Für den Fall, dass man den Kauf einer bestehenden Eigentumswohnung plant, sollte man immer den aktuellen Grundbuchauszug einsehen. Hierbei stellt man einerseits fest, ob noch Lasten auf der Immobilie liegen.
Zusätzlich gibt der Grundbuchauszug auch Aufschluss über den Wohnungseigentumsvertrag, der ausweisen kann, ob es evtl. Miteigentümer gibt, die mehr als die 50% der Liegenschaft besitzen. Hierbei sind diese dann in der Lage über die meisten Angelegenheiten der Verwaltung praktisch alleine zu entscheiden, obwohl Sie als Miteigentümer diese auch mitbezahlen müssen.
Für den Fall, dass man eine bereits bestehende Eigentumswohnung kaufen möchte, muss man den bestehenden Wohnungseigentumsvertrag der vorhergehenden Wohnungseigentümer akzeptieren.
Deshalb sollte man den bestehenden Wohnungseigentumsvertrag noch vor einem Kauf prüfen. Allerdings können auch die Vereinbarungen eines bestehendes Wohnungseigentumsvertrages von der Eigentümergemeinschaft geändert werden. Hierbei ist allerdings die Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig.