Erbhof in Österreich - Wann ist ein Hof ein Erbhof?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wann ist ein Hof ein Erbhof? Ein Erbhof ist ein Hof, der mehr als 200 Jahre Familiengeschichte besitzt. Auch im Rahmen des Anerbenrechts spielt der Begriff Erbhof in Österreich eine wichtige Rolle, wobei der Begriff hier eine andere erbrechtliche Bedeutung hat.
Wie erfolgt die Feststellung eines Erbhofs und wann bekommt ein Bauernhof ein Erbhof-Schild? Wieso gibt es andere Regelungen für den Erbhof in Salzburg als für den Erbhof in Oberösterreich?
Der folgende Beitrag widmet sich dem Thema des Erbhofs in Österreich und erläutert dabei die Unterschiede und Kriterien für die Feststellung zum Erbhof. Sollten Sie hingegen ausführliche Informationen zum Anerbenrecht suchen, möchten wir Sie auf unseren Leitartikel verweisen.
Inhaltsverzeichnis
- Gemäß Erbrecht und Landesrecht bezeichnet der Begriff Erbhof unterschiedliche Rechtsverhalte.
- Beim Erbrecht spricht das Anerbenrecht von einem Erbhof, dessen Durchschnittsertrag aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ausreichend für die Erhaltung von 2 erwachsenen Personen ist, aber das Zwanzigfache nicht übersteigt.
- Rein forstwirtschaftliche Betriebe gelten laut Erbrecht nicht als Erbhöfe.
- Im Landesrecht bezeichnet man einen Hof, der mindestens 200 Jahre in direkter Linie im Besitz einer Familie ist und von ihr bewirtschaftete wird, als Erbhof; der Titel wird verliehen.
- Familien, die den Ehrentitel „Erbhof“ verliehen bekommen, erhalten eine Ehrenurkunde und ein Erbhof-Schild, welches sie sichtbar am Anwesen anbringen dürfen.
Was bedeutet Erbhof?
Der Begriff Erbhof wird auf unterschiedliche Weise gebraucht und kann demnach auch unterschiedliche rechtliche Aspekte meinen. Im Rahmen des Anerbenrechts hat der Begriff Erbhof eine erbrechtliche Bedeutung und stellt ein Sondererbrecht dar, welches die Zerschlagung von lebensfähigen landwirtschaftlichen Betrieben schützt.
Demgegenüber steht eine landesrechtliche Bedeutung mit einer Auszeichnung für einen Hof mit besonders langer Familiengeschichte.
Wann ist ein Hof ein Erbhof? – Der Begriff im Landesrecht
Die Bezeichnung Erbhof wird an Familien verliehen, die seit mehreren Generationen und mindestens 200 Jahre in direkter Linie im Besitz eines Hofes sind und diesen bewirtschaften. Sie haben somit das Recht die Ehrenbezeichnung Erbhof auf einer Tafel zu tragen.
Die verschiedenen Bundesländer haben Erbhofgesetze, in denen der Titel „Erbhof“ rechtlich geregelt ist. Der Titel muss vom Eigentümer selbst schriftlich beantragt werden.
Die Bezeichnung wird durch den Landesrat für Landwirtschaft verliehen, wobei die Erbhofbezeichnung kostenlos in Form einer Ehrenurkunde und einem Kupfer-Erbhof-Schild zur Verfügung gestellt wird.
Die Verleihung der Urkunde sowie die Überreichung der Erbhof-Tafel erfolgt im Rahmen der Bezirksversammlung des Bauernbundes. Welche Voraussetzungen müssen für die Verleihung erfüllt sein?
Bauernhöfe in Tirol, Salzburg und Oberösterreich erhalten den Ehrentitel Erbhof, wohingegen steirische diesen Titel nicht erhalten. Die Landesgesetzgebung ist hier anders.
Voraussetzungen für die Verleihung des Titels Erbhof
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Verleihung des Prädikats Erbhof erfüllt werden:
- Der Bauernhof muss mindestens 200 Jahre innerhalb derselben Familie ohne Unterbrechung in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad vererbt worden sein.
- Es muss sich um einen geschlossenen Hof handelt; d.h. das Anwesen muss genügend Ertrag für den Unterhalt der Familie gewährleisten.
- Der Eigentümer muss den Hof selbst bewohnen und bewirtschaften.
Herr Mag. Boecker hat mich juristisch in einem Nachbarschaftsstreit erfolgreich vertreten. Dieser [...]
Sehr kompetente, schnelle und fundierte Beratung. Wir würden jederzeit wieder mit einer [...]
Mag. Zach war sehr kompetent und hilfsbereit, hat sich viel Zeit genommen, und hat in meinem Fall [...]
Hilfe bei Testament Herr Tarabochia hat mich bei der Erstellung des Testaments beraten und [...]
Meine Erfahrungen sind sehr gut und ich würde ihn
Sehr kompetente und schnelle Beratung. Sehr hilfsbereit und offen für alles Fragen. Ich empfehle [...]
Mag. Tiefenbacher hat mich bei in einem Erbschaftsstreit äußerst professionell unterstützt. [...]
Frau Atzl, hat mich sehr super Unterstützt und dafür bin ich sehr dankbar ! Ich würde Sie immer [...]
Ich darf mich auf diesem Wege für die rasche und unkomplizierte Erledigung zum Verkauf unserer [...]
Herr Mag. Dominik Birringer hört genau zu und löst dann mein Problem so rasch er kann! Ein [...]
Sehr kompetent , klar und
Tolle Beratung und Unterstützung in jed
Herr Mag.Schulz war ein kompetenter Partner an meinet Seite.
Trotz vieler anderer Termine und Verpflichtungen wurde meine Vertretung übernommen und mit der [...]
Herr Mag. Steger hat mir geholfen, bei einem Anfangs ziemlich aussichtslosen Erbfall doch noch vor [...]
Ich kann Herrn Kattner und seine Anwaltskanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen! Herr Benedikt [...]
Vielen Dank an die Kanzlei Fr Dr Rettig-Strauss. Kann nur sagen, bin sehr zufrieden und in guten [...]
Alles zu unserer Zufriedenheit, vielen
Schnelle Terminvereinbarung. Erstgespräch telefonisch. Hab mich gut beraten gefüllt und mir [...]
Ich habe Herrn Mag. Walter Brunner im Zuge einer Erstanfrage vorab meine 2 juristischen [...]
Erbhof und Anerbenrecht – Der Begriff im Erbrecht
Im Erbrecht meint der Begriff Erbhof hingegen einen anderen Sachverhalt als im Landesgesetz. Das sogenannte Anerbenrecht ist ein bundesgesetzlich geregeltes Sondererbrecht für die bäuerliche Erbteilung, das in diesem Zusammenhang von einem Erbhof spricht. Hierbei spielt es keine Rolle, wie lang die Familie in Besitz des Hofes ist.
Das Anerbenrecht bezeichnet einen Erbhof als „eine Hofstelle mit einem land- und forstwirtschaftlichen versehenen Betrieb, der im Eigentum einer natürlichen Person, eines Ehepartners oder eines Elternteils und eines Kindes steht und mindestens einen zur angemessenen Erhaltung von zwei erwachsenen Personen ausreichenden jedoch das Zwanzigfache dieses Ausmaßes nicht übersteigenden Durchschnittsertrag hat“.
Rein forstwirtschaftliche Betriebe gelten nicht als Erbhöfe in Österreich. Treffen die Bedingungen auf den Hof zu, gilt für den Erbhof ein besonderes Erbrecht.
Was ist das Anerbenrecht für Erbhöfe?
Das Anerbenrecht wird im Anerbengesetz geregelt und von den Bundesländern entschieden. Für Kärnten und Tirol gibt es landesgesetzliche Sonderregelungen. Mit Ausnahme von Tirol kann das Anerbenrecht durch ein Testament umgangen werden.
Beim Anerbenrecht wird ein landwirtschaftliches Anwesen an einen einzigen von mehreren Erben vererbt, um die Zerschlagung lebensfähiger Bauernhöfe zu verhindern. Das Anerbenrecht ist eine Sondererbfolge, die den Hof an den Anerben vererbt, wobei der Hof getrennt vom restlichen Vermögen betrachtet wird.
Demnach kann der Hof nach der Höfeordnung an das älteste Kind vererbt werden. Aus einer Anzahl möglicher Erben wird der am besten geeigneten Anerben gewählt. Der Anerbe muss den restlichen Erben eine Abfindung zahlen (Übernahmepreis oder Nachtragserbteilung). Die Höhe der Abfindung wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt, wenn die Erben keine Einigung finden.
Für ausführliche Informationen zum Anerbenrecht möchten wir Sie gerne auf unseren Leitartikel zum Thema Anerbenrecht in Österreich verweisen. Sollten Sie einen Hof als Anerbe erben oder Miterbe sein, empfehlen wir Ihnen eine anwaltliche Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht.
Gesetzliche Erbfolge und Erbteilung der Erbhöfe
Wurde kein Testament hinterlegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall kann der Hof nur von einem Erben – dem Anerben – geerbt werden. Können sich die Erben nicht einigen, wird nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Rangordnung in § 3 des Anerbenrechts der Erbe gewählt.
Demnach werden Nachkommen mit einer lang- und forstwirtschaftlichen Ausbildung oder Nachkommen, die am Erbhof aufgewachsen sind, bevorzugt. Haben die Erben hingegen die gleichen Voraussetzungen, dann entscheidet das Alter.



