Abmahnung im Internet – Das sollten Sie wissen
- Redaktion Anwaltfinden.at
Abmahnungen im Internet sind gängige Praxis geworden und da die Streitwerte oftmals sehr hoch sind, stellt sich schnell die Frage, ob die Abmahnwelle reine Abzocke ist.
Eine Abmahnung im Internet zu bekommen, ist dabei gar nicht schwierig. Bereits ein kleiner Fehler im Impressum oder ein nicht vorhandener Hinweis auf die Verwendung von Cookies können Anlass für eine Abmahnung im Internet sein.
Obschon eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sinnvoll erscheint, so können so manch andere Abmahnungen im Internet reine Schikane sein.
Bei einer Abmahnung ist ein Anwalt für Internetrecht sehr hilfreich, um hohe Forderungen abzuwehren. Was ist eine Abmahnung im Internet und wie läuft eine Abmahnung ab?
Für was kann man eine Abmahnung bekommen und wann kann man abgemahnt werden? Der folgende Artikel erklärt, wie Sie gegen Abmahnungen im Internet vorgehen können.
Inhaltsverzeichnis
- In Österreich spricht man bei einer Abmahnung im Internet juristisch von einer Unterlassungsaufforderung.
- Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, ein vermeintlich rechtswidriges Verhalten zu unterlassen.
- Abmahnungen im Internet stehen meist in Zusammenhang mit einer Urheber- oder Markenrechtsverletzung oder eines Verstoßes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
- Nicht alle Abmahnungen im Internet sind rechtmäßig; lassen Sie einen Anwalt für Internetrecht überprüfen, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.
- Abgemahnt werden kann, wer falsche oder fehlende Angaben im Impressum, in Widerrufsbelehrungen oder in AGB macht oder unberechtigt Inhalte (z.B. Bilder) verwendet.
Was ist eine Abmahnung im Internet?
Als Abmahnung (in Österreich auch Unterlassungsaufforderung, Aufforderungsschreiben oder Abmahnschreiben) bezeichnet man eine Aufforderung einer Person an eine andere, ein vermeintlich rechtwidriges Verhalten oder eine Handlung zu unterlassen.
Die Aufforderung erfolgt meist via Brief oder E-Mail an eine natürliche oder juristische Person und kann in vielen Rechtsbereichen zur Anwendung kommen. Meist wird die Abmahnung durch einen Anwalt verfasst.
Häufig erfolgen Abmahnungen im Internet aufgrund von Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In vielen Fällen werden Abmahnungen wegen Bildern, Musik, Videos oder Texten versendet, die unberechtigt genutzt, vervielfältigt oder verbreitet werden.
Die Abmahnung im Internet ist ein rechtlicher Anspruch, der kostengünstig und zügig durchgesetzt werden kann, ohne dass ein Gericht involviert ist.
Durch das Akzeptieren der Abmahnung und das Zahlen des Entgelts kann der Abgemahnte eine Gerichtsverhandlung vermeiden. Allerdings sollte man eine Abmahnung nicht vorschnell unterschreiben. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Internetrecht, um die Abmahnung sowie die darin enthaltenen Forderungen zu überprüfen.
Abmahnungen im Internet – Wie ist die Rechtslage in Österreich?
Meist ist die Rede von einer Abmahnung im Internet, jedoch spricht man in Österreich juristisch von einer Unterlassungsaufforderung.
Gemäß Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind diejenigen zur Klage befugt und zur Abmahnung berechtigt, die konkrete Konkurrenten (Mitbewerber) oder Vereinigungen zur Förderung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmern sind.
Ferner sind auch Bundeskammern für Arbeiter und Angestellte, die Wirtschaftskammer Österreich (WKO), die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer Österreichs oder der Österreichische Gewerkschaftsbund zur Klage befugt. Ist der Grund der Abmahnung im Internet irreführende Werbung, kann auch der Verein für Konsumenteninformation einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen.
Inhalt einer Abmahnung im Internet – Wie sieht ein Abmahnschreiben aus?
Abhängig vom Rechtsgebiet und Rechtsverletzung, ist eine Abmahnung im Internet unterschiedlich aufgebaut.
Die folgenden Inhalte jedoch meist Teil einer Abmahnung:
- Sachverhaltsschilderung
- Rechtswürdigung
- Nachweis von Rechnungen, Lieferscheinen etc.
- Preisangaben, Stückzahlen etc.
- Vernichtung noch vorhandener Produkte
- Schadenersatzforderung
- Kostenforderung für die Anwaltskosten
- Unterlassungserklärung
Wofür kann man eine Abmahnung bekommen?
Wann kann man abgemahnt werden? Abmahnungen im Internet spielen im Wettbewerbsrecht eine Rolle, wobei Abmahnungen in vielen verschiedenen Rechtsgebieten vorkommen können. Im Rahmen des Wettbewerbsrecht kommt es meist zu Verstößen gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG).
Dabei kann es sich um unzulässiges Werben oder die Behinderung von Mitbewerbern sowie die unlautere Nutzung fremder Leistungen handeln.
Eine Abmahnung kann auch aufgrund einer Urheberrechtsverletzung zustande kommen, wenn Webinhalte (Bilder, Texte, Musik, Videos) ohne Berechtigung genutzt werden.
In einer Vielzahl der Fälle liegt eine Domainrechts- oder Markenrechtsverletzung vor, d.h. markenrechtlich geschützte Inhalte wie Logos oder Unternehmensnamen wurden unrechtmäßig genutzt. Auch eine missbräuchliche Nutzung eines Domainnamens kann zu einer Abmahnung führen. Nicht selten möchten Interessenten eine Domain einklagen, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt.
Eine fehlende oder falsche Angabe im Impressum einer Webseite kann als Verstoß gegen das Datenschutzrecht gelten und eine Abmahnung nach sich ziehen. Abgemahnt werden kann aber auch ein Online-Shop, der eine falsche oder unvollständige Widerrufsbelehrung oder rechtswidrige Klausel in den AGB enthält.
Ist jede Abmahnung gültig?
Da der Streitwert sehr hoch ist, kommt es häufig auch zum Rechtsmissbrauch. Nicht jede Abmahnung ist daher rechtswirksam, sondern reine Abmahnabzocke.
Handelt es sich um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung, müssen die Anwaltskosten nicht gezahlt werden und es besteht auch kein Unterlassungsanspruch. Lassen Sie daher unbedingt einen Anwalt für Internetrecht Ihre Abmahnung prüfen, um unnötige Forderungen abzuwehren.
Gemäß UWG ist die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs dann unzulässig, wenn sie unter Beachtung aller Umstände missbräuchlich ist, besonders dann, wenn sie nur dazu dient, einen Anspruch auf Kostenersatz durchzusetzen.
Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?
Damit eine Abmahnung als rechtsmissbräuchlich gilt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Dass eine Partei zahlreiche Abmahnungen versendet, ist kein Indiz für einen Rechtsmissbrauch. Allerdings gelten die folgenden Voraussetzungen als Hinweis auf rechtsmissbräuchliche Abmahnungen:
- es besteht kein angemessenes Verhältnis zwischen Umsatz und Abmahnungsforderung
- die Geschäftstätigkeit der beiden Parteien hat nur eine geringe Überschneidung
- der Gegenstandswert ist unverhältnismäßig hoch
- es wird der gleiche Rechtsverstoß mit einem Schreiben abgemahnt
Wann und ob es sich um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung handelt, sollte ein Anwalt für Internetrecht für Sie prüfen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie keine vorschnellen Schritte einleiten und letztendlich Fehler vermeiden, die zu weiteren hohen Kosten führen würden.
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Die Unterlassungserklärung ist Bestandteil der Abmahnung und gilt nach Unterzeichnung als Unterlassungsvertrag. Es gibt immaterialgüterrechtliche, medienzivilrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärungen.
Immaterialgüterrechtliche Unterlassungserklärungen beziehen sich auf Verstöße gegen Rechte wie das Urheberrecht, Patentrecht oder Geschmacksmusterecht. Die Unterlassungserklärung ist eine zivilrechtliche Erklärung, durch welche sich eine natürliche oder juristische Person verpflichtet, eine beanstandete rechtswidrige Handlung zukünftig zu unterlassen.
Welche Funktion hat die Unterlassungserklärung?
Die Unterlassungserklärung ist bei einer Abmahnung wichtig, weil sie die Wiederholungsgefahr für die rechtswidrige Handlung ausschließt. Die Wiederholungsgefahr ist die Voraussetzung für eine Unterlassungsklage. Die Unterlassungserklärung ist ein Leben lang gültig und gewährleistet dem Geschädigten somit Schutz.
Hat der Verletzter die Unterlassungserklärung akzeptiert und unterschrieben, ist einerseits die Gefahr vor einer weiteren Zuwiderhandlung gebannt und anderseits muss keine kostspielige Gerichtsverhandlung befürchtet werden.
Wird die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, besteht weiterhin Wiederholungsgefahr, wodurch die Voraussetzungen für eine Unterlassungsklage und gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche vorliegen.
Verstößt der Verletzter gegen die von ihm abgegebene Unterlassungserklärung, entsteht ein Schadenersatzanspruch aufgrund einer Vertragsverletzung. Dadurch droht dem Verletzer eine Unterlassungsklage.
Was kostet eine Abmahnung?
Mit welchen Kosten muss man bei einer Abmahnung rechnen? Meist wird die Abmahnung von einem Anwalt verfasst und enthält auch die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit. Insbesondere bei Verstößen gegen das Markenrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Markenrecht sind die Kosten höher und berechnen sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz auf Basis eines Streitwerts von 36.000 Euro.
Die Anwaltskosten können sich demnach auf bis zu 1.500 Euro und mehr belaufen. Obschon die Kosten für die zu zahlenden Entgelte und die Anwaltskosten recht hoch erscheinen, ist mit weiteraus höheren Kosten für die Unterlassungsklage und das Gerichtsverfahren zu rechnen.
Daher kann es unter Umständen durchaus sinnvoll sein, die Forderungen der Abmahnung zu akzeptieren, um höhere Anwalts- und Gerichtskosten zu vermeiden.
Muss eine Abmahnung vor der Klage gesendet werden?
Nach österreichischer Rechtsprechung ist es nicht notwendig, dass vor dem Einreichen einer Unterlassungsklage eine Abmahnung versendet wird.
Somit kann der Geschädigte unmittelbar rechtlich gegen den Schädiger vorgehen, ohne zunächst eine Abmahnung zu schicken. Jedoch ist nicht zu verkennen, dass diese Vorgehensweise weitaus höhere Kosten für beide Parteien verursacht.
Deswegen sind Abmahnungen die gängige Praxis und meist eine kostengünstigere Möglichkeit, Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
Abmahnung erhalten – Wie soll man auf eine Unterlassungsklage reagieren?
Beim Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dürfen nur andere Wettbewerber, Verbände zur Förderung von gewerblichen Interessen (Verbraucherschutz) und Kammern, nicht aber Verbraucher, abmahnen. Bei einem Verstoß gegen das Urheber- und Markenrecht kann nur der Rechteinhaber aktiv werden. Daher kann es ratsam sein, zu prüfen, ob der Abmahnende zur Abmahnung berechtigt ist.
Ebenso sollte von einem Anwalt untersucht werden, ob die Abmahnung selbst rechtmäßig oder rechtsmissbräuchlich ist.
Sind die Vorwürfe der Abmahnung gerechtfertigt, ist es sinnvoll, das Entgelt zu zahlen und die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ferner müssen die Rechtsverletzungen beseitigt werden.
Handelt es sich um eine rechtmäßige Abmahnung und akzeptiert der Schädiger die Forderungen, kann er hohe Anwalts- und Gerichtskosten für die gerichtliche Durchsetzung der Ansprühe vermeiden.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht Rechtsanwaltspflicht. Sollte eine Gerichtsverhandlung nicht abwendbar sein, ist eine frühzeitige Inkenntnissetzung Ihrer Rechtsvertretung dringend notwendig. Hier finden Sie erfahrene Rechtsexperten für Internetrecht.
Die Abmahnung dient der außergerichtlichen Einigung zwischen beiden Parteien. Konsultieren Sie stets einen Anwalt für Internetrecht, bevor Sie eine Abmahnung ignorieren oder unterschreiben.
Es ist keinesfalls empfehlenswert eine Abmahnung zu ignorieren, da dies negative Konsequenzen haben kann; besprechen Sie alle weiteren Schritte mit einem Anwalt.