Eine Geschäftsordnung prüfen lassen – Warum macht das Sinn?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Eine funktionsfähige Geschäftsordnung muss an die spezifischen Bedürfnisse eines Kollegialorgans angepasst sein. Hierbei muss diese sowohl rechtssicher formuliert sein als auch mit der gültigen Satzung der Organisation in Einklang stehen.
Deshalb sollte man immer von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht eine vorkonzipierte Geschäftsordnung prüfen lassen. Dabei kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht beim Geschäftsordnung prüfen lassen die Regelungen auf ihre Eindeutigkeit und Konformität mit der Satzung hin überprüfen und ggf. auch Anpassungen vorschlagenden.
Dabei bekommt das Geschäftsordnung prüfen lassen deshalb besondere Bedeutung, weil eine Geschäftsordnung, die die Rahmenregelungen einer gültigen Satzung überschreitet, automatisch ungültig wird.
Inhaltsverzeichnis
- Eine Geschäftsordnung können sich die meisten Kollegialorgane selbst geben
- Eine Geschäftsordnung bedarf immer der Überprüfung der Vollständigkeit der Regelungen
- Ferner muss vor Verabschiedung einer Geschäftsordnung immer ein Abgleich der entwickelten Regelungen mit der Satzung der Organisation stattfinden
- Eine Geschäftsordnung braucht ferner rechtssichere und eindeutige Formulierungen
- Vor dem Inkrafttreten sollte man deshalb immer durch einen spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht eine Geschäftsordnung prüfen lassen.
Welche Regelungen darf eine Geschäftsordnung nicht enthalten?
Eine Geschäftsordnung muss immer die gültigen Regelungen einer bestehenden Satzung genügen und darf diese nicht überschreiten. Deshalb sind alle Inhalte einer Geschäftsordnung, die über die Rahmenbedingungen der Satzung hinausgehen immer ungültig.
Hierbei kann eine Geschäftsordnung z. B. nicht vorschreiben, dass eine Mitgliederversammlung eine Mindestanzahl von Teilnehmern ausweisen muss, wenn die Satzung eine andere Bestimmung enthält. Dabei wäre eine solche Regelung auch in dem Falle ungültig, wenn sie durch den Vorstand beschlossen wäre.
Außerdem darf eine Geschäftsordnung auch keine Rechte und Pflichten für einzelne Mitgliedern definieren, da dies der Satzung der Organisation vorbehalten bleibt.
Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht helfen beim Geschäftsordnung prüfen lassen?
In den meisten Fällen kann eine Geschäftsordnung vom betreffenden Kollegialorgan selbst erstellt werden für den eigenen Bereich. Jedoch sollte man von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht eine entworfene Geschäftsordnung prüfen lassen.
Hierbei kann dieser sicherstellen, dass die konzipierte Geschäftsordnung auch tatsächlich mit der gegebenen Satzung vereinbar ist. Dabei wird ein Jurist für Vertragsrecht im Detail überprüfen, ob bestimmte Inhalte der Geschäftsordnung den Rahmen der Satzung überschreiten und deshalb ungültig wären.
Hierbei kann ein spezialisierter Jurist für Vertragsrecht rechtsgültige Änderungen vorschlagen und bei der rechtskonformen Ausarbeitung der Inhalte beraten und unterstützen. Spezialisierte und geprüfte Anwälte für Vertragsrecht finden Sie einfach und unkompliziert auf anwaltfinden.at.
Fr. Mag. Sorgo, sowie auch ihre Angestellte waren sehr kompetent und freundlich.. immer wieder
Mag. Sudi hat mich mit guter und kompetenter Beratung sowie Umsetzung zu meiner vollsten [...]
Bei der Erstellung eines Kooperationsvertrages für mein Unternehmen war die Unterstützung von [...]
Frau Mag. FREIBERGER ist eine ausgezeichnete Anwältin, die in der schwierige Scheidung-Situation [...]
Beste Beratung und Kompetenz - kann ich nur
Ich kann dieses Unternehmen nur jedem empfehlen der ein rechtliches Problem hat, das ohne [...]
Dieser Anwalt kann man nur weiterempfehlen!
Frau MMag. Dr. Binder-Novak hat mich in einem schwierigen Scheidungsprozess mit Ihrer hohen [...]
Danke für das rasche persönliche Erstgespräch in Ihrer Kanzlei. Ich konnte in diesem Rahmen mein [...]
meine Erfahrungen waren sehr positive mit Mag. Wallner, seine Empfehlungen der weiteren [...]
Gute und kompetente
Sehr gut und Alle Prozesse vor Gericht gewonnen ,kann ich nur empfehlen
Ich habe mich an Herrn MMag. Steffen gewendet, bezüglich einer Mietvertragserstellung. Auf meine [...]
Sehr kompetent und lösungsorientiert konnte ein schneller und positiver Abschluss erzielt
Das gesamte Team der Kanzlei zeichnet sich durch außergewöhnliche Freundlichkeit, [...]
Die Abwicklung unserer Erbsache wurde durch Herrn MMag. Dr. Peter Kaser sehr professionell und [...]
Wir waren sehr Zufrieden
Sehr rasche Abwicklung, kompetente Beratung, verständnisvoll
Sie ist – ohne dass ich übertreibe – eine der besten Anwältinnen, die ich je gesehen habe. [...]
Einfühlsam und korrekt sowie sehr kompetent!
Warum ist das Geschäftsordnung prüfen lassen durch einen Spezialisten für Vertragsrecht so wichtig?
Sind Teile einer Geschäftsordnung ungültig, weil sie den vorgegebenen Rahmen einer gültigen Satzung überschreiten, kann die Geschäftsordnung keine Rechtssicherheit und Transparenz für ein Gremium schaffen. Dabei müssen dann bereits ausgearbeitete Prozeduren wieder eliminiert werden und durch rechtsgültige Regelungen ersetzt werden.
Dieser Prozess bedarf meist der Unterstützung eines Experten für Vertragsrecht, der eine genaue Abgrenzung zwischen mit der Satzung vereinbaren und nicht vereinbaren Regelungen vornehmen kann.
Deshalb empfiehlt es sich immer bereits vor einer Verabschiedung einer Geschäftsordnung, die Geschäftsordnung prüfen zu lassen von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht. Erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte für Vertragsrecht finden Sie schnell und einfach unter anwaltfinden.at.