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Kollektivvertrag - Was ist in einem Kollektivvertrag geregelt?

Frau unterschreibt Kollektivvertrag

Was ist ein Kollektivvertrag in Österreich? Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und jährliche Lohnerhöhungen sind nicht gesetzlich garantiert, sondern werden zusammen mit anderen Regelungen jährlich in Kollektivverträgen von Gewerkschaften mit Arbeitgebern ausgehandelt. 

In einem Kollektivvertrag wird sowohl die Höhe als auch der Zahlungstermin für Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt. Wie gut die Konditionen des Kollektivvertrags sind, ist meist abhängig von der Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder einer Branche.   

Der folgende Artikel erklärt einfach, was ein Kollektivvertrag ist und was in einem Kollektivvertrag geregelt ist. Für verschiedene Branchen gibt es unterschiedliche Kollektivverträge, die bei der Wirtschaftskammer Österreich eingesehen werden können. 

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was ist der Kollektivvertrag in Österreich?

Ein Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die der Österreichische Gewerkschaftsbund jährlich für alle Arbeitnehmer einer bestimmten Branche mit der Wirtschaftskammer Österreich oder freiwilligen Arbeitgebern abschließt. 

Die Gewerkschaften in Österreich schließen jährlich über 450 Kollektivverträge ab. Die Vereinbarungen, die im Kollektivvertrag getroffen werden, haben besondere Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse innerhalb der jeweiligen Branche. 

Obschon der Kollektivvertrag individuelle Vereinbarungen treffen kann, dürfen die Regelungen nicht gegen Verfassungs-, Bundes- oder Landesgesetze oder erlassene Verordnungen verstoßen. Dienstverträge und Betriebsvereinbarungen müssen sich nach dem Kollektivvertrag richten und dürfen keine schlechteren Regelungen enthalten.

Welche Inhalte hat ein Kollektivvertrag?

In einem Kollektivvertrag werden wichtige Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses geregelt. Grundsätzlich sind bei Kollektivverträgen vor allem die Arbeits- und Entgeltregelungen (Mindestlöhne, Einstufung, Arbeitszeiten) die zentralen Punkte der Vereinbarungen. 

Nichtsdestotrotz regelt der Kollektivvertrag zahlreiche weitere Ansprüche, die nicht in Gesetzen stehen und weit über diese hinaus gehen. 

Im Gesetz werden beispielsweise keine Regelungen für Mindestgehälter oder für Urlaubs- und Weihnachtsgeld getroffen; diese Vereinbarungen sind dem Kollektivvertrag vorbehalten und müssen explizit verhandelt werden.  

 

Ein Kollektivvertrag beinhaltet beispielsweise folgende Aspekte:

  • Jährliche Lohnerhöhungen
  • Die wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten der Branche
  • Überstunden und deren Abgeltung und/oder die besondere Bezahlung für bestimmte   Arbeitszeiten (Schichtzulage, Nachtzuschlag, Wochenend- und Feiertagszuschlag)
  • Mindestlöhne und -gehälter nach Tätigkeitseinstufungen
  • Einstufung in ein Gehaltsschema und dienstzeitabhängige Gehaltsvorrückungen
  • Sonderzahlungen (Anspruch auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration)
  • Anspruch auf Aufwandsentschädigung
  • Arbeitszeitbestimmungen (Wochenendarbeitszeit, Überstunden, Nachtarbeit)
  • Zulagen, Zuschläge für Erschwernis, Gefahren etc.
  • Regelungen zu Dienstreisen mit Diäten und Kilometergeldern
  • Bezahlte Freistellungen bei persönlicher Dienstverhinderung
Hinweis

In Österreich gibt es keinen gesetzlich garantierten Mindestlohn, allerdings werden rechtsgültige Mindestlöhne der jeweiligen Branchen von Gewerkschaften ausgehandelt und in Kollektivverträgen festgelegt. Die kollektivvertraglichen Bestimmungen gelten für alle Arbeitnehmer der entsprechenden Branche.

Welche Vorteile hat ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag gewährleistet, dass gleiche Standards hinsichtlich der Lohnzahlungen und der Arbeitskonditionen für alle Arbeitnehmer einer Branche herrschen und verhindert, dass die Arbeitnehmer nachteilig gegeneinander ausgespielt werden. 

Außerdem sorgt ein Kollektivvertrag für ein Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und stellt sicher, dass die gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen einer Branche bestehen. 

Wie wird ein Kollektivvertrag abgeschlossen?

Ein Kollektivvertrag wird zwischen den kollektivvertragsbefähigten Körperschaften – den Gewerkschaften – und der Wirtschaftskammer in Österreich und freiwilligen Arbeitgebern für alle Arbeitnehmer einer Branche ausgehandelt. 

Der Kollektivvertrag stellt demnach eine Vereinbarung der jeweiligen Vertragsparteien dar, welche die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer einer Branche regelt. Die Verhandlungen müssen zwischen den Vertragspartnern geführt werden, um eine Einigung zu bestimmten Fragestellungen zu erzielen. 

Erfolgt keine Einigung zu jenen Fragen, ist der neue Kollektivvertrag noch nicht abgeschlossen. Er ist erst abgeschlossen, wenn eine Einigung zwischen den Verhandlungspartnern stattfand.

Welcher Kollektivvertrag ist für mich relevant und wo finde ich ihn?

Welcher Vertrag für Ihre Branche gilt, steht im Geltungsbereich des Kollektivvertrages. Hierbei wird meist zwischen fachlichen, räumlichen und persönlichen Geltungsbereichen unterschieden.

  • Fachlicher Geltungsbereich: Die Branche, für welche der Kollektivvertrag abgeschlossen ist.
  • Räumlicher Geltungsbereich: Die Bundesländer, für welche der Kollektivvertrag gilt.
  • Persönlicher Geltungsbereich: Die Personengruppe, für welche der Kollektivvertrag gilt.

Gemäß Arbeitsverfassungsgesetz muss der aktuell gültige Kollektivvertrag im Betrieb zur Einsicht ausliegen. Wo die Geschäftsführung den Kollektivvertrag auslegt, können Sie dem gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel entnehmen. Dem Dienstzettel kann man auch entnehmen, welcher Kollektivvertrag für Ihr Dienstverhältnis gilt. 

Tipp!

Sollten Sie Gewerkschaftsmitglied sein, dann erhalten Sie ein gedrucktes Formular ihres Kollektivvertrags bei ihrer Gewerkschaft. Außerdem sind alle Kollektivverträge Online bei der Wirtschaftskammer Österreich oder auf der Webseite Kollektivvertrag.at einsehbar.

Kann ich zwischen Kollektivverträgen wählen?

Es ist grundsätzlich nicht möglich, zwischen Kollektivverträgen zu wählen. Es ist gesetzlich festgelegt, welcher Kollektivvertrag für welchen Arbeitnehmer gilt. 

Jedes Unternehmen wird von der Wirtschaftskammer Österreich einem Fachverband oder Gremium zugeordnet, welche entscheidet, welcher Kollektivvertrag für das Dienstverhältnis anzuwenden ist. 

Die Arbeitnehmervertretung hat dabei kein Mitspracherecht und kann nur bei Missbrauch der Regelungen durch den Arbeitgeber durch ein behördliches Verfahren eingreifen.

Welcher Unterschied besteht zwischen den einzelnen Kollektivverträgen?

Die Zugehörigkeit des Kollektivvertrags richtet sich nach der Fachgruppenzugehörigkeit des Arbeitgebers bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Da sich Kollektivverträge auf die jeweiligen Branchen beziehen, können hier große Unterschiede zwischen den einzelnen Verträgen bestehen. 

Gewerkschaften mit einer hohen Anzahl an Mitgliedern können meist bessere und vorteilhaftere Konditionen aushandeln, da sie eine stärkere Verhandlungsposition einnehmen können. Kollektivverträge in der Industrie sind meist besser als Kollektivverträge im Gewerbe. 

Der Kollektivvertrag Metall beinhaltet demnach bessere Konditionen als der Kollektivvertrag Gastronomie. In den nächsten Abschnitten widmen wir uns den unterschiedlichen Konditionen von stark nachgefragten Kollektivverträgen.

Kollektivertrag Metall

Im Bereich Metall ist der Kollektivvertrag nochmals in Gewerbe und Industrie unterteilt. So legt der Kollektivvertrag für die Metallindustrie beispielsweise einen Mindestlohn bzw. ein Mindestgehalt von 1.848,08 € für einfache Tätigkeiten, 2.159,25 € bis 2.785,54 € für qualifizierte Fachkräfte und 3.192,58 € bis 6.206,88 € für hochqualifizierte Tätigkeiten fest. 

Seit 1.11.2017 beträgt die Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter und Ist-Gehälter 3,1%. Ferner sind SEG-Zulagen und Schichtzulagen geregelt. 

Die Arbeitszeit ist auf wöchentlich maximal 38,5 Stunden festgelegt und der Überstundenzuschlag beträgt 50% und zu bestimmten Zeiten 100%. Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration wird auf Basis des Bruttomonatsgehalts im Auszahlungsmonats bzw. des Novembergehalts berechnet. 

Beim Kollektivvertrag für das Metall-Gewerbe liegt der Unterschied insbesondere beim Mindestlohn/Mindestgehalt und der prozentualen Erhöhung der Kollektivvertrags- und Ist-Gehälter. 

Der Mindestgehalt liegt hier bei 1.393,15 € bis 1.593,56 € für einfache Tätigkeiten, 1.992,91 € bis 2.499,98 € für qualifizierte und 3.157,75 € bis 4.459,54 € für hochqualifizierte Tätigkeiten. Die Kollektivvertragserhöhung beträgt seit 1.1.2018 2,9 % und für Ist-Gehälter 1,33 % und 2,6 %.

Kollektivvertrag Gastronomie

Wie sehen die Regelungen im Kollektivvertrag für Kellner aus? Der Kollektivvertrag für die Gastronomie regelt auch den Mindestlohn und die Arbeitszeiten, wobei hier auch insbesondere Nachtzuschläge und Fremdsprachenzuschläge berücksichtigt werden.

Der Mindestlohn bzw. -gehalt beträgt für einfache Tätigkeiten 1.460 €, für qualifizierte Tätigkeiten von 1.480 € bis 1.500 € und hochqualifizierte Tätigkeiten 1.965 € bis 2.240 €. 

Laut Kollektivvertrag der Gastronomie beträgt die Erhöhung der KV-Gehälter 1,49 % seit dem 1.5.2017. Die Arbeitszeiten betragen wöchentlich 40 Stunden und der Überstundenzuschlag beträgt 50 %. Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration machen 230 % des kollektivvertraglichen Mindestmonatsgehalts und maximal das Zweifache des täglichen Gehalts aus. 

Weitere Hinweise zum Kollektivvertrag Gastronomie erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer unter dem folgenden Link.

Kollektivvertrag Handel

Der Kollektivvertrag für Handel sieht einen Mindestgehalt von 1.533 € (Ferialarbeitnehmer) bis 2.004€ für einfache Tätigkeiten, 1.738 € bis 3.169 € für qualifizierte Tätigkeiten und 2.658 € bis 4.497 € für hochqualifizierte Tätigkeiten vor. 

Die Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter beträgt 2,35 % bis 2,6 %, mindestens jedoch 40 € ab dem 1.1.2018. Die wöchentlichen Arbeitszeiten betragen 38,5 Stunden. Gemäß Kollektivvertrag für den Handel erhalten die Angestellten auch Zulagen und Zeitgutschriften bzw. 

Zuschläge für das Arbeiten währen der erweiterten Öffnungszeiten. Die Urlaubszuschüsse und die Weihnachtsremuneration werden auf Grundlage des Juni- bzw. Novembergehalts ermittelt.

Kollektivvertrag Bau

Der Kollektivvertrag für Bau (Gewerbe und Industrie) legt einen Mindestgehalt von 1.791 € bis 2.125€ für einfache Tätigkeiten, 2.724 € bis 3.880 € für qualifizierte Tätigkeiten und 5.473 € für hochqualifizierte Tätigkeiten fest. Die Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter beträgt 2,55 % ab dem 1.5.2020.

A1A2A3A4A5M1/P1M2/P2HP/OM
im 1. + 2. Jahr 1.791€2.125€2.724€3.880€5.473€3.179€ 3.383€3.754€

Die wöchentlichen Arbeitszeiten betragen 39 Stunden. Gemäß Kollektivvertrag für den Bau erhalten die Angestellten auch Schicht- und Erschwerniszulagen sowie Taggeld. Die Urlaubszuschüsse und die Weihnachtsremuneration werden auf Grundlage des Bruttogehalts im Auszahlungsmonat bzw. des Novembergehalts ermittelt.

Weitere Informationen zum Kollektivvertrag Bau erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich unter diesem Link.

Kollektivvertrag Architektur

Der Kollektivvertrag für Architektur bzw. Angestellte bei Architekten und Ingenieurkonsulenten legt einen Mindestgehalt von 1.622 € bis 1.716 € für einfache Tätigkeiten, 1.918 € bis 2.358 € für qualifizierte Tätigkeiten und 2.930 € bis 3.815 € für hochqualifizierte Tätigkeiten fest. Die Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter beträgt 2,5 % ab dem 1.1.2020. Die wöchentlichen Arbeitszeiten betragen 40 Stunden. Gemäß Kollektivvertrag für Architektur erhalten die Angestellten beispielsweise auch Erschwerniszulagen sowie Trennungsgeld. Die Urlaubszuschüsse und die Weihnachtsremuneration werden auf Grundlage des Bruttogehalts im Auszahlungsmonat bzw. des Novembergehalts ermittelt.

Berufsgruppe123456
Im 1. + 2. Jahr1.622€1.716€1.918€2.358€2.930€3.815€

Weitere Informationen zum Kollektivvertrag für Architektur bzw. Angestellte bei Architekten und Ingenieurkonsulenten erhalten Sie hier.

Kollektivvertrag Fahrschulen

Alle wichtigen Informationen zum Kollektivvertrag Fahrschulen bzw. Angestellte in Fahrschulen erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich unter diesem Link.

Der Kollektivvertrag für Fahrschulen bzw. Fahrschulangestellte legt für die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche verschiedene Mindestgehälter fest, wobei auch die Erhöhungen jeweils an die Tätigkeit angepasst sind. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche und Gehälter im 1. und 2. Jahr, die ab dem 1. Juli 2020 gelten.

Tätigkeit

 Mindestgehalt im 1. und 2. Jahr

    Erhöhung

Fahrschullehrer

       2.293,00 €

        1,78 %

Fahrlehrer mit Theorielehrberechtigung

       2.209,00 €

        1,84 %

Büroangestellter mit einfacher Tätigkeit

       1.834,00 €

        2,23 %

Büroangestellter mit schwieriger Tätigkeit

       1.854,00 €

        2,21 %

Gemäß Kollektivvertrag für Fahrschulen erhalten die Angestellten beispielsweise auch Leiter- und Theoriezulagen sowie Taggeld.

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