Einen Versicherungsvertrag prüfen lassen – Warum ist das wichtig?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Ein Versicherungssvertrag stellt meist eine langfristige vertragliche Bindung zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer dar. Dabei wird ein Risiko versichert, das im Schadensfall vom Versicherer durch eine Zahlung ausgeglichen werden soll.
Hierbei unterliegt jeder Versicherungsvertrag den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, weshalb man einen Versicherungsvertrag prüfen lassen sollte von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht.
Dabei wird ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht einerseits prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen beim Versicherungsvertrag eingehalten wurden und er wird seinen Mandanten zu den verschiedenen Vertragsbestandteilen beraten.
Inhaltsverzeichnis
- Beim Versicherungsvertrag prüfen lassen muss eine Einhaltung aller Regelungen aus dem Versicherungsvertragsgesetz geklärt werden
- Ferner hilft das Versicherungssvertrag prüfen lassen auch dabei, zu klären, welche Gefahren konkret versichert sind und für welche ein Leistungsausschluss vorgesehen ist
- Dabei bietet korrekter Versicherungsvertrag über das Versicherungsvertrag prüfen lassen auch eine gute Absicherung gegen spätere Rechtsstreitigkeiten.
- Ein Anwalt für Vertragsrecht wird beim Versicherungssvertrag prüfen lassen auch beratend tätig und klärt z. B. über evtl. Anpassungsmöglichkeiten auf.
Was beinhaltet der Versicherungsschutz beim Versicherungsvertrag?
Das vom Versicherer im Versicherungsvertrag übernommene versicherte Risiko bezeichnet man als Versicherungsschutz. Dabei meint dieses den Schutz des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person vor versicherten Gefahren.
Hierbei sind versicherte Gefahren die Ereignisse, deren Eintreten vertragsgemäß einen wichtigen Bestandteil des Versicherungsfalls darstellen. Hierbei ist der Versicherer aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet, die versicherte Gefahr zu tragen gegen Zahlung einer Schadensprämie.
Hierbei ist das versicherungstechnische Risiko des Versicherers immer die Gefahr und die Möglichkeit, dass die Zahl oder der Umfang der Schäden das Ausmaß überschreiten, das der Prämienberechnung zugrunde liegt. Jedoch ist der Versicherungsschutz immer ausgeschlossen, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder wenn eine vorsätzliche Verletzung von Obliegenheiten vorliegt.
Was ist die gesetzliche Anzeigepflicht beim Abschluss des Versicherungsvertrages?
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages ist ein Versicherungsnehmer verpflichtet, alle ihm bekannten Umstände, die für die mögliche und zu versichernde Gefahr erheblich sind, beim Versicherer anzuzeigen.
Dabei muss diese Auskunft immer vollständig als auch richtig sein. Außerdem muss der Versicherungsnehmer neue Umstände für die Gefahr, die er nach Antragstellung aber noch vor Annahme durch den Versicherer entdeckt, ergänzen.
Hierbei soll durch diese Anzeigepflicht des Verscherungsnehmers dem Versicherer eine sichere Einschätzung des übernommenen Risikos möglich gemacht werden bei Vertragsabschluss.
EXCELLENT. An excellent professional. Very efficient. We are happy with the quality of the service, [...]
Frau Atzl, hat mich sehr super Unterstützt und dafür bin ich sehr dankbar ! Ich würde Sie immer [...]
Von Beginn an haben die Kommunikation und Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Moser und seinem Team [...]
Sehr kompetent ,und verständlich
Gute Kommunikation, verständnisvoll, diskret.
DIE Kanzlei. Sehr
Sehr freundliche und äußerst kompetente Beratung. Frau Magister Schuhmeister hat sich viel Zeit [...]
Frau Mag. Skokanitsch hat mich in einer sehr schwierigen rechtlichen Angelegenheit vertreten, und [...]
Trotz vieler anderer Termine und Verpflichtungen wurde meine Vertretung übernommen und mit der [...]
Kompetent, Verlässlich . Sympatisch. Man fühlt sich gut aufgehoben. Könnte mir keine bessere [...]
Sehr nette und kompetente Anwältin, geht auf das Problem sofort ein und gibt präzise, [...]
Ich bin äußerst zufrieden mit der Beratung! Frau Mag. Sorgo hat sich viel Zeit genommen, alles [...]
Sehr freundlicher und kompetenter Anwalt, der alle anfallenden Fragen meinerseits stets zeitnah [...]
Ich habe Frau Krüger als sehr kompetente und angenehme Person wahrgenommen, die mich in meinem [...]
Sehr kompetente, schnelle und fundierte Beratung. Wir würden jederzeit wieder mit einer [...]
Wir haben eine ziemlich komplexe Firmenstruktur mit internationalen Zusammenhang aufgestellt. Frau [...]
Meine persönliche Erfahrung mit ihr im Arbeitsrecht war wirklich sehr gut. Was mir besonders [...]
Super schnelle Bearbeitung, freundlicher Service. Erstattung der Versicherungsleistung erfolgt [...]
Frau Mag.ª Barbara Eisschill, LL.M., hat uns bei der gerichtlichen Durchsetzung der [...]
Äußerst kompetent, sehr nett und vor allem bestmögliche Informationen, Erklärungen und [...]
Wann werden Leistungen des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag fällig?
Eine Leistung des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag wird erst dann fällig, wenn der er sich über die Sach- und Rechtslage des Schadens ein umfassendes Bild machen konnte. Deshalb wird vor der Beendigung eines Sachverständigengutachtens auch keine Fälligkeit eintreten. Allerdings kann ein Versicherungsnehmer schon vor Fälligkeit der Leistung gff. Abschlagszahlungen einfordern, in Höhe eines Betrages, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens leisten muss.
Ferner kann eine Fälligkeit der Leistung auch unabhängig von einer Beendigung des Sachverständigenverfahrens ein. Hierbei ist dies der Fall, wenn ein Versicherungsnehmer nach mindestens 2 Monaten nach Forderung einer Geldleistung eine Erklärung verlangt, warum das Verfahren noch nicht abgeschlossen wurde. Dabei ist die Zahlung dann fällig, wenn der Versicherer nicht innerhalb eines Monats diese Erklärung beibringt.
Warum sollte man von einem Anwalt für Vertragsrecht einen Versicherungsvertrag prüfen lassen?
Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann beim Versicherungsvertrag prüfen lassen gewährleisten, dass alle wichtigen Vertragsinhalte in den Vertrag eingearbeitet wurden und dass diese eindeutig und rechtssicher formuliert werden. Außerdem kann er auch den Versicherungsnehmer beraten zu optimierenden Anpassungsmöglichkeiten.
Ferner kann ein Anwalt für Vertragsrecht auch dabei helfen, Unklarheiten bzgl. des versicherten Risikos aufzuklären. Zusätzlich wird er beim Versicherungsvertrag prüfen lassen natürlich sicherstellen, dass alle relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, eingehalten werden.



