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Der Insolvenzantrag – Wie stelle ich einen Insolvenzantrag?

Geschäftsmann hat leere Taschen und meldet Insolvenzantrag

Einen Insolvenzantrag muss man immer dann stellen, wenn man als Unternehmen oder auch Privatperson zahlungsunfähig geworden ist. Dabei ist bei Unternehmen auch eine Überschuldung ein Grund für einen Insolvenzantrag. 

Hierbei wird durch einen Insolvenzantrag ein Insolvenzverfahren eingeleitet, welches dem Schuldner einen Weg aus seiner Schuldenkrise bieten soll und auch die Gläubiger schützen soll. Deshalb wollen wir in diesem Beitrag alle wichtigen Aspekte zum Insolvenzantrag stellen zusammentragen und dabei auch wichtige Fragen beantworten , wie z. B. :

Was ist ein Insolvenzantrag? Wo ist der Insolvenzantrag zu stellen? Welche Unterlagen zum Insolvenzantrag? Wie lange dauert es bis ein Insolvenzantrag eröffnet wird? Was muss man tun um Privatinsolvenz zu beantragen? Was prüft das Insolvenzgericht? 

Inhaltsverzeichnis

Wie ist ein Insolvenzantrag definiert?

Bei einem  Insolvenzantrag handelt es sich um einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, der bei einem Insolvenzgericht gestellt werden muss. Dabei kann ein Insolvenzverfahren erst eröffnet werden, wenn ein Insolvenzantrag gestellt wurde.

Hierbei besteht für einen Insolvenzantrag kein Formzwang, deshalb kann ein Insolvenzantrag sowohl schriftlich gestellt werden oder in der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden.

Wann kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Generell kann ein Insolvenzantrag nur erfolgreich gestellt werden wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. Dabei sind bei Unternehmen sowohl Zahlungsfähigkeit als auch Überschuldung regelmäßig ein anerkannter Grund für eine Insolvenz. Hierbei muss ein Unternehmen innerhalb von 3 Wochen, nachdem der Grund bekannt ist, den Insolvenzantrag selber stellen.

Für den Fall, dass dies unterbleibt, macht sich ein Unternehmen als Kapitalgesellschaft (z.B. AG oder GmbH)  der Insolvenzverschleppung strafbar. 

Hingegen haften  Einzelunternehmer oder Personengesellschaften  mit dem Privatvermögen. Deshalb gibt es für sie dieser Tatbestand nicht, weil sie keine am operativen Tagesgeschäft unbeteiligten Eigentümer gefährden könnten.

Außerdem sind auch Insolvenzgläubiger zur Stellung eines Insolvenzantrages über den Schuldner berechtigt. Für den Fall, dass ein Insolvenzgläubiger den Antrag auf Insolvenz stellt, muss er nachweisen, dass er eine offene Forderung gegen den Schuldner hat. 

Außerdem kann er nachweisen, dass ein Insolvenzgrund vorliegt, weil bereits eine fruchtlose Pfändung oder eine Mitteilung des Schuldners über die Einstellung der Zahlung erfolgt ist.

Der Insolvenzantrag bei einem Privatkonkurs

Für den Fall, dass eine natürliche Person, die kein Unternehmer ist, in die Zahlungsunfähigkeit gerät, so kann man seit 1995 auch in Österreich eine Privatinsolvenz beantragen. Hierbei nennt sich das gerichtliche Insolvenzverfahren Schuldenregulierungsverfahren. 

Dabei hat dieses Verfahren zum Ziel, eine zahlungsunfähige natürliche Person von ihren Schulden zu befreien und ihr so die Chance zu geben, einen schuldenfreien Neuanfang wahrnehmen zu können.

Hierbei zielen alle Entschuldungsmaßnahmen im Rahmen des Schuldenregulierungsverfahrens darauf ab, dass der Schuldner einen Teil seiner Schulden in Form von Ratenzahlungen begleicht und ihm dafür ein weiterer Teil der Schulden erlassen wird. 

Dabei ist nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens ein Schuldner in der Regel nach spätestens 7 Jahren schuldenfrei.

Der Ablauf nach dem Insolvenzantrag

Dabei  gehen einem Insolvenzantrag meist  Sanierungsbemühungen voraus und es wird auch versucht, einen außergerichtlichen Ausgleich mit den Gläubigern zu erreichen. Für den Fall, dass diese Bemühungen scheitern, muss dann ein gerichtliches Verfahren angestoßen werden über die Einreichung des Insolvenzantrages.

Hierbei wird bei einer Insolvenz eines Unternehmens, nachdem der Antrag auf das Insolvenzverfahren gestellt wurde, ein  Insolvenzverwalter eingesetzt.  

Dabei wird dieser in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen die Geschicke der Firma lenken und entscheidet so auch über das weitere Schicksal des Unternehmens. Hingegen wird bei einer Privatinsolvenz häufig auf den Einsatz eines Insolvenzverwalters verzichtet und das Gericht nimmt dessen Aufgaben selbst wahr. 

Dabei ist ein Insolvenzverfahren immer in drei Abschnitte unterteilt:

  • Der Insolvenzantrag und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Der Berichts- und Prüfungstermin vor Gericht
  • Die Abwicklung und die Beendigung des Insolvenzverfahrens

Der Insolvenzantrag und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Für den Fall, dass der Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht gestellt wurde, wird vom Insolvenzrichter ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.

Dabei prüft dieser bei der Insolvenz eines Unternehmens die wirtschaftliche und rechtliche Situation und sorgt dafür, dass der Betrieb weitergeführt wird, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist.

Hierbei können dann trotz der drohenden Insolvenz die Arbeitsplätze zunächst erhalten werden. Außerdem kann ein Unternehmen auch Insolvenzausfallgeld beantragen, um die Personalkosten bis zu drei Monaten zu decken.  Dabei kann oft schon während dieser Phase eine Sanierung eingeleitet werden.

Ferner wird der Insolvenzverwalter das Unternehmen prüfen und ein Gutachten über die Sanierungsmöglichkeiten und die Betriebsfortführung erstellen.

Allerdings müssen für eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch noch genügend liquide Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sein. Für den Fall, dass diese Mittel nicht erwirtschaftet werden, wird das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt. Dabei wird dann ein Verkauf oder eine Verwertung des Unternehmens angestrengt.

Das Schuldenregulierungsverfahren bei einem Privatkonkurs

Auch bei einem Privatkonkurs ist der Ablauf nach dem Insolvenzantrag ähnlich. Hierbei wird jedoch immer eine Entschuldung des Schuldners angestrebt und es wird eben häufig auch kein Insolvenzverwalter eingesetzt.

Wie stelle ich den Insolvenzantrag richtig?

Um einen Insolvenzantrag richtig stellen zu können, muss man zwischen der Insolvenz eines Unternehmens und der Privatinsolvenz unterscheiden.

Der Insolvenzantrag bei der Insolvenz eines Unternehmens

Für den Fall, dass ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, gibt es neben den Fristen und dem richtigen Antragsteller auch einige formelle Anforderungen zu erfüllen. Dabei müssen auf jeden Fall die Gründe für die Insolvenz nachvollziehbar und auch schlüssig dargelegt werden.  

Hierbei kommt dem Gläubigerverzeichnis eine besondere Bedeutung zu, in dem alle offenen Forderungen einzutragen sind.  Dabei empfiehlt es sich, einige Forderungen besonders kenntlich zu machen:

  • die wertmäßig höchsten Forderungen,
  • die wertmäßig höchsten gesicherten Forderungen,
  • Forderungen der Finanzverwaltung,
  • Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialversicherungen und
  • Forderungen aus der betrieblichen Altersversorgung.  

Außerdem sollte ein Insolvenzantrag folgende Angaben enthalten:

  • Informationen zur Bilanzsumme,
  • Informationen zu den Umsatzerlösen und
  • Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer des vergangenen Geschäftsjahres.

Ferner sollten dem Insolvenzantrag noch folgende Dokumente beigefügt werden:

  • ein aktuelles Vermögensverzeichnis als Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva
  • ein Schuldnerverzeichnis mit allen Anschriften, der Forderungshöhe und dem Forderungsgrund
  • Einschätzungen dazu, ob der Betrieb fortgeführt werden kann
  • Angaben zum Tätigkeitsbereich des Unternehmens
  • Informationen zur aktuellen Anzahl der Mitarbeiter
  • Einschätzung bestehender Sanierungsaussichten

Der Insolvenzantrag bei einem Privatkonkurs

Für den Fall, dass man als  Schuldner die Privatinsolvenz beantragen will, muss man zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern durchführen. Dabei muss dieser erst gescheitert sein, bevor man einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen kann. 

Dabei ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen regelmäßigen Wohnsitz hat. Hierbei muss dann beim Insolvenzgericht ein Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden sowie auch ein Antrag auf ein Restschuldbefreiungsverfahren. 

Allerdings sind bei der Antragstellung eine Vielfalt von Angaben zur finanziellen Situation und dem Vermögen notwendig.  Dabei empfiehlt es sich dringend, diese Angaben nur mithilfe einer Schuldnerberatung oder der Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Insolvenzrecht zu machen. Außerdem muss auch bei einer Privatinsolvenz gewährleistet sein, dass noch ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.

Wie kann ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht bei einem Insolvenzantrag helfen?

Eine Insolvenz ist sowohl für ein Unternehmen als auch für eine Privatperson eine einschneidende Entwicklung bei der man weitere Fehler in der Schuldenkrise unbedingt vermeiden sollte.

Deshalb empfiehlt es sich immer, frühzeitig bereits einen spezialisierten Anwalt für Insolvenzrecht in den eigenen Fall einzubinden. Dabei kann dieser die individuelle Lage prüfen und ggf. auch versuchen, einen außergerichtlichen Ausgleich mit den Gläubigern zu erreichen. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, kann er seinen Mandanten bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens unterstützen und dabei sowohl wichtige Angaben im Insolvenzantrag überprüfen und die bürokratischen Abwicklungen übernehmen. 

Dabei wird ein erfahrener Jurist für Insolvenzrecht alle anstehenden Fristen im Auge behalten und auch die formale Richtigkeit des Verfahrens stets im Blick haben. 

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