Diskriminierung & Gleichbehandlung im Job – Was ist verboten am Arbeitsplatz?
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist kein Randthema, sondern betrifft viele Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen in Österreich ganz konkret. Ob bei der Bewerbung, beim Gehalt, bei Beförderungen oder bei der Kündigung – Benachteiligungen aufgrund persönlicher Merkmale sind gesetzlich streng geregelt. Gleichzeitig herrscht in der Praxis oft Unsicherheit darüber, was erlaubt ist, wo Diskriminierung beginnt und welche Rechte Betroffene tatsächlich haben.
Dieser Ratgeber erklärt verständlich und praxisnah, wann eine Diskriminierung im Job vorliegt, welche gesetzlichen Grundlagen in Österreich gelten und wie du dich als Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber:in richtig verhältst.
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Anwaltfinden Redaktion
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- Diskriminierung im Job ist in Österreich gesetzlich verboten.
- Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) schützt Arbeitnehmer:innen umfassend.
- Diskriminierung kann direkt oder indirekt erfolgen.
- Geschützt sind u. a. Geschlecht, Alter, Religion, ethnische Zugehörigkeit und sexuelle Orientierung.
- Das Verbot gilt bereits im Bewerbungsverfahren.
- Auch Belästigung und sexuelle Belästigung zählen als Diskriminierung.
- Betroffene haben Anspruch auf Schadenersatz.
- Arbeitgeber müssen aktiv für Gleichbehandlung sorgen.
- Fristen sind kurz – rasches Handeln ist entscheidend.
Was bedeutet Diskriminierung im Arbeitsrecht?
Im arbeitsrechtlichen Kontext bedeutet Diskriminierung, dass eine Person ohne sachliche Rechtfertigung schlechter behandelt wird als andere, allein aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale. Das österreichische Arbeitsrecht verfolgt dabei ein klares Ziel: Chancengleichheit und Fairness im Berufsleben. Diskriminierung kann viele Formen annehmen. Sie reicht von offensichtlichen Benachteiligungen, etwa einer Absage wegen des Alters – bis hin zu subtileren Formen, wie strukturell schlechteren Aufstiegschancen oder ungleichen Gehältern.
Wichtig ist: Nicht jede Ungleichbehandlung ist automatisch diskriminierend. Entscheidend ist, ob es eine objektive, sachlich gerechtfertigte Begründung gibt oder ob ein geschütztes Merkmal ausschlaggebend war.
Rechtliche Grundlagen der Gleichbehandlung in Österreich
Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Es setzt europäische Antidiskriminierungsrichtlinien um und gilt für große Teile der Arbeitswelt.
Daneben spielen auch andere Gesetze eine Rolle, etwa:
- das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)
- das Angestelltengesetz (AngG)
- das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)
Das Gleichbehandlungsgesetz unterscheidet mehrere Schutzbereiche, insbesondere:
- Gleichbehandlung von Frauen und Männern
- Schutz vor Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung
Die Regelungen gelten für private und öffentliche Arbeitgeber, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Welche Diskriminierungsmerkmale sind geschützt?
Das Gesetz schützt Arbeitnehmer:innen vor Benachteiligung insbesondere aufgrund folgender Merkmale:
Geschlecht
Dazu zählen auch Schwangerschaft, Elternschaft und geschlechtliche Identität. Ungleiche Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist ein klassisches Beispiel.
Alter
Sowohl jüngere als auch ältere Arbeitnehmer:innen sind geschützt. Altersgrenzen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig.
Religion oder Weltanschauung
Religiöse Überzeugungen dürfen im Arbeitsverhältnis grundsätzlich keine Nachteile verursachen, solange betriebliche Abläufe nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
Ethnische Zugehörigkeit
Herkunft, Hautfarbe oder Staatsangehörigkeit dürfen keine Rolle bei Einstellung, Bezahlung oder Karriere spielen.
Sexuelle Orientierung
Benachteiligungen aufgrund sexueller Identität oder Orientierung sind ausdrücklich verboten.
Wann liegt eine verbotene Diskriminierung vor?
Man unterscheidet mehrere Formen:
Direkte Diskriminierung
Eine Person wird offensichtlich schlechter behandelt, etwa wenn eine Bewerberin wegen ihres Geschlechts abgelehnt wird.
Indirekte Diskriminierung
Eine scheinbar neutrale Regel benachteiligt bestimmte Gruppen besonders stark, ohne sachliche Rechtfertigung.
Belästigung
Unerwünschtes Verhalten, das die Würde einer Person verletzt, gilt ebenfalls als Diskriminierung.
Sexuelle Belästigung
Jede Form unerwünschter sexueller Annäherung oder Bemerkung ist gesetzlich untersagt.
Viele Arbeitnehmer:innen glauben, sie müssten eine Diskriminierung vollständig beweisen. Das stimmt so nicht. Im österreichischen Arbeitsrecht reicht es aus, glaubhaft zu machen, dass eine Benachteiligung aufgrund eines geschützten Merkmals erfolgt sein könnte.
Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass sachliche Gründe für die unterschiedliche Behandlung vorlagen. Genau diese Beweislastumkehr ist ein zentrales Schutzinstrument des Gleichbehandlungsgesetzes – und in der Praxis oft entscheidend für den Erfolg eines Verfahrens.
Praxisbeispiele aus dem Arbeitsalltag
Ein Unternehmen schreibt eine Stelle „für junge, dynamische Mitarbeiter“ aus. Ältere Bewerber:innen werden systematisch ausgeschlossen. Das stellt eine unzulässige Altersdiskriminierung dar.
Oder: Eine Mitarbeiterin kehrt aus der Karenz zurück und erhält plötzlich weniger verantwortungsvolle Aufgaben. Auch das kann eine verbotene Benachteiligung aufgrund des Geschlechts sein. Solche Fälle zeigen, dass Diskriminierung oft nicht offen ausgesprochen, sondern indirekt umgesetzt wird.
Rechte von Arbeitnehmer:innen bei Diskriminierung
Betroffene haben mehrere Möglichkeiten:
- Anspruch auf Schadenersatz (materiell und immateriell)
- Beschwerde bei der Gleichbehandlungskommission
- Geltendmachung von Ansprüchen vor dem Arbeits- und Sozialgericht
Wichtig: Es gelten kurze Fristen, oft nur wenige Monate. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seiner Ansprüche. Weitere Infos findest du auch im Ratgeberbereich zu Arbeitnehmerrechte und Kündigungsschutz auf anwaltfinden.at.
Pflichten von Arbeitgebern
Arbeitgeber müssen nicht nur Diskriminierung unterlassen, sondern auch präventiv handeln. Dazu gehören:
- klare interne Richtlinien
- Schulungen
- rasches Eingreifen bei Beschwerden
Unternehmen haften auch für diskriminierendes Verhalten von Führungskräften oder Kolleg:innen, wenn sie nichts dagegen unternehmen.
Schritt-für-Schritt: Was tun bei Diskriminierung?
Zunächst sollte der Vorfall dokumentiert werden. Gespräche, E-Mails und Zeugenaussagen sind wertvolle Beweise. Danach empfiehlt sich ein klärendes Gespräch oder eine formelle Beschwerde.
Bleibt das erfolglos, kann rechtlicher Beistand helfen, die nächsten Schritte korrekt zu setzen.
Checkliste: So gehst du richtig vor
- Vorfälle schriftlich festhalten
- Fristen prüfen
- Beweise sichern
- Beratung einholen
- Rechtliche Schritte prüfen
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Viele Betroffene zögern zu lange oder sprechen das Problem nie an. Auch Arbeitgeber unterschätzen oft, wie schnell gut gemeinte Entscheidungen rechtlich problematisch werden können. Frühzeitige Beratung verhindert langwierige und teure Verfahren.
Wann wird ein auf Diskriminierung spezialisierter Anwalt benötigt?
Ein auf Diskriminierung und Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt ist immer dann sinnvoll, wenn Unsicherheit darüber besteht, ob eine Benachteiligung rechtlich relevant ist oder wenn Gespräche mit dem Arbeitgeber keine Lösung bringen. Besonders wichtig wird juristische Unterstützung, sobald Fristen zu laufen beginnen, eine Kündigung im Raum steht oder ein Schadenersatzanspruch durchgesetzt werden soll.
Auch im Bewerbungsverfahren oder bei subtilen Formen der Diskriminierung – etwa durch strukturelle Benachteiligung, indirekte Ausschlusskriterien oder wiederholte Benachteiligungen – ist eine rechtliche Einschätzung entscheidend. Ein spezialisierter Anwalt kann beurteilen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Beweise richtig einordnen und eine strategisch sinnvolle Vorgehensweise empfehlen.
Für Arbeitgeber ist anwaltliche Beratung ebenfalls ratsam, um interne Abläufe rechtssicher zu gestalten, Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und kostenintensive Verfahren zu vermeiden.
FAQ: Diskriminierung & Gleichbehandlung
Jede ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund geschützter Merkmale.
Ja, der Schutz beginnt bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrags.
Je nach Anspruch oft nur wenige Monate – schnelles Handeln ist entscheidend.
Eine anonyme Beschwerde ist möglich, rechtliche Schritte erfordern jedoch Offenlegung.
Je nach Fall Schadenersatz für finanzielle Nachteile und persönliche Beeinträchtigung.
- Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) § Zentrale gesetzliche Grundlage zum Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben in Österreich.
- Gleichbehandlungskommission & Gleichbehandlungsanwaltschaft § Offizielle Stelle für Beratung, Schlichtung und rechtliche Informationen bei Diskriminierungsfällen.
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft & Arbeitsrecht § Überblick über arbeitsrechtliche Regelungen und Arbeitnehmer:innenschutz.


