Einen Wohnungseigentumsvertrag kann man jedoch erst abschließen, wenn man bereits Eigentümer einer Wohnung ist. Dabei wird man erst Eigentümer einer Wohnung mit der Eintragung in das Grundbuch, was zumeist recht lange dauern kann.
Deshalb gibt es für Personen, die den Kaufvertrag bereits unterschrieben haben, aber noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, spezielle Schutzbestimmungen. Hingegen ist beim Kauf einer bereits bestehenden Eigentumswohnung von einem anderen Eigentümer nur ein Kaufvertrag notwendig.
Dabei wird dieser üblicherweise von einem Rechtsanwalt oder von einem Notar errichtet. Ferner empfiehlt sich immer auch eine Treuhandlösung. Hierbei wird der Kaufpreis solange treuhändisch hinterlegt, bis die lastenfreie Eintragung ins Grundbuch gesichert ist.