jemand belästigt? Sollten Sie durch Cyberstalking belästigt werden, können Sie einige Maßnahmen ergreifen.
Zunächst sollten Sie die Belästigung dokumentieren und Beweise sichern (SMS, E-Mail, Chatprotokolle). Sie können den Täter auch darauf hinweisen, dass er eine Straftat begeht und Cyberstalking gemäß StGB strafbar ist.
Möglicherweise ist hier auch eine Auflistung der Gesetzesverstöße hilfreich, um die Dringlichkeit zur Unterlassung zu untermauern. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt für Internetrecht beraten, um auf Nummer sicher zu gehen und einen Ansprechpartner zu haben.
Er kann Ihnen auch bei der Formulierung einer Unterlassungsaufforderung behilflich sein und weitere rechtliche Schritte gegen den Cyberstalker einleiten.
Nicht immer ist die Rückverfolgung des Cyberstalkings für Laien durchführbar, in diesem Fall müssen Experten engagiert werden, welche die IP-Adresse und andere Daten des Täters ermitteln.
Die Polizei und ein Anwalt für Internetrecht können Ihnen auch diesbezüglich weiterhelfen, indem sie Sie an die entsprechenden Experten weiterleitet.
Was tun, wenn Kinder Opfer von Cyberstalking sind?
Eine weitere Möglichkeit, Cyberstalking zu verhindern, ist die Prävention. Seien Sie vorsichtig, welche persönlichen Daten Sie weitergeben.
Doch auch Kinder können Opfer von Cyberstalking werden, wobei die Täter meist Kinder der gleichen Altersgruppe oder ältere Kinder oder Jugendliche sind. Seien Sie daher sensibel, wenn ihr Kind sich verstört und verängstigt zeigt.
Von Internetverbot oder Handyverbot ist hier abzusehen, da ansonsten eine verzerrte Wahrnehmung von Täter und Opfer stattfinden kann. Cybermobbing und Cyberstalking kann für Kinder eine äußerst bedrohliche Situation darstellen.
Versuchen Sie als Eltern gemeinsam mit ihrem Kind die Täter zu identifizieren und kontaktieren sie deren Eltern. Nimmt die Belästigung an Ausmaß zu, sodass eine akute Bedrohung besteht, sollten Sie unbedingt die Polizei verständigen.
Beratung und Unterstützung – Was kann ich tun, wenn mich jemand belästigt?
Sollten Sie einem Cyberstalker zum Opfer gefallen sein, ist eine ausführliche Beratung durch einen Anwalt für Internetrecht, die Polizei oder einen Cyberstalking-Experten sinnvoll.
Die Konsultation eines Anwalts für Internetrecht ist zu empfehlen, um alle rechtlichen Schritte zu besprechen.
Ein Anwalt kann Sie auch bei der Täterermittlung unterstützen, indem er Sie an die entsprechenden IT-Experten weiterleitet. Ferner ist ein Anwalt immer dann notwendig, wenn nach der Täterermittlung straf- oder zivilrechtliche Sanktionen folgen sollen.
Nach einer Anzeige bei der Polizei wegen Cyberstalking, Betrug, Kreditkartenfälschung, übler Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung kann der Anwalt Sie weiter beraten.
Er hat auch die Möglichkeit den Täter mit einer Abmahnung im Internet zu verwarnen, eine Unterlassungsklage einzureichen sowie Schadenersatzansprüche geltend zu machen.