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Google-Bewertung löschen lassen – Wie geht man vor?

Tastatur mit Google- Taste

Kann man Google-Bewertungen löschen lassen? Bewertungsportale sowie Google selbst geben Kunden die Möglichkeit, eine Bewertung zu hinterlassen, um potentiellen Neukunden einen Einblick in die Geschäftspraktiken zu geben. Unternehmen fragen sich meist, ob man negative Google-Bewertungen löschen lassen kann, um das Image zu verbessern.

Kann ich Rezensionen löschen? Grundsätzlich dienen Google-Bewertungen der Meinungsbildung und sollen anderen Kunden helfen, doch nicht immer sind die Bewertungen weder konstruktiv noch wahrheitsgemäß oder gerecht. 

Was kann ein betroffenes Unternehmen tun, um Google-Bewertungen löschen zu lassen. Wie lösche ich meine Google-Bewertung? Ist eine schlechte Google-Bewertung strafbar? Welche Google-Richtlinien sind bei Bewertungen einzuhalten?

Der folgende Artikel erläutert Ihnen, wie man auf schlechte Bewertungen reagiert und ob Ihnen ein Anwalt beim Löschen der Google-Bewertung behilflich sein kann.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Google-Bewertung löschen lassen – Warum ist das notwendig?

Erhält ein Unternehmen eine positive Bewertung eines Kunden, dann ist dies die beste Werbung für das Unternehmen. Anders sieht es jedoch bei einer negativen Bewertung aus, denn diese ist die schlechteste Werbung, die ein Unternehmen erhalten kann. 

Daher wünschen sich Unternehmer, die negative Google-Bewertung zu löschen. Sie schädigen den Unternehmensruf und wirken sich langzeitig auf den Erfolg des Unternehmens aus. Ebenso wichtig sind aber auch Bewertungsportale, die bei der Google-Suche im Suchindex an oberster Stelle erscheinen. 

Ein Kunde, der nach einem Unternehmen oder einem Produkt sucht, gelangt automatisch auf die entsprechenden Bewertungen des Unternehmens.

Welche Google-Bewertungen muss ein Unternehmen dulden?

Aufgrund der Meinungsfreiheit wird meist zwischen einem Werturteil und einer Tatsachen-behauptung unterschieden, wobei diese rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Google-Bewertungen im Internet gelten als Meinungsäußerung. 

Demnach können auch überzogene, überspitzte oder unfreundliche Äußerungen durch dieses Gesetz geschützt sein. Die Unternehmen müssen Bewertungen und die darin enthaltenden Äußerungen bis zu einem gewissen Grad dulden.

Ist die Äußerung jedoch ausschließlich beleidigend und weist keinerlei Sachbezug auf, dann spricht man rechtlich auch von einer Schmähkritik. Diese sind nicht zulässig, ebenso wenig wie Äußerungen, die strafbar sind. 

Hierzu zählen vor allem Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdung. Selbst wenn die Bewertung teilweise durch die Meinungsfreiheit geschützt wird, ist dennoch abzuwägen, ob die Äußerungen zulässig sind. 

Zu beachten ist nämlich auch, dass das bewertete Unternehmen Persönlichkeitsrechte genießt. Verletzt eine Bewertung die Persönlichkeitsrechte und ist nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, kann man die Google-Bewertung löschen lassen. Auch Meinungsäußerungen ohne reale Anknüpfungspunkte können gelöscht werden.

Was soll man bei Fake-Bewertungen von Konkurrenten unternehmen?

Besonders fragwürdig sind Google-Bewertungen auch deshalb, weil immer mehr Fake-Bewertungen von scheinbaren Kunden oder Mitbewerbern abgegeben werden. Diese Bewertungen zielen meist darauf ab, das Unternehmen zu schädigen. 

Kann ein Unternehmen jedoch nachweisen, dass Konkurrenten sie negativ bewerten, um den Ruf des Unternehmens zu schädigen, verstößt dies gegen das Wettbewerbsrecht. 

Der Geschädigte kann dem Konkurrenten eine Abmahnung senden und hat einen Anspruch auf Beseitigung der negativen Bewertung sowie auf Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens.

Was geschieht bei wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen?

Tatsachenbehauptungen sind beweisbar und werden in Bezug auf ihren Inhalt auf Richtigkeit geprüft. Eine unwahre Tatsachenbehauptung ist nicht zulässig und auch nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, sodass man die entsprechende Google-Bewertung löschen lassen kann. Eine Bewertung, die nicht der Wahrheit entspricht, darf somit immer gelöscht werden. 

Dabei ist es auch unerheblich, ob der Bewerter wusste, dass er die Unwahrheit sagt oder nicht. Wahre Tatsachenbehauptungen sind hingegen schwieriger zu löschen, da diese durch die Meinungsfreiheit geschützt sind. 

Verletzt die wahre Tatsachenbehauptung jedoch die Rechte des Unternehmens, darf man auch diese Google-Bewertung löschen lassen. Dabei wird abgewogen, ob das Interesse am Schutz der Unternehmensreputation das Interesse des Bewertenden überwiegt. 

Dabei wird der Wortlaut der Bewertung sowie ihre Interpretation für Dritte und der Kontext überprüft. 

Welche Rechte habe ich als Unternehmen eine Google-Bewertung löschen zu lassen?

Wie im oberen Abschnitt bereits erläutert spielen insbesondere zwei Rechte eine wichtige Rolle bei der Analyse einer Bewertung und der Entscheidung, ob diese gelöscht werden kann oder nicht. Zum einen geht es darum, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden und zum anderen, ob die Bewertung durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. 

Nicht nur Privatpersonen, Freiberufler und Selbstständige haben ein Recht auf Schutz ihrer Persönlichkeit, sondern auch Unternehmen haben ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Ein Eingriff in dieses Recht liegt vor, wenn die Behauptung der Bewertung ausreicht, um das Unternehmensansehen zu schädigen.

Welche Ansprüche hat man bei schlechten Bewertungen?

Greift eine negative Google-Bewertung in das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens ein, hat das Unternehmen Anspruch auf Berichtigung, Beseitigung und Unterlassung. 

Erfolgt die Rechtsverletzung auf einem Bewertungsportal, kann das Portal zur Mithilfe engagiert werden. Es muss den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls den Bewerter anschreiben und zur Korrektur oder Löschung auffordern.

Wie reagiert man auf eine schlechte Bewertung?

Bevor Sie eine Google-Bewertung löschen lassen, sollten Sie Beweise sichern und alle verfügbaren Informationen (Datum, URL, Bewertung) sammeln. Der Wortlaut entscheidet, ob die Meinungsfreiheit des Bewertenden oder das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten überwiegen.

Als nächstes sollten Sie versuchen, die Google-Bewertung als unangemessen zu melden, auf die Bewertung zu antworten und/oder direkt mit Google in Verbindung treten.

Löschsanfrage für eine Google-Bewertung stellen

Verstößt die Google-Bewertung gegen die Richtlinien, kann eine Aufforderung zur Löschung an Google gesendet werden. Die Google-Richtlinien für Bewertung besagen, dass die Bewertungen auf tatsächlichen Erfahrungen und Informationen basieren müssen. 

Untersagt sind Fake-Inhalte, kopierte Fotos, unsachliche und themenfremde Bewertungen, Verleumdungen, Beleidigungen, persönliche Angriffe sowie falsche Behauptungen. Außerdem dürfen keine Fotos oder Videos benutzt werden, für die der Bewerter nicht die Nutzungsrechte hat.

 

Des Weiteren verstoßen Google-Bewertungen gegen die Richtlinien, die

  • mehrfach erscheinen und denselben Inhalt haben
  • obszöne, vulgäre oder beleidigende Sprachen enthalten
  • Hass gegen Minderheiten äußern
  • zur Manipulation abgegeben wurden

Sie können die Google-Bewertung nur löschen lassen, nicht aber selbst löschen. Google muss die Bewertung selbst überprüfen und löscht diese sofern die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt. 

 

So können Sie bei Google eine Anfrage senden:

  • Google-Maps öffnen und den eigenen Unternehmenseintrag suchen oder über den Google-Business-Account öffnen.
  • Klicken Sie auf das Dreipunkte-Menü neben der Bewertung und anschließend auf „als unangemessen melden“.

Google direkt kontaktieren – Rechtsabteilung und Kundendienst

Sollte Google nicht auf die Löschanfrage reagieren, kann man mit dem Google-Support direkt via Chat oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Obschon der Kundenservice die Google-Bewertung nicht löschen lassen kann, so kann er den Prozess beschleunigen und die Bewertung prüfen. 

Der Kundenservice gibt Auskunft darüber, ob die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt.

Ansonsten kann man auch die Rechtsabteilung von Google kontaktieren, um die Löschung zu veranlassen. Vorab sind die rechtlichen Verstöße konkret zu benennen und ein Webformular auszufüllen, um dieses an Google zu senden.

Google-Bewertung kommentieren und beantworten

Eine andere Möglichkeit, die Google-Bewertung löschen zu lassen, ist die direkte Kontaktaufnahme mit dem Bewerter. 

Einerseits können Sie die Bewertung kommentieren und den Sachverhalt richtigstellen oder den Bewerter darauf hinweisen, dass die Bewertung nicht rechtmäßig ist. Zeigen Sie öffentlich, dass Sie das Problem professionell lösen können. Entschuldigen Sie sich für die Umstände und versuchen Sie eine diplomatische Klärung zu erzielen. 

Weisen Sie den Kunden darauf hin, dass er Sie über den Google-Business-Account kontaktieren kann, um die Angelegenheit zu klären. Gegebenenfalls korrigiert oder löscht der Bewerter die Rezension, sodass keine Anfrage zur Löschung gestellt werden muss. 

Hinweis:

Der Verfasser der Rezension kann die negative Bewertung jederzeit selbst löschen, nicht aber das bewertete Unternehmen. 

Wie kann ein Anwalt für Internetrecht behilflich sein?

Der Ruf eines Unternehmens wird durch die Google-Bewertungen beeinflusst und nicht immer ist das Vorhaben, die Google-Bewertungen löschen zu lassen erfolgreich. Ein Anwalt für Internetrecht kann die Aufforderung zur Entfernung einer Bewertung durch eine stichhaltige Begründung rechtlich begründen und den notwendigen Nachdruck zur Löschung erzeugen.

Insbesondere Beleidigungen oder Schmähkritik können durch ein Anwaltsschreiben schneller entfernt werden. Gegebenenfalls stehen Ihnen bei einer negativen Bewertung neben dem Beseitigungsanspruch auch weitere Ansprüche zu, die ein Anwalt für Sie durchsetzen kann.    

Einen erfahrenen Anwalt zu engagieren, kann sich durchaus lohnen. Insbesondere dann, wenn sich der Google-Support nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Löschungsaufforderungen zurückmeldet. 

Hinweis:

Sollten Sie innerhalb eines Monats ab Kenntnis der negativen Google-Bewertung handeln und per E-Mail oder über Ihren Google-Unternehmensaccount eine Aufforderung senden, können Sie vor Gericht ein Eilverfahren beantragen.

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