Eine gesetzliche Regelung für den Franchisevertrag gibt es in Österreich nicht. Er beinhaltet in der Regel als eine Kombination aus Lizenzen, Knowhow und weiteren Elementen. Dabei verpflichtet sich der Franchisegeber durch den Franchisevertrag, dem Franchisenehmer Nutzungsrechte an verschiedenen Schutzrechten (Patentrecht, Markenrecht etc.) einzuräumen und entsprechendes Knowhow zu transferieren.
Hierfür bezahlt der Franchisenehmer ein Entgelt und vertreibt dann die Produkte im Rahmen des gegebenen Konzeptes auf eigene Rechnung und in eigenem Namen.
Allerdings hat der Franchisegeber ein Überprüfungsrecht und Weisungsrecht in Bezug auf das Franchise Unternehmen. Durch den Franchisevertrag unterwirft sich der Franchisenehmer dem entworfenen Konzept. Die Franchising Vor – und Nachteile zeigen, dass für den Franchisegeber hierdurch eine Expansion mit Partnern entsteht, die er nicht selbst betreiben muss, jedoch überwachen kann.
Die Franchise Vorteile des Franchisenehmers liegen im Aufbau eines eigenen Geschäftes, bei dem ihm bereits zu Beginn ein Geschäftskonzept zur Verfügung gestellt wird. Jedoch muss er dabei die Rahmenbedingungen des Franchisegebers berücksichtigen und kann sich nur in den Grenzen des Konzeptes geschäftlich betätigen.
Hinweis
Bei Franchiseverträgen ist eine Vertragsdauer von 5 Jahren üblich. Sind hohe Investitionen zu tätigen, können jedoch auch längere Vertragszeiten vereinbart werden.