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Patent anmelden - Wie erfolgt die Registrierung?

Tabletscreen zeigt das Wort Patent gehalten von einem Mann am Schreibtisch

Um in Österreich für eine Erfindung ein Patent anmelden zu können muss diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Aber was genau versteht man überhaupt unter Patent? Wie kann ich ein Patent anmelden und worin liegt der Unterscheid zum Gebrauchsmuster anmelden und worin zum Marke registrieren?

Wir informieren Sie im folgenden Text über die wichtigsten Fakten zum Thema Patent anmelden und klären Sie über die einzelnen Schritte des Anmeldeverfahrens umfassend auf. 

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was bedeutet Patent anmelden?

Ein Patent anmelden in Österreich kann man für eine technische Erfindung, die man schützen möchte. Daneben kann man auch statt einem nationalen ein europäisches Patent anmelden. Außerdem ist es möglich, beim Patent anmelden Österreich durch eine PCT-Anmeldung das nationale Patent auf andere Staaten auszuweiten. 

Nach der Patent Definition schützen Patente Erfindungen, die sowohl eine bestimmte Erfindungshöhe aufweisen als auch neu und in einer gewerblichen Anwendung nutzbar sind. Will man eine Idee patentieren lassen in Österreich, muss die Erfindung dabei auch die Lösung eines technischen Problems bedeuten. Bei der Patent anmelden Bedeutung sind deshalb neue Regeln und Verfahren für eine  gedankliche Tätigkeiten von dieser Erfindungsdefinition nicht gedeckt.

Wie auch beim Patent anmelden in Deutschland wird in Österreich eine Erfindung nach dem Technikstand beurteilt, der am Tag seiner Anmeldung öffentlich zugänglich war.

Dabei wird z. B. beim Patent anmelden Wien geprüft, ob das Patent zum Anmeldungszeitpunkt tatsächlich der Öffentlichkeit noch nicht bekannt war. Nur dann ist ein Patent anmelden Name auch tatsächlich zu genehmigen. Zusätzlich bedeutet der Begriff der Erfindungshöhe, dass die Innovation keine naheliegende Lösung sein darf, sondern auf einer besonderen Erfindungsleistung beruht.

Was sind Gewerbliche Schutzrechte?

Die gewerblichen Schutzrechte bezeichnen verschiedene Schutzrechte, die den Schutz des geistigen Eigentums für eine bestimmte Zeit in einem bestimmten Länderraum ermöglicht.  Dabei sind dann andere Teilnehmer des Marktes von einer Verwertung, Nutzung oder auch Nachahmung ausgeschlossen. Neben dem Patent anmelden im technischen Bereich existieren auch Schutzrechte für Marken und Designs. 

Deshalb können Schutzrechte, wie z. B. durch die Patentanmeldung, das geistige Eigentum definieren und es ist möglich, diese zu handeln. Hierbei kann man Schutzrechte verkaufen, Lizenzen erteilen, sie tauschen oder als Sicherheiten bei Banken hinterlegen. Jedoch ist es wichtig, darauf zu achten, keine anderen Schutzrechte mit dem eigenen Recht zu verletzen. Dies führt zu empfindlichen Strafen führen und kann auch große finanzielle Folgen nach sich ziehen. 

Nicht nur das Patent anmelden in Österreich ist durch ein Gesetz geregelt. Zusätzlich zum Patentgesetz (PatG) existieren das Markenschutzgesetz (MSchG), Das Musterschutzgesetz (MuSchG), das Gebrauchsmusterschutzgesetz (GMG) und das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Außer den Urheberechten sind alle anderen Schutzrechte anzumelden und werden in einem offiziellen Register geführt.

Was ist der Unterschied Patent anmelden und Gebrauchsmuster anmelden?

Beim Patent anmelden werden nur Erfindungen geschützt, die neu sind und eine besondere Erfindungshöhe aufweisen. Die Erfindungshöhe muss hier tatsächlich eine völlig neue Herangehensweise zur Lösung eines technischen Problems darstellen und darf keine herkömmliche, naheliegende Entwicklung sein.

Demgegenüber können Gebrauchsmuster zwar auch für neue und gewerblich nutzbare Erfindungen angemeldet werden, sie brauchen jedoch nicht die gleiche Erfindungshöhe aufweisen, die bei der Patentanmeldung gefordert ist. Um ein Gebrauchsmuster anzumelden, genügt ein einfacher erfinderischer Schritt, der sich durchaus im Rahmen einer herkömmlichen Lösung bewegen kann.

Patent anmelden oder Gebrauchsmuster?

Sollte im individuellen Fall die Frage offen bleiben, ob man ein Patent anmelden oder doch lieber ein Gebrauchsmuster anmelden sollte, so gibt es in Bezug auf die Verfahren der Anmeldung einige Unterscheide.

Dabei ist eine Patentanmeldung durchaus ein zeitintensiverer Prozess, der auch höhere Kosten nach sich zieht. Jedoch bietet das Patent anmelden eine längere Schutzfrist und ist auch von steuerrechtlichen Vergünstigungen begleitet. Die Details zu den Unterschieden der Patentanmeldung und der Gebrauchsmusteranmeldung sind in folgender Tabelle übersichtlich zusammengestellt.

PatentGebrauchsmuster
AnforderungenAnmeldeformular, Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen, ZusammenfassungAnmeldeformular, Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen, Zusammenfassung
Neuheitsschonfristkeine6 Monate
SchutzbereichAnsprücheAnsprüche
VerfahrensdauerAuf Grund der Prüfung kann sich das Verfahren bei entgegenstehendem Stand der Technik hinauszögernAuf Grund der Registrierung trotz entgegenstehendem Stand der Technik kürzer als beim Patent
Steuerrechtliche/gewerberechtliche BegünstigungenJaNein
Mikroorganismen schätzbar?JaNein
ProgrammlogikNeinJa
max. Schutzdauer20 Jahre10 Jahre
Neuheit/Erfinderischer SchrittGesetzmäßigkeitsprüfungRecherchenbericht
Stundung/ex off VertretungJaNein
Anmeldegebühr inkl. zehn Ansprüche342,00 EUR206,00 EUR
Erteilung/Registrierungab 208,000 EUR135,00 EUR

Worin liegt der Unterschied zur Marke?

Im Gegensatz zum Patent anmelden geht es bei einer Markenanmeldung nicht um den Schutz von technischen Erfindungen, sondern um den Schutz von Logos, Namen oder Schriftzügen. 

Marken symbolisieren für Kunden einen Herkunftsnachweis und sind vielfach mit Erwartungen verbunden, wie z. B. einem Qualitätsversprechen oder einer Vertrauenswürdigkeit des Herstellers. Dadurch verschaffen sie den Markeninhabern sowohl eine bestimmte Bekanntheit, einen Nachahmungsschutz und auch einen Wettbewerbsvorteil.

Marken kann man schützen als Wortmarke (von der Darstellung unabhängig), als Wortbildmarke (Kombination von Schriftzug und Darstellung), Bildmarke (Logos ohne Schriftzug). Außerdem ist der Schutz von 3D-Marken möglich, die die Form des Produktes miteinbeziehen.

Was ist der Patentschutz und der Gebrauchsmusterschutz?

Durch eine Patentanmeldung oder eine Gebrauchsmusteranmeldung kann ein Erfinder Dritten untersagen, seine Erfindung selbst herzustellen und wirtschaftlich zu nutzen. Außerdem darf kein Dritter sie in den Verkehr bringen, anbieten, gebrauchen oder besitzen.

Jedoch ist hierbei der private Bereich vom Schutz ausgenommen und auch zu Schulungszwecken ist eine Verwendung möglich.  Welche Patente gibt es? Bei der Patentanmeldung wird zwischen zwei verschiedenen Patent Möglichkeiten unterschieden. Dabei schützen Sachpatente einen räumlich fassbaren Gegenstand und Verfahrenspatente Vorgänge und Verfahren, wie z. B. ein Herstellungsverfahren. 

Grundsätzlich erlangt eine Erfindung mit dem Tag ihrer Anmeldung Priorität. Dadurch hat die Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung ab diesem Tag Vorrang gegenüber gleichen Erfindungen.

Jedoch unterscheiden sich Patent und Gebrauchsmuster hinsichtlich ihrer Schutzdauer. Dabei beginnt ein Patentschutz mit einer Eintragung ins Patentregister und endet bei jährlicher Zahlung der fälligen Verlängerungsgebühren nach maximal 20 Jahren. Dementsprechend beginnt ein Gebrauchsmusterschutz am Tag der Veröffentlichung im Gebrauchsmusterblatt und endet nach spätestens 10 Jahren, wenn die jährlichen Verlängerungsgebühren regelmäßig gezahlt werden.

Was sollte man vor einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung unbedingt beachten?

Bei den Patent anmelden Voraussetzungen wird auf die Erfindungshöhe abgestellt. Dabei muss das anzumeldende Patent neu und erfinderisch sein. Deshalb darf die Erfindung zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung noch nicht veröffentlicht sein und sie muss eine Neuheit in dem Sinne darstellen, dass sie nicht in naheliegender Weise aus dem bekannten Stand der Technik abzuleiten ist. 

Dementsprechend vergleicht das Österreichische Patentamt durch das Patente suchen die anzumeldende Erfindung mit dem weltweit gültigen Stand der Technik.

Veröffentlichung und Neuheitsschutzfrist

Zusätzlich ist es wichtig, das Patent anmelden vor einer Veröffentlichung der Erfindung zu vollziehen. Dabei schützt man sich davor, die Neuheit der Erfindung selbst zu gefährden, denn für die Patentanmeldung gilt keine Neuheitsschutzfrist während der Eintragungsphase. In dieser Zeit könnte auch ein Dritter die gleiche Erfindung zum Patent anmelden. 

Allerdings gilt dies nicht für den Gebrauchsmusterschutz. Hier existiert eine Neuheitsschutzfrist von 6 Monaten und eine Veröffentlichung der Erfindung lässt auch eine spätere Anmeldung innerhalb von 6 Monaten noch zu. Für diesen Zeitraum bleibt die Erfindung als Neuheit geschützt und kann nicht durch einen Dritten angemeldet werden. 

Die Gebrauchsmusteranmeldung bietet sich durch das kürzere Verfahren und den Neuheitsschutz oft für kurzlebige Gebrauchsgüter an.

ACHTUNG: Der Schutz einer Erfindung gilt als erschöpft, wenn eine geschützte Sache vom Patentinhaber oder Inhaber des Gebrauchsmusters selbst oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht wurde im EWR. Dies nennt man Erschöpfungsgrundsatz. Der Patent- und Gebrauchsmusterschutz in Österreich begrenzt sich dabei auf das Landesgebiet der Republik Österreich.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Eine Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung kann sowohl von natürlichen Personen als auch von juristischen Personen vorgenommen werden.

Was kann nicht patentiert werden?

Es gibt eine Reihe von Erfindungen, die man nicht durch eine Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung schützen kann. Diese sind insbesondere:

  • Wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Geschäftsmethoden etc.
  • Pflanzensorten und Tierarten sowie  Zuchtverfahren für Pflanzen oder Tiere 
  • Behandlungsverfahren zur Diagnose, Chirurgischen Praxis oder Therapie
  • Ästhetische Formgebungen (Designschutz durch Geschmacksmuster möglich)
  • Software und computertechnische Erfindungen (Programmlogiken können ggf. durch Gebrauchsmuster geschützt werden)

Welche Fristen gibt es beim Patent anmelden zu beachten?

Eine Erfindung sollte bis zur Anmeldung immer geheim bleiben.

Welche Stelle ist zuständig für eine Patentanmeldung?

Zuständig ist in Österreich das österreichische Patentamt in Wien.

Der Verfahrensablauf zum Patent anmelden

Eine Patentanmeldung erfolgt über das Formular PA 1 des Österreichischen Patentamtes. Dieses ist auf der Internetseite erhältlich. Hier kann man auch Patente suchen Österreich, um abzugleichen, ob eine gleichartige Erfindung schon eingetragen wurde. Dabei sollte man die eigene Erfindung bereits bei der Anmeldung so detailliert beschreiben, dass es Fachleuten möglich ist, diese zu beurteilen und sie auch Patente suchen können, die einen Vergleich erlauben.

Für den Fall, dass der Anmelder einen Wohnsitz oder eine Niederlassung in Österreich hat, kann das Patent anmelden ohne eine Vertretung erfolgen. Jedoch ist eine Vertretung in Österreich notwendig, wenn der Anmelder weder Niederlassung noch Wohnsitz in Österreich vorweisen kann. Diese muss eine befugte berufsmäßige Parteienvertretung sein, z. B. ein Patentanwalt oder ein Notar, die zur Vertretung in Österreich berechtigt ist. Allerdings reicht eine österreichische Zustellungsbevollmächtigung hierbei, wenn der Anmelder seinen Wohnsitz innerhalb des EWR hat.

Dabei kann die Anmeldeform über eine Abgabe im Österreichischen Patentamt oder einen Einwurf im Briefkasten erfolgen. Außerdem ist sie per Post oder Telefax möglich und über eine Onlineanmeldung auf der Seite des Österreichischen Patentamtes. Jedoch ist eine Anmeldung per Email ausgeschlossen.

So melden Sie Ihre Erfindung richtig an

Das Formular für das Patent anmelden PA 1 findet man im Internet unter www.patentamt.at. Neben dem vollständig ausgefüllten Formular muss man eine detaillierte Beschreibung der Erfindung abgeben , ggf. Zeichnungen anfertigen und eine Begründung des Anspruches auf Schutz verfassen.

Nach der Zusendung an das Patentamt erhält der Anmelder einer Zahlschein mit Aktenzeichen und dem Zahlungszweck zugeschickt. Hierfür gibt es Hilfestellungen als Leitfaden für die Anmeldung, die man als Informationsblatt PA 144 auf der Seite des Patentamtes findet: www.patentamt.at/infoblaetter.

Zusätzlich existiert eine Anleitung zum Ausfüllen des Anmeldeformulars unter: www.patentamt.at/quicklinks/wiki/patent

Wann wird die Anmeldung veröffentlicht?

Die Patent Veröffentlichung findet 18 Monate nach dem Anmeldetag statt und sie wird zusammen mit dem Recherchebericht öffentlich gestellt. Für den Fall, dass ein Anmelder die Veröffentlichung verhindern möchte, muss er die bereits erfolgte Anmeldung rechtzeitig zurückziehen. 

Dabei können nach der Patent Veröffentlichung Dritte ihre Bedenken gegen eine Patentierbarkeit der Erfindung anmelden. Diese werden dann vom Österreichischen Patentamt an den Anmelder weitergeleitet für eine Stellungnahme.

Das Patenterteilungsverfahren - Was geschieht nach der Anmeldung?

Nach der Patentanmeldung prüft das Patentamt die Anmeldung formal und die Erfindung sachlich. Dabei folgt eine schriftliche Mitteilung über das Prüfungsergebnis und der Anmelder kann Stellung dazu beziehen. Für den Fall, dass man bestehende Mängel beim Patent prüfen nach Aufforderung nicht behebt oder die Erfindung nicht patentierbar ist, wird die Anmeldung abgewiesen. 

Die finale Patenterteilung erfolgt dann nach der Rechtskraft des Erteilungsbeschlusses. Dabei beginnt der Patentschutz mit der Registrierung des Patentes und der Veröffentlichung im Patentblatt. Hierfür stellt das Patentamt die Patentschrift auf den Publikumsserver zur Einsicht und fertigt dem Anmelder eine Patenturkunde aus.

Wie lange ist Schutzdauer?

Bei der Patent anmelden Dauer gilt eine Höchstdauer von 20 Jahren nach dem Anmeldetag. Jedoch erlischt diese davor, wenn die fälligen Jahresgebühren nicht entrichtet werden, der Anmelder auf das Schutzrecht verzichtet oder eine Nichtigkeit des Patentes erklärt wird.

Einspruch - Kann man das Patent anfechten?

Eine Anfechtung eines erteilten Patentes durch Dritte ist möglich durch einen Einspruch oder einen Antrag auf Nichtigerklärung. Dabei ist jedoch eine Begründung notwendig, die erklärt, warum die Patenterteilung nicht rechtmäßig war. Dementsprechend entscheidet man dann in einem Einspruchsverfahren unter Einbeziehung von Dritten über das Patent. 

Jedoch muss der Einspruch schriftlich innerhalb von 4 Monaten ab dem Tag der Bekanntmachung der Patenterteilung erfolgen. Dabei muss der Einspruch spätestens am letzten Tag der Frist beim Patentamt eingehen. Im Gegensatz zum Einspruch kann ein Antrag auf Nichtigerklärung während der gesamten Laufzeit des Patentes erfolgen.

Anerkannte Einspruchsgründe

  • Der Patentgegenstand widerspricht dem Patentgesetz. Dabei kann z. B. angeführt werden, dass die Erfindung beim Patent anmelden nicht neu war. 
  • Das erteilte Patent zeigt die Erfindung nicht so eindeutig oder vollständig, dass sie von einem ausgeführt werden kann. 
  • Der Inhalt und Gegenstand des Patentes geht über die Angabe bei der Patentanmeldung hinaus.

Welche Unterlagen werden für die Patentanmeldung benötigt?

Patent anmelden was braucht man? Bei der Patentanmeldung sind dem Antrag auf Patenterteilung folgende Unterlagen in zweifacher Ausführung beizufügen:

  • Das ausgefüllte Patentanmeldungsformular PA 1
  • Die Beschreibung der Erfindung
  • Eine Zusammenfassung der Beschreibung
  • Die Formulierung der Patentansprüche
  • Zusätzlich eventuell Zeichnungen, Figuren oder Abbildungen

Wieviel kostet die Anmeldung eines Nationalen Patents?

Die Patent anmelden Kosten für eine Patentanmeldung, die auch die Erteilung und Veröffentlichung umfasst, betragen mindestens 550 Euro. Jedoch müssen bei der Anmeldung diese Patent anmelden Kosten Österreich noch nicht entrichtet werden. In einem Zeitraum von ca. 2 Wochen nach Anmeldung erhält der Anmelder einen Zahlschein für die Patent Namen anmelden Kosten mit seinem Aktenzeichen und dem Zahlungszweck. 

Allerdings werden bei einer Online- Patentanmeldung die Gebühren sofort berechnet und auch das Aktenzeichen wird zugeteilt. Dabei wird dann kein weiterer Zahlschein zugesendet. Ein Patent anmelden kostenlos ist nicht möglich. Die Österreichisches Patentamt Gebühren für die Aufrechterhaltung des Patentes müssen ab dem 6. Jahr entrichtet werden. 

Hierbei findet eine Staffelung statt, die von 104 Euro im ersten Zahljahr bis zu 1775 Euro im zwanzigsten und damit letzten Patentjahr reicht. Will man ein Patent kaufen, so wird der Verkäufer auch diese Kosten im Verkaufspreis einkalkulieren. 

Mindeskosten bei Anmeldung mit bis zu zehn Ansprüchen
Recherchen- und Prüfungsgebühr PAPIERANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr 50,- EUR und inkl. zehn Ansprüchen342,- Euro
Recherchen- und Prüfungsgebühr ONLINEANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr 50,- EUR und inkl. zehn Ansprüchen
Bei mehr als zehn Ansprüchen
+ Anspruchsgebühr bei mehr als zehn Patentansprüchen, für jeweils zehn weitere Patentanspüche
Bei Patenterteilung
Veröffentlichungsgebühr Patentschrift208,- Euro
+ ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 135,- Euro
Sonstige Gebühren
Einspruch gegen die Patenterteilung, inkl. Schriftengebühr 50,- Euro206,- Euro
beglaubigter Auszug aus dem Register, pro Patent, inkl. Schriftengebühr 23,- Euro23,- Euro
Duplikat einer Patenturkundegebührenfrei
Prioritätsbeleg, Schriftengebühr 75,- Euro, Befreiung bei gleichzeitiger Herstellung mehrerer Abschriften von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, pauschalierte Schriftengebühr ist nur einmal pro Schutzrecht fällig75,- Euro
Fristgesuchgebührenfrei

Was Sie außerdem wissen sollten

Will man eine Erfindung nicht nur für den Markt in Österreich schützen, ist eine internationale Eintragung möglich. Dabei kann man in jedem einzelnen gewünschten Land eine weitere Patentanmeldung beantragen. 

Jedoch ist dies aufwändig und umständlich, da die Vorschriften zur Patentanmeldung in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sein können. Eine Art Weltpatent existiert nicht.

Was ist das Europäische und das internationale Patent?

Das Europäische Patent, als einheitliches Patenterteilungsverfahren in 38 europäischen Staaten, bietet die Möglichkeit, mit einer einzigen Anmeldung die Erfindung in vielen Ländern zu schützen. Außerdem ist es möglich, über den internationalen Vertrag PCT (Patent Cooperation Treaty) ein internationales Patent, Geltungsbereich bis zu 148 Länder, zentral durchzuführen. Jedoch ist auch hier ein Patent anmelden weltweit nicht möglich.

In beiden Varianten kann man die Patentanmeldung direkt beim Europäischen Patentamt oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum anmelden.

Allerdings kann auch zunächst eine nationale Patentanmeldung in Österreich erfolgen und danach dann ein europäisches oder internationales Patent angemeldet werden. Hierbei muss man jedoch ein Prioritätsjahr einhalten. Dieses besagt, dass die Anmeldung innerhalb von 12 Monaten nach der nationalen Anmeldung erfolgen muss, damit die Anmeldung auch in den anderen Ländern wie eine Erstanmeldung behandelt wird. Die Auswahl und Anzahl der Länder, in denen man ein Patent anmelden kann, muss der Anmelder selbst definieren.

Kosten eines Europäischen und internationalen Patents

Die Patent anmelden Kosten (Gebühren) für eine europäische/internationale Patentanmeldung können nur mit Mindestbeträgen angegeben werden. Sie sind auf jeden Fall zusätzlich zu den Patent anmelden Kosten Österreich bei einer nationalen Eintragung zu entrichten. Auch können keine Angaben zu den Patent anmelden weltweit Kosten gemacht werden. Jedoch sind die europäischen/internationalen Kosten für die Patentanmeldung im Verhältnis zu den österreichischen Patentamt Gebühren recht hoch: 

  • Die europäisches Patent Kosten betragen mindestens 4.300 Euro
  • Die internationale Patentanmeldung(Kosten PCT Anmeldung) kostet mindestens 2.800 Euro (inkl. der Recherche).

Welche Patente gibt es dafür? Die hier genannten Kosten bilden nur die Mindestgrundkosten der Anmeldungen ab. Weitere Kosten sind abhängig vom Umfang der gewünschten Länder und können pro Land durchaus mehrere tausend Euro betragen.

Veröffentlichungsgebühr Übersetzung der Ansprüche PAPIERANMELDUNG156,- Euro
Veröffentlichungsgebühr Übersetzung der Patentschrift oder Berichtigung PAPIERANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr 30,- Euro PAPIERANMELDUNG186,- Euro
Veröffentlichungsgebühr Übersetzung der Patentschrift oder Berichtigung ONLINEANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr 30,- Euro PAPIERANMELDUNG166,- Euro
Veröffentlichungsgebühr ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten135,- Euro
Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Patent- oder Gebruachsmusteranmeldung52,- Euro
Antrag auf Erstellung einer ergänzenden Recherche, inkl. Schriftengebühr 50,- Euro102,- Euro

Was ist die Prio Anmeldung?

Die Prio- Anmeldung ist eine provisorische Patentanmeldung (vorläufiges Patent), die für jedes Patent möglich ist. Dabei muss man zunächst keine Formvorschriften beachten und nicht alle Gebühren sind sofort fällig. Bei der provisorischen Patentanmeldung kann man selbst bestimmen, ob man eine vollständige Patentanmeldung später durchführt. 

Dafür hat man 12 Monate Zeit. Ein vorläufiges Patent anmelden garantiert jedoch den Anmeldetag, der einen weltweiten Schutz für 1 Jahr garantiert. Die Erfindung liegt damit „On Hold“. Der Erfinder kann dann bereits in die Öffentlichkeit gehen mit seiner Erfindung und offiziell Investoren suchen oder einen Pitch durchführen.

Was ist für die Prio Anmeldung notwendig?

Eine provisorische Patentanmeldung muss eine genaue Beschreibung der Erfindung inkl. aller technischen Merkmalen, die für das Funktionieren relevant sind, enthalten. Ebenfalls gut sind Zeichnungen und Abbildungen, die die Erfindung erklären. Alle weiteren Dokumente und Erklärungen kann man beifügen, muss es jedoch nicht bei einer vorläufigen Patentanmeldung. 

WICHTIG! Das Anmeldungsdatum der Priorität bei der provisorischen Patentanmeldung ist nur gültig für Merkmale, die durch die  Beschreibung auch tatsächlich benannt werden. Eine nachträgliche Ergänzung von Merkmalen ist nicht möglich.

Wieviel kostet eine Prio Anmeldung?

Eine Prio Anmeldung kostet online 50 Euro für die Patent anmelden Kosten. Wenn ein Upgrade zu einer vollen Patentanmeldung erfolgt, fallen weitere 272 Euro für die Recherche- und Prüfungsgebühren an für die Patent anmelden Kosten Österreich. Falls kein Upgrade erfolgt, ist die Erfindung trotzdem für 50 Euro Österreichisches Patentamt Gebühren ein Jahr geschützt.

Mindeskosten bei Anmeldung
Schriftengebühr50,- Euro
Upgrade
Upgrade-Gebühr inkl. zehn Ansprüche (Anmeldetag vor dem 01.01.2019)292,- Euro
Upgrade-Gebühr inkl. zehn Ansprüche (Anmeldetag ab dem 01.01.2019)272,- Euro
Anspruchsgebühr bei mehr als zehn Patentansprüchen, für jeweils zehn weitere Patentansprüche104,- Euro

Wie führt man ein Upgrade durch?

Innerhalb von 12 Monaten nach der Prio Anmeldung muss man über ein Upgrade entscheiden. Dabei wird erst durch das Upgrade die Erfindung zu einem Patent. Wird dieses mit dem Ablauf von 12 Monaten nicht durchgeführt, so wird das Verfahren eingestellt.

Dabei bietet ein frühes Upgrade den Vorteil, frühzeitig den Recherchebericht zur Verfügung zu haben und auch über eine internationale Anmeldung nachdenken zu können

Warum brauche ich die Priorität?

Eine Erfindung muss unter anderem eine weltweite Neuheit sein, um eine Patentanmeldung zu rechtfertigen. Dabei sichert die Prio-Anmeldung den Anmeldetag. Auch ist ab diesem Zeitpunkt bei einer internationalen Anmeldung der zeitliche Vorrang gewährleistet

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