Besitzstörungsklage Parken - Wie kann ein Rechtsanwalt helfen?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Die Besitzstörungsklage beim Parken gilt als der Klassiker unter den Besitzstörungsklagen, denn meist erhalten Lenker für das Falschparken auf Privatparkplätzen oder das Parken vor Einfahrten eine Besitzstörungsklage.
Doch auch das rechtswidrige Abschleppen eines Fahrzeugs kann eine Besitzstörungsklage beim Parken auslösen. Was passiert, wenn ich auf einem Privatparkplatz parke? Wer kann eine Besitzstörungsklage einbringen? Wer zahlt die Abschleppkosten auf Privatparkplatz?
Alle Informationen zum Thema „Besitzstörung in Österreich“ sowie zum Falschparken erhalten Sie in unseren Leitartikeln. Hier erfahren Sie auch, wie man eine Besitzstörungsklage abwenden kann, wie hoch die Kosten für die Besitzstörungsklage sind und welche Voraussetzungen für die Klage erfüllt sein müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Für das rechtswidrige Abschleppen eines Fahrzeugs oder das Parken auf einem Privatparkplatz kann eine Besitzstörungsklage drohen.
- Für das Parken vor Einfahrten kann eine Besitzstörungsklage eingereicht werden.
- Für die Besitzstörungsklage beim Parken muss dem Störer der rechtswidrige Eingriff in fremde Besitzrechte erkennbar sein; Hinweisschilder sind allerdings keine Voraussetzung.
- Nach Ablauf der 30-tägigen Frist kann die Besitzstörungsklage nicht mehr eingereicht werden.
- Vor Einreichung der Besitzstörungsklage muss der Lenker die Möglichkeit erhalten, die Ansprüche anzuerkennen, andernfalls ist der Kläger kostenersatzpflichtig.
Wann handelt es sich um eine Besitzstörung?
Von einer Besitzstörung spricht man, wenn der Besitz einer Sache eigenmächtig beeinträchtigt, verletzt oder entzogen wurde. Hierbei kann es sich um die Behinderung einer Einfahrt zu einem Haus oder einem Parkplatz handeln sowie das rechtswidrige Abschleppen eines Fahrzeugs.
Als Besitzer einer Sache gilt jeder, der die Macht über die Sache hat und den Willen diese für sich zu behalten. Demnach können auch Mieter Besitzer einer Sache sein; inbegriffen sind Grundstücke und Parkplätze.
Eine Besitzstörung liegt nur dann vor, wenn dem Störer ersichtlich war, dass er einen rechtswidrigen Eingriff in fremde Besitzrechte getätigt hat und dies erkennen konnte.
Sind Hinweisschilder notwendig, um eine Besitzstörung geltend zu machen?
Nein, Hinweisschilder oder Parkverbotsschilder sind keine Voraussetzung für eine Besitzstörung. Somit reicht bereits eine Abschrägung im Bordstein aus, um dem Störer erkennbar zu machen, dass es sich um eine Einfahrt handelt.
Allerdings helfen Verbotsschilder bei der Beweisführung. Es besteht aber keine Pflicht für den Besitzer, ein Schild aufzustellen, um die Besitzstörung geltend zu machen. Firmenparkplätze sind generell privat und die Besitzer können die Bedingungen vorgeben, unter denen das Parken erlaubt ist, z.B. nur für Kunden, Patienten oder nur für bestimmte Zeit.
Ebenso sind auch die Tageszeit und die Dauer der Störung unerheblich, um eine Besitzstörung geltend zu machen. Bereits ein kurzes Parken kann eine Besitzstörungsklage auslösen.
Durch Falschparken auf Privatparkplätzen kann eine Besitzstörungsklage drohen. Wer auf öffentlichen Parkplätzen falsch parkt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einem Bußgeld in Höhe von 30 € rechnen.
Besitzstörung trotz Parken auf öffentlichem Parkplatz
Problematisch wird es, wenn ein Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz parkt und dabei die Einfahrt oder Zufahrt eines Privatgrundstücks blockiert. In diesem Fall kann eine Besitzstörungsklage für das Parken auf öffentlichem Grund drohen, da der Besitzer einen Anspruch auf die private Einfahrt hat.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lenker die Berechtigung hat, auf dem Privatparkplatz zu parken oder nicht, da er zusätzlich die Bestimmungen der StVO zu beachten hat.
Gemäß StVO ist Lenkern das Parken auf Behindertenparklätzen ohne entsprechenden Behindertenpass, auf für bestimmte Personen reservierten Parkplätzen (Kunden, Geschäftsleitung, Patienten), in einer Kreuzung oder auf nicht dafür vorgesehenen Flächen (Wiese, Weg, Umkehrplatz) untersagt.
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Besitzstörungsklage beim Parken – Wie ist der Ablauf?
Besitzstörungsklage wegen Parken vor Einfahrten und auf Privatparkplätzen sind gängig. Wer unbefugt auf einem Privatparkplatz parkt, kann mit einer Besitzstörungsklage rechnen. In der Regel erhält der Störer einen Brief vom Anwalt des Besitzers mit einer Unterlassungserklärung und einem Pauschalbetrag.
Durch das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung und Zahlung der Gebühr kann man die Besitzstörungsklage abwenden. Es ist ratsam, die Erklärung zu unterschreiben und einen Vergleich anzunehmen. Durchschnittlich kostet dies um die 300 Euro, wobei eine Klage wesentlich teurer wird. Die Unterlassungserklärung ist notwendig, da bei einer Besitzstörung Wiederholungsgefahr droht, die dadurch eingeschränkt wird.
Sollte die Besitzstörungsklage für das Parken jedoch ungerechtfertigt sein oder können Sie diese aus anderen Gründen abwenden, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren und sich beraten lassen. Er kann die Angemessenheit der Ansprüche prüfen und erläutern, ob Sie Chancen haben die Besitzstörungsklage abzuwenden.
Ist die Unterlassungsaufforderung verpflichtend?
In der Regel sendet der Anwalt des Besitzers dem Störer eine Abmahnung, wobei diese nicht zwingend notwendig ist. Allerdings ist ein Abmahnschreiben empfehlenswert, um die Angelegenheit kostengünstig und außergerichtlich zu klären. Darüber hinaus kann es sein, dass der Fahrzeughalter nicht der Lenker gewesen ist, daher dient das Schreiben auch zur Bekanntgabe des tatsächlichen Lenkers.
Außerdem muss der Besitzstörer die Möglichkeit haben, die Ansprüche anzuerkennen und somit die Besitzstörungsklage bzw. den Gerichtsprozess zu vermeiden. Andernfalls ist der Kläger kostenersatzpflichtig und muss die eigenen Kosten sowie die für den gegnerischen Anwalt übernehmen. Der Kläger wird dann kostenersatzpflichtig, wenn der Besitzstörer/Beklagte den Anspruch sofort im Rahmen der ersten Verhandlung anerkennt.
Wann und wo ist die Besitzstörungsklage beim Parken einzureichen?
Für das unbefugte Parken muss die Besitzstörungsklage innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Besitzstörung und der Identität des Störers beim Bezirksgericht eingereicht werden. Eine Postaufgabe ist nicht ausreichend.
Der im Besitz Gestörte kann sich durch einen Anwalt vertreten lassen, ist allerdings nicht dazu verpflichtet. Er kann die Besitzstörungsklage schriftlich oder mündlich bei Gericht zu Protokoll geben. Aufgrund der Dringlichkeit wird das Verfahren schnell abgewickelt.
Muss eine dringliche Gefahr der widerrechtlichen Beschädigung abgewehrt oder Gewalttätigkeit verhindert werden, kann der Richter im Rahmen der Verhandlung einstweilige Vorkehrungen (Abschleppen des Fahrzeugs, Betretungsverbot) treffen. Das Verfahren endet mit einem Beschluss, der ein Gebot oder Verbot und eventuell eine Sicherstellung ausspricht.
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Jederzeit gerne wider
Beweise sichern
Besitzer von Parkplätzen, die in ihrem Besitz gestört wurden, sollten unbedingt Beweise sichern. Dadurch kann die Beweisstörung besser bewiesen werden. Dokumentieren Sie das Geschehen mit Fotos und Videoaufnahmen und notieren Sie sich die Uhrzeit, die Dauer und das Datum der Störung. Die Bilder sollten ebenfalls einen Datumsstempel haben.
Außerdem sollten Sie auch die Namen und Adressen der Zeugen notieren, um deren Aussagen gegebenenfalls im Gerichtsverfahren als Beweis zu haben. Bewahren Sie diese Unterlagen gut auf und übergebene Sie diese Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Kosten der Besitzstörungsklage – Mit welchen Gebühren muss man rechnen?
Besitzer, die sich in ihrem Besitz gestört fühlen, veranschlagen meist eine Entschädigungspauschale. Meist beauftragen die Besitzer einen Anwalt, um den Fahrzeughalter bzw. den Lenker zu ermitteln und ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Im Rahmen dieses Schreibens wird dem Störer die Zahlung eines Betrags von mehreren Hundert Euro verlangt.
Hierbei handelt es sich allerdings um einen Gesamtbetrag, der die Entschädigungspauschale, das Anwaltshonorar, die Kosten der Halterauskunft, die Auslagen für die Beschäftigung von Sicherheitskräften, die Kosten für die Anfertigung von Lichtbildern und auch Schadenersatz beinhalten kann. Die Kosten der Besitzstörungsklage würden allerdings um einiges höher ausfallen, da hier mit zusätzlichen Gerichts- und Anwaltskosten zu rechnen ist.
Besitzstörungsklage für falsch parken abwenden
War die Besitzstörung für den Störer nicht erkennbar oder wurde die Besitzstörungsklage nicht innerhalb der 30-tägigen Frist eingereicht, kann den Störer die Besitzstörungsklage abwenden. Nicht immer ist eindeutig erkennbar, dass es sich um ein Privatgrundstück oder eine Einfahrt handelt. Lassen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen, ob der Besitzer tatsächlich einen Anspruch hat und die Unterlassungsklage rechtskonform ist.
In einigen Fällen sind die Forderungen nicht angemessen oder die Unterlassungsaufforderung enthält rechtswidrige Formulierungen. Weitere Informationen wie Sie eine Besitzstörungsklage für das Parken auf einem Privatparkplatz abwenden, erhalten Sie in unserem Leitartikel.
Besitzstörungsklage und Schadenersatz
Im Rahmen einer Besitzstörungsklage kann Schadenersatz nicht geltend gemacht werden. Das Besitzstörungsverfahren ist ein separates Verfahren und jegliche Ansprüche auf Schadenersatz müssen in einem gesonderten Verfahren geltend gemacht werden.
Die Besitzstörungsklage bezieht sich lediglich auf die reine Feststellung der Störung des Besitzes, die Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzes vor der Störung und der Untersagung weiterer Störungen. Für den im Besitz Gestörten ist im Verfahren nur zu beweisen, dass es sich um eine Besitzstörung handelte, die für den Störer erkennbar war. Schadenersatz ist nicht Teil der Besitzstörungsklage.
Selbsthilfe durch Abschleppen des Fahrzeugs?
Selbsthilfe als Abwehr eines rechtswidrigen Zustands ist nur dann zulässig, wenn staatliche Hilfe zu spät käme und ein unwiederbringlicher Schaden für den Besitzer drohen würde.
Unwiederbringlich ist ein Schaden dann, wenn der Besitzer in seiner Person, seinem Vermögen oder seinen Rechten schwerwiegend beeinträchtigt wird, sodass der Schaden nicht mehr behoben werden kann. Das Abschleppen eines fremden Fahrzeugs von einem Privatparkplatz stellt in der Regel eine unzulässige Selbsthilfe dar. Daher wird das rechtswidrige Abschleppen eines Fahrzeugs auch als Besitzstörung gewertet.
Auch ein Hinweisschild, wonach kostenpflichtiges Abschleppen des falschparkenden Fahrzeugs angedroht wird, hat keine rechtliche Wirkung.
Besitzstörungsklage wegen rechtswidrigem Abschleppen
Das Abschleppen eines Fahrzeugs von einem Privatgrundstück ist nur in den wenigsten Fällen zulässig. Daher muss man als im Besitz gestörter Besitzer beim Abschleppen eines fremden Fahrzeugs vorsichtig sein, nicht selbst eine Besitzstörungsklage zu erhalten. Der Besitzer darf das Fahrzeug nur dann entfernen lassen, wenn ihm ein großer Nachteil droht. Bei Kundenparkplätzen kann das Abschleppen durch den Platzbedarf für die Kunden gerechtfertigt sein. Es kann jedoch eine Besitzstörungsklage seitens des Fahrzeughalters kommen, wenn der Geschäftsbetrieb durch das falsch parkende Fahrzeug nicht gefährdet ist. In diesem Fall wäre das Abschleppen unzulässig. Wer rechtswidrig ein Fahrzeug abschleppen lässt, muss die Kosten übernehmen.
Bevor Sie als im Besitz Gestörter ein Fahrzeug abschleppen lassen, sollten Sie zumutbare Erkundigungen zum Lenker einholen, damit dieser die Möglichkeit hat, das Auto selbst zu entfernen. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht hierfür nicht aus; es ist eine Anfrage bei der Behörde zu stellen und eine schriftliche Benachrichtigung an den Halter zu senden.
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Herr Schmied ist ein sehr guter Anwalt. Habe von ihm sehr vieles gelernt und hat von meiner Sicht [...]
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Herr Mag. Brzezinski konnte mir zum Glück sofort einen Termin anbieten. Er hat mich in einer [...]
Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung! Herr Lechner ist der freundlichste und herzlichste [...]
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Wie kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht helfen?
Bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben, kann ein Anwalt prüfen, ob eine Besitzstörung vorliegt, die Voraussetzungen erfüllt sind und die Ansprüche angemessen. Darüber hinaus kann er eventuelle die Besitzstörungsklage abwenden oder eine außergerichtliche Einigung für Sie erzielen. Sie haben falsch geparkt und Ihr Fahrzeug wurde rechtswidrig abgeschleppt? Auch in diesem Fall kann Ihnen ein Anwalt bei der Besitzstörungsklage beim Parken behilflich sein.
Sollten Sie Besitzer sein und sich in Ihrem Besitz gestört fühlen, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen, um eine Unterlassungsaufforderung oder Besitzstörungsklage zu schreiben und alle weiteren Schritte für Sie einzuleiten.
Ganz gleich, ob Sie Falschparker oder Besitzer sind und eine Besitzstörungsklage abwenden oder durchsetzen möchten, ein Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten.