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Enterbt – und jetzt? Pflichtteil, Entziehung und die Grenzen der Testierfreiheit in Österreich

Um diese Themen geht es beim Video-Podcast:

Das österreichische Erbrecht stellt sicher, dass nahe Angehörige auch gegen den Willen des Erblassers nicht völlig leer ausgehen. Die sogenannte Testierfreiheit ist durch den gesetzlichen Pflichtteil eingeschränkt.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Nicht jeder Verwandte ist automatisch pflichtteilsberechtigt. Das Gesetz beschränkt diesen Kreis auf:

  • Nachkommen: Kinder sowie Enkelkinder (falls deren Eltern bereits verstorben sind).
  • Partner: Ehegatten oder eingetragene Partner.

Wichtig zu wissen: Eltern und Geschwister haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil. Möchten Sie diesen Personen etwas hinterlassen, müssen Sie dies explizit in einem Testament regeln.

Die Berechnung: Wie viel steht Ihnen zu?

Die Höhe des Pflichtteils orientiert sich an der gesetzlichen Erbfolge. Er beträgt exakt die Hälfte dessen, was Ihnen ohne Testament zugestanden hätte.

Ein Beispiel: Hätte eine Witwe laut Gesetz Anspruch auf ein Drittel des Erbes, so beträgt ihr Pflichtteil ein Sechstel des Gesamtwertes.

Schutz vor „leeren“ Erbschaften: Schenkungen zu Lebzeiten

Ein Erblasser kann den Pflichtteil nicht einfach umgehen, indem er sein Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt. Solche Schenkungen werden zur Verlassenschaft hinzugerechnet, um den Pflichtteil nicht „auszuhöhlen“.

  • Dabei wird der Wert der Schenkung zum Zeitpunkt der Übergabe ermittelt und anhand des Verbraucherpreisindex (VPI) auf den heutigen Wert angepasst.
  • Pflichtteilsberechtigte haben ein umfassendes Informationsrecht über solche Schenkungen und können Einsicht in das Inventar verlangen.

Die Hürden der Enterbung

Jemanden komplett zu enterben, ist in Österreich rechtlich äußerst schwierig. Eine wirksame Enterbung entzieht auch den Pflichtteil, ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft:

  • Schwere Straftaten gegen den Erblasser (Strafdrohung über ein Jahr Haft).
  • Grobe Vernachlässigung familiärer Pflichten oder das Im-Stich-Lassen in Notlagen.
  • Widerrechtliche Eingriffe in den letzten Willen (z. B. Testamentsfälschung).

Da diese Gründe im Streitfall vom Erben bewiesen werden müssen, halten viele im Affekt ausgesprochene Enterbungen einer gerichtlichen Prüfung nicht stand.

Strategie bei Erbstreitigkeiten: Information statt Konfrontation

Erbrechtliche Fragen sind oft emotional belastend. Ein gerichtliches Verfahren kostet nicht nur Geld, sondern auch viel Energie und belastet das familiäre Verhältnis oft dauerhaft.

Empfehlung von Dr. Anita Einsle:

  1. Auskunft einholen: Nutzen Sie Ihr Recht auf Information über das Vermögen und Schenkungen.
  2. Vergleich anstreben: Oft ist eine außergerichtliche Einigung (ein Vergleich) der sinnvollere Weg für alle Beteiligten.
  3. Frühzeitig beraten lassen: Ein Erstgespräch bei einem Experten klärt die Erfolgschancen und das Kostenrisiko

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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