Eine Geschäftsordnung prüfen lassen – Warum macht das Sinn?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Eine funktionsfähige Geschäftsordnung muss an die spezifischen Bedürfnisse eines Kollegialorgans angepasst sein. Hierbei muss diese sowohl rechtssicher formuliert sein als auch mit der gültigen Satzung der Organisation in Einklang stehen.
Deshalb sollte man immer von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht eine vorkonzipierte Geschäftsordnung prüfen lassen. Dabei kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht beim Geschäftsordnung prüfen lassen die Regelungen auf ihre Eindeutigkeit und Konformität mit der Satzung hin überprüfen und ggf. auch Anpassungen vorschlagenden.
Dabei bekommt das Geschäftsordnung prüfen lassen deshalb besondere Bedeutung, weil eine Geschäftsordnung, die die Rahmenregelungen einer gültigen Satzung überschreitet, automatisch ungültig wird.
Inhaltsverzeichnis
- Eine Geschäftsordnung können sich die meisten Kollegialorgane selbst geben
- Eine Geschäftsordnung bedarf immer der Überprüfung der Vollständigkeit der Regelungen
- Ferner muss vor Verabschiedung einer Geschäftsordnung immer ein Abgleich der entwickelten Regelungen mit der Satzung der Organisation stattfinden
- Eine Geschäftsordnung braucht ferner rechtssichere und eindeutige Formulierungen
- Vor dem Inkrafttreten sollte man deshalb immer durch einen spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht eine Geschäftsordnung prüfen lassen.
Welche Regelungen darf eine Geschäftsordnung nicht enthalten?
Eine Geschäftsordnung muss immer die gültigen Regelungen einer bestehenden Satzung genügen und darf diese nicht überschreiten. Deshalb sind alle Inhalte einer Geschäftsordnung, die über die Rahmenbedingungen der Satzung hinausgehen immer ungültig.
Hierbei kann eine Geschäftsordnung z. B. nicht vorschreiben, dass eine Mitgliederversammlung eine Mindestanzahl von Teilnehmern ausweisen muss, wenn die Satzung eine andere Bestimmung enthält. Dabei wäre eine solche Regelung auch in dem Falle ungültig, wenn sie durch den Vorstand beschlossen wäre.
Außerdem darf eine Geschäftsordnung auch keine Rechte und Pflichten für einzelne Mitgliedern definieren, da dies der Satzung der Organisation vorbehalten bleibt.
Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht helfen beim Geschäftsordnung prüfen lassen?
In den meisten Fällen kann eine Geschäftsordnung vom betreffenden Kollegialorgan selbst erstellt werden für den eigenen Bereich. Jedoch sollte man von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht eine entworfene Geschäftsordnung prüfen lassen.
Hierbei kann dieser sicherstellen, dass die konzipierte Geschäftsordnung auch tatsächlich mit der gegebenen Satzung vereinbar ist. Dabei wird ein Jurist für Vertragsrecht im Detail überprüfen, ob bestimmte Inhalte der Geschäftsordnung den Rahmen der Satzung überschreiten und deshalb ungültig wären.
Hierbei kann ein spezialisierter Jurist für Vertragsrecht rechtsgültige Änderungen vorschlagen und bei der rechtskonformen Ausarbeitung der Inhalte beraten und unterstützen. Spezialisierte und geprüfte Anwälte für Vertragsrecht finden Sie einfach und unkompliziert auf anwaltfinden.at.
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Warum ist das Geschäftsordnung prüfen lassen durch einen Spezialisten für Vertragsrecht so wichtig?
Sind Teile einer Geschäftsordnung ungültig, weil sie den vorgegebenen Rahmen einer gültigen Satzung überschreiten, kann die Geschäftsordnung keine Rechtssicherheit und Transparenz für ein Gremium schaffen. Dabei müssen dann bereits ausgearbeitete Prozeduren wieder eliminiert werden und durch rechtsgültige Regelungen ersetzt werden.
Dieser Prozess bedarf meist der Unterstützung eines Experten für Vertragsrecht, der eine genaue Abgrenzung zwischen mit der Satzung vereinbaren und nicht vereinbaren Regelungen vornehmen kann.
Deshalb empfiehlt es sich immer bereits vor einer Verabschiedung einer Geschäftsordnung, die Geschäftsordnung prüfen zu lassen von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht. Erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte für Vertragsrecht finden Sie schnell und einfach unter anwaltfinden.at.