Sind Teile einer Geschäftsordnung ungültig, weil sie den vorgegebenen Rahmen einer gültigen Satzung überschreiten, kann die Geschäftsordnung keine Rechtssicherheit und Transparenz für ein Gremium schaffen. Dabei müssen dann bereits ausgearbeitete Prozeduren wieder eliminiert werden und durch rechtsgültige Regelungen ersetzt werden.
Dieser Prozess bedarf meist der Unterstützung eines Experten für Vertragsrecht, der eine genaue Abgrenzung zwischen mit der Satzung vereinbaren und nicht vereinbaren Regelungen vornehmen kann.
Deshalb empfiehlt es sich immer bereits vor einer Verabschiedung einer Geschäftsordnung, die Geschäftsordnung prüfen zu lassen von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht. Erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte für Vertragsrecht finden Sie schnell und einfach unter anwaltfinden.at.