In Bezug auf Immobilien- und Baurecht stehe ich Ihnen bei Fragen zur Errichtung von Mietverträgen sowie bei auftretenden Fragen oder Streitigkeiten bezüglich Rechten und Pflichten im laufenden Mietverhältnis zur Seite. Dies schließt Themen wie Mietzins, Betriebskosten, Erhaltung und Umbau ein. Auch die Beendigung von Mietverträgen und die Abwehr oder Betreibung von Forderungen gehören zu meinen Tätigkeitsbereichen.
Im Rahmen von Transaktionen/M&A und Joint Ventures unterstütze ich Unternehmen bei der Ausgestaltung von Verträgen, der Durchführung von Unternehmensübernahmen sowie bei der Gestaltung und Umsetzung von Joint-Venture-Vereinbarungen.
Meine Expertise erstreckt sich ebenfalls auf die Projektentwicklung, wo ich Sie bei der rechtlichen Ausgestaltung und Umsetzung von Projekten unterstütze.
Im Bereich Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht berate ich umfassend zu Fragen der Gründung, Geschäftsführung, Gesellschafterversammlungen und anderen unternehmensrechtlichen Angelegenheiten.
Auch grenzüberschreitende Angelegenheiten fallen in meinen Zuständigkeitsbereich, und ich stehe Ihnen bei internationalen rechtlichen Fragestellungen zur Seite.
Kontaktieren Sie mich, um Ihr Anliegen ausführlich in meiner Kanzlei zu besprechen. Gerne nutze ich meine langjährige Erfahrung und Fachkenntnisse, um optimale Lösungen für Ihre spezifischen Anforderungen zu finden.