Einen Bauvertrag widerrufen kann man grundsätzlich immer innerhalb einer zweiwöchigen Widerrufsfrist, die einen Bauvertrag Rücktritt jederzeit für beide Vertragsparteien möglich macht. Dabei können jedoch ggf. Zusatzkosten anfallen, falls die Bauarbeiten schon begonnen haben.
Hingegen ist eine normale Bauvertrag Kündigung aus verschiedensten Gründen möglich, die jedoch im Bauvertrag individuell vereinbart sein müssen. Ferner kann auch ein Bauvertrag Vertragsrücktritt während des laufenden Projektes angestrebt werden, wenn eine Vertragswidrigkeit vorliegt, für die eine gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit vorgesehen ist.
Hierbei ist jeder Vertragspartner nach § 918 ABGB berechtigt, vom Bauvertrag zurückzutreten, wenn der andere Vertragsteil seine Leistung nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort oder auf die vereinbarte Weise erbringt. Dabei spielen in der Praxis Terminverzögerungen und Schlechterfüllung die Hauptrolle.
Jedoch sollte man in einem solchen Falle immer die Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Vertragsrecht in Anspruch nehmen, den Sie schnell und einfach in unserem Anwaltsverzeichnis finden können.