Im Werkvertrag Inhalt müssen zunächst immer die Vertragsparteien benannt werden, die Aufgabe der Werkserstellung definiert und beschrieben werden und die Vergütung festgelegt werden. Ferner muss auch ein Terminplan für die Fertigstellung vereinbart werden.
Dabei sollte im Werkvertrag der erwartete Leistungsumfang genau beschrieben werden, den der Auftragnehmer zu erfüllen hat. Hierbei sollte man alle relevanten Einzelheiten detailliert und klar ausformulieren, um evtl. spätere Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Außerdem sollte hier auch eine Passage eingefügt werden, nach der der Auftraggeber berechtigt ist, sich über den Fortschritt und die Ausführung des Werkes zu informieren. Ferner ist in Bezug auf die Leistung im Werkvertrag zu regeln, wie vorgegangen wird, wenn die Werkserstellung von den Vorgaben abweicht oder sich verzögert und welche Abweichungen vom Auftraggeber zu genehmigen sind.