Leihvertrag prüfen lassen – Warum ist das sinnvoll?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Ein Leihvertrag stellt in den meisten Fällen eine langfristige vertragliche Bindung dar. Dabei wird unentgeltlich eine Leihsache von einem Verleiher an einen Entleiher zum Gebrauch überlassen. Dabei kennt der Leihvertrag einige gesetzliche Regelungen, ist in seiner Form jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Deshalb ist es bei hochwertigen Leihgütern immer empfehlenswert, einen vorkonzipierten Leasingvertrag prüfen zu lassen durch einen spezialisierten Experten für Vertragsrecht.
Inhaltsverzeichnis
- Ein Leihvertrag verlangt eine deutliche und klare Ausarbeitung aller Vereinbarungen und Konditionen zwischen den Vertragsparteien.
- Beim Leihvertrag prüfen lassen kommt es auch darauf an, die Leihvertrag Vertragsinhalte auf ihre Vollständigkeit und Genauigkeit hin zu überprüfen.
- Ein guter Leihvertrag bietet über das Leihvertrag prüfen lassen auch eine gute Absicherung gegen spätere Rechtsstreitigkeiten.
- Ein Anwalt für Vertragsrecht wird beim Leihvertrag prüfen lassen auch beratend tätig und klärt z. B. über die Schadenersatzansprüche bei einer Verletzung des Leihvertrages auf.
Was ist beim Leihvertrag Vertragsinhalt wichtig?
Ein gut ausgearbeiteter Leihvertrag braucht gerade bei der Leihe hochwertiger Wirtschaftsgüter eine präzise Beschreibung der Leihsache und auch des Zustandes der Leihsache. Dabei ist es auch sehr wichtig ggf. Angaben zum ordentlichen Gebrauch der Leihsache zu machen, um eben auch einen Missbrauch definieren zu können.
Außerdem sollten die Leihvertrag Vertragsinhalte auch die Leihdauer exakt definieren. Dabei kann die Leihdauer terminlich festgelegt werden oder aber an ein bestimmtes Ereignis gebunden sein. Für den Fall, dass ein Ereignis definiert wird (z. B. Fertigstellung einer Sache), sollte dieses Ereignis objektiv feststellbar sein, damit spätere Missverständnisse vermieden werden.
Ferner sind ggf. auch bestimmte Vorgaben zur Rückabwicklung bzw. Rückgabe der Leihsache im Leihvertrag zu vereinbaren. Außerdem sollte ein Leihvertrag immer auch eine Bestätigung der Unentgeltlichkeit der Leihe beinhalten, was Voraussetzung für den rechtlichen Rahmen eines Leihvertrages ist.
Wie grenzt sich der Leihvertrag zu anderen Vertragsarten ab?
Im täglichen Leben wird Vieles als Leihe bezeichnet, das im rechtlichen Sinne nicht einem Leihvertrag entspricht. Deshalb ist die Abgrenzung des Leihvertrages zum Mietvertrag und auch zum Darlehensvertrag wichtig zu kennen. Hierbei ist nach der Leihvertrag Definition eine Leihe immer unentgeltlich – eine „Leihgebühr“ existiert rein rechtlich nicht. Für den Fall, dass derartiges vereinbart wird, handelt es sich im rechtlichen Sinne um einen Mietvertrag, wie z. B. beim „Fahrradverleih“.
Ferner ist für nach der Leihvertrag Definition vorausgesetzt, dass der Entleiher die Rückgabe ein und derselben Sache schuldet. Deshalb kann man z. B. auch keine Lebensmittel „ausleihen“, da man hierbei nur die Rückgabe eines gleichwertigen Ersatzes schuldet. Dabei handelt es sich dann im rechtlichen Sinne um eine Variante des Darlehensvertrages.
Ich war sehr zufrieden mit den Diensten von Mag. Esztegar und seinem Team. Ich hatte mit einem [...]
Sehr freundliche und äußerst kompetente Beratung. Frau Magister Schuhmeister hat sich viel Zeit [...]
Frau Dr.Burkhart ist eine erfahrene Rechtsanwältin, die weiß was sie tut, und sie hat unseren [...]
Ich habe Frau Mag.a Schmidl wegen eines privaten Themas kontaktiert und mich von Anfang an sehr gut [...]
Herr Dr.Haftner hat sich wirklich sehr bemüht war sehr kompetent.
In meinem Fall ging es um einen privaten Erbschaftsstreit. Frau Uschan-Volker hat mir Mut gemacht, [...]
Sehr freundlich, kompetent unproblematische
Alles sehr
Hr. Mag. Müller vertritt seit Jahren meine Firmen. Bis jetzt nur Alles auf Höchste Niveau! [...]
sehr gute Begleitung durch den Kaufprozess, vor allem gute Erreichbarkeit
Sehr kompetent!!! Sehr
Mag. Dr. Mittler hat sich umfangreich in meinen Sachverhalt eingearbeitet und rasch einen [...]
Sehr kompetent. Fühlte mich gut aufgehoben. Ich würde Mag. Rittinger jederzeit
Zweifach großartig . . . nicht nur ein großartiger Anwalt sondern auch ein ebensolcher [...]
Sehr nette und kompetente Anwältin, geht auf das Problem sofort ein und gibt präzise, [...]
Rechtsanwalt Dr. Moser ist ein höchst kompetenter, sympathischer und verlässlicher Partner an der [...]
Herr Mag.Zinterhof ist ein sehr kompetenter und sorgfältig arbeitender Jurist der im engen Kontakt [...]
Herr Magister Weinrich hat sich ausreichend Zeit genommen, freundlich und sehr kompetent [...]
Sie hat kompetent die Vertretung übernommen. Auch gewissenhaft gearbeitet. Zurückgerufen, wenn [...]
Frau Mag. Skokanitsch hat mich in einer sehr schwierigen rechtlichen Angelegenheit vertreten, und [...]
Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Leihvertrag prüfen lassen helfen?
Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann beim Leihvertrag prüfen lassen gewährleisten, dass alle wichtigen Leihvertrag Vertragsinhalte in den Vertrag eingearbeitet werden und eindeutig und rechtssicher formuliert werden. Außerdem kann er auch die Vertragsparteien z. B. zu den rechtlichen Folgen aufklären, wenn man einen Leihvertrag vorzeitig kündigen möchte.
Ferner kann ein Anwalt für Vertragsrecht auch dabei helfen, die Angaben zur Leihsache und zum ordentlichen Gebrauch präzise zu formulieren. Zusätzlich wird er beim Leihvertrag prüfen lassen natürlich sicherstellen, dass alle relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, eingehalten werden.