In Österreich regelt das Schadenersatzrecht, unter welchen Bedingungen ein Geschädigter von einer anderen Person einen Ausgleich (Schadenersatz) verlangen kann.
Damit ein Schadenersatzanspruch überhaupt entstehen kann, muss eine Ersatzpflicht (Schadenersatz Definition) festgestellt werden. Diese besagt, dass der Schaden von einem Haftpflichtigen oder einer Person, für die dieser einzustehen hat, verursacht wurde.
Dabei muss der Schädiger jedoch schuldhaft und rechtswidrig gehandelt haben. Man spricht hier von einer Verschuldenshaftung.
Verschuldenshaftung kann durch ein Delikt gegeben sein (z. B. Körperverletzung), oder durch eine Vertragsverletzung. Neben der Verschuldenshaftung gibt es noch andere Haftungsgründe wie die Eingriffshaftung oder die Gefährdungshaftung.