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Erben in Patchwork-Familien: Wer hat Anspruch?

Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

Das Thema Erbrecht ist in Patchwork-Familien oft komplexer als in klassischen Familienmodellen. Ohne eine klare Regelung kann es schnell zu Unstimmigkeiten zwischen dem neuen Ehepartner und den Kindern aus früheren Beziehungen kommen. Dr. Wolfgang Schöberl, Experte für Erbrecht in 1010 Wien, erklärt die wichtigsten Eckpunkte des österreichischen Erbrechts für Patchwork-Konstellationen.

Die gesetzliche Erbfolge: Wer bekommt was?

Wenn Sie kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hierbei gilt:
  • Ehepartner: Erhält grundsätzlich ein Drittel (1/3) des Erbes.
  • Kinder: Die verbleibenden zwei Drittel (2/3) werden unter allen leiblichen Kindern aufgeteilt.
  • Stiefkinder: Wichtig zu wissen ist, dass Stiefkinder keinen automatischen gesetzlichen Erbanspruch haben. Möchten Sie diese berücksichtigen, müssen Sie zwingend ein Testament errichten.

Häufige Konfliktquelle: Immobilien

Besonders bei gemeinsam bewohnten Immobilien ist Streit oft vorprogrammiert, wenn kein Testament vorliegt. Gehört Ihnen beispielsweise eine Haushälfte, würde diese im Erbfall zwischen Ihrem neuen Ehepartner und Ihren Kindern aufgeteilt werden. Dies führt dazu, dass alle Beteiligten gemeinsam im Grundbuch stehen, was die Verwaltung oder einen späteren Verkauf erschweren kann.

Möglichkeiten der Vorsorge und Gestaltung

Um Konflikte zu vermeiden und Ihre Liebsten abzusichern, gibt es verschiedene rechtliche Instrumente:
  1. Das Testament: Sie können jemanden als Alleinerben einsetzen (z. B. den Ehepartner, um ihn abzusichern). In diesem Fall steht den Kindern jedoch weiterhin der Pflichtteil zu, der die Hälfte der gesetzlichen Erbquote beträgt (in der Regel ein Sechstel).
  2. Der Ehevertrag: Insbesondere wenn bereits bei der neuen Eheschließung Vermögen vorhanden ist, kann ein Erb- und Pflichtteilsverzicht im Ehevertrag sinnvoll sein. So kann sichergestellt werden, dass das Vermögen ausschließlich den Kindern aus erster Ehe zugutekommt.
  3. Abfindungen zu Lebzeiten: Es besteht die Möglichkeit, Kinder aus erster Ehe bereits zu Lebzeiten finanziell abzufinden, wofür diese im Gegenzug einen Erb- und Pflichtteilsverzicht erklären.

Drei Tipps für ein harmonisches Erbe

  • Transparenz: Besprechen Sie Ihre Pläne offen mit Ihrem Partner und Ihren Kindern. Überraschungen nach dem Erbfall führen oft zu Unmut.
  • Individuelle Ziele definieren: Überlegen Sie genau, wen Sie wie stark absichern möchten – soll der neue Partner im Haus bleiben können oder sollen die Kinder sofort ihren Anteil erhalten?
  • Rechtliche Beratung: Da jede Familiensituation einzigartig ist, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren, um Verträge und Testamente rechtssicher zu gestalten.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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