Besitzstörungsklage abwenden – Ist diese zu vermeiden?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wie kann man eine Besitzstörungsklage abwenden und was kann man gegen eine Besitzstörungsklage tun? Wer versehentlich auf einem Privatparkplatz falsch geparkt hat oder rechtswidrig ein Fahrzeug hat abschleppen lassen, kann eine Besitzstörungsklage erhalten. Die Kosten einer Besitzstörungsklage können hoch sein, allerdings gibt es auch Möglichkeiten eine Besitzstörungsklage abzuwenden.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie Sie eine Besitzstörungsklage abwenden können und ob Sie mit Schadenersatz bei einer Besitzstörungsklage rechnen müssen. Wie viel eine Besitzstörungsklage kostet, erfahren Sie hingen in unserem Leitartikel „Kosten der Besitzstörungsklage“.
Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzung der Besitzstörung ist, dass der Störer den rechtswidrigen Eingriff in fremde Besitzrechte erkennen konnte, ansonsten kann er die Besitzstörungsklage abwenden.
- Der Störer muss die Möglichkeit haben, die Ansprüche des Besitzers anzuerkennen. Andernfalls ist der Kläger kostenersatzpflichtig und die Klage kann abgewiesen werden.
- Für die Besitzstörungsklage ist eine 30-tägige Frist einzuhalten, ansonsten ist sie ungültig.
- Durch eine Unterlassungserklärung kann man die Besitzstörungsklage abwenden.
- Ob Sie eine Besitzstörungsklage abwenden können, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt klären.
Besitzstörung erkennen – Wann liegt eine Besitzstörung vor?
Wer den Besitz einer Sache eigenmächtig beeinträchtigt bzw. verletzt oder gänzlich entzieht, begeht eine Besitzstörung. Als Besitzer einer Sache gilt, wem die Sache gehört oder wer sie benutzen darf. Daher können auch Mieter, Pächter und Leasingnehmer Besitzer sein.
Hinweisschilder sind keine Voraussetzung für eine Besitzstörung, denn unter Umständen kann bereits eine Abschrägung im Bordstein auf eine Einfahrt hinweisen. Allerdings dienen Verbotsschilder als Beweis und erschweren dem Störer das Finden einer Ausrede.
Unerheblich ist dabei auch die Dauer und die Tageszeit der Störung, denn bereits ein kurzes Falschparken auf einem Privatparkplatz kann eine Besitzstörungsklage mit sich ziehen.
Voraussetzung für eine Besitzstörung ist, dass der Störer den rechtswidrigen Eingriff in die fremden Besitzrechte erkennen konnte. War ihm dies nicht ersichtlich, kann er die Besitzstörungsklage abwenden.
Abmahnung akzeptieren und Besitzstörungsklage abwenden?
Falschparken auf Privatparkplätzen kann teuer werden, da einer Besitzstörungsklage meist ein Anwaltsschreiben vorausgeht. Hierin wird meist der Ersatz für die Anwaltskosten, die Ausforschungsgebühren und der Aufwand für Unannehmlichkeiten des Besitzers in Rechnung gestellt. Doch muss vorab abgemahnt werden?
Es besteht keine Pflicht zur vorherigen Abmahnung/Unterlassungsaufforderung. Ein Anwaltsschreiben ist jedoch ein außergerichtliches Angebot zur Vermeidung eines teuren und aufwändigen Gerichtsprozesses. Unterzeichnet der Störer die Unterlassungserklärung und zahlt den Geldbetrag fristgerecht, kann er die Besitzstörungsklage abwenden und muss mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.
Lehnt der Störer die Unterlassungsaufforderung ab, muss er mit einer Besitzstörungsklage rechnen, die teurer als die Abmahnung/Unterlassungsaufforderung ist.
Nachdem die Erstberatung trotz eines begrenzten Zeitfensters , sehr informativ und kompetent [...]
Herr Mag. Unterleithner ist nicht nur fachlich äußerst kompetent und sehr erfahren, sondern hat [...]
Sehr freundliche und empathische Beratung. Regelmäßige klare Informationen über den jeweils [...]
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Jederzeit gerne wider
Hr. Wagner hat mich sehr kompetent beraten, alle Schriftstück terminlich korrekt eingehalten. Wir [...]
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Kompetent, kämpferisch, viel Geduld ( mit mir) und am Ende das beste für mich erreicht. Vielen [...]
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Frau Dr. Weisert erledigte alle Kommunikation, Anfragen etc. mit meiner Rechtsschutzversicherung. [...]
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Unterlassungsaufforderung nicht erhalten? – Besitzstörungsklage abwenden!
Obwohl keine Pflicht zur Abmahnung/Unterlassungsaufforderung besteht, so muss der Kläger vor Einbringung der Besitzstörungsklage dem Falschparker/Störer die Möglichkeit bieten, die Ansprüche anzuerkennen, um dadurch das Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Der Störer muss die Möglichkeit haben, die Ansprüche des Besitzers, anzuerkennen. Andernfalls ist der Kläger kostenersatzpflichtig.
Räumt der Kläger dem Störer jene Möglichkeit nicht ein, ist er kostenersatzpflichtig, wenn der Beklagte/Störer den Anspruch im Rahmen der ersten Gerichtsverhandlung anerkennt. Denn dadurch wäre die Einleitung des Gerichtsprozesses nicht notwendig gewesen.
Konnte der Störer die Besitzstörungsklage abwenden, weil er seine Rechte nicht eingeräumt bekam, muss der Kläger nicht nur seine eigenen Anwaltskosten, sondern auch die des Störers übernehmen.
Gebühr bezahlt, aber Unterlassungsaufforderung nicht abgegeben?
Angenommen Sie geben die Unterlassungserklärung nicht ab, zahlen aber die geforderte Gebühr. In diesem Fall kann der Besitzer nach wie vor eine Unterlassung von Ihnen fordern und diese einklagen, denn es besteht Wiederholungsgefahr. Wer die Besitzstörungsklage abwenden möchte, muss zumindest die Unterlassungserklärung abgeben.
Gibt man diese nicht ab und der Besitzer reicht die Besitzstörungsklage ein, muss man bei einem verlorenen Prozess weitere Kosten und Gerichtsgebühren zahlen.
Unterlassungserklärung abgegeben, aber Gebühr nicht gezahlt?
Wer eine Unterlassungserklärung fristgerecht abgibt, aber die geforderte Gebühr nicht zahlt, muss ebenfalls mit einer Besitzstörungsklage rechnen. Allerdings beschränkt sich die Klage auf die Einforderung der Abmahnkosten und eine Unterlassung wird nicht erneut gefordert, da durch die bisher unterzeichnete Unterlassungsaufforderung im Rahmen der Besitzstörungsklage keine Wiederholungsgefahr mehr droht.
Anwalt die Unterlassungserklärung prüfen lassen und Besitzstörungsklage abwenden
Sie haben eine Besitzstörungsklage oder Unterlassungsaufforderung erhalten? Dann sollten Sie diese von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder Sachrecht prüfen lassen. Bei Unterlassungserklärungen handelt es sich um einen verbindlichen Vertrag, den Sie nicht voreilig unterzeichnen sollten. Deswegen ist eine anwaltliche Prüfung empfehlenswert, da die Formulierungen nicht immer zulässig sind.
Handelt es sich um rechtswidrige Formulierungen oder unangemessene Zahlungsforderungen, können Sie die Besitzstörungsklage abwenden. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Unterlassungsaufforderung zulässig ist und prüft dabei auch die Angemessenheit der geforderten Beträge.
Frist nicht eingehalten – Besitzstörungsklage abwenden!
Die Frist für die Besitzstörungsklage ist äußerst kurz, daher kann es passieren, dass der Besitzer die Klage zu spät einreicht. Er hat lediglich 30 Tage nach Kenntnis der Störung und der Identität des Störers Zeit, die Besitzstörungsklage beim Bezirksgericht einzureichen. In der Regel beginnt die Frist mit der Kenntnis der Halterauskunft. Ist die Frist für die Besitzstörungsklage allerdings verstrichen, kann man die Besitzstörungsklage abwenden.
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Besitzstörungsklage mit einer Besitzstörungsklage abwenden
Wurde Ihr Fahrzeug als Falschparker auf einem Privatparkplatz abgeschleppt und Sie haben zusätzlich eine Besitzstörungsklage erhalten, können Sie gegebenenfalls selbst Ansprüche geltend machen. Demnach können Sie gegebenenfalls eine Besitzstörungsklage abwenden, indem Sie selbst eine Besitzstörungsklage einreichen.
Das Abschleppen eines fremden Fahrzeugs von einem Privatparkplatz gilt in der Regel als unzulässige Selbsthilfe und kann daher als Besitzstörung eingestuft werden. Der Besitzer muss zunächst zumutbare Erkundigungen zur Identität des Lenkers einholen und ihn informieren, sodass er das Fahrzeug selbst entfernen kann.
Ein Zettel an der Windschutzscheibe ist nicht ausreichend. Selbsthilfe ist nur dann zulässig, wenn staatliche Hilfe zu spät käme und ein unwiederbringlicher Schaden drohen würde. Unwiederbringlich ist der Schaden, wenn der Besitzer in seiner Person, seinem Vermögen oder seinen Rechten schwerwiegend beeinträchtigt wird, sodass der Schaden nicht mehr behoben werden kann.
Haben Sie als Lenker/Halter keine schriftliche Verständigung erhalten, das Fahrzeug selbst zu entfernen und werden die Grenzen der Selbsthilfe vom Besitzer nicht eingehalten, können Sie die Besitzstörungsklage mit einer Besitzstörungsklage abwenden. Gegebenenfalls kann eine Einigung gefunden oder ein gerichtlicher Vergleich erzielt werden.
Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.
Was tun, wenn man die Besitzstörungsklage nicht abwenden kann?
Damit Sie keine Frist verpassen, sollten Sie möglichst zeitnah einen Anwalt kontaktieren, um Ihre Situation zu besprechen. Unter Umständen können Sie die Besitzstörungsklage abwenden, da die Ansprüche der Gegenseite nicht gerechtfertigt sind.
Je früher man den Anwalt kontaktiert, desto eher kann man die Besitzstörungsklage abwenden und einen Vergleich aushandeln. In einigen Fällen kann auch die Unterlassungsaufforderung abgegeben werden, ohne dass die geforderte Gebühr gezahlt werden muss. Ein Anwalt kann Ihnen bei den Verhandlungen mit der Gegenseite zur Seite stehen und den bestmöglichen Ausgang für Sie erzielen. Wer die Besitzstörungsklage abwenden kann, spart hohe Kosten.
Die Halter-Lenker-Problematik als Möglichkeit die Besitzstörungsklage abzuwenden
Obschon der Fahrzeughalter nicht der Lenker war, ist er dennoch Adressat für eine Besitzstörungsklage. Allerdings haben Gerichtsurteile festgelegt, dass ein Halter, der nicht Lenker war, nicht belangt werden kann. Nach den Bestimmungen des KFG sollte der Halter jedoch im Rahmen seiner Halterpflicht Abhilfe schaffen können.
Daher zahlt im Schadensfall die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters, selbst wenn ein anderer Lenker dafür verantwortlich war. Daher kann vom Halter auch Abhilfe bei Besitzstörung erwartet werden.
Demnach muss der im Besitz Gestörte den Fahrzeughalter auffordern, den Lenker bekannt zu geben.
Hierbei hat er unterschiedliche Möglichkeiten auf das Schreiben zu reagieren:
- Der Fahrzeughalter antwortet nicht.
- Der Fahrzeughalter antwortet und erklärt, dass er selbst gefahren sei.
- Der Fahrzeughalter antwortet, dass er selbst gefahren sei und gibt eine Unterlassungserklärung ab.
- Der Fahrzeughalter gibt den Lenker bekannt.
- Der Lenker antwortet direkt.
- Der Lenker antwortet und gibt eine Unterlassungserklärung ab.
Der Erkundigungspflicht muss innerhalb einer Frist von 8 bis 14 Tagen nachgekommen werden, da die Klage ansonsten nicht mehr möglich ist. Gibt der Halter jedoch einen falschen Lenker an oder behauptet, er wüsste nicht, wer das Auto gefahren sei, kann er die Besitzstörungsklage abwenden. Der Halter ist als Partei weder wahrheits- noch auskunftspflichtig.
Wird gegen einen nicht schuldigen Lenker geklagt, wird die Besitzstörungsklage abgewiesen. Der richtige Lenker kann somit nicht erneut beklagt werden, da die 30-tägige Frist abgelaufen ist. Obwohl dies eine Option ist, wie man eine Besitzstörungsklage abwenden kann, empfehlen wir die Rücksprache mit einem Rechtsexperten, da Falschaussagen je nach Situation gegebenenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Sind Hinweis und Zahlungsaufforderungen an der Windschutzscheibe zulässig?
Häufig passiert es, dass der Lenker einen Hinweis an der Windschutzscheibe erhält, dass er auf einem Privatparkplatz geparkt habe und eine Gebühr zahlen solle. Handelt es sich hierbei um eine Besitzstörungsklage oder eine Unterlassungserklärung?
Wie kann man eine Besitzstörungsklage abwenden oder vermeiden? Grundsätzlich gilt ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht als Besitzstörungsklage oder Unterlassungsaufforderung. Die Klage muss beim Bezirksgericht eingereicht werden und die Unterlassungsaufforderung ist dem Halter des Fahrzeugs schriftlich zuzusenden.
Wurde tatsächlich der Besitzt einer Person gestört, so hat diese zunächst die Identität des Lenkers zu ermitteln und ihn über die Störung zu informieren. Sollte der Lenker nicht reagieren, kann die Besitzstörungsklage bei Gericht eingereicht werden.
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Muss man Zahlungsaufforderungen nachkommen?
Doch wie sieht es nun mit der Zahlungsaufforderung an der Windschutzscheibe aus? Muss ich die Gebühr auf das Privatkonto des Besitzers überweisen und wie kann ich die Besitzstörungsklage abwenden bzw. vermeiden?
Nein, obwohl Sie den Besitz gestört haben, hat der Besitzer in diesem Fall keinen Anspruch auf die von ihm festgelegte Gebühr. Der Zettel an der Windschutzscheibe gilt nicht. Was kann man gegen eine Besitzstörungsklage tun? Bezahlt man die verlangte Gebühr, deckt man möglicherweise Kosten, die man nicht hätte decken müssen.
Vor allem deswegen, weil nichtbehördliche Hinweise an der Windschutzscheibe oft keine Tragkraft haben. Unternimmt man hingegen gar nichts, droht möglicherweise eine Besitzstörungsklage, sofern der Besitzer diese innerhalb von 30 Tagen einreicht. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, um sich beraten zu lassen.
Besitzer reicht Besitzstörungsklage ein – Womit muss man rechnen?
Reicht der Besitzer die Besitzstörungsklage ein, erzielt er dadurch, dass eine Wiederholungsgefahr der Besitzstörung vermieden wird. Das heißt, dass Sie in Zukunft nicht mehr auf dem Parkplatz parken dürfen. Eine Gebühr erhält er allerdings nicht. Im Rahmen der Besitzstörungsklage kann er keinen Schadenersatz geltend machen, da diese Ansprüche in einem separaten Verfahren verhandelt werden müssen.
Eine Gebühr für die Besitzstörungsklage wird aber dann fällig, wenn der Besitzer sich von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vor Gericht vertreten lässt. Dann muss der Störer die Kosten des Rechtsanwalts übernehmen, wenn er den Prozess verliert. Bezogen auf unser Fallbeispiel können die Kosten des Rechtsanwalts daher höher ausfallen als die geforderte Gebühr. Allerdings haben Zettel bzw. nichtbehördliche Hinweise an der Windschutzscheibe nur selten Gewicht und reichen in der Regel nicht aus.
Grundsätzlich wird Besitzern eine behördliche Halteranfrage sowie eine anschließende schriftliche Verständigung des Störers empfohlen. Im Rahmen des Anschreibens erhält der Störer eine schriftliche Unterlassungsaufforderung.
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Sachrecht ausführlich beraten, um beim Abwenden einer Besitzstörungsklage die richtigen Schritte einzuleiten.
Besitzstörungsklage abwenden – Was kann man tun?
Bezogen auf unser obiges Fallbeispiel sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren, um die Besitzstörungsklage abzuwenden. Um das Risiko einer Besitzstörungsklage und den damit einhergehenden hohen Kosten zu vermeiden, können Sie dem Besitzer einen gerichtlichen Vergleich anbieten, für welchen eine geringere Gebühr anfällt.
In einem gerichtlichen Vergleich verpflichten Sie sich, in Zukunft nicht mehr ohne Zustimmung des Besitzers auf dem Privatparkplatz zu parken. Allerdings steht es dem Besitzer frei, dieses Angebot anzunehmen oder nicht. Der Besitzer kann dann eine Klage einreichen, allerdings können Sie diese Besitzstörungsklage abwenden und erhalten bestenfalls die Kosten für Ihren Anwalt vom Gegner erstattet.
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertreten, um die Besitzstörungsklage abzuwenden und die Kosten ersetzt zu bekommen.
Wann kann man eine Besitzstörungsklage abwenden? – kurze Zusammenfassung
Was kann man gegen eine Besitzstörungsklage tun? Im Folgenden möchten wir Ihnen noch einmal überblicksartig alle Möglichkeiten nennen, wie Sie eine Besitzstörungsklage abwenden können. Für eine eingehende Betrachtung Ihrer persönlichen Situation und eine Prüfung, ob die Besitzstörungsklage abzuwenden ist, empfehlen wir jedoch die Konsultation eines Rechtsanwalts für Sachrecht.
- Die Besitzstörungsklage kann abgewendet werden, wenn die Voraussetzungen der Besitzstörung nicht gegeben sind. Dem Störer muss erkennbar sein, dass es sich um einen rechtswidrigen Eingriff in fremde Besitzerechte handelt, allerdings sind Hinweisschilder nicht zwingend notwendig.
- Durch das Abgeben einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der geforderten Gebühr kann man die Besitzstörungsklage abwenden.
- Zahlt der Störer die Gebühr, aber unterzeichnet er keine Unterlassungserklärung, kann der Besitzer nach wie vor Klage einreichen und die Unterlassung fordern.
- Wird eine Unterlassungserklärung abgeben, aber die Gebühr nicht gezahlt, kann der Kläger trotzdem gerichtlich vorgehen.
- Ist die 30-tägige Frist für die Besitzstörungsklage abgelaufen, ist die Klage ungültig.
- Der Kläger muss vor Einbringung der Besitzerstörungsklage dem Störer die Möglichkeit geben, die Ansprüche anzuerkennen und das Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bleibt dies aus, ist der Kläger kostenersatzpflichtig.
- Eine Abmahnung/Unterlassungserklärung kann rechtswidrige Formulierungen und unangemessene Forderungen enthalten, wodurch man die Besitzstörungsklage abwenden kann. Lassen Sie das Schreiben von einem Anwalt prüfen!
- Durch einen gerichtlichen Vergleich kann man eine Besitzstörungsklage abwenden.
- Der Störer hat selbst einen Anspruch auf eine Besitzstörungsklage (z.B. bei rechtswidrigem Abschleppen des Fahrzeugs vom Privatparkplatz) und kann die Besitzstörungsklage durch eine eigene Besitzstörungsklage abwenden oder einen Vergleich aushandeln.
- Der Halter ist weder wahrheits- noch auskunftsverpflichtet und hat daher falsche Angaben zum Lenker gemacht, wodurch die Klage zurückgezogen werden muss. Da Falschaussagen unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen haben können, ist diese Option unbedingt mit einem Anwalt abzuklären.