Warum sollte man einen Franchisevertrag prüfen lassen?
- Redaktion Anwaltfinden.at

Mit einem Franchisevertrag gehen die Vertragspartner eine langfristige geschäftliche Kooperation ein. Dabei liegt der Franchise Vorteil beim Franchisegeber zumeist in einer schnelleren Expanison und für den Franchisenehmer im Zugriff auf ein erprobtes Geschäftskonzept.
Allerdings gibt es in Österreich keine eigenständige gesetzliche Regelung zum Franchisevertrag. Jedoch sind beim Franchisevertrag prüfen lassen rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, wie z. B. kartellrechtliche Bestimmungen, das Konsumentenschutzgesetz oder der Status der Selbstständigkeit des Franchisenehmers.
Deshalb muss man einen Franchisevertrag prüfen lassen. Hierbei ist ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht der richtige Partner.
Inhaltsverzeichnis
- Österreich kennt kein eigenständiges Franchise Gesetz, jedoch sind Franchiseverträge in ihrer Vertragsart an gesetzliche Regelungen des Kartellrechts und des Konsumentenschutzgesetzes gebunden. Außerdem kann auch die Selbstständigkeit eines Franchisenehmers fraglich sein.
- Deshalb kommt es beim Franchisevertrag prüfen lassen darauf an, dass nicht nur alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner vollständig geregelt sind.
- Ferner können beim Franchisevertrag prüfen lassen auch schwierige Regelungsthemen geklärt werden, wie z. B. das Franchisevertrag kündigen.
- Hierbei ist ein Anwalt für Vertragsrecht ein idealer Partner, der über das Franchisevertrag prüfen lassen zu einem rechtssicheren und vollständigen Franchisevertrag verhilft.
Was muss man in einem Franchisevertrag prüfen lassen?
Ein Franchisevertrag muss alle wichtigen Kooperationsvereinbarungen enthalten und alle Rechte und Pflichten des Franchisegebers und des Franchisenehmers festlegen. Dabei muss beim Franchisevertrag prüfen lassen auch sichergestellt werden, dass der Vertrag nicht gegen das Kartellrecht verstößt.
Hierbei sind bei vertikalen Vertriebsvereinbarungen z. B. zu beachten, dass diese einen Marktanteil von über 30% nicht überschreiten dürfen. Außerdem ist es auch verboten, über den Franchisevertrag einem Franchisenehmer Verkaufspreise zu diktieren. Jedoch ist dies ausnahmsweise für kurzfristige Werbeaktionen möglich.
Der Franchisenehmer als natürliche Person
Für den Fall, dass es sich bei einem Franchisenehmer um eine natürliche Person handelt, stellt der Franchisevertrag nach dem Konsumentenschutzgesetz ein Gründungsgeschäft sowie auch ein Verbrauchergeschäft dar.
Deshalb werden dann in einem Franchisevertrag bestimmte Klauseln ungültig. Hierbei betrifft dies den Ausschluss der Gewährleistung und der Irrtumsanfechtung und auch die Bestimmung des Gerichtsstandes am Geschäftssitz des Franchisegebers.
Die Selbstständigkeit des Franchisenehmers
Wenn ein Franchisevertrag sehr detaillierte Weisungsrechte des Franchisegebers beinhaltet, kann dies in Ausnahmefällen als ein Dienstverhältnis bewertet werden. Hierbei spielen besonders Weisungsrechte in Bezug auf Arbeitsort und Arbeitszeit eine entscheidende Rolle.
Ferner wird eine persönliche Abhängigkeit besonders dann angenommen, wenn der wirtschaftliche Erfolg des Franchise Unternehmens nicht dem Franchisenehmer, sondern dem Franchisegeber zukommt. Dabei könnte dann eine Franchisevertrag als Arbeitsvertrag interpretiert werden.
Beste Anwältin Ich kann Frau Dr. Klatil wirklich empfehlen. Sie hat mich bei einem Erbstreit [...]
Sehr kompetente, schnelle und fundierte Beratung. Wir würden jederzeit wieder mit einer [...]
Sehr freundlich, kompetent und emphatisch!
Frau Dr.Burkhart ist eine erfahrene Rechtsanwältin, die weiß was sie tut, und sie hat unseren [...]
Angenehmer Kontakt, erfahren und kompetent. Sehr zu
Frau Mag. Karin Spiegl-Rafler hat mich im Familienrecht äußerst kompetent und engagiert [...]
Die Kanzlei ist sehr erfahren in Sachen Bau Sie verstehen schnell um was es geht (Gutes [...]
Sehr kompetent und lösungsorientiert konnte ein schneller und positiver Abschluss erzielt
Sehr freundliche und äußerst kompetente Beratung. Frau Magister Schuhmeister hat sich viel Zeit [...]
Frau MMag. Dr. Binder-Novak hat mich in einem schwierigen Scheidungsprozess mit Ihrer hohen [...]
DIE Kanzlei. Sehr
für meine Bedürfnisse, sehr zufriedenstellend meine Zielsetzung wurde erreicht. freundlich, [...]
I have contacted Dr. Veit in a complicated rental law case and was really impressed by the personal [...]
Die Beratung erfolgte zur vollsten Zufriedenheit.
Hilfe bei Testament Herr Tarabochia hat mich bei der Erstellung des Testaments beraten und [...]
Uns wurde Dr. Alexander Scala von vielen Bekannten empfohlen bzgl. einer schwierigen [...]
Freundliche und kompetente Beratung zu einer doch eher komplexen Erbschaftsthematik. Nochmals Danke [...]
Bei der Erstellung eines Kooperationsvertrages für mein Unternehmen war die Unterstützung von [...]
Ich war sehr beeindruckt von der Fachkompetenz und dem Engagement von MMag. Manuel Steffen, LL.M. [...]
Frau Mag.ª Barbara Eisschill, LL.M., hat uns bei der gerichtlichen Durchsetzung der [...]
Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Franchisevertrag prüfen lassen helfen?
Um die vielfältigen rechtlichen Bedingungen richtig zu erfassen und zu berücksichtigen braucht man die Beratung von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht. Deshalb sollte man von Ihm zumindest einen Franchisevertrag prüfen lassen, bevor er zum Abschluss kommt.
Hierbei kann dieser überprüfen, ob alle formulierten Dabei kann dieser die Franchisevertrag Inhalte vollständig und rechtssicher formuliert sind. Außerdem kann er beim Franchisevertrag prüfen lassen natürlich sinnvolle Anpassungen vorschlagen.
Ferner bietet er seinen Mandanten natürlich auch Beratung an, um z. B. problematische Franchisevertrag Inhalte zu regeln, wie z. B. die Franchisevertrag Kündigung. Erfahrene und geprüfte Rechtsanwälte für Vertragsrecht finden Sie einfach und schnell unter anwaltfinden.at.