Leihvertrag erstellen lassen – Was ist zu beachten?
- Redaktion Anwaltfinden.at

Der Leihvertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis zwischen den Vertragsparteien, bei dem eine Leihsache unentgeltlich vom Verleiher einem Entleiher überlassen wird.
Hierbei sind beim Leihvertrag erstellen lassen einige Dinge zu berücksichtigen, die verhindern können, dass es im Rahmen des Leihvertrages zu Missverständnissen oder Streitigkeiten über die Leihsache kommt. Dabei spielen besonders der vereinbarte Gebrauch der Leihsache entsprechend dem Leihvertrag und auch die Dauer des Leihvertrages eine wichtige Rolle.
Inhaltsverzeichnis
- Der Leihvertrag zeichnet sich durch eine unentgeltliche Überlassung einer Leihsache zwischen den Vertragsparteien aus
- Beim Leihvertrag erstellen lassen kommt es darauf an, die Leihsache präzise zu beschreiben und auch den vertraglich vereinbarten Gebrauch genau zu definieren
- Bei unbefristeten Leihverträgen sollten die Vertragsparteien über die Kündigungsmöglichkeiten genau informiert sein
- Ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht kann beim Leihvertrag erstellen lassen über die Gestaltungsmöglichkeiten informieren und die Vertragsparteien individuell beraten
Welche Regelungspunkte sind beim Leihvertrag erstellen lassen besonders wichtig?
Generell muss ein Leihvertrag keine bestimmte Formvorschrift erfüllen. Jedoch ist es in den meisten Fällen sinnvoll, einen schriftlichen Leihvertrag erstellen zu lassen, der wichtige Vertragspunkte eindeutig regelt. Dabei spielt häufig eine präzise Beschreibung der Leihsache und auch eine klare Beschreibung des vereinbarten Gebrauchs eine große Rolle. Außerdem sollte auch die Beendigung des Leihvertrages genau definiert werden.
Hierbei kann neben einem unbefristeten Leihvertrag eben auch ein befristeter Leihvertrag abgeschlossen werden. Dabei kann ein befristeter Leihvertrag eben auch nicht nur terminlich vereinbart werden, sondern auch durch den Eintritt eines Ereignisses definiert sein. Deshalb ist es in diesem Falle sehr wichtig, den Eintritt des Ereignisses objektiv messbar zu definieren, um spätere Auseinandersetzungen über die Länge der Leihdauer zu vermeiden.
Wer haftet für Schäden an der Leihsache während der Laufzeit des Leihvertrages?
Nach den gesetzlichen Regelungen haftet der Entleiher bei einem Leihvertrag in der Regel für einen Schaden an der Leihsache, den er selbst verschuldet hat. Dabei kommt es nicht auf den Grad des Verschuldens an und es reicht hierfür auch eine leichte Fahrlässigkeit.
Allerdings haftet er nicht für einen unverschuldeten Zufall, der wiederum im Risikobereich des Verleihers liegt. Hierbei ist diese Regelung immer dann gültig, solange der Entleiher die Leihsache gemäß der vereinbarten Verwendung aus dem Leihvertrag gebraucht und schonend behandelt.
Jedoch ist der Entleiher nach dem Gesetz in Österreich dazu verpflichtet, dies nachzuweisen, was in der Rechtspraxis dann häufig zu Problemen führt.
Ich war bei Magister Rittinger bestens aufgehoben und habe von seinen Erfahrungen auf diesem Gebiet [...]
Eigentlich schreibe ich nie Bewertungen, aber bei Frau Mag. Doris Wolf ist mir das ein besonderes [...]
Hilfe bei Testament Herr Tarabochia hat mich bei der Erstellung des Testaments beraten und [...]
Sehr kompetent und lösungsorientiert konnte ein schneller und positiver Abschluss erzielt
Komplexe rechtliche Sachlage wurden von Hrn. Dr. Frank erklärt und die weitere Vorgangsweise mit [...]
Ich habe die Anwältin für ein Problem mit der PvA gebraucht, bin gesundheitlich sehr angeschlagen [...]
Ich war sehr zufrieden mit den Diensten von Mag. Esztegar und seinem Team. Ich hatte mit einem [...]
War sehr zufrieden, Hr Höfer begleitete mich als Rechtsberater und gab mir relevante [...]
Einfach nur Top und absolut spezialisiert auf diesen Gebiet
Vielen Dank für die kompetente
sehr gute Begleitung durch den Kaufprozess, vor allem gute Erreichbarkeit
Die Abwicklung unserer Erbsache wurde durch Herrn MMag. Dr. Peter Kaser sehr professionell und [...]
Übersichtliche und rasche Abrechnungen und Überweisungen. Abwicklung zu meiner vollsten [...]
sehr kompetent und
Angenehmer Kontakt, erfahren und kompetent. Sehr zu
Frau Mag. Barbara Piralli war in all meinen Anfragen sehr kompetent . Mit verständlichen Worten [...]
Fr. Dr. Weisert war sehr freundlich und hat von Anfang an am Problem gearbeitet und sich immer um [...]
Meine persönliche Erfahrung war sehr kompetent, vertrauenswürdig, zuverlässig und ich würde es [...]
Herr Magister Weinrich hat sich ausreichend Zeit genommen, freundlich und sehr kompetent [...]
Schnell, unkompliziert und kompetent - tolles Team im Hintergrund. Ich fühle mich sehr gut
Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Leihvertrag erstellen lassen behilflich sein?
Eine gute rechtliche Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht kann auch beim Leihvertrag erstellen lassen durchaus sinnvoll sein. Dabei ist dies besonders empfehlenswert, wenn es sich bei der Leihsache um einen wertvollen Vermögensgegenstand handelt, wie z. B. ein teures Gerät oder auch eine Immobilie.
Hierbei kann ein Anwalt für Vertragsrecht helfen beim Leihvertrag erstellen lassen, die Leihsache im Vertrag präzise zu beschreiben und auch einen vertraglichen üblichen Gebrauch rechtssicher zu definieren. Ferner hilft er beim Leihvertrag erstellen lassen auch, z. B. ein Ereignis bedingten Ablauf des Leihvertrages objektiv zu definieren, um spätere Missverständnisse auszuschließen.
Zusätzlich wird er die Vertragsparteien auch beraten in Bezug auch Schadenersatzpflichten, die im Rahmen von Beschädigungen von den jeweiligen Vertragspartnern zu tragen sind. Erfahrene und geprüfte Rechtsanwälte für Vertragsrecht finden Sie schnell und unkompliziert bei anwaltfinden.at.