Syndikatsvertrag erstellen lassen – Worauf kommt es an?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Ein Syndikatsvertrag versteht sich als privatrechtlicher Vertrag zwischen Gesellschaftern, der zumeist ein abgestimmtes Abstimmungsverhalten in einer Gesellschaft regelt. Hierbei spricht man von einer sogenannten Stimmbindung in der Syndikatsvertrag Definition.
Jedoch können Syndikatsverträge im Gesellschaftsrecht darüber hinaus auch Finanzierungsregelungen der Gesellschaft oder Regelungen zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen enthalten.
Dabei begründet die Syndikatsvertrag Bedeutung immer ein Dauerschuldverhältnis zwischen den Vertragsparteien. Deshalb sollte man auch durch einen spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht einen Syndikatsvertrag erstellen lassen.
Inhaltsverzeichnis
- Ein Syndikatsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Gesellschaftern
- Dabei ist ein Syndikatsvertrag vertraulich und bindet nur die Vertragspartner, im Gegensatz zu einem Gesellschaftsvertrag
- Durch den Syndikatsvertrag werden zumeist einheitliche Stimmabgaben vereinbart, es können jedoch auch Vorkaufsrechte für Gesellschaftsanteile und andere Prozesse geregelt werden.
- Generell empfiehlt es sich, durch einen spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht einen Syndikatsvertrag erstellen zu lassen. Dabei gewährleistet dieser eine optimale und rechtssichere Anpassung an die individuellen Gestaltungswünsche der Vertragspartner.
Warum sollte man von einem Anwalt für Vertragsrecht einen Syndikatsvertrag erstellen lassen?
Grundsätzlich sind für die Syndikatsvertrag Form keine besonderen formalen Voraussetzungen zu erfüllen und kann von den Vertragspartnern auch selbst aufgesetzt werden. Hierbei ist nur dann ein Syndikatsvertrag Notariatsakt notwendig, wenn Aufgriffs- oder Vorkaufsrechte an Geschäftsanteilen eingeräumt werden sollen.
Dabei braucht es beim Syndikatsvertrag die notarielle Beurkundung als Voraussetzung für seine Rechtswirksamkeit. Jedoch braucht es beim Syndikatsvertrag erstellen lassen grundsätzlich nicht die Einbindung eines Anwalts für Vertragsrecht.
Hierbei finden sich auch im Internet Syndikatsvertrag Beispiele in Form von Syndikatsvertrag Mustern. Allerdings können diese Vorlagen zumeist den individuellen Sachverhalt nicht zufriedenstellend regeln und sie können auch fehlerhaft sein. Deshalb ist es immer empfehlenswert, die Beratung und Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Vertragsrecht beim Syndikatsvertrag erstellen lassen in Anspruch zu nehmen.
Hierbei kann ein Experte für Vertragsrecht die gewünschten Regelungen optimal auf den individuellen Sachverhalt anpassen und ein rechtssicheres Vertragsdokument liefern. Schnell und einfach finden Sie einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht auf anwaltfinden.at.
Kompetent, umfassend und
Fr. Mag. Spiegl-Rafler ist eine äußerst kompetente Anwältin, die mich bestens begleitet, beraten [...]
Guter Anwalt Herr Angeler hat mich in einem Verlassenschaftsverfahren sehr gut beraten und [...]
Mag. Zach war sehr kompetent und hilfsbereit, hat sich viel Zeit genommen, und hat in meinem Fall [...]
Frau Atzl, hat mich sehr super Unterstützt und dafür bin ich sehr dankbar ! Ich würde Sie immer [...]
Ich habe Herrn Mag. Walter Brunner im Zuge einer Erstanfrage vorab meine 2 juristischen [...]
Frau Mag. Skokanitsch hat mich in einer sehr schwierigen rechtlichen Angelegenheit vertreten, und [...]
Zufrieden, Flexibilität,freundlich,
Es hat alles tadellos
Kompetente Unterstützung, rechtlich als auch mental, sehr einfühlsame
Sehr kompetente, schnelle und fundierte Beratung. Wir würden jederzeit wieder mit einer [...]
Ich bin äußerst zufrieden mit der Beratung! Frau Mag. Sorgo hat sich viel Zeit genommen, alles [...]
Frau MMag. Dr. Binder-Novak hat mich in einem schwierigen Scheidungsprozess mit Ihrer hohen [...]
Sehr kompetent. War jeden Cent
Trotz vieler anderer Termine und Verpflichtungen wurde meine Vertretung übernommen und mit der [...]
Menschlich. Praktische
Hilfe bei Testament Herr Tarabochia hat mich bei der Erstellung des Testaments beraten und [...]
Nachdem wir ein äußerst schwieriges Verfahren gewonnen haben, möchten wir uns herzlich für die [...]
Dr. Duschel hat mich bereits 2x vertreten in Anleger - Betrug - Angelegenheiten. Beide male voller [...]
Frau Mag. Krüger hat mich persönlich und einfühlsam Betreut. Ich bekam einen raschen Termin, da [...]
Was kann in einem Syndikatsvertrag geregelt werden?
Der Schwerpunkt des Inhalts eines Syndikatsvertrages liegt zumeist auf Stimmbindungsabreden zwischen Gesellschaftern einer Gesellschaft. Allerdings werden die Syndikatsvertrag Inhalte meistens um weitere Regelungen erweitert.
Hierbei werden oft auch Sonderrechte sowie Nominierungs- und Entsenderechte für Gesellschaftsorgane und Aufgriffs- oder Optionsrechte für Gesellschaftsanteile vereinbart. Hierbei sind solche Ergänzungen zulässig und damit auch wirksam. Jedoch dürfen bestimmte Grenzen zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht überschritten werden. Deshalb wird hier im Zweifelsfall ein Gericht eine Auslegung Syndikatsvertrag vornehmen.
Dabei wird ein Syndikatsvertrag nicht nur bei Gesellschaftern einer GmbH häufig abgeschlossen, sondern auch als Syndikatsvertrag Aktiengesellschaft, der sich jedoch zumeist Aktionärsvereinbarung nennt.
Wie wirkt ein Syndikatsvertrag gegenüber der Gesellschaft und dem Gesellschaftsvertrag?
Der Syndikatsvertrag hat grundsätzlich nur eine bindende Wirkung gegenüber den Vertragspartnern des Syndikatsvertrages und nicht gegenüber der Gesellschaft, die die diese tätig sind. Dabei ergibt sich dies daraus, dass ein Syndikatsvertrag kein Bestandteil der Satzung einer Gesellschaft ist und nur eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Gesellschaftern darstellt.
Deshalb sind entgegen den Stimmabreden abgegebene Stimmen eines Gesellschafters auch gegenüber der Gesellschaft wirksam, können jedoch Schadenersatzansprüche aus dem Syndikatsvertrag auslösen gegenüber den anderen beteiligten Gesellschaftern.
Welche wichtigen rechtlichen Unterschiede gibt es zwischen dem Syndikatsvertrag und dem Gesellschaftsvertrag?
Ein Syndikatsvertrag kann immer nur als Ergänzung zu den öffentlich einsehbaren Gesellschaftsverträgen abgeschlossen werden. Hierbei regelt der Syndikatsvertrag die rechtlichen Beziehungen zwischen einigen oder allen Gesellschaftern vertraulich in Ergänzung zum bestehenden Gesellschaftsvertrag. Außerdem unterliegt der Syndikatsvertrag nicht einer Kontrolle durch ein Firmenbuchgericht und er hat auch nur sehr geringe Formvorschriften.



