Bei der GmbH-Gründung müssen im Gesellschaftsvertrag die Höhe des Stammkapitals und die von den Gesellschaftern als Einlage geleisteten Beträge (Stammeinlage) festgehalten werden. Optional können auch die Angriffsrechte bezüglich der Geschäftsanteile im Gesellschaftsvertrag schriftlich festgehalten werden.
Ein Gesellschafter kann unter gewissen Voraussetzungen die Anteile einer GmbH verkaufen oder übertragen. Allerdings bedarf es in Österreich bei der Übertragung der GmbH-Anteile einer notariellen Beurkundung.
In einem GmbH-Gesellschaftsvertrag kann festgelegt werden, dass man den GmbH-Anteil nur verkaufen kann, wenn die Gesellschaft oder die Gesellschafterversammlung zustimmt.
Dies bezeichnet man als Vinkulierung, welche im Verlauf des Artikels noch genauer erläutert wird. Geschäftsanteile können vererbt werden, allerdings kann der Gesellschaftsvertrag auch veranlassen, dass der Geschäftsanteil eingezogen wird (Kaduzierung).
Sollten Sie GmbH-Anteile kaufen oder verkaufen wollen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Rechtsanwalts für Gesellschaftsrecht. Unsere Rechtsexperten beraten Sie gerne ausführlich.