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Scheidung – Was muss ich beachten?

Rechtsexpertin: Dr. Helga Rettig-Strauss
Scheidung
07/10/2026

Sie stehen vor der schwierigen Entscheidung, sich scheiden zu lassen, und fragen sich, welche Schritte jetzt auf Sie zukommen? Ob Unterhalt, Obsorge für die Kinder oder die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens – eine Scheidung wirft viele rechtliche Fragen auf. Dieser Artikel erklärt Ihnen verständlich, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche Formen der Scheidung es gibt und worauf Sie besonders achten sollten. Denn auch wenn eine Scheidung emotional belastend ist, hilft es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um faire Lösungen zu finden.

Die verschiedenen Scheidungsformen: Welche passt zu Ihrer Situation?

In Österreich gibt es zwei Hauptwege, um eine Ehe zu scheiden: die Scheidung im Einvernehmen und die streitige Scheidung. Welche Variante für Sie infrage kommt, hängt davon ab, ob Sie und Ihr Ehepartner sich in zentralen Punkten einig sind – oder nicht.

Scheidung im Einvernehmen: Schnell und einvernehmlich

Die Scheidung im Einvernehmen ist der einfachste und schnellste Weg, wenn beide Ehepartner die Ehe beenden möchten und sich über die wichtigsten Folgen (wie Unterhalt, Obsorge für die Kinder oder Aufteilung des Vermögens) einigen können. Voraussetzung ist, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist – das bedeutet, dass eine Versöhnung ausgeschlossen erscheint.

Wichtig für Sie:

  • Die Ehe muss mindestens sechs Monate unheilbar zerrüttet sein.
  • Eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, muss folgende Punkte regeln:
  • Unterhalt (für den Ehepartner und die Kinder)
  • Obsorge und Kontaktrecht (wenn minderjährige Kinder betroffen sind)
  • Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse (z. B. Wohnung, Auto, gemeinsame Konten), aber auch der eheliche Schulden
  • Beide Ehepartner müssen sich nicht anwaltlich vertreten lassen

Streitige Scheidung: Wenn keine Einigung möglich ist

Können Sie sich nicht einigen – etwa über die Höhe des Unterhalts oder die Obsorge –, bleibt nur die streitige Scheidung. Hier entscheidet das Gericht über die Scheidung und deren Folgen. Die streitige Scheidung ist aufwendiger, teurer und dauert länger als die einvernehmliche Variante.

Wann kommt eine streitige Scheidung infrage?

  • Ein Ehepartner will die Scheidung nicht oder blockiert die Einigung.
  • Es gibt Streit über die Scheidungsfolgen (z. B. Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung).

Wichtig für Sie:

  • Sie müssen keine Trennungsfrist einhalten, wenn die Ehe unheilbar zerrüttet ist.
  • Das Gericht prüft, ob die Ehe tatsächlich zerrüttet ist. Dazu können Zeugen oder Beweise (z. B. Nachrichten, ärztliche Atteste) vorgelegt werden.
  • Das Gericht stellt im Rahmen des Verfahrens fest wen das alleinige oder überwiegende Verschulden trifft oder ob gleichteiliges Verschulden vorliegt.

Unterhalt: Wer hat Anspruch – und wie wird er berechnet?

Unterhalt ist eines der zentralen Themen bei einer Scheidung. Dabei geht es um zwei Arten von Unterhalt: Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt.

Ehegattenunterhalt: Wann und wie viel?

Im wesentlichen ist derjenige Ehepartner, den das alleinige oder überwiegende Verschulden trifft dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig. Daneben gibt es noch den Unterhalt nach Billigkeit. Bei gleichteiligem Verschulden entfällt der Ehegattenunterhalt.

Die Höhe des Unterhalts hängt im wesentlichen von mehreren Faktoren ab:

  1. Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen
  2. Eigene Einkünfte des Unterhaltsberechtigten
  3. Anzahl der Sorgepflichten

Wichtig:

  • Der Unterhalt kann einstweilig (während des Scheidungsverfahrens) oder dauerhaft (nach der Scheidung) festgelegt werden.
  • Der Unterhalt kann jederzeit angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern (z. B. durch Jobverlust oder Gehaltserhöhung).

Kindesunterhalt: Was Eltern wissen müssen

Eltern sind beide verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die in Österreich als Richtlinie dient. Die Höhe hängt vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, vom Ausmaß des Kontaktrechts und vom Alter des Kindes ab.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Ermittlung des Nettoeinkommens: Grundlage ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Dazu zählen:

  • Gehalt, Lohn
  • Mieteinnahmen
  • Kapitalerträge
  • Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld)

Anzahl der Sorgepflichten: mehrere Sorgepflichten beschneiden einander

Berechnung des Unterhalts: folgende Prozentsätze werden nach ständiger Rechtsprechung angewendet:

  • 0–6 Jahre: 16 % des Nettoeinkommens
  • 6–10 Jahre: 18 %
  • 10–15 Jahre: 20 %
  • ab 15 Jahre: 22 %

Wichtig:

  • Der Unterhalt wird bei wesentlichen Umstandsänderungen angepasst.
  • Bei gemeinsamer Obsorge kann der Unterhalt reduziert werden, wenn das Kind etwa gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen verbringt.
  • Der Unterhalt kann gerichtlich durchgesetzt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt

Obsorge und Kontaktrecht: Was passiert mit den Kindern?

Die Obsorge (also die rechtliche Verantwortung für das Kind) und das Kontaktrecht (Besuchsrecht) sind oft die emotionalsten Themen bei einer Scheidung. Das österreichische Recht stellt dabei das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Das bedeutet: Nicht die Wünsche der Eltern, sondern das Kindeswohl entscheidet darüber, bei welchem Elternteil das Kind lebt und wie der Kontakt zum anderen Elternteil geregelt wird.

Wer bekommt die Obsorge?

Grundsätzlich haben beide Elternteile nach der Scheidung weiterhin die gemeinsame Obsorge, es sei denn, das Gericht entscheidet anders. Die gemeinsame Obsorge bedeutet, dass beide Elternteile gleichberechtigt über wichtige Angelegenheiten des Kindes entscheiden (z. B. Schule, medizinische Behandlungen, Religion).

Wann wird die Obsorge einem Elternteil allein übertragen? Das Gericht kann die alleinige Obsorge einem Elternteil übertragen, wenn:

  • Das Kindeswohl bei einem Elternteil gefährdet ist
  • Ein Elternteil nicht in der Lage ist, für das Kind zu sorgen (z. B. wegen Sucht, Gewalt oder Vernachlässigung).
  • Das Kind ausdrücklich den Wunsch äußert, bei einem Elternteil zu leben (ab etwa 10–12 Jahren wird die Meinung des Kindes stärker berücksichtigt).

Auch wenn ein Elternteil nicht mit der Obsorge betraut ist, hat er Anspruch auf regelmäßigen Kontakt zum Kind. Das Kontaktrecht soll sicherstellen, dass das Kind eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen behält.

Wie oft darf der andere Elternteil das Kind sehen? Es gibt keine festen Regeln – das Gericht entscheidet im Einzelfall. Üblich sind:

  • Wochenendbesuche (z. B. jedes zweite Wochenende)
  • Ferienregelungen (z. B. die Hälfte der Schulferien)
  • Feiertage und Geburtstage (z. B. abwechselnd Weihnachten und Ostern)

Wichtig:

  • Das Kontaktrecht kann eingeschränkt oder entzogen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist (z. B. bei Gewalt oder Vernachlässigung).
  • Eltern können das Kontaktrecht frei vereinbaren, solange es dem Kindeswohl entspricht. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht.
  • Bei gemeinsamer Obsorge kann das Kontaktrecht flexibler gestaltet werden (z. B. durch ein Wechselmodell, bei dem das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt).

Aufteilung des Vermögens: Wer bekommt was?

Bei einer Scheidung muss das eheliche Gebrauchsvermögen, die ehelichen Ersparnisse und die ehelichen Schulden aufgeteilt werden. Dazu zählen alle Vermögenswerte (Aktiva und Passiva), die während der Ehe angeschafft wurden – unabhängig davon, auf wen sie formal registriert sind (z. B. Wohnung, Auto, gemeinsame Konten).

Was gehört zum ehelichen Vermögen?

Zum ehelichen Gebrauchsvermögen zählen zum Beispiel:

  • Die eheliche Wohnung (auch wenn sie nur einem Ehepartner gehört)
  • Hausrat (Möbel, Elektrogeräte, Geschirr)
  • Fahrzeuge (Auto, Motorrad)
  • Haustiere

Zu den ehelichen Ersparnissen zählen zum Beispiel:

  • Geld auf Konten (auch wenn es nur auf einen Namen läuft)
  • Wertpapiere (Aktien, Fonds)
  • Lebensversicherungen
  • Immobilien (außer sie wurden geerbt oder geschenkt)

Wichtig:

  • nicht der ehelichen Aufteilung unterliegend sind ererbtes, geschenktes und betriebliches Vermögen

Wie wird das Vermögen aufgeteilt?

Grundsätzlich gilt: Das Vermögen wird zu gleichen Teilen aufgeteilt. Allerdings kann das Gericht im Einzelfall eine andere Aufteilung vornehmen.

Wichtig:

  • Die Aufteilung kann einvernehmlich (durch eine Vereinbarung) oder gerichtlich (durch einen Beschluss) erfolgen.
  • Bei Immobilien kann das Gericht anordnen, dass die Wohnung einem Ehepartner zur alleinigen Nutzung überlassen wird – etwa wenn Kinder im Haushalt leben.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Wie lange dauert eine Scheidung in Österreich?

Die Dauer hängt von der Scheidungsform ab:

  • Scheidung im Einvernehmen: Ca. 2–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig sind und keine Verzögerungen auftreten.
  • Streitige Scheidung: 6 Monate bis mehrere Jahre, je nach Komplexität des Falls und Auslastung des Gerichts.

2. Kann ich mich ohne Anwalt scheiden lassen?

  • Scheidung im Einvernehmen: Ja, beide Ehepartner müssen sich nicht anwaltlich vertreten lassen, haben jedoch eine Rechtsberatung einzuholen
  • Streitige Scheidung: Ja,

In jedem Fall ist es aber dringend zu empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen, da das Verfahren komplex ist und Fehler teure Folgen haben können.

3. Kann ich den Unterhalt später noch ändern?

Ja, der Unterhalt kann jederzeit angepasst werden, wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern (z. B. durch Jobverlust, Gehaltserhöhung oder neue Unterhaltspflichten). Dafür müssen Sie einen Abänderungsantrag beim Gericht stellen.

4. Was passiert, wenn mein Ex-Partner den Unterhalt nicht zahlt?

Sie können den Unterhalt gerichtlich durchsetzen lassen. Das Gericht kann zum Beispiel:

  • Eine Lohnpfändung anordnen (der Unterhalt wird direkt vom Gehalt einbehalten).
  • Eine Sachpfändung durchführen (z. B. Auto, Wertgegenstände).
  • Eine Haftstrafe verhängen

 

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