Vorsorgevollmacht erstellen lassen – Worauf ist zu achten?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmt ein Ersteller eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die ihn in festgelegten Situationen vertreten, wenn er seine Geschäfts- oder Entscheidungsfähigkeit verliert. Dabei kann man durch eine Vorsorgevollmacht Österreich der Sachwalterschaft durch öffentliche Institutionen vorbeugen.
Dabei ist es in vielen Fällen auch notwendig, von einem Anwalt oder Notar die Vorsorgevollmacht erstellen zu lassen.
Hierbei kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen dabei helfen, die individuellen Wünsche des Erstellers klar und rechtssicher zu formulieren. Ferner wird er seinen Mandanten auch dazu beraten, welche Regelungsinhalte eine Vorsorgevollmacht enthalten kann und ggf. auch eine notarielle Beurkundung veranlassen.
Inhaltsverzeichnis
- Über eine Vorsorgevollmacht kann der Ersteller eine Vertrauensperson bevollmächtigen, Entscheidungen für ihn zu treffen, wenn er nicht mehr geschäfts- oder entscheidungsfähig sein sollte
- Eine Vorsorgevollmacht ist immer dann sinnvoll, wenn man im Ernstfall vermeiden will, dass eine gesetzliche Sachwalterschaft über die eigenen persönlichen Angelegenheiten entscheidet.
- Dabei kann eine Vorsorgevollmacht z. B. eine Vertretung bei Gerichten und Behörden, Entscheidungen über Wohnungsangelegenheiten oder aber auch zu finanziellen Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten bestimmen.
- Ein Anwalt für Vertragsrecht kann sowohl Vorschläge und Beratung zu Vorsorgevollmacht Regelungen bieten und kann die Vorsorgevollmacht erstellen lassen
Wen kann man mit einer Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigen einsetzen?
Mit einer Vorsorgevollmacht legt man fest, in welchen Regelungsangelegenheiten man einen Bevollmächtigten einsetzt und auch, wie weit seine Befugnisse innerhalb der Vollmacht reichen.
Ferner kann man auch eine Vorsorgevollmacht für mehrere Personen für verschiedene Regelungsbereiche sowie auch mehrere Personen gemeinsam zur Erledigung bevollmächtigen. Außerdem ist es auch möglich, Ersatzbevollmächtigte zu bestimmen, für den Fall, dass ein Bevollmächtigter nicht willens oder in der Lage ist, die Vorsorgevollmacht zu übernehmen.
Schnelle Terminvereinbarung. Erstgespräch telefonisch. Hab mich gut beraten gefüllt und mir [...]
Herr Mag. Boecker hat mich juristisch in einem Nachbarschaftsstreit erfolgreich vertreten. Dieser [...]
TOP Kompetenz und
Herr Mag.Zinterhof ist ein sehr kompetenter und sorgfältig arbeitender Jurist der im engen Kontakt [...]
Ausgesprochen freundlich, lösungsorientiert, klar und verständlich kommuniziert. Eine [...]
Übersichtliche und rasche Abrechnungen und Überweisungen. Abwicklung zu meiner vollsten [...]
Die Abwicklung unserer Erbsache wurde durch Herrn MMag. Dr. Peter Kaser sehr professionell und [...]
Sehr kompetent und freundlich, gut auf die Probleme/Fragen eingegangen, alle Fragen wurden fachlich [...]
Hat alles tadellos geklappt, hätte mir keine bessere Anwältin vorstellen können die das besser [...]
Beste Anwältin Ich kann Frau Dr. Klatil wirklich empfehlen. Sie hat mich bei einem Erbstreit [...]
Ich war sehr zufrieden mit den Diensten von Mag. Esztegar und seinem Team. Ich hatte mit einem [...]
sehr gute Begleitung durch den Kaufprozess, vor allem gute Erreichbarkeit
Danke für das rasche persönliche Erstgespräch in Ihrer Kanzlei. Ich konnte in diesem Rahmen mein [...]
Sehr sympathisch und angagiert! Bekam gute fachliche Beratung und ist mit Herz dabei- kann ich nur [...]
Einfach nur Top und absolut spezialisiert auf diesen Gebiet
Vielen Dank an die Kanzlei Fr Dr Rettig-Strauss. Kann nur sagen, bin sehr zufrieden und in guten [...]
Sehr kompetent und leicht verständlich erklärt. Angenehme Atmosphäre Gute Informationen über [...]
Kompetent, prozessieren ist immer teuer und wir muessten uns
Zweifach großartig . . . nicht nur ein großartiger Anwalt sondern auch ein ebensolcher [...]
sehr kompetent und lösungsorientiert ! Problem konnte außergerichtlich erledigt
Welche Personen sind nicht geeignet als Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht?
Hierbei kann der Vollmachtgeber als Bevollmächtigten jede Person einsetzen, die selbst entscheidungs- und handlungsfähig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Dabei werden jedoch Personen ausgeschlossen, die evtl. nicht die Interessen des Vollmachtgebers vertreten können, z. B. Verurteilte in einem Strafverfahren.
Außerdem dürfen auch keine Personen beauftragt werden, die in eine Abhängigkeit zu einer Institution stehen, die den Vollmachtgeber betreut oder in der er lebt (z. B. Pflegeheim, Krankenhaus etc.).
Deshalb sollte man sich diesbezüglich auch mit einem Anwalt für Vertragsrecht beraten lassen beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen.
Welche persönlichen Angelegenheiten kann man beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen regeln?
Die klassischen Regelungsbereiche einer Vorsorgevollmacht Österreich sehen zumeist eine Vertretung des Vollmachtgebers bei Behörden, Gerichten und anderen Institutionen vor. Ferner werden oftmals Befugnisse zur Regelung Wohnungs- und Aufenthaltsangelegenheiten, wie z. B. ein Umzug in ein Pflege- oder Seniorenheim geregelt.
Außerdem kann auch eine Bevollmächtigung für finanzielle Angelegenheiten erteilt werden, wie z. B. für die Regelung der gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten des Vollmachtgebers oder auch darüber hinaus für besondere Aufgaben der Vermögensverwaltung, die dann auch Bankvollmachten beinhalten.
Warum sollte man von einem Anwalt für Vertragsrecht eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen?
Die Hilfe eines Anwaltes oder Notars beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen ist nicht in allen Fällen zwingend. Für den Fall, dass man nur sehr einfache Regelungen trifft, kann man eine Vorsorgevollmacht auch bei einem Erwachsenenverein verfassen.
Allerdings ist durch die gesetzlichen Änderungen ab Juli 2018 im 2. Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) eine Vorsorgevollmacht nur noch gültig, wenn man sie persönlich bei einem Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenverein angefertigt hat und sie anschließend in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen wurde.
Wann ist ein Anwalt für Vertragsrecht wichtig beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen?
Dabei empfiehlt es sich immer, beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen die Beratung durch einen Anwalt für Vertragsrecht in Anspruch zu nehmen. Hierbei gilt dies besonders, wenn man eine Bevollmächtigung für größere Vermögenswerten anstrebt.
Dabei ist eine anwaltliche Betreuung immer dann zwingend erforderlich, wenn man Regelungen zur dauerhaften Verlegung des Wohnsitzes oder zur Zustimmung bei wichtigen medizinischen Behandlungen trifft beim Vorsorgevollmacht erstellen lassen.
Außerdem gilt dies auch für Bestimmungen zu Rechtsgeschäften, die über die regulären Geschäfte des Vollmachtgebers hinausgehen und für seine Vermögensverhältnisse ungewöhnlich sind. Lassen Sie sich hierzu beraten von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht. Geprüfte und erfahrene Rechtsanwälte für Vertragsrecht finden Sie schnell und einfach unter anwaltfinden.at.