Ein gut ausgearbeiteter Leihvertrag braucht gerade bei der Leihe hochwertiger Wirtschaftsgüter eine präzise Beschreibung der Leihsache und auch des Zustandes der Leihsache. Dabei ist es auch sehr wichtig ggf. Angaben zum ordentlichen Gebrauch der Leihsache zu machen, um eben auch einen Missbrauch definieren zu können.
Außerdem sollten die Leihvertrag Vertragsinhalte auch die Leihdauer exakt definieren. Dabei kann die Leihdauer terminlich festgelegt werden oder aber an ein bestimmtes Ereignis gebunden sein. Für den Fall, dass ein Ereignis definiert wird (z. B. Fertigstellung einer Sache), sollte dieses Ereignis objektiv feststellbar sein, damit spätere Missverständnisse vermieden werden.
Ferner sind ggf. auch bestimmte Vorgaben zur Rückabwicklung bzw. Rückgabe der Leihsache im Leihvertrag zu vereinbaren. Außerdem sollte ein Leihvertrag immer auch eine Bestätigung der Unentgeltlichkeit der Leihe beinhalten, was Voraussetzung für den rechtlichen Rahmen eines Leihvertrages ist.