Sie sind Anwalt?

Was Sie über den Gesellschaftsvertrag und dessen Errichtung wissen sollten

Dr. Gabriella Peterfy LL kanzlei 1060

Was sollte ich alles bei der Gesellschaftsgründung vertraglich festhalten? Was heißt überhaupt Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Und welche Fallstricke können bei der Vertragserstellung eines Gesellschaftsvertrages entstehen? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen die Vertragsrechtsexpertin und Rechtsanwältin Frau Dr. Gabriella Peterfy im Gespräch.

anwaltfinden.at: Frau Dr. Gabriella Peterfy, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview nehmen! Könnten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Meine Anwaltskanzlei, mit Sitz in Wien, berät Sie vor allem in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ich vertrete natürlich Interessen vor Gericht wie auch außergerichtlich. Was in meiner Tätigkeit als Anwältin wesentlich ist, ist die Kommunikation mit dem Klienten damit man die bestmögliche und wirtschaftlich sinnvollste Lösung finden kann. 

Das ist auch immer der Knackpunkt, denn eine maßgeschneiderte Lösung kann man nur durch eine ausführliche Erörterung und umfassende Rechtsberatung des Sachverhalts finden.

anwaltfinden.at: Gibt es ein Lebensmotto, welches auch in Ihrem Beruf Anwendung findet?

Lebensmottos gibt es viele, aber auf die juristische Tätigkeit ist wohl das prägnanteste, dass es für jedes Problem eine Lösung gibt. Viele Klienten kommen in meine Kanzlei, weil Sie rechtliche Probleme oder Vorstellungen haben; hierbei versuche ich selbstverständlich stets einen Lösungsweg zu finden, welcher eben auch wirtschaftlich für denjenigen passend ist.

anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Rechtsanwältin für Gesellschaftsrecht wie auch für Vertragsrecht, welches mit vielen anderen Rechtsbereichen stets im Zusammenhang steht. Was fasziniert Sie an dieser Thematik?

Das Vertragsrecht ist an sich ein Rechtsgebiet, das in jedem Lebensbereich eine Rolle spielt. Da ist es egal, ob Sie eine Gesellschaft gründen oder verkaufen wollen, eine Immobilie kaufen oder verkaufen oder einen Liefervertrag abschließen möchten. 

Genau das macht das Vertragsrecht spannend, interessant und auch lebendig. Es gibt hier viele Gestaltungsmöglichkeiten, Optionen und Darstellungsformen; das heißt es ist keineswegs ein eingefahrenes Rechtsgebiet, so würde ich meinen.

anwaltfinden.at: Was sind aus Ihrer Sicht die häufigsten Fehler bzw. Probleme im Zusammenhang mit Vertragserstellungen?

Der häufigste Fehler liegt in der unklaren Vertragsformulierung! Dann können sich am Ende des Tages Unstimmigkeiten ergeben, was wiederum dazu führt, dass es im schlimmsten Fall vor Gericht geklärt werden muss, weil man eben gewisse Punkte nicht bedacht hat oder es von der jeweiligen Partei komplett anders verstanden wurde.

anwaltfinden.at: Wieso sollte man besonders im Vertragsrecht auf die fachkompetente Meinung eines Anwaltes zurückgreifen?

Der Anwalt kann dann doch gewisse Punkte aufzeigen, die zu Konflikten führen könnten; diese sollten schon bei der Vertragsgestaltungen berücksichtigt werden. Man muss eigentlich vom worst-case-Szenario ausgehen und von dort zurückdenken, welche Gefahren sich ergeben und wie diese vermieden werden können. Die Frage, die man sich immer stellen sollte, ist: „Was ist zu tun, wenn…?“ 

anwaltfinden.at: Wir möchten heute mit Ihnen über die Gesellschaftsgründung und die damit verbundene vertragliche Festlegung sprechen. Was versteht man überhaupt unter einem Gesellschaftsvertrag?

Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, der bei der Gründung einer Gesellschaft die Verhältnisse der Gesellschafter untereinander regeln sollte bzw. regelt.

anwaltfinden.at: Gesellschaft „mit beschränkter Haftung“ – was heißt das?

Hier ist die Abkürzung immer die GmbH, das ist eine sogenannte Kapitalgesellschaft. Sie ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, das bedeutet, dass die GmbH selbst klagen, geklagt werden, Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann. Die GmbH hat ein eigenes Stammkapital, welches als Vermögen der Gesellschaft fungiert, mit der sie überhaupt erst existieren kann. Die einzelnen Gesellschafter leisten eben auf dieses Stammkapital die Stammeinlagen: der Gesellschafteranteil. 

Es haftet grundsätzlich – und deswegen heißt es „mit beschränkter Haftung“ – nur die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Es gibt grundsätzlich keine direkte bzw. persönliche Haftung der Gesellschafter, diese haften nur dafür, dass sie den im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Anteil im Stammkapital einzahlen müssen.

anwaltfinden.at: Was muss ein Gesellschaftsvertrag alles enthalten? Welche Mindestangaben sind erforderlich?

Zwingend erforderlich ist die Anführung der Firma, das heißt die Firmenbezeichnung. Dies kann eine Namensfirma, eine Sachfirma oder auch eine Fantasiebezeichnung sein, es können aber keine täuschenden Zusätze, wie etwa Markenbezeichnungen, angegeben werden.

Zwingend ist auch der Sitz der Gesellschaft anzugeben, der Rechtsformzusatz, es muss somit „GmbH“, „GesmbH“ oder “Gesellschaft mbH“ danebenstehen, damit man ableiten kann, um welche Gesellschaftsform es sich überhaupt handelt.

Als Nächstes der Unternehmensgegenstand bzw. die Beschreibung der Tätigkeit; dazu wird meist das Gewerbe herangezogen, damit man weiß, womit sich die Gesellschaft beschäftigt.

Dann sind die Angaben zu Stammkapital und die Stammeinlage dringend erforderlich. Das Stammkapital ist nominell 35.000,– Euro, außer es handelt sich um eine sogenannte gründungsprivilegierte GmbH, bei dieser wären es 10.000,– Euro. Jedenfalls muss die Hälfte eingezahlt werden – bei 35.000,– Euro, somit 17.500,– Euro, bei 10.000,– Euro, somit 5.000,– Euro, wobei man bei der gründungsprivilegierten GmbH innerhalb von 10 Jahren, ab Eintragung ins Firmenbuch, auf die 35.000,– Euro, aufstocken muss, das heißt es ist nur eine vorübergehende Privilegierung.

Die Höhe der Stammeinlagen stellt jenen Betrag dar, den jeder Gesellschafter auf das Stammkapital zu leisten hat. Bei der Stammeinlage gibt es eine Mindesteinlage von 70 Euro, d.h. wenn sich jemand in irgendeiner Form beteiligen will, muss die Stammeinlage zumindest 70 Euro betragen.

anwaltfinden.at: Was sollte im Vertrag außerdem geregelt werden?

Hierzu gibt es ganz Vieles und auch Wesentliches, was individuell im Gesellschaftsvertrag geregelt werden kann. Sehr sinnvoll ist die Dauer der Gesellschaft zu bestimmen. Gründe ich eine GmbH auf eine bestimmte Zeit, wie etwa auf 5 oder 10 Jahre, oder auf unbestimmte Zeit? Weiters kann auch das Geschäftsjahr der GmbH festgelegt werden. 

Soll es das Kalenderjahr sein oder ein davon abweichendes Wirtschaftsjahr? Ganz wesentlich wäre auch die Regelung von Geschäftsführung und Vertretung, da man einen oder mehrere Geschäftsführer haben kann. Sind mehrere Geschäftsführer zuständig, spricht man stets von einer gemeinsamen Geschäftsführung- und Vertretungsbefugnis; einer kann nicht ohne den anderen. Im Gesellschaftsvertrag kann auch eine andere Regelung vorgesehen werden.

Dann gibt es auch noch die Überlegung, einen Aufsichtsrat einzuführen. Dieser ist ab einer bestimmten Größe der GmbH ohnehin verpflichtend, man kann ihn aber auch so einführen. Ferner sollte die Generalversammlung im Gesellschaftsvertrag geregelt sein: der Ort, die Anzahl, der Ablauf der Generalversammlung sowie die Art der Einberufung (ist es ein eingeschriebener Brief, per E-Mail etc.) Wer führt den Vorsitz, wann ist sie beschlussfähig? Welche Beschlussmehrheiten müssen vorhanden sein und wofür brauche ich diese?

Zudem muss jede Gesellschaft einen Jahresabschluss aufstellen und wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, erfolgt die Verteilung des Bilanzgewinns nach dem Verhältnis der eingezahlten Stammeinlage. Daher wäre es günstig, wenn sowas im Vorhinein besprochen und im Gesellschaftsvertrag festgehalten wird. Das betrifft auch die Regelungen von Budget sowie die steuerliche Verwendung des Bilanzgewinns und die damit einhergehende Überlegung, ob ich das als Rücklage einstelle oder es ausgeschüttet wird. Ganz wesentlich ist hierbei die Entlastung des Geschäftsführers, da dieser ansonsten dafür haftet.

Geschäftsanteile bestimmen sich nach der übernommenen Stammeinlage. Diese sind zwar übertragbar, aber grundsätzlich nicht teilbar. Im Gesellschaftsvertrag kann man jedoch vorsehen, dass die Übertragung der Anteile an Personen, die der Gesellschaft nicht schon als Gesellschafter angehören mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter möglich ist und auch, dass Anteile teilbar sind.

Darüber hinaus kann man auch sogenannte Aufgriffsrechte festlegen. Was passiert bei Tod, Insolvenz oder Exekution von einem Gesellschafter? Muss der Anteil zuerst den Gesellschaftern angeboten oder kann er einem Dritten angeboten werden? Wie komme ich zu dem Abtretungspreis? Nicht unwesentlich wären die Minderheitenrechte anzuführen: Welche Rechte hat ein Minderheitengesellschafter? Deswegen sollte auch immer gut überlegt werden, wen ich mir überhaupt als Gesellschafter bzw. Partner nehme!

anwaltfinden.at: Sie raten also dazu, diese von Ihnen genannten (individuellen) Regelungen auf jeden Fall im Gesellschaftsvertrag festzuhalten?

Wenn ich mehr als eine Person bin, dann ja, aber natürlich sind solche Regelungen nie schlecht. In einer Ein-Personen-Gesellschaft kann ich wohl kaum mit mir selbst streiten, aber sobald ich jemand Zweiten aufnehme, sollten gewisse Punkte ausführlich durchdacht werden.

anwaltfinden.at: Wer setzt den Gesellschaftsvertrag auf und wer unterzeichnet ihn?

Normalerweise werden der Gesellschaftsvertrag bzw. die Errichtungserklärung bei einer Ein-Personen-Gesellschaft, von einem Rechtsanwalt oder Notariat in Notariatsaktsform aufgesetzt und somit ist auch die rechtlichen Belehrungen gewährleistet. 

Der Gesellschaftsvertrag muss von den Gesellschaftern unterfertigt werden und der Geschäftsführer unterzeichnet die Musterzeichnungserklärung. Dies dient dazu, dass Jeder, der eine Unterschrift vom Geschäftsführer bekommt, prüfen kann, ob dieser vertretungsbefugter Geschäftsführer ist.

anwaltfinden.at: Fallen hier Kosten für die Vertragserstellung an?

Beim Gesellschaftsvertrag fallen neben den Vertragserrichtungs- und Beglaubigungskosten auch Kosten für die Firmenbucheintragung an, möglicherweise auch für die Gewerbeanmeldung. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art und Umfang. 

Es sollte auf jeden Fall mit Nebenkosten gerechnet werden, was von den meisten oft unbedacht bleibt. Beim Firmenbucheintrag wird jede Eintragung, wie die Firma, der Sitz, die Geschäftsanschrift usw. verrechnet. Die Eintragungsgebühr pro Eintrag wird vom Firmenbuchgericht vorgeschrieben. Es hängt also davon ab, wie viel ins Firmenbuch einzutragen ist.

anwaltfinden.at: Kann eine Unternehmensgründung auch ohne Vertrag geschehen

Ein Gesellschaftsvertrag ist für jede Gesellschaftsform erforderlich. Bei Personengesellschaften würde auch ein mündlicher Vertrag reichen, aber auch da würde ich die Schriftform empfehlen, denn das Problem beim mündlichen Vertrag ist ja immer, worin man sich nun schlussendlich geeinigt hat. 

Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) ist die Notariatsaktsform gesetzlich vorgeschrieben d.h. das muss auf jeden Fall schriftlich festgelegt werden.

anwaltfinden.at: Was für Fehler können bei der Gesellschaftsgründung entstehen?

Im Grunde genommen kann formell bei der Gesellschaftsgründung nicht wirklich ein Fehler entstehen, weil ich hier Notariatsaktspflicht habe. Das heißt entweder muss ich zu einem Anwalt oder zu einem Notar gehen, aber jedenfalls bei einem Notar das Ganze unterfertigen. Oder wenn ich die vereinfachte Ein-Personen-Gründung habe, hat die Bank die Informationspflicht und übernimmt die Überprüfung der Identität.

anwaltfinden.at: Wie kann nun ein Anwalt beim Erstellen des Gesellschaftsvertrags helfen?

Aufklären – im Rahmen einer ausführlichen Besprechung mit allen Gesellschaftern! Man sollte die Vorstellungen abklären, aber auch die Möglichkeiten, die es gibt, aufzeigen. Manchmal ist es auch so, dass Mandanten eine Vorstellung haben, etwas machen zu wollen, und die Gesellschaftsform, die sie sich dafür ausgesucht haben, aber nicht unbedingt erforderlich oder passend ist. 

Durch eine ausführliche Expertise kann ich eruieren, was das Ziel des Gesellschafters ist und was er mit einer Gesellschaft erreichen möchte, welche finanziellen Mittel er zur Verfügung hat und wie das Geschäft überhaupt aufgebaut werden soll. Im Anschluss erstelle ich dann die Urkunden.

Herzlichen Dank für das Gespräch!

anwaltfinden.at: Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt im Vertragsrecht?

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gabriella Peterfy in 1060 Wien berät und betreut Sie gerne bei Fragen und Anliegen rund um den Gesellschaftsvertrag. Kontaktieren Sie die Kanzlei für ein klärendes Erstberatungsgespräch, um im Zuge dessen Ihre vertragsrechtliche Angelegenheit und weitere Vorgehensweisen und Strategien zu besprechen. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Gabriella Peterfy auf anwaltfinden.at.

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